Leider ist dieses Angebot vor 5 Minuten abgelaufen.
420°
Gepostet 5 Dezember 2023
Bis zu 120€ Strom-Netzentgelte sparen durch Wallbox
Geteilt von
bcrocker
Mitglied seit 2010
287
1.928
Über diesen Deal
Dieser Deal ist leider abgelaufen. Hier sind ein paar andere Optionen für Dich:
Die Bundesnetzagentur hat in kompliziertem Deutsch Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen festgelegt, die in der Presse vor allem mit der Drosselung von Wärmepumpen oder Wallboxen negativ kommentiert wurden. Allerdings haben diese Regelungen auch erhebliche finanzielle Vorteile.
Wer hat was davon?
Jeder, der ab 2024 eine Wallbox anschließen kann und parallel dazu möglichst keine Wärmepumpe hat bzw. ab 2024 anschließen möchte.
Was bedeutet eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?
Man muss eine Wallbox oder eine Wärmepumpe haben. Ab 01.01.2024 muss diese steuerbar sein. Wie genau das technisch aussieht, muss der jeweilige Netzbetreiber sagen. Generell ist zu erwarten, dass eine OCPP 1.6-Schnittstelle der Wallbox wahrscheinlich notwendig ist.
Was sind die Einschränkungen?
Alle steuerbaren Einrichtungen, die ab 01.01.2024 angeschlossen werden, können vom Netzbetreiber gedrosselt werden. Das Minimum liegt bei 4,2 kW pro Gerät. Also könnte z.B. eine 11 kW Wallbox temporär auf 4,2 kW gedrosselt werden. Bei einer zusätzlichen Wärmepumpe gäbe es weitere 4,2 kW. Haushaltsstrom wird nicht gedrosselt.
Was kostet das?
Es fallen die Kosten für eine Wallbox und den Anschluss an, außerdem jährliche Kosten von 50€ für einen Smart Meter (intelligente Messeinrichtung) und 30€ für die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen, also insgesamt 80€ (brutto) statt 20€ für einen "normalen" Zähler.
Was ist der finanzielle Vorteil?
Als Gegenleistung für die Drosselung gibt es eine finanzielle Entlastung. Es gibt zwei Varianten (Modul 1 und Modul 2), von denen aber nur Modul 1 interessant ist. Modul 1 setzt sich aus zwei Entlastungskomponenten zusammen:
Muss man die Wallbox nutzen?
Nein. Die Netzentgeltreduzierung ist pauschal.
Gibt es weitere Vorteile in Zukunft?
Ja, ab 01.04.2025 besteht die Möglichkeit der Nutzung von Modul 3, das zeitvariable Netzentgelte vorsieht, also Rabatte, wenn die Last gering ist (z.B. nachts) und höhere Kosten, wenn die Last hoch ist (insgesamt drei Stufen). Wer also ein E-Auto hat, kann das in günstigen Zeiten laden. Dafür braucht man einen Smart Meter, den man dann ja aber eh hätte, wenn man sich eine Wallbox legen lässt.
Wer hat was davon?
Jeder, der ab 2024 eine Wallbox anschließen kann und parallel dazu möglichst keine Wärmepumpe hat bzw. ab 2024 anschließen möchte.
Was bedeutet eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?
Man muss eine Wallbox oder eine Wärmepumpe haben. Ab 01.01.2024 muss diese steuerbar sein. Wie genau das technisch aussieht, muss der jeweilige Netzbetreiber sagen. Generell ist zu erwarten, dass eine OCPP 1.6-Schnittstelle der Wallbox wahrscheinlich notwendig ist.
Was sind die Einschränkungen?
Alle steuerbaren Einrichtungen, die ab 01.01.2024 angeschlossen werden, können vom Netzbetreiber gedrosselt werden. Das Minimum liegt bei 4,2 kW pro Gerät. Also könnte z.B. eine 11 kW Wallbox temporär auf 4,2 kW gedrosselt werden. Bei einer zusätzlichen Wärmepumpe gäbe es weitere 4,2 kW. Haushaltsstrom wird nicht gedrosselt.
Was kostet das?
Es fallen die Kosten für eine Wallbox und den Anschluss an, außerdem jährliche Kosten von 50€ für einen Smart Meter (intelligente Messeinrichtung) und 30€ für die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen, also insgesamt 80€ (brutto) statt 20€ für einen "normalen" Zähler.
Was ist der finanzielle Vorteil?
Als Gegenleistung für die Drosselung gibt es eine finanzielle Entlastung. Es gibt zwei Varianten (Modul 1 und Modul 2), von denen aber nur Modul 1 interessant ist. Modul 1 setzt sich aus zwei Entlastungskomponenten zusammen:
- Eine Pauschale von 80€ brutto im Jahr für die Zählerkosten, dadurch ist der Zähler quasi for free und man spart auch die normalerweise anfallenden 20€.
- Eine jährliche Stabilitätsprämie, die sich wie folgt berechnet: 3750 x Brutto-Netzentgelt x 0,2. Beachtet, dass viele Netzbetreiber die Netzentgelte in ihren Preisblättern netto ausweisen, da müssen also 19% Mehrwertsteuer drauf. Ein Beispiel für Hamburg: 3750 x 11,21 x 0,2 = 84,08€.
- Insgesamt bekommt man damit in Hamburg effektiv eine Entlastung von etwas über 104€ im Jahr verglichen mit einem herkömmlichen Stromzähler. Wer weniger Mess- und Netzkosten im Jahr hat, wird nur mit der Summe entschädigt, die er zahlt. Man kann also nicht mehr bekommen, als man Netzentgelte und Messstellenbetrieb bezahlt.
- Guckt bei eurem Messstellenbetreiber ins Preisblatt, ob da bei steuerbaren Einrichtungen ein Rabatt für Modul 1 aufgeführt ist. Dann habt ihr euren Erstattungsbetrag, ggf. + Mehrwertsteuer, weil er oft netto ausgewiesen wird.
Muss man die Wallbox nutzen?
Nein. Die Netzentgeltreduzierung ist pauschal.
Gibt es weitere Vorteile in Zukunft?
Ja, ab 01.04.2025 besteht die Möglichkeit der Nutzung von Modul 3, das zeitvariable Netzentgelte vorsieht, also Rabatte, wenn die Last gering ist (z.B. nachts) und höhere Kosten, wenn die Last hoch ist (insgesamt drei Stufen). Wer also ein E-Auto hat, kann das in günstigen Zeiten laden. Dafür braucht man einen Smart Meter, den man dann ja aber eh hätte, wenn man sich eine Wallbox legen lässt.
Mehr Details von
Zusätzliche Info
Bearbeitet von bcrocker, 5 Dezember 2023
239 Kommentare
sortiert nachWas mich wirklich nervt, ist, dass die Kommentarsektion durch die Menschen, die meinen hier ihre politischen Ansichten teilen zu müssen, einfach unbrauchbar wird.
Die hat hier bisher noch keiner geäußert.
Das ich Benzin bevorzuge ist auch keine politische Info. (bearbeitet)
Haben eine Wärmepumpe über getrennten Zähler im Messkonzept 8 (Kaskadenschaltung) zuhause, heißt das, dass ich auch da die Zählergebühr wiederbekomme, wenn ja passiert das automatisch?
Ich bin gespannt, ob die Westnetz das hinbekommt, mit dem Messkonzept 8 ist auch noch so eine sache bei uns mit den Abrechnungen.
So richtig schlau werde ich daraus nicht. Bei 5000kWh Verbrauch fahre ich mit Modul 2 doch eigentlich besser? Sind 5,7ct Unterschied zum Standard-Arbeitspreis.
(bearbeitet)
Die Gemini kostet ca 540€
Ähnliches ist mit dynamischen Stromtarifen zu erreichen. Was lukrativer ist, müsste man vergleichen.
Und der Staat könnte dabei mehr am Stromsteuer einnehmen, gegenüber dynamischen Stromtarifen...
Nichts ist umsonst! (bearbeitet)
Die aus anderen Gegenden sind nicht Bestellbar in ganz Deutschland.
Das ist erst mal nur Theorie.
Wenn man WP und Wallbox hat kann man das oben zweimal abgreifefn? WP Zieht sowieso nie mehr als 2,5 kW (außer Heizstab ist an was er bei mir sowieso nie ist)
Anders würde ich das auch nicht realisieren wollen, wenn der Stromtarif fürs E-Auto nicht deutlich günstiger wäre als der Haushaltsstrom. Denn man bekommt zwar 80 EUR wieder zurück, aber die Grundgebühr des Stromvertrages für den zweiten Zählers (in dem üblicherweise die Gebühr für einen normalen Stromzähler Ferraris / digitaler Zähler aka mME enthalten ist) zahlt man dennoch.
Gerade mal geschaut, mein Grundversorger EnBW will 15,82 € Grundgebühr / Monat und pro kW 31,44 ct - da ist mein Allgemeinstrom günstiger. (bearbeitet)
Soweit ich die neuen Vorschriften verstanden habe, sind die aktuell sehr unterschiedlichen Rabatte auf den "normalen Strompreis" nächstes Jahr passé und es gibt stattdessen bundesweit einheitlich 60% Rabatt auf den Arbeitspreis des Netzbetreibers. (NICHT auf den Arbeitspreis des Stromlieferanten!)
Das wären hier beim Netzbetreiber Avacon dann ca. 4,5 ct Rabatt.
Damit würde ab 01.01.2024 der Wärmepumpenstrom-Tarif für Neukunden viel teurer werden, oder?
Kennt sich jemand mit dem Thema gut aus und kann was dazu sagen?
Nur der günstigste Stromanbeter nutzt das nicht. bzw. nicht mehr!
Dieser bietet wie auch die Konkurrenz, nur Heiztarife, die
das nicht unterscheiden.
Weil weniger Arbeit.
Habe letzte Woche ein neues E-Auto bestellt.
Dank Umzug ist am neuen Objekt noch keine Wallbox. Steht also auf der ToDo-Liste.
Glücklicherweise wohne ich in Schleswig-Holstein wo es auch noch eine Förderung für Ladepunkte gibt.
Zur Zeit bin ich bei Tibber aber nicht mit einem SMART-Meter (sondern mit einem Pulse).
Also könnte ich nun einen Smart-Meter mir einbauen lassen, die WB fördern lassen und weiterhin den dynamischen Stromtarif nutzen, richtig?
Oder was habe ich übersehen?
Das ist aber echt cool. Für Wärmepumpe & Nachtspeicher an eigenem Zähler hat man eh schon rabattierte Netzgebühr bezahlt. Und wenn ich es jetzt richtig verstehe, gibt's das ganze jetzt noch günstiger. Geil!
Bei uns nicht.
Da sind die Tarife für Nachtspeicher etwas günstiger. Der Grundpreis ist da nicht rabattiert.
Kein Netzbetreiber will per Rundsteuersignal was abschalten. Das ist früher mal gewesen.
Die nutzen das nicht.
Wenn ich ne Wärmepumpe habe und gerade eine „dumme“ ABL 1w1108 Wallbox noch Ende des Jahres bzw nächstes Jahr anschließen möchte, muss ich jetzt noch ne Drosselung einbauen lassen oder nur, wenn ich hiervon profitieren möchte?
Bei den meisten Netzbetreibern ist 1 Zähler für Wärmepumpe und Wallbox nicht erlaubt wegen den verschiedenen Zeiten. Das wäre für mich wirtschaftlich, aber 3. Zähler ist ja schrecklich, ist man ständig am ablesen und ständig will Stromanbieter und Netzbetreiber Daten haben (bearbeitet)
Habe ich denn 11/22 kW bei meinen zuvor installierten wallboxen sicher, wenn ich 2024 eine weitere beim Netzbetreiber anmelde?
Ich habe eine Wärmepumpe auf der Garage, möchte diese in Zukunft mit PV anschließen lassen. Nun bekomme ich ein E-Auto und benötige eine Wallbox. Hat hier jemand gute Vorschläge für diese Konstellation? Danke vorab!
Eine WP kann vllt bis Okt mit PV Warmwasser erzeugen - Heizen im Winter mit PV kannst du vergessen! Wenn auch nur Pulverschnee auf den Panels liegt, kansnt du über 500Wh am Tag froh sein (bei 4kWp).
Bei blauem Himmer kannst du ab Ende März wieder daran denken, per PV ein E-Auto (etwas) zu laden. Wenn dir das klar ist, lass dir ein Angebot erstellen.
Bedeutet nur mal Wallbox für die Förderung (ohne E-Auto) anzubringen geht nicht,
wenn man bereits eine E-Heizung mit Zweizählertarif hat?
Eine alte E-Heizung /Speicherheizung oder Wärmepumpe darf noch nicht sein? (bearbeitet)
Modul 2 ist doch 60% Senkung der Arbeitspreise für die WP, warum ist das nicht interessant? (bearbeitet)
Aber wie wollen die das denn eigentlich prüfen, ob die WP erreichbar ist oder nicht? Bin gespannt...
Übrigens, bei Eon auf der Webseite steht auch:
"In der Grund- und Ersatzversorgung ist eine Netzentgeltreduzierung aber nur gemäß Modul 1 möglich." (bearbeitet)
Die Suche auf der Eon-Webseite nach "Netzentgeltreduzierung" bringt leider 0 Treffer.
Die Aussage von Eon verwundert mich. Modul 1 ist ja ohne separaten Zähler und Modul 2 ist mit extra Zähler. Bisher war der günstige Wärmepumpenstrom (17,35 ct/kWh bei mir hier) nur mit (!) extra Zähler möglich.
Wenn die Wärmepumpe vor dem 31.12.2023 in Betrieb genommen wurde, dann fällt diese ja bis 2028 gar nicht in die neue Regelung.
D.h. wenn die wallbox auf den Haushaltzähler läuft, dann sollte man die pauschale erhalten können und zusätzlich die reduzierten Netzentgelte für die Wärmepumpe da sie ja Bestandsschutz hat.