Gepostet 11 März 2024

mein E-Bike in der Werkstatt verbrannt

Hallo werte Community,

ich habe Anfang des Jahres mein Haibike allmtn 10 2018 zur jährlichen Wartung und dem Wechsel der Federgabel (Garantiefall) in die Werkstatt gebracht.

Leider hat es in der Werkstatt gebrannt, wohl in direkter Nähe meines Bikes. Mein Bike ist jetzt Schrott.

Der Schaden soll nun von der Versicherung der Werkstatt abgewickelt werden. Da ich so einen Fall noch nicht hatte, möchte ich gerne hier mal nachfragen. Will mich von der Versicherung auch nicht überrumpelnlassen.

Bekommt man den Zeitwert des Bikes oder wird einem einanderes Rad angeboten?
Kann jemand dazu was sagen???

Vielen Dank!
VG Brandhorn
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39 Kommentare

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  1. DA_HP's Profilbild
    Frag doch mal bei der Versicherung nach. Vor allem, was du jetzt machen sollst während die Abwicklung noch läuft? Du brauchst ja schließlich ein Ersatz-Fahrrad in der Zwischenzeit oder eine entsprechende Entschädigung. (bearbeitet)
  2. levces's Profilbild
    Ich würde zu einem Anwalt gehen
    DealerXXL's Profilbild
    Da isser doch hier richtig
  3. deyo's Profilbild
    Geh auf jeden Fall zum Anwalt. Ohne wirst du über den Tisch gezogen. Kostet dich nix, die Versicherung des Fahrradladens muss das Honorar bezahlen.
    ItRocks's Profilbild
    Wie kommst du denn auf solche Ideen?
  4. Wiso123's Profilbild
    Ich denke die Versicherung muss dem Wiederbeschaffungswert zahlen. (bearbeitet)
    DA_HP's Profilbild
    copy-paste aus, gutachter.org/mag…084

    Was sind Zeitwert, Wiederbeschaffungswert und Neuwert?

    Der Zeitwert beschreibt, wie viel das Fahrrad während des Diebstahls oder des Schadenfalls noch wert gewesen ist. Damit wird also der Wertverlust seit dem Kauf des Gefährts ermittelt: Durch gewöhnliche Abnutzung und das fortschreitende Alter kann das Fahrrad an Wert verlieren, in manchen Fällen wird das Rad über die Jahre hinweg allerdings auch wertvoll – das kommt sehr selten bei limitierten Modellen oder sehr alten Fahrrädern vor. In der Regel sind es Haftpflichtversicherungen und Fahrradversicherungen, die für den Zeitwert – also den tatsächlich entstandenen Schaden – aufkommen. Der Zeitwert beschreibt also den tatsächlichen Wert des Fahrrads zum Zeitpunkt des Schadens oder Diebstahls.

    Im Gegensatz dazu steht der Neuwert eines Fahrrads. Eine Hausratsversicherung ist immer eine Neuwertversicherung: Wird das Fahrrad also aus der Wohnung, dem Haus oder dem Keller gestohlen, wird in diesem Fall nicht der Zeitwert des Fahrrads ermittelt, sondern der „Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte“. Der Neu- und Wiederbeschaffungswert hält sich damit an den Neupreis eines gleichwertigen Produktes – dabei muss beachtet werden, dass Antiquitäten im Laufe der Zeit wertvoller werden, während vor allem technische Geräte teilweise enorm an Wert verlieren.

    Da diese Begriffe von Laien häufig verwechselt werden, kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen für Fahrräder hinzuzuziehen. Dieser kann in einem Fahrradgutachten den tatsächlichen Zeitwert des Fahrrads ermitteln und so helfen, den Anspruch gegenüber der Versicherung geltend zu machen.


    Wie wird der Zeitwert eines Fahrrads ermittelt?

    Wenn das Fahrrad gestohlen wird, ist das ärgerlich – noch ärgerlicher ist es dann, mit der Fahrradversicherung über den Wert des Fahrrads diskutieren zu müssen. Mit einem Diebstahl-Gutachten des Fachmanns kann der Zeitwert des Fahrrads fachkundig ermittelt werden. Als Fahrradbesitzer sollten Sie auf diese Situation vorbereitet sein: Es ist sinnvoll, den Kaufbeleg und Quittungen für eventuelle Neuteile am Fahrrad aufzubewahren. So kann nachgewiesen werden, welche Verbesserungen vorgenommen und welche Verschleißteile erneuert wurden.

    Um den Zeitwert des Fahrrads zu ermitteln, wird neben dem Zustand auch auf den Hersteller, den Kaufpreis und natürlich das Alter geachtet. Üblich ist es, im ersten Jahr nach der Neuanschaffung 25 % vom ursprünglichen Preis abzuziehen. Für jedes weitere Jahr werden wiederum 15 % abgezogen. Betrug der Neuwert des Fahrrads also 1000 Euro, werden nach einem Jahr noch 750 Euro erstattet. Ein geschulter Gutachter kann im Zweifelsfall allerdings prüfen, ob diese Berechnung angemessen ist. Vor allem bei hochwertigen, gut gepflegten Fahrrädern, die im Laufe der Zeit oft noch mit neuwertigen Bauteilen ausgestattet wurden, kann sich das lohnen. Bei Fahrrädern, deren Kaufpreis bereits sehr gering war oder die gar nicht mehr fahrtüchtig waren, ist es oft nicht sinnvoll, den Zeitwert des Fahrrads ermitteln zu lassen.
  5. Ray_of_Light's Profilbild
    Sicher, dass die dein Haibike nicht absichtlich angezündet haben? Haibikes sind ja nicht unbedingt Schönheiten
    bauernsepp's Profilbild
    Sehr hilfreich - nicht.
  6. tomsan's Profilbild
    Warte doch erstmal ab, was genau die Versicherung sagt.
    So nach -äh- Feuer schreien....

    EDIT:
    "ich habe Anfang des Jahres" => das steht dort quasi Monate schon?!
    Dann würde ich erstrecht locker bleiben und entspannt hören/nachhaken, was denn die Versicherung sagt.

    Soooo scheint das Thema ja nicht "zu brennen (bearbeitet)
    Brandhorn's Profilbild
    Autor*in
    Bei uns in den Bergen ist ab November bis Ende Februar normalerweise kein Fahrrad fahren möglich.

    Die Federgabel musste in die USA eingeschickt werden. Der ganze Vorgang sollte lt. Werkstatt mindestens 6 Wochen dauern.
    Deshalb habe ich Anfang des Jahres das Bike dann in die Werkstatt gebracht. Also nicht aus Spaß an der Freude...
  7. rjk's Profilbild
    Die Versicherung wird gar nichts von selbst machen. Du musst dir die Daten geben lassen, Antrag stellen, und dann schaust du was die von dir wollen. Solltest du mit dem Ergebnis am Ende nicht zufrieden sein, geh zu einem Anwalt. (bearbeitet)
    41812's Profilbild
    Die Versicherung sollte nach der Meldung des Versicherungsnehmers (Fahrradladen) Kontakt mit den Geschädigten aufnehmen und den Schaden regulieren. Wichtig ist die Schadennummer, unter der der Schaden bearbeitet wird. 
  8. LEZDUIT's Profilbild
    Warum sollte er bei der gegnerischen Versicherung nachfragen? Mit der Versicherung hat es nichts zu tun. Die werden auch keine Auskunft erteilen. Datenschutz. Ansprechpartner ist die Werkstatt. Geh hin und frag, wie das geregelt wird. Wenn dir das Angebot nicht passt geh zum Anwalt.

    Ansonsten könntest du auch auf ein Ersatzrad bestehen für die Zeit. Oder vllt ersetzen die dir das Rad einfach. Alles ist drin. Nur hier wirst du nicht fündig. (bearbeitet)
  9. Brandhorn's Profilbild
    Autor*in
    Ich warte wohl erstmal ab und schaue was die Versicherung angibt.
    Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise!
    Wiso123's Profilbild
    Ich würde in der Zwischenzeit schon mal Recherche betreiben wie der Wiederbeschaffungswert für das Bike ist.
  10. Geizi's Profilbild
    Es gibt nichts, denn Dein E-Bike hat den Brand ausgelöst.
    Warte ab was von der Versicherung kommt.
    Dann kannst Du einen neuen Thread machen und wir sehen es uns gerne mal an, falls Du Probleme hast.
  11. Argbeil's Profilbild
    Kommst du denn ohne das Rad zur Arbeit?
    Brandhorn's Profilbild
    Autor*in
    Ja, wäre mir auch ein bisschen weit mit dem Rad (>60km).
  12. bauernsepp's Profilbild
    Gibts denn hierzu Neuigkeiten?
    RoteRose's Profilbild
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