Ich habe gerade mal mit einem Freund geschrieben, der Anwalt ist.
Betrug ist es seiner Meinung nach auf jeden Fall nicht, da es erstmal keine Täuschung ist in einer anderen Währung zu zahlen. Auch hat man die Aktion ja nicht aktiv eingefordert. Etwas anderes wäre es ggf. wenn man eine Fake Adresse in Argentinien eingegeben hätte oder einen VPN benutzt.
Er meint, dass Visa ohne Probleme den "echten" Betrag abrechnen kann, da der voraussichtliche Kurs nicht bindend ist. Ist aber einmal "final" abgerechnet wird es tricky und er wollte sich nicht festlegen. Das hängt dann davon ab, wie genau diese "Aktion" aufgebaut ist. Ist es sowas wie eine Cashback Aktion mit wasserdichten AGB, ist eine Rückforderung denkbar, wenn in den Aktionsbedingungen steht, dass es nur für Zahlungen in Argentinien gilt. Ist es dagegen ein normales Devisentauschgeschäft, sollte es final sein. (bearbeitet)
Betrug ist es seiner Meinung nach auf jeden Fall nicht, da es erstmal keine Täuschung ist in einer anderen Währung zu zahlen. Auch hat man die Aktion ja nicht aktiv eingefordert. Etwas anderes wäre es ggf. wenn man eine Fake Adresse in Argentinien eingegeben hätte oder einen VPN benutzt.
Er meint, dass Visa ohne Probleme den "echten" Betrag abrechnen kann, da der voraussichtliche Kurs nicht bindend ist. Ist aber einmal "final" abgerechnet wird es tricky und er wollte sich nicht festlegen. Das hängt dann davon ab, wie genau diese "Aktion" aufgebaut ist. Ist es sowas wie eine Cashback Aktion mit wasserdichten AGB, ist eine Rückforderung denkbar, wenn in den Aktionsbedingungen steht, dass es nur für Zahlungen in Argentinien gilt. Ist es dagegen ein normales Devisentauschgeschäft, sollte es final sein. (bearbeitet)