Jobcenter Kundenwerben Geldeingang in Form von Cashback

eingestellt am 29. Okt 2023 (eingestellt vor 4 h, 52 m)
Ich habe von Topcashback 20 Euro überwiesen bekommen und die hälfte davon waren 10€ Freunde-werben also ein Neukunden-Bonus.
Was sagt das Jobcenter dazu? Ist schon 10 Monate her und war auch im Zeitraum von einem anderen Jobcenter, dass ich bei topcashback das Geld freigeschaltet bekommen habe. Jetzt erst vor kurzem hab ichs mir ausgezahlt aufs Konto und deswegen das Problem
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40 Kommentare

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  1. schwarzer_kaffee's Profilbild
    Frag doch einfach direkt beim Jobcenter
    Tim.Theamara's Profilbild
    Autor*in
    Äh die haben zuerst gefragt
  2. mx5freund's Profilbild
    Kenne mich zwar nicht aus, aber kann mir nicht vorstellen, dass es da viel Ärger gibt.

    Sind 20€ auf 10 Monate verteilt.

    Da dürfte ja niemand mehr eine Payback Karte benutzen, als anderes Beispiel.
    Druck die Seite aus, erkläre es und entschuldige dich.
    Wandle zukünftig lieber in Gutscheine um, dann hast kein Ärger.
  3. arsten's Profilbild
    a.) Du hättest es melden müssen
    b.) Die ersten 100 Euro eines Erwerbseinkommens werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet

    Falls du in diesem Monat keine weiteren Einkünfte hattest, würde ich argumentieren, das 20 < 100 ist.

    Grundsätzlich würde ich Cashback nicht als Einkünfte betrachten, da da ja Ausgaben - die in der Regel höher sind - gegenüber stehen. Aber da hier ausdrücklich von Freunde werben die Rede ist, sind das schon Einkünfte.
    Tarzan61's Profilbild
    Cashback ist aber kein Erwerbseinkpmmen, daher gibt es keinen Freibetrag..
  4. nomoney's Profilbild
    Jetzt habe ich Kopfweh von deinem Schreibstil
    Schlecki's Profilbild
    Ja wenn seine Bewerbungen genauso aussehen dann gute Nacht
  5. Nick_NameEhC's Profilbild
    Wird halt als Geldeingang nach dem Zuflussprinzip berechnet.
    Tim.Theamara's Profilbild
    Autor*in
    Ok und wegen Meldepflicht die ich versäumt habe wird nachträglich jetzt die Erstausstattung bspw gestrichen? uhje
  6. jennifervanessa's Profilbild
    Habe mit Grundsicherung auch mal gehabt, dass die wegen Cashback (meine es waren 7€) blöd nachgefragt haben.
    Mehr aber auch nicht.
    Es ist ja "nur" eine art Rückzahlung für ein Einkauf.
    Neranios's Profilbild
    Die müssen fragen, bzw, du musst jeden einzelnen cent begründen.
    Aber bis zu 50€ (früher 30) wird nichts passieren.
  7. planz's Profilbild
    Können die auch Zuflüsse auf vivid-Unterkonten (Pockets) oder Paypal sehen?
    Die Pockets kann man ja willkürlich eröffnen und schließen und Kontoauszüge gibt es nicht.
    Oder den Kontostand bei einem Datenabgleich?
    Nick_NameEhC's Profilbild
    PayPal und ähnliche Konten musst du in Anlage VM auf der Rückseite in der Tabelle angeben und auch die entsprechenden Nachweise beilegen.
  8. Neranios's Profilbild
    du musst die 20€ nicht zurückzahlen.
    Am besten du schreibst per E-Mail bzw. jobcenter.digital eine Nachricht an den Sachbearbeiter und erklärst kurz um was es sich bei den Geldeingang handelt.
    Auch wenn du das nicht gemeldet hast wirst du für die 20€ keine Probleme bekommen.
    Die Bagatellgrenze wurde ab dem 1. Januar 2022 auf 50 Euro heraufgesetzt. Bis zu diesem Betrag verzichten die Jobcenter auf die Rückforderung.
    Es sollte aber nicht jeden Monat vorkommen.
  9. Kartoffelkoepfe's Profilbild
    Man kann’s auch übertrieben oder gibst du auch jede Pfandflasche an die du findest
    Nick_NameEhC's Profilbild
    Wenn du den Erlös auf dein Konto einzahlst, hast du gegebenenfalls ein Problem, wenn du es nicht tust. Bargeld hat man selbstverständlich nie. Auch nicht in der Anlage VM.
  10. Chatham's Profilbild
    Das ist kein Einkommen. Cashback ist quasi ein Rabatt, erst wenn dieser höher ist, als die eigentliche Rechnung, kann das als Einkommen gewertet werden.


    Also wenn du eine Rechnung über 10€ hast, und kriegst 10€ cashback, dann hast du sinngemäß keine Einnahme. Kriegst du 11€ wieder, hast du 1€ Einnahmen.


    Das interessiert das Jobcenter bei der Summe ohnehin nicht, sofern du nicht jeden Monat Zufluss hast.


    Du musst eben die Ausgaben nachweisen können. Wenn du bspw vom Stromanbieter 200€ in der Jahresabrechnung zurück bekommst, kannst du ja auch die Einzahlungen nachweisen. Erst wenn mehr reinkommt, als rausgegangen ist, ist es überhaupt relevant.


    Auch wenn du bspw was auf Ebay verkaufst, ist das kein Gewinn, sondern eine Vermögensumschichtung. Du machst etwas zu Geld, was dir bereits gehört. Das kann auch nicht angerechnet werden.
    Nick_NameEhC's Profilbild
    Na und ob die Rückzahlung aus der Stromrechnung angerechnet wird.
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