Update: Die Anträge können ab jetzt gestellt werden.
- Antrag Osterferien: ab dem 15.02.2024 bis 10.03.2024
- Antrag Sommerferien: 01.03.2024 bis zum 31.05.2024
- Antrag Herbstferien: 01.06.2024 bis zum 31.08.2024
- Antrag Winterferien: 01.09.2024 bis zum 15.11.2024
- Die Beantragung einer Familienzeit NRW außerhalb der Ferienzeiten ist ganzjährig möglich.
Auch in diesem Jahr fördert das Land Nordrhein-Westfalen das Programm „Familienzeit NRW“, das gemeinsame Zeit in Familienferienstätten ermöglicht.
Da die geförderten Urlaube sehr beliebt sind, möchte ich euch schon jetzt über diese Möglichkeit informieren.
Die Anträge sind voraussichtlich ab Februar stellbar.Falls ihr mehr wissen möchtet, findet ihr hier meinen Deal aus dem letzten JahrVorrangig sind Reisen in Nordrhein-Westfalen möglich, können aber auch bundesweit oder in für Familien geeigneten Jugendherbergen (ausschließlich in Nordrhein-Westfalen) stattfinden.
Inbegriffen sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche, pädagogisch begleitete Freizeitangebote. Die Familien sollen den Alltag hinter sich lassen und die gemeinsame Zeit genießen können.
Auch die Anreisekosten per Bahn können übernommen werden.Ab Februar können interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, die nach § 53 Abgabenordnung förderberechtigt sind, sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung, einen Familienurlaub in einer Familienferienstätte über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. unter
familienerholung-nrw.de oder kostenfrei unter der Rufnummer 0800 0005627 beantragen.
Der Reisedienst ist bei der Berechnung und Ermittlung der Förderfähigkeit behilflich. Die Familien beteiligen sich an dem Familienurlaub mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen die Familien selbst.
Hier lässt sich prüfen, ob man berechtigt ist.Teilnehmende Familienferienstätten:Gästehaus Caritas Inseloase
Familienferienstätte Dorfweil
Natur Freunde Haus Teutoburg
Evangelische Familienbildungsstätte Ebernburg
Heinrich-Lübke Haus
Feriendorf Tieringen
Ferienstätte St. Ludger in Dahlem-Baasem/Eifel
Ferienstätte Haus Winfried Spiekeroog
Kolpingferiendorf Herbstein Vogelsbergdorf
Ferienparadies "Pferdeberg" (Duderstadt)
Familienferiendorf Rerik
Familienferiendorf Hübingen
Familienferiendorf Schillig
Familienferienpark Dambeck
Familienferienstätte Matthias-Claudius-Haus
Ferien- und Erlebnisdorf Sonnenmatte
Natur Freunde Haus Käthe Strobel
Arche Noah Marienberge
Ferienzentrum am Deich neu
Gästehaus Friesenhof neu
Kajüte Langeoog neu
Jugendgästehaus Rothleimmühle neu
Haus Zauberberg Pfronten - Familienhotel im Allgäu
Familienferienstätte Haus Stella Maris
Teilnehmenden Jugendherbergen:
Jugendherberge Gemünd
Jugendherberge Hinsbeck
Jugendherberge Nideggen
Jugendherberge Radevormwald
Jugendherberge Neuss
Jugendherberge Brilon
Jugendherberge Petershagen
Jugendherberge Sorpesee
Jugendherberge Reken
Jugendherberge Burg Bilstein
Jugendherberge Nettetal-Hinsbeck
Jugendherberge Kleve
Jugendherberge Hagen
Jugendherberge Detmold
Jugendherberge Wewelsburg
1. Was wird angeboten?
Ein Familienurlaub mit drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte oder einer für Familien geeigneten Jugendherberge in Nordrhein-Westfalen oder einer Familienferienstätte bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien.
Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden.
2. Was erwartet mich vor Ort?
Es erwarten Sie individuelle Freizeitangebote für die gesamte Familie: Spiel, Spaß und spannende Erlebnisse, um den Alltag einmal hinter sich zu lassen.
3. Wer kann die Förderung der Familienerholung erhalten?
Interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.
4. Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um die Förderung zu erhalten?
Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Der Reisedienst ist Ihnen bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob Sie die Förderung erhalten können, sehr gerne behilflich.
5. Wie gestalte ich die Anreise?
Die Anreise können Sie individuell gestalten und mit dem Pkw anreisen oder mit der Bahn. Auch hier ist der Reisedienst gerne behilflich.
6. Muss ich mit eigenen Kosten rechnen?
Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem
Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen Sie selbst.
7. Wo kann ich Urlaub machen?
Je nach Verfügbarkeit in dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien Familienferienstätten sowie für Familien geeigneten Jugendherbergen, vorrangig in Nordrhein-Westfalen. Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden! Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden.