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Gepostet 15 August 2022

THG Quote bis zu 200€ für selbst geladenen Strom von eigener Wallbox

200€
Geteilt von
Eug.K.
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Über diesen Deal

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Hallo myDealzer!

Ich habe gerade erfahren, dass man auch Geld für selbst verbrauchten Strom über eigene Wallbox bekommt! Angeblich 10ct/kWh. Ab welchem Stuchtag kann ich noch nicht sagen.

Was vielleicht auch interessant ist, die bieten 50€ für Freundschaftswerbung, man wird ja heutzutage einige Wallboxbesitzer kennen! Hier könnt ihr nach Werbern suchen.

Ich habe hier davon erfahren: heise.de/-72…878

Viel Spass!

P.S.: Mein erster Deal...
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Bearbeitet von unserem Team, 15 August 2022
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146 Kommentare

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  1. SvenBüttner's Profilbild
    Und wie genau dokumentiert man das ?

    Nicht alle Wallboxen sind smart und lassen sich auswerten. Und einen extra Zähler braucht man dafür auch nicht.
    Eug.K.'s Profilbild
    Autor*in
    Bis jetzt muss man es nur angeben. Ob man es am Zähler abgelesen hat, oder im Auto nach dem Ladevorgang, erst mal unerheblich.
    Theoretisch könnten später wohl Stichproben geben....
  2. krischan2's Profilbild
    ich befürchte mal der "Deal" wird demnächst geschlossen, aber hat jemand eine Idee, was die KfW wohl davon hält wenn man seine private (geförderte) WallBox jetzt nachträglich öffentlich zugänglich macht?

    Verstößt man damit "nachträglich" gegen irgendwelche Förderrichtlinien? (bearbeitet)
    Ourewäller's Profilbild
    Ich meine da gab es eine Frist von 1 Jahr. Danach kann diese öffentlich gemacht werden (glaube ich zumindest).
  3. cat24max's Profilbild
    Kein Deal und 200€ ist viel zu wenig

    Edit: Ok, das ist vermutlich was anderes… (bearbeitet)
    freesty's Profilbild

    Antwort auf

    wer lesen kann ist klar im Vorteil, .... meine Fresse...
  4. SvenBüttner's Profilbild
    Die Wallbox muß ein „öffentlich frei zugänglicher Ladepunkt“ sein um in den Genuss der THG Förderung zu kommen.

    Privat genutzte scheiden also leider aus - wenn diese in Garage oder sonstwo hängen


    Nebenbei gibt es bis zu 35 Cent je Kilowattstunde wenn der Strom aus „lokalen und erneuerbaren Energiequellen“ kommt (bearbeitet)
    Eug.K.'s Profilbild
    Autor*in
    Laut Heise, es reicht die Wallbox "nur 1 Minute am Tag" als öffentlich zu bezeichnen...

    heise.de/-72…878
  5. Anytrue's Profilbild
    Meldet eure Ladesäule am besten bei &Charge zum Wallbox-Charing an, dann könnt ihr auch noch etwas Geld verdienen
    bjay91's Profilbild
    Danke für den Hinweis. Ich werde es wohl so machen. Wenn dann mal jemand laden will, wird mich das nicht groß stören.
  6. NLV's Profilbild

    Antwort auf

    Der Schätzwert ist das was man für einen 100%-Stromer bekommt (2MWh pro Jahr). Die dadurch entstandenen Treibhausgaseinsparungen werden pro Fahrzeug vergütet, da man davon ausgeht, dass an deiner Ladesäule eben dein Fahrzeug im üblichen Maße geladen wird.
    Gibt also nichts extra.
  7. e-charged's Profilbild
    bundesnetzagentur.de/DE/…tml

    Wow, das die entsprechende Behörde so schnell reagiert, hätte ich nicht gedacht.

    Damit dürfte der Deal abgelaufen sein. Glückwunsch an alle, die sich schon im Laderegister eingetragen haben. Es wäre cool, wenn jemand berichten kann, ob er am Ende wirklich die THG Quote bekommen hat, oder ob man doch aus dem Laderegister gelöscht wird!
  8. Spammy's Profilbild
    So ganz ist es nicht vom Tisch. "Die Rechtliche Basis hierfür ist hier vorhanden!"
    Die Bundesnetzagentur mag es vielleicht anderes hat aber hier keine Rechtliche Handhabe. Aktuell ist es also legal. Ich werde definitiv meine Wallbox mit Ablauf der Jahresfrist anmelden und schauen was passiert. Bin Grundsätzlich ein vorsichtiger Mensch aber hier ist das vorgehen zum aktuellen Stand nicht Verboten.

    Franky's Profilbild
    Hat es geklappt?
  9. Tribun83's Profilbild
    Ist das bei jemandem schon durch?
    Es kam nach Anmeldung eine Nachfrage, ob wirklich öffentlich. Die habe ich am 7.11. Bestätigt und seit dem nix gehört...
    Tribun83's Profilbild
    Auto Bild schreibt am 18.8.: "Zurzeit dauert es von der Beantragung bis zur Genehmigung zwei bis drei Monate."
    Ich denke wer der Eintragung zugestimmt hat kommt ohne Prüfung durch, beim Rest wird auf Begründung und Lage geschaut und dann entschieden. Wird dann sicher mehr an den 3 Monaten sein...

    Wenn bis 20.2.2023 genehmigt ist kann man rückwirkend für 2022 beantragen. Also hoffe ich, dass das passt...
    "Der Ladestrom kann während des laufenden Kalenderjahres oder spätestens bis zum 20.02. des Folgejahres angemeldet werden." (bearbeitet)
  10. Houzebomb's Profilbild
    Meine wallbox in der Garage ist öffentlich für meine Frau zugänglich.
    Eug.K.'s Profilbild
    Autor*in
    Vergiss nicht deine Freunde, Verwandte usw, die dich mal besuchen könnten!
  11. Karl-Uwe's Profilbild
    Warum ist das hier als abgelaufen markiert?

    Es gibt 18Cent/kWh durch den THG Handel
    Elektrovorteil
    Pelle.Dealz's Profilbild
    Hat jmd seine Wallbox schon erfolgreich bei der Bundesnetzagentur registrieren können?
  12. Koettel's Profilbild
    Kann man zwischen den Anbietern wechseln? Bin derzeit bei Geld für EAuto, da die die Anmeldung der wallbox übernehmen. Würde dann aber doch bald zu elektrovorteil wechseln, da die 4 Cent mehr pro kWh ausschütten. Jemand nen Plan, wie der Wechsel funktioniert?
    Pelle.Dealz's Profilbild
    Ab 14.07. zahlt Elektrovorteil auch nur noch 10,5 Cent. Wechseln kannst du natürlich. Deine Wallbox ist aber wahrscheinlich über Geld für eAuto noch nicht offiziell in der Ladekarte der Bundesnetzagentur eingetragen. Oder? Das müsstest du dann noch selbstständig machen. Auf Elektrovorteil ist aber eine Anleitung. Ist fix gemacht. (bearbeitet)
  13. Pelle.Dealz's Profilbild
    Gerade von Elektrovorteil die Info erhalten, dass es ab dem 14.07. nur noch 10,5 Cent die kWh gibt. Gibt es Alternativen zu Elektrovorteil, wo es mehr gibt?
    Amboss78's Profilbild
    42362238-YAKzO.jpgBei Geld für eAuto wird mir nach Registrierung 0,05 €/kWh angezeigt. Bin verwirrt.... (bearbeitet)
  14. cyber's Profilbild
    Lächerlich, dass so ein Format wie Heise jetzt auf solche mindestens mal Graubereichszonen verweist.

    Zum einen steht der Aufwand (wenn er korrekt durchgeführt wird) in keinem Verhältnis und zum anderen sollte man selber hinterfragen, ob "die Wallbox für eine Minute am Tag als öffentlich zugänglich kennzeichnen" nach einer korrekten Vorgehensweise klingt.
  15. e-charged's Profilbild
    Elektrovorteil.de hat nachgezogen und an Bestandskunden eine Mail rausgeschickt, dass Sie auch auf den Zug aufspringen und den Service anbieten, allerdings schon für 18 Cent pro kWh.

    Das ist verrückt. Zur Zeit kostet mich die kWh weniger als 18 Cent. Yello hat nun allerdings eine Preiserhöhung ab Oktober angekündigt. Um mehr als 50 % auf fast 27 Cent. Bleibt immer noch sehr solide.

    Für meine PV bekomme ich "nur" 8 Cent pro kWh. Da lohnt es sich doch glatt, lieber den Strom per Wallbox zu entnehmen und zu verfahren

    Dieses Double Dipping (THG fürs Auto und die Wallbox) ist völlig GAGA. Und bis jetzt war es genau wie beim Tankrabatt. Die Ladesäulenbetreiber kassieren nun um 20 Cent pro kWh und trotzdem sind die Preise an Ladesäulen im Schnitt weiter gestiegen. (bearbeitet)
    emilkl's Profilbild
    Finde nichts mit 18 Cent dort.Hast du einen Link?
  16. geldmalle's Profilbild
    Also wenn man das ganze ernsthaft betreiben möchte, ist es eine coole Einnahme Quelle. Ökostrom hat ja eigentlich jeder, der auch privat eine wallbox hat.
    Aber dieser "Trick", der hier beschrieben ist, ist doch total dumm.
    Du bist dann doch öffentlich registriert. Und vielleicht wird diese Liste in einem Monat öffentlich gemacht und du hast ständig Leute vor deiner Tür, die gerne laden möchten, es aber nicht funktioniert. Auf den Stress hätte ich keinen Bock.
    emilkl's Profilbild
    Öffentlich heißt, dass man theoretisch öffentlich laden kann. Hast du ein E Auto? Falls ja, wusstest du, dass man normaler Weise bei fremdlade Möglichkeiten immer prüft, ob die Meldungen auf defekte auf going electric oder ähnliches hat, wie die Öffnungszeiten sind und welcher ladeverbund oder Modalitäten bei hotels etc. Gerne ruft man vorher auch an....

    Ich habe auf meinem öffentlich zugänglichen Hof mehrere Lader, und es kam noch nie einer vorbei (obwohl immer mind 2 Lader frei sind).
  17. dompro's Profilbild
    Betrug -> Kein Deal
  18. Karl-Uwe's Profilbild
    Ab 2024 doppelte THG Ladeprämie wenn mit PV geladen wird.
    bmuv.de/pre…len

    elektrovorteil.de hat meine Ladeprämie von 2022 inzwischen ausgeschüttet.
  19. Abmahnopfer's Profilbild
    Nur für öffentlich zugängliche.
    Eug.K.'s Profilbild
    Autor*in
    Ich habe hier davon erfahren:

    heise.de/-72…878
  20. bellizist's Profilbild
    Also ich finde das Thema sehr interessant und danke dem author für den Deal.

    Es mag zwar ein gewisser Graubereich sein, aber wenn man sich innerhalb der vorgegeben Leitplanken bewegt sehe ich das als ok an.
    So kann ich wenigstens meinen Freunden und Familie die sowieso einen rfid Chip zum Laden haben einen Gefallen tun und es wird noch ein wenig vergütet
  21. DanielSte's Profilbild
    Man muss seinen Ladepunkt als öffentlichen Punkt registrieren. Man ist aber nicht verpflichtet, sich auf der Karte eintragen zu lassen, so dass der Ladepunkt dann nur in der Theorie öffentlich ist. Auch ist es wohl nicht einmal erforderlich, dass der Ladepunkt rund um die Uhr öffentlich erreichbar ist. Es reicht theoretisch sogar, wenn das Garagentor mal ein paar Minuten offen steht.

    Handelt es sich dabei um Betrug?

    Es ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders, doch ich denke mal, dass man sich damit zumindest nicht strafbar macht. Solche Tricks und Kniffe sind in der Wirtschaft Gang und Gäbe und man halt Katz und Maus mit dem Gesetzgeber und am Ende geht es dem Steuerzahler an die Tasche (Siehe Steuersenkung auf Kraftstoff, die nie beim Verbraucher angekommen ist). Das muss man dann halt mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren.


    Lange wird das sicherlich eh nicht mehr klappen, weil man da mit Sicherheit einen Riegel vorschieben wird, ob das jetzt fair ist oder nicht, sei mal dahingestellt. Tesla beispielsweise klaut seinen Kunden diese Prämie einfach mal: efahrer.chip.de/new…585
    Spammy's Profilbild
    Das ist doch genau wie mit der Haltefrist für EAutos mit 6 Monaten das geht doch schon ewig so (trotz offentlicher Kritik) und es wurde trotzdem nicht geändert. Die Politker klopfen sich doch gegenseitig auf die Schulter bei den Zulassungszahlen der EAutos was gleiche wird doch auch mit "öffentlichen Ladesäulen" passieren. Auf dem Papier werden einige Ladesäulen dazukommen aber in der realität wird man diese vergebens suchen. Ich bin nebenbei Fotograf und werde meine Ladesäule ab November (wenn KFW 440 ausläuft) meinen Kunden kostenlos anbieten, auch wenn ich sicherlich zu 90% selber laden werde. Denn eine selbstnutzung der Ladesäule ist ja scheinbar auch nicht verboten.
  22. Acki68's Profilbild
    Ist das hier der neueste cum ex deal? Ohne mich.
  23. Steuerrammler's Profilbild
    Ist damit meine KfW Förderung der Wallbox in Gefahr? Es hieß ja keine anderweitigen Förderungen innerhalb eines Jahres oder?

    Ist ja so eine Art Förderung
    SvenBüttner's Profilbild
    Du musst 1 Jahr abwarten - danach gilt die Bindung ausgelaufen und kannst über diese aktuelle Grauzone THG beantragen
  24. ttsg1976's Profilbild
    1. extremer Graubereich
    2. Ist es wenn es graubereich ist sogar noch Abzocke, die kWh ist 20 Cent wert und hier erhält man 10. Das riecht danach als würden sie die Bestandskunden melken.
    Andreas82's Profilbild
    Es gibt noch gute Altverträge unter 20 cent. Da kann man gut mit Geld verdienen
  25. BlueCity's Profilbild
    Sehr interessant. Muss mich da mal einlesen...
  26. emilkl's Profilbild
    200€ sind pauschale Angaben bei Fahrleistung von pauschale 10.000km bei pauschalem Verbrauch von 20KwH/100km; Somit rund 10Cent pro KWh Stromverbrauch zu Hause. Nette Vergütung. Theoretisch sind rund 20Cent Vergütung ohne PV Vorteil möglich. Mal sehen, welcher Anbieter hier bessere Angebote anbietet.
  27. freewilly's Profilbild
    Was ein blödsinn. cold
    Eddy3001's Profilbild
    Da würde ich schon mal gerne wissen, was daran Blödsinn ist. Können Sie das definieren?
  28. Spammy's Profilbild
    Ich finde es aktuell super interessant. Werde mich sicher mit dem Thema genau befassen in den nächsten Wochen.

    Vorab: Meine Wallbox habe ich mit dem KFW 440 gefördert bekommen (Wallboxförderung 900,-€)

    Investitionszuschüsse zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes

    Anforderungen an die Ladestation:
    • Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet werden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbstgenutzten Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) genutzt werden.
    • Die Ladestation muss im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein.

    Um die THQ für die Wallbox zu bekommen muss diese jedoch öffentlich sein. Das geht aber noch nicht, weil das gegen die Förderbedigungen verstoßen würde. ABER:

    Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend zu nutzen

    Also kann ich die Wallbox nach einem Jahr also ab Nov 2022 "öffentlich" machen. Das ginge bei mir sogar weil die Wallbox bei mir draußen auf einem Außenstellplatz installiert ist.

    Diese muss wohl aber bei der Bundesnetzargentur gemeldet werden. Und hier sehe ich das größere Problem. Formal müssen lediglich die Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) erfüllt sein. Aber mMn erfüllen es die meinsten Wallboxen einfach nicht da z.b. eine Standardisierte Datenschnittstelle gefordert wird die ein großteil der Wallboxen einfach nicht hat.

    MERKBLATT
    Zweite Novelle der Ladesäulenverordnung:
    Zukünftig muss bei neu errichteten Ladepunkten eine Schnittstelle vorhanden sein, die genutzt werden kann, um Standortinformationen und dynamische Daten zu übermitteln.
    Zu den dynamischen Daten zählen insbesondere die Betriebsbereitschaft und der Belegungsstatus der Ladesäule, also die technische und elektrische Verfügbarkeit. Die Änderung der Ladesäulenverordnung sieht vor, dass bei Ladepunkten, die ab dem 1. März 2022 in Betrieb genommen werden, eine standardi-sierte Schnittstelle vorhanden sein muss, mithilfe derer Autorisierungs- und Abrechnungsdaten so-wie dynamische Daten zur Betriebsbereitschaft und zum Belegungsstatus übermittelt werden können.

    Die Schnittstelle zum bezahlen sind egal wenn man es "Gratis" den Kunden anbieten möchte.

    Es bleibt spannend und bis zum November werde ich sicher schlauer werden.
    pringelzz's Profilbild
    Halt uns mal auf dem Laufenden Habe auch seit Juli eine Box draußen gefördert bekommen.
  29. RonMielArtemis's Profilbild
    Bzgl der Freundschaftswerbung, wer bekommt denn die 50€ ? Beide ?
  30. exekutor0's Profilbild
    Geil, macht das Elektrofahrzeug nochmals günstiger
  31. bekomme_mehr's Profilbild
    Suche werber
  32. Klinger's Profilbild
    Geht nur mit Betrug. Man muss seine Wallbox als öffentlichen Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur anmelden (lassen), damit das funktioniert.
  33. Eddy3001's Profilbild
    Mal ne kurze Frage: Wie wechselt man den Anbieter wenn das Auto / Wallbox bereits bei einem registriert ist? (bearbeitet)
  34. Karl-Uwe's Profilbild
    Registrierung läuft noch.
    Vielleicht klappt das bis zum Jahreswechsel, die PV Module kommen morgen
  35. Karl-Uwe's Profilbild
    Bei elektrovorteil.de kann inzwischen die Betreiberdatei der Bundesnetzagentur hochgeladen werden (Excel).

    Für 2023 haben sie auf 14Cent/kWh die Quote reduziert.
  36. Karl-Uwe's Profilbild
    Bisher noch keine Auszahlung erfolgt. PV wird erst nach Ostern erweitert. Haben alle kein Zeit.
    Monat März wurden trotzdem über 500kWh geladen. Wären 70€. Nimmt man gerne mit.
    Eddy3001's Profilbild
    Habe gerade geschaut: bei Geld für E-Auto wurden mir für meine Wallbox 220 Euro ausgezahlt. Somit sollte die Box durch sein
  37. DSLsucher's Profilbild
    Die von Elektrovorteil haben noch nichts offizielles, dass nicht nur Inselanlagen den doppelten Satz bekommen würden!
's Profilbild