Gepostet vor 14 Stunden

wirkaufens / asgoodasnew Ankauf IPhone nie angekommen

Hallo Zusammen,
ich habe vor geraumer Zeit ein neues iPhone bei wirkaufens verkauft. Daraufhin habe ich von denen eine Bestätigung und Versandetikett bekommen. Dieses habe ich genutzt um das Gerät in einem neutralen Paket zu versenden. Habe es dann in den Paketshop gebracht. Das dortige Abgeben und der Status "Paket wurde abgeholt" am nächsten Tag sind in der Sendungsverfolgung vermerkt.
Danach ruhte der See still und starr.
Nach einem Monat kontaktierte mich wirkaufens, wo das Paket bliebe. Habe den Verfolgungslink geschickt worauf dann irgendwann von DHL ein Formular kam, auf dem ich bestätigen musste, dass ich das Gerät verschickt habe und es auch nicht zu mir zurückgekommen ist. Das habe ich so ausgefüllt und abgeschickt.
Nun kam vor einigen Tagen die Mail, dass mir nun (lediglich) die 500€ Versicherungssumme der DHL erstattet werden.

Nach rechtlicher Recherche bin ich der Meinung, dass es nicht meine Aufgabe ist, da einen anderen Aufkleber (mit höherer Versicherung) noch gesondert zu kaufen. Ich habe den Aufkleber genutzt, der mir vom gewerblichen Käufer geschickt wurde.

Habt ihr da Erfahrungen? Inwieweit kann ich auf meinem Recht bestehen?
Die Antwort von asgoodasnew war erstmal, dass gemäß derAGB 6.3 derVersandschein nur bis 500,00 € versichert gewesen ist. Bei derEinsendung handelt es sich wohl nicht um eine Einsendung zu einem Verkauf.
da ich den Artikel zu einem Ankaufsangebot eingesendet habe.

Das ist meiner Meinung nach aber nicht korrekt so. Ich würde mich über eure Meinung, Tipps und so freuen. Danke und Gruß

Geppi
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41 Kommentare

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  1. LingChing's Profilbild
    War es nicht sogar so das DHL ggf. die Erstattung komplett Verweigert, wenn der Inhalt über 500 Euro ist?
    Hat sich da irgendwas geändert?
    sin4711's Profilbild
    Eigentlich nicht, aber hin und wieder werden wohl doch 500€ erstattet. Kommt wohl immer noch auf den Bearbeiter an
  2. anonymikus's Profilbild
    Warum eigentlich immer mydealz und nie Google?

    Auf 1zu1 deinen Fall findest du doch sogar Antworten von Anwälten im Internet:

    frag-einen-anwalt.de/Ger…tml
    levces's Profilbild
    Frag einen Anwalt
    Nochmal: Wo ist der Kaufvertrag?
    46327064-fohqE.jpg (bearbeitet)
  3. levces's Profilbild
    So blöd es klingt: Pech gehabt. Der Anbieter hat Dich nicht gezwungen das Etikett zu nutzen und Dich zusätzlich in den AGB darauf hingewiesen.
  4. El_Pato's Profilbild
    500€ ist doch für das geringe Risiko ein ganz guter Deal. Nimm es. Wenn du Klage einreichst werden die einknicken und alles zahlen. Aber dann trägst du deine Anwaltskosten beim Vergleich. Und vor Gericht ist halt Restrisiko. Ich denke die AGB sind unwirksam und der gewerbliche Käufer trägt hier alle Risiken. Aber man weiß nicht was vor Gericht rauskommt. Alles drunter wird von denen gekonnt ignoriert werden.
  5. sin4711's Profilbild
    Machen wir es kurz, dein Fehler. Gibt genügend andere Threads hier im forum zu der Thematik
  6. geppimd's Profilbild
    Autor*in
    Nach BGB haftet der Käufer bei einem gewerblichen Verkauf. Er hat das Etikett gestellt.

    Siehe gesetze-im-internet.de/bgb…tml (bearbeitet)
    LingChing's Profilbild
    Die AGB von Wirkaufens sagen was anderes:

    wirkaufens.de/con…gbs (Punkt 6. Einsendung)

    Die Transportgefahr, d.h. die Gefahr des Verlustes oder einer sonstigen Beschädigung des Gerätes auf dem Transportweg trägt der Verkäufer bis zur Aushändigung der Sache durch das Transportunternehmen an WIRKAUFENS.

    Die Einsendung des Gerätes ist für den Verkäufer kostenfrei und erfolgt als „versichertes Paket“, sofern er den von WIRKAUFENS per E-Mail oder Download zur Verfügung gestellten Versandaufkleber für DHL (Deutschland) benutzt. In diesem Fall ist der Inhalt des Paketes bis zu einem Betrag von EUR 500,- versichert, soweit vom Verkäufer die vom Transportunternehmen (DHL) geforderten Regelungen und Bedingungen, z.B. bezüglich der Verpackung beachtet wurden. Insbesondere ist auch die Angabe der Seriennummer der angebotenen und beförderten Geräte durch den Verkäufer in einem zu regulierenden Versicherungsfall zwingend. Wünscht der Verkäufer aufgrund des Wertes des Gerätes eine höhere Versicherungssumme beim Versand, so muss er hierfür selbst Sorge tragen und für die entstehenden Mehrkosten aufkommen. (bearbeitet)
  7. mosuri's Profilbild
    Was ist deiner Meinung nach nicht korrekt?
    Du beschreibst doch selbst, dass sie sich korrekt nach AGB verhalten haben.
  8. kpf's Profilbild
    Sammelklage!
    Hg19's Profilbild
    Hammelplage
  9. Turaluraluralu's Profilbild
    Einsendung ist noch kein Verkauf, sondern ein Angebot. Der kommt erst nach Annahme des Eingesandten und mit entsprechender Email zustande. Dementsprechend hat der Ankäufer keine Haftung für den Versandprozess und die Paketversicherung ist der einzige Trost.
  10. amon6's Profilbild
    Kannst froh sein, dass es noch 500€ gibt. In anderen Fällen wurde sowas als Vertragsbruch gehandelt, weil unterversichert und dann gab's nichts.
  11. toptoptop's Profilbild
    Mal anders ein gefragt, weg vom rechtlichen:
    Du sagst jemandem "schick mir etwas zu, wenn es mehr wert ist als 500€ dann kümmere dich bitte selbst um eine Versicherung". Dann verschickt derjenige es ohne weitere Versicherung. Hättest du Bock das dann zu erstatten?
  12. OneMoneysaver's Profilbild
    "Nach rechtlicher Recherche bin ich der Meinung, dass es nicht meine Aufgabe ist, da einen anderen Aufkleber (mit höherer Versicherung) noch gesondert zu kaufen"

    Deine Rechtsauffassung ist wie esoterik.
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