Frage zum Einspruch von Grundsteuern

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eingestellt am 30. Jan 2023
Moin,

wir haben letzte Woche den Grundsteuerbescheid bekommen.

Wir konnten keinen Fehler feststellen, haben aber auch nicht viel Ahnung davon.

Es wird ja geraten trotzdem einen Einspruch einzulegen.

Pauschale Einsprüche dürften aber wohl abgelehnt werden.

Falls jemand von Euch einen Einspruch eingelegt hat, wie habt Ihr den begründet?

Hier habe ich (u.a.) nachgelesen: chip.de/new…tml

Liebe Grüße
Susi
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38 Kommentare

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  1. Herr_Kules's Profilbild
    Ich würde den Weg über Einspruch und Klage nur gehen, wenn die Steuerlast signifikat steigt.
    Wenn ich im Vorfeld nicht Maßnahmen ergriffen hätte, wäre meine Steuerlast von aktuell 580€/anno auf über 12000€/anno gestiegen.
    Jetzt bin ich aber (unter der Prämisse gleichbleibender Hebesätze) auf vorraussichtlich 420€ gesunken. Da werde ich natürlich die Füße still halten..... (bearbeitet)
    dschamboumping's Profilbild
    Geschichten aus dem Paulanergarten. Da du den tatsächlichen Steuerbetrag noch gar nicht wissen kannst, sind sowohl die absurd hohen 12k€ als auch die 420€ maximal Schätzungen. 
  2. suburbia's Profilbild
    Ich habe meine noch nichtmals abgegeben.
    Hannns's Profilbild
    Hast heut noch Zeit.
  3. Coldasic3's Profilbild
    Steht eigentlich in dem Artikel den du verlinkt hast. Auch das man sich über den generellen Einspruch nicht wirklich einig ist.

    Klagen musst du ja dann sowieso, dann kann man es eigentlich auch gleich mit vom RA machen lassen, also eine Begründung die standhalten sollte. (bearbeitet)
    Foftein's Profilbild
    Autor*in
    Moin,

    ja, soweit ist es klar. Ich wollte ja gern wissen, ob jemand hier schon Einspruch eingelegt hat und mit welcher Begründung.

    Liebe Grüße
    Susi
  4. Cisy's Profilbild
    Ist doch im Artikel verlinkt: iww.de/kp/…160
  5. Ka.'s Profilbild
    Bitte 5 Min. Zeit nehmen und die Zusammenhänge der verschiedenen Bescheide (GrdSt-Bescheid kommt idR von der Kommune - OK in Stadt -Staaten mag das anders sein) verstehen.
    Foftein's Profilbild
    Autor*in
    Moin,

    ich verstehe Deinen Beitrag leider nicht.

    Wir haben die Bescheide vom FA bekommen und die natürlich gut durchgesehen.

    Liebe Grüße
    Susi
  6. SchanzAlert's Profilbild
    haus-und-grund.com/grundsteuer_10-2022.html

    Einspruch einlegen und ankündigen, dass man die Begründung nachreicht. Interessant wird es dann, welche Begründung H&G nachreichen wird. Klage ist ja schon eingereicht. (bearbeitet)
  7. Event.HoRyzen's Profilbild
    Was für ein mistiger Scheissdreck. Aber pünktlich um 23.58Uhr abgeschickt

    Jetzt erst mal schlau machen weshalb man dann später einen Einspruch einlegen sollte (bearbeitet)
  8. SchanzAlert's Profilbild
    In Bayern gab's für alle gestern nochmals eine Fristverlängerung.
    tom1985's Profilbild
    in hessen gibt es keine verlängerung, aber die säumungszahlen würden wohl erst später fällig... zumindest kam das gestern übers radio^^ wenn das keine eigentliche verlängerung ist. leider nix schriftliches dazu gefunden... man kann weiterhin melden und es würden wohl erst ab ostern kosten entstehen...
  9. Foftein's Profilbild
    Autor*in
    Moin,

    wir wissen einfach nicht was wir machen sollen.

    Man muß ja "zeitnah" (was immer das bedeutet) eine Begründung für den Einspruch geben. Ich finde aber nicht, was zeitnah genau bedeutet und wie so eine Begründung aussehen sollte.

    Habt Ihr inzwischen was heraus bekommen?

    Liebe Grüße
    Susi
    tom1985's Profilbild
    Beachte generell die Frist von einem Monat für den Einspruch oder Widerspruch (beim Grundsteuerbescheid). Die Frist beginnt drei Tage nach dem Datum auf dem Bescheid. Fällt dieser Tag auf Sonnabend, Sonntag oder einen Feiertag, verlängert sich der Fristbeginn auf den nächsten Werktag.

    Grund wenn ich es so richtig rauslese sollte sein, dass der Grundsteuerwert zu hoch wäre. man kann den einspruch ja auch wieder zurückziehen.

    habe leider selbst noch nichts erhalten... aber wenn mir der wert plausibel ist und nicht höher als mein alter ist, werde ich auch keinen einspruch erhaben
  10. Foftein's Profilbild
    Autor*in
    Moin,

    danke allen, die geantwortet haben.

    Tja, wir haben ja noch etwas Zeit und werden weiter grübeln.

    Wir wollen uns nur nicht in 2 Jahren vorwerfen müssen, nichts getan zu haben...

    Liebe Grüße
    Susi
    SchanzAlert's Profilbild
    Beim örtlichen Haus und Grund Verband gibt es in der Regel einen Mitgliederbereich, online. Dort gibt es, angepasst auf die örtliche / bundeslandabhängige Situation eine Vorlage, die man downloaden kann und anpassen kann. Dort sind auch die verschiedenen Standard-Begründungen mit drin, inkl. zusätzlicher Infos, welche im Einzelfall zusätzlich relevant sein könnten. Auf jeden Fall sollte an für beide Bescheide Einspruch erheben, da grundlegend die Frage geklärt werden muss, ob die neue Grundsteuer überhaupt eine gesetzliche korrekte Grundlage hat. Daher ist ein Einspruch, auch wenn man denkt, es sei alles in Ordnung,
  11. krueml0r's Profilbild
    Haben auch den Bescheid vom Finanzamt bekommen. Gibt es Neuigkeiten?
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