Leider ist dieses Angebot abgelaufen am 20 August 2022.
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Gepostet 15 August 2022
THG Quote bis zu 200€ für selbst geladenen Strom von eigener Wallbox
Geteilt von
Eug.K.
Mitglied seit 2020
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Über diesen Deal
Dieser Deal ist leider abgelaufen. Hier sind ein paar andere Optionen für Dich:
Hallo myDealzer!
Ich habe gerade erfahren, dass man auch Geld für selbst verbrauchten Strom über eigene Wallbox bekommt! Angeblich 10ct/kWh. Ab welchem Stuchtag kann ich noch nicht sagen.
Was vielleicht auch interessant ist, die bieten 50€ für Freundschaftswerbung, man wird ja heutzutage einige Wallboxbesitzer kennen! Hier könnt ihr nach Werbern suchen.
Ich habe hier davon erfahren: heise.de/-72…878
Viel Spass!
P.S.: Mein erster Deal...
Ich habe gerade erfahren, dass man auch Geld für selbst verbrauchten Strom über eigene Wallbox bekommt! Angeblich 10ct/kWh. Ab welchem Stuchtag kann ich noch nicht sagen.
Was vielleicht auch interessant ist, die bieten 50€ für Freundschaftswerbung, man wird ja heutzutage einige Wallboxbesitzer kennen! Hier könnt ihr nach Werbern suchen.
Ich habe hier davon erfahren: heise.de/-72…878
Viel Spass!
P.S.: Mein erster Deal...
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Zusätzliche Info
Bearbeitet von unserem Team, 15 August 2022
146 Kommentare
sortiert nachNicht alle Wallboxen sind smart und lassen sich auswerten. Und einen extra Zähler braucht man dafür auch nicht.
Theoretisch könnten später wohl Stichproben geben....
Verstößt man damit "nachträglich" gegen irgendwelche Förderrichtlinien? (bearbeitet)
Edit: Ok, das ist vermutlich was anderes… (bearbeitet)
Antwort auf
Privat genutzte scheiden also leider aus - wenn diese in Garage oder sonstwo hängen
Nebenbei gibt es bis zu 35 Cent je Kilowattstunde wenn der Strom aus „lokalen und erneuerbaren Energiequellen“ kommt (bearbeitet)
heise.de/-72…878
Antwort auf
Gibt also nichts extra.
Wow, das die entsprechende Behörde so schnell reagiert, hätte ich nicht gedacht.
Damit dürfte der Deal abgelaufen sein. Glückwunsch an alle, die sich schon im Laderegister eingetragen haben. Es wäre cool, wenn jemand berichten kann, ob er am Ende wirklich die THG Quote bekommen hat, oder ob man doch aus dem Laderegister gelöscht wird!
Die Bundesnetzagentur mag es vielleicht anderes hat aber hier keine Rechtliche Handhabe. Aktuell ist es also legal. Ich werde definitiv meine Wallbox mit Ablauf der Jahresfrist anmelden und schauen was passiert. Bin Grundsätzlich ein vorsichtiger Mensch aber hier ist das vorgehen zum aktuellen Stand nicht Verboten.
Es kam nach Anmeldung eine Nachfrage, ob wirklich öffentlich. Die habe ich am 7.11. Bestätigt und seit dem nix gehört...
Ich denke wer der Eintragung zugestimmt hat kommt ohne Prüfung durch, beim Rest wird auf Begründung und Lage geschaut und dann entschieden. Wird dann sicher mehr an den 3 Monaten sein...
Wenn bis 20.2.2023 genehmigt ist kann man rückwirkend für 2022 beantragen. Also hoffe ich, dass das passt...
"Der Ladestrom kann während des laufenden Kalenderjahres oder spätestens bis zum 20.02. des Folgejahres angemeldet werden." (bearbeitet)
golem.de/news/thg-praemie-das-fragwuerdige-abkassieren-mit-der-eigenen-wallbox-2208-167612.html (bearbeitet)
Es gibt 18Cent/kWh durch den THG Handel
Elektrovorteil
Zum einen steht der Aufwand (wenn er korrekt durchgeführt wird) in keinem Verhältnis und zum anderen sollte man selber hinterfragen, ob "die Wallbox für eine Minute am Tag als öffentlich zugänglich kennzeichnen" nach einer korrekten Vorgehensweise klingt.
Das ist verrückt. Zur Zeit kostet mich die kWh weniger als 18 Cent. Yello hat nun allerdings eine Preiserhöhung ab Oktober angekündigt. Um mehr als 50 % auf fast 27 Cent. Bleibt immer noch sehr solide.
Für meine PV bekomme ich "nur" 8 Cent pro kWh. Da lohnt es sich doch glatt, lieber den Strom per Wallbox zu entnehmen und zu verfahren
Dieses Double Dipping (THG fürs Auto und die Wallbox) ist völlig GAGA. Und bis jetzt war es genau wie beim Tankrabatt. Die Ladesäulenbetreiber kassieren nun um 20 Cent pro kWh und trotzdem sind die Preise an Ladesäulen im Schnitt weiter gestiegen. (bearbeitet)
Aber dieser "Trick", der hier beschrieben ist, ist doch total dumm.
Du bist dann doch öffentlich registriert. Und vielleicht wird diese Liste in einem Monat öffentlich gemacht und du hast ständig Leute vor deiner Tür, die gerne laden möchten, es aber nicht funktioniert. Auf den Stress hätte ich keinen Bock.
Ich habe auf meinem öffentlich zugänglichen Hof mehrere Lader, und es kam noch nie einer vorbei (obwohl immer mind 2 Lader frei sind).
bundesnetzagentur.de/DE/…006
bmuv.de/pre…len
elektrovorteil.de hat meine Ladeprämie von 2022 inzwischen ausgeschüttet.
heise.de/-72…878
Es mag zwar ein gewisser Graubereich sein, aber wenn man sich innerhalb der vorgegeben Leitplanken bewegt sehe ich das als ok an.
So kann ich wenigstens meinen Freunden und Familie die sowieso einen rfid Chip zum Laden haben einen Gefallen tun und es wird noch ein wenig vergütet
Handelt es sich dabei um Betrug?
Es ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders, doch ich denke mal, dass man sich damit zumindest nicht strafbar macht. Solche Tricks und Kniffe sind in der Wirtschaft Gang und Gäbe und man halt Katz und Maus mit dem Gesetzgeber und am Ende geht es dem Steuerzahler an die Tasche (Siehe Steuersenkung auf Kraftstoff, die nie beim Verbraucher angekommen ist). Das muss man dann halt mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren.
Lange wird das sicherlich eh nicht mehr klappen, weil man da mit Sicherheit einen Riegel vorschieben wird, ob das jetzt fair ist oder nicht, sei mal dahingestellt. Tesla beispielsweise klaut seinen Kunden diese Prämie einfach mal: efahrer.chip.de/new…585
Ist ja so eine Art Förderung
2. Ist es wenn es graubereich ist sogar noch Abzocke, die kWh ist 20 Cent wert und hier erhält man 10. Das riecht danach als würden sie die Bestandskunden melken.
Vorab: Meine Wallbox habe ich mit dem KFW 440 gefördert bekommen (Wallboxförderung 900,-€)
Um die THQ für die Wallbox zu bekommen muss diese jedoch öffentlich sein. Das geht aber noch nicht, weil das gegen die Förderbedigungen verstoßen würde. ABER:
Also kann ich die Wallbox nach einem Jahr also ab Nov 2022 "öffentlich" machen. Das ginge bei mir sogar weil die Wallbox bei mir draußen auf einem Außenstellplatz installiert ist.
Diese muss wohl aber bei der Bundesnetzargentur gemeldet werden. Und hier sehe ich das größere Problem. Formal müssen lediglich die Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) erfüllt sein. Aber mMn erfüllen es die meinsten Wallboxen einfach nicht da z.b. eine Standardisierte Datenschnittstelle gefordert wird die ein großteil der Wallboxen einfach nicht hat.
MERKBLATT
Zweite Novelle der Ladesäulenverordnung:
Die Schnittstelle zum bezahlen sind egal wenn man es "Gratis" den Kunden anbieten möchte.
Es bleibt spannend und bis zum November werde ich sicher schlauer werden.
Vielleicht klappt das bis zum Jahreswechsel, die PV Module kommen morgen
Für 2023 haben sie auf 14Cent/kWh die Quote reduziert.
Monat März wurden trotzdem über 500kWh geladen. Wären 70€. Nimmt man gerne mit.