Amazon Vine Steuerberater / Finanzamt Strategie

eingestellt am 6. Nov 2023
Wie der Titel schon sagt, eine Strategie / Punktesammlung für den Steuerberater / fürs Finanzamt, wie man das Vine Thema steuerrechtlich händeln kann - wenn man keine 10 TV und Espresso Maschinen getestet hat, sondern so wie die meisten neuen hauptsächlich China Tinnef.

Es ist sozusagen eine pro-aktive Handlungsweise, um den Steuerberater in die richtige Richtung zu schubsen, denn scheinbar gibt es auch genug Steuerberater die kein Plan haben und mit euch gerne alles teuerst möglich versteuern... (erhöht schließlich seinen Aufwand und Rechnung)

Ich habe diese Punktesammlung als Arbeitsgrundlage in einem separatem Thread erstellt, da die Übersichtlichkeit im alten 4000+ leider nicht mehr gegeben ist und die wenigen wirklich sinnvollen Beiträge dort untergehen.

Wer weiter über Amazon haten will, generell DAC7 diskutieren etc. bitte im alten Thread bleiben. DANKE
(Ich werde für mich jeden blocken der sich nicht dran hält)

Antworten nur im Hauptthread, keine Antworten an Antworten, das geht nur unter. DANKE
(Ich werde für mich jeden blocken der sich nicht dran hält)

Kein sinnloses Off-topic posten DANKE
(Ich werde für mich jeden blocken der sich nicht dran hält)

Hier nur konkrete Diskussionen, wie man das Thema mit dem Steuerberater / Finanzamt angeht. Dazu dann noch eine Excel Übersicht mit den Produkten.

Nun dann mal los, was fehlt oder könnte besser geschrieben werden....
Ich werde danach versuchen diesen Guide zu aktualisieren...

So neue Version vom 02.12.2023

Steuerliche Handhabung der Tätigkeit als Amazon Vine Produkttester im Rahmen der DAC7 Datenübermittlung

Disclaimer

Das ist keine Steuerrechtliche Beratung und auch keine Rechtsberatung sondern nur eine Sammlung von Argumentationspunkten für Gespräche mit Steuerberater, Anwalt und Finanzamt.

Was ist Amazon Vine?

Amazon Vine ist eine Plattform für Produkttests und Rezensionen von Amazon. Hersteller und Lieferanten haben die Möglichkeit sich kostenpflichtig zu dem Programm anzumelden. Danach können Sie eine bestimmte Anzahl je Produkt als Warenmuster kostenlos zur Verfügung stellen.

Ausgewählten Amazon Nutzern wird eine Teilnahme am Vine Programm als Tester angeboten. Die Tester haben die Möglichkeit, kostenlos Produkte anzufordern, um diese zu testen und eine Rezension zu schreiben.

Wichtige Besonderheiten bei Amazon Vine

Die Hersteller/Lieferanten zahlen für die Teilnahme

Für Privatpersonen als Nutzer / Tester ist die Teilnahme kostenlos, Amazon lässt aber nicht jeden Teilnehmen, Teilnahme erfolgt auf Einladung, die genauen Voraussetzungen sind aber unklar, sie hängen aber scheinbar am Bewertungsprofil, wieviele Bewertungen, Hilfreich etc. schon erstellt wurden

Den Herstellern/Lieferanten wird keine Garantie einer Rezension gegeben, beispielsweise kann ein Hersteler/Lieferant 5 Artikel abgeben, aber 0 Rezensionen erhalten (Man sieht viele Artikel sich Monatelang wiederholen, die scheinbar niemand zum testen anfordert)

Die Tester können Produkte anfordern, die Verfügbarkeit richtet sich danach, was von den Herstellern/Lieferanten abgegeben wurde. Diese Ansicht wird in Listen angezeigt, die sich teilweise/gelegentlich aktualisieren (Rhythmus sehr unterschiedlich und nicht bestimmbar)

Höherwertig erscheinende Artikel sind in der Regel sehr schnell vergriffen, meist sieht man sie vielleicht noch, kann sie aber schon nicht mehr anfordern

Die Tester erhalten die Produkte zum Test mit folgenden Einschränkungen

  • Keine Garantie und keine Gewährleistung / Sachmängelhaftung
  • Kein Umtausch
  • Keine Rücksendung/Rückgabemöglichkeit
  • Kein Ersatz für fehlende Lieferung / defekte Ware
  • Keine Rechnung
  • Keine Weitergabe an Dritte
  • Kein Weiterverkauf
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Vorbehaltlich Rückforderung innerhalb von 6 Monaten
  • Es kann sich um Vorserien Exemplare, Muster, Prototypen, B-Ware, Retouren handeln. Nicht zwangsläufig um die normalen Verkaufsexemplare
  • Keine Gewährleisuntg / Sachmängelhaftung
  • Keine Weitergabe / Weiterverkauf
  • Verschwiegenheit über die Produkte
Die Tester haben keinerlei Pflichten gegenüber einem konkretem Produkt, das sie erhalten haben

Der Test erfolgt freiwillig und ist unabhängig von einer Rezension, falls sie geschrieben wird.

Für eine weitere zukünftige Teilnahme am Programm wird lediglich erwartet, dass 50% der Produkte rezensiert werden. Das heißt, für die weitere Teilnahme am Programm sollten 50% der getesteten Produkte bewertet werden.

Der Erhalt der Produkte ist kostenlos zum Test unabhängig der Quote der Rezensionen

Die Nutzungsrechte der Rezensionen werden an Amazon übertragen.

Es besteht keine Vertragsbeziehung zwischen dem Tester und dem Hersteller/Lieferant.

Sollte das Produkt nicht innerhalb von 6 Monaten zurückgefordert werden, gibt der Hersteller/Lieferant sein Eigentum auf und man „darf“ es „behalten“ bzw. entsorgen. Damit spart sich der Hersteller/Lieferant die Rücksendekosten sowie Kosten der Aufbereitung und Entsorgung.

Es ist kein bezahltes Schreiben von Rezensionen gegen den Erhalt des Produkt als Bezahlung! Es ist nicht wie sonst üblichen bei Influenzern, Bloggern etc. die ein Produkt für einen Test vom Hersteller erhalten gegenüber dem Bewerben des Produkts als Bezahlung

Rezensionen werden freiwillig geschrieben und das Nutzungsrecht kostenlos Amazon und nicht dem Hersteller/Lieferant übertragen

Auch normale Rezensionen ohne Vine Mitgliedschaft übertragen das Nutzungsrecht kostenlos Amazon

Das Nutzungsrecht von Amazon bleibt übertragen auch im Falle einer Rückforderung des Produkts, es gibt keine Rückabwicklung, weil es keine 1:1 Beziehung Rezension Produktbezug gibt

Die Produkte sind keine Bezahlung für einen Test / Bewertung

Welche Produkte kann man bei Amazon Vine testen?

Vom Prinzip alle möglichen Produkte, von Nahrungsergänzungsmitteln über Tiernahrung, Abführmittel, Handyhüllen bis zu Toilettenbürsten. Es ist wirklich alles Mögliche dabei, je nach dem was die Hersteller/Lieferanten zur Verfügung stellen. Den allergrößten Anteil stellen aber Produkte chinesischer Importeure dar, die „Tinnef“ anbieten. Produkte bekannter Markenanbieter soll es geben, allerdings habe ich selbst bisher keine gesehen. Vermutlich da diese dann schnell vergriffen sind.

Welchen Wert haben die Produkte, die man bei Amazon Vine testen kann?

Das ist ganz verschieden, das meiste bewegt sich bei rund 20,- Euro. Nur sehr wenige Artikel haben einen höheren Wert – wobei der Kaufpreis, der auf der Artikelseite von Amazon angezeigt wird auch nur eine Momentaufnahme ist, dieser ändert sich auch sehr häufig. Oft ist es auch so, dass der Hersteller/Lieferant zu Beginn der Vine Kampagne einen höheren Preis angibt, um möglichst viele Vine Tester zu einem Test eines vermeintlich höherwertigen Artikels zu bewegen. Nach der Testphase wird aber der Produkt Preis reduziert oder es werden Rabatt Coupons bis zu 50% angeboten. Wichtig zu beachten ist aber, der Kaufpreis bei Amazon enthält die vollen Rechte am Produkt inkl. Sachmängelhaftung, Rückgabe, Weitergabe etc. Produkte die man hingegen zum Test erhält, haben aber sehr viele Einschränkungen – siehe oben. Daher lässt sich der Wert der Test Produkte nur sehr schwer beziffern, weil man diese normalerweise nicht ohne diese grundlegenden Rechte kaufen würde. Beispielsweise kommen Produkte auch gar nicht erst an oder sind bereits beim Auspacken defekt, aber es gibt ja keinen Ersatz, Sachmängelhaftung oder Rücksendung.

Welcher Wert wird/wurde im Rahmen der DAC7 Datenübermittlung übermittelt?

Das weiß nur Amazon selbst – ich konnte die Artikel lediglich kostenfrei zum Testen bestellen. Wäre zum Zeitpunkt der Anforderung klar eine Steuerverpflichtung erkennbar gewesen, hätte ich je nach Höhe vermutlich keinen einzigen Artikel angefordert.

Welchen Wert haben die Produkte, nach dem Test?

Das ist natürlich ganz verschieden, je nach Produktart, werden diese verbraucht wie Nahrungsergänzungsmittel und sind nach dem Test nicht mehr vorhanden. Teilweise gehen sie beim Testen kaputt. Ein Produkttest stellt im Allgemeinen aber auch einen wesentlich höheren Verschleiß als normale Nutzung dar und mache Artikel wie eine getestete Toiletten Bürste haben nun einmal einen Zeitwert von 0. Dies wird auf den Großteil der Artikel zutreffen. Weiterhin muss man bedenken, dass die Produkte neben dem „Gebraucht Status“ weiterhin Einschränkungen unterliegen:

Warum mache ich das überhaupt?

Ich wurde von Amazon eingeladen am Programm teilzunehmen. Mir macht es Spaß neue Produkte auszuprobieren und Rezensionen zu schreiben, das habe ich auch vor der Teilnahme am Vine Programm gemacht – ansonsten hätte ich auch nicht ausgewählt und am Programm teilnehmen können. Das ist für mich ein Hobby. Ich erwarte nicht für die Rezensionen bezahlt zur werden – das habe ich vorher auch nicht. Mir ist es wichtig über die Produkte zu berichten und anderen ggf. Fehlkäufen zu ersparen. Ich achte schließlich selbst bei meinen Käufen sehr auf die Bewertungen und Rezensionen anderer.

Würde ich die getesteten Artikel kaufen, wenn ich sie nicht zum Test bekommen hätte?

Ein ganz klares Nein, da ich benötigte Produkte gezielt auswähle und dabei auf die verschiedensten Kriterien achte, die zu einer Kaufentscheidung führen. Ein Beispiel wären die vorhandenen Rezensionen, ob das Produkt für meinen Zweck geeignet wäre – die gibt es in der Regel bei Vine Produkten noch gar nicht – dafür ist Vine gedacht, um einen ersten Eindruck zu vermitteln. Außerdem teste ich bei Vine beispielsweise auch sehr ähnliche Produkte von verschiedenen Herstellern und kann diese danach vergleichend bewerten – Beispielsweise einen „neuartigen“ Hula Hupp Ring, den es in den verschiedensten Ausführungen gibt, bei einem Kauf würde ich mich hingegen auf genau ein konkretes Modell festlegen.

Ich könnte gar auf das „behalten“ von vielen Test Produkten verzichten, aber da keine Rückgabemöglichkeit und keine Weitergabe/Verkauf Teil der Bedingungen sind, werden sie aufbewahrt bzw. entsorgt.

Wie sehe ich selbst die Tätigkeit als Amazon Vine Produkttester

Eigentlich nur als Hobby / Liebhaberei. Ich habe keinerlei Gewinnerzielungsabsicht und verdiene kein Geld damit. Ich verkaufe die Produkte nicht und gebe sie auch sonst nicht weiter.

Vergleichbar mit anderen Tätigkeiten wäre es wohl am ehesten als ehrenamtliche Tätigkeit.

Ich führe die Tätigkeit freiwillig und unentgeltlich aus. Das Ziel ist gemeinwohlorientiert, da ich die potenziellen Interessenten/Käufer der getesteten Produkte besser informieren möchte und ihnen so ggf. Fehlkäufe erspare.

Im aller ungünstigsten Fall sehe ich es als freiberufliche Tätigkeit, die Rezensionen zu schreiben. Dort erziele ich weiterhin keinen Umsatz/Einkünfte, müsste aber sämtliche Kosten die mit der Tätigkeit in Verbindung stehen ansetzen, welche insbesondere anteilige Raumkosten, Stromkosten, Internetkosten etc. umfassen. Eine Privatentnahme der getesteten Produkte nach deren Test und Eigentumsaufgabe des Hersteller/Lieferant würde ich in diesem Fall aber nur für ganz wenige Ausnahme Artikel machen, die eine Versteuerung ähnlich einem Kauf in deren Zustand wirklich wert wären. Die überwiegende Mehrheit der restlichen Produkte würden im freiberuflichen Unternehmen verbleiben und dort entsorgt werden. Das würde aber auf Grund der Kosten dann auch wieder sehr schnell auf Liebhaberei hinauslaufen.

Hypothetisch käme noch legales Glücksspiel als These nicht steuerbaren Einkommens, fehlt aber an Sachlicher Diskussion:

- Wir wissen nicht was wir testen können (ständig wechselndes Angebot, Artikel schnell vergriffen)
- Wir wissen nicht was wir bekommen (angefordert aber nicht geliefert, defekt bei Ankunft)
- Wir wissen nicht, ob es was taugt (Keine Bewertungen bei Anforderung vorhanden)
- Wir wissen nicht, ob es zurück gefordert wird, oder wir es behalten dürfen (oder entsorgen müssen)
Ist quasi schon wie ne Tombola / Glücksspiel, aber ob Amazon das richtig versteuert, bezweifle ich (Also seine Einnahme aus dem Vine Programm von den Händlern... die Zahlen ja und wissen nicht ob sie eine (gute) Rezension bekommen)

Wichtige Zusammenfassung Abgrenzung zu Blogger, Youtuber, Influencer etc.

  • Nicht gleichsetzen lassen, die Bedingungen für Blogger, Youtuber etc. sind komplett andere!
  • Keine Leistung – Gegenleistung Beziehung Produkt gegen Bewerbung
  • Produkte mit eingeschränkten Rechten, Einschränkungen auch nach möglichen Eigentumsübergang
  • Keine Anwartschaft beim Erhalt der Ware durch den Rückforderungsvorbehalt
  • Eigentumsübergang fraglich, da Produkte unter Rückforderungsvorbehalt und wenn nicht zurückgefordert wird, gibt der Lieferant quasi sein Eigentum auf (unabhängig von Gegenleistung) und spart sich Rücksendekosten/Entsorgung/Aufbereitung
  • Produkte die Bestellt wurden, werden teilweise bei Amazon ersetzt (durch einen komplett anderen Artikel, Beispiel: Kabelbinder getestet, aktuelles Produkt Waschmaschine) oder entfernt und sind so nicht mehr bestellbar, es handelt sich also um temporäre Produktmuster
  • Amazon selbst bewirbt Vine wie folgt: "...werden am ehesten eingeladen. Voices sind Käufer wie Sie und werden nicht für die Teilnahme am Programm bezahlt..."
  • Auf Grund der Rechtsbeziehungen könnte man auch einfach von Schenkungen der verschiedenen Lieferanten ausgehen
Rechtsbeziehungen

Leistung: Gebühr (Händler) <-> Gegenleistung: Teilname an Vine als Händler (Amazon)

Leistung: Produkt Bereitstellung als Warenmuster (Händler) <-> Gegenleistung: Keine / Ggf. kostenlose Entsorgung (Tester)

Leistung: Produkt Anforderung (Tester) <-> Gegenleistung: Keine

Leistung: Rezension schreiben (Tester) <-> Gegenleistung: Bei mind. 50% Rezensierte Artikel bleibt der Zugang zu Vine erhalten(Amazon)

DAC7

Ursprünglich wurden wir als natürliche Personen und Kunden von Amazon an Vine eingeladen, im Rahmen der DAC7 Datenerhebung und Übermittlung bewertet uns Amazon plötzlich als Dienstleister – der einseitigen Änderung der Rechtsbeziehung habe ich aber nicht zugestimmt und sie wurde mir auch nicht mitgeteilt. Erst ab 30.10.2023 erhielt ich davon Kenntnis.

PStTG ist eigentlich nicht anwendbar, wir keine Vergütung in Form von Entgelt erhalten. (§5)

Weiterhin gem. § 5 Abs. 3 PStTG:

"Eine Tätigkeit, die in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht unabhängig davon erbracht wird, ob sie durch einen bestimmten Nutzer oder eine Gruppe bestimmter Nutzer angefordert worden ist, ist keine persönliche Dienstleistung."

Die Rezensionen wurden aber nicht von einem Nutzer angefordert, maximal von Amazon, aber die sind Betreiber und kein Nutzer!

Davon ab, gibt es noch den Punkt §85 Abgabenordnung, bezüglich der Meldung nur neue Mitglieder in 2023, wiederspricht der Gleichbehandlung.

Ähnliche Programme

Trnd

Media Markt Testpiloten

Aldi Produkttest (aldi-testerclub.de/) – Direkt als Gewinnspiel organisiert

Vorablesen

Scheinselbstständigkeit

Das direkte Vertragsverhältnis gilt nur gegenüber Amazon und birgt durch die Zuordnung als Gewerbe/Freiberuflicher Dienstleister das Risiko/Chance der Darstellung als Scheinselbstständiger. Amazon müsste ggf. SV Beiträge bis zu 10 Jahre nachträglich zahlen (Mitglieder max 3 Monate).

Weiterhin ggf. arbeitsrechtlich fehlender Mindestlohn, Urlaub bis zu 3 Jahre einklagbar.



Dokumentation

Excel List entweder über das Chrome Extension oder die DSVGO Datenanforderung

Einzelbewertung je Artikel in Excel Liste

-Datum

-Bestellnummer

-Artikelnummer

-Beschreibung

-Wert bei Anforderung (Wert zum Zeitpunkt der Anforderung ohne Gewährleistung, Rückgaberecht etc.)

-Datum Ende Testzeitraum (Bestelldatum +6 Monate)

-Zustand nach Ende Testzeitraum (Sehr gut, Gut, Akzeptabel, Sehr schlecht, Verbraucht/Defekt/Entsorgt)

-Private Weiternutzung (Ja/Nein)

-Restwert (Gemeiner Wert nach Test, inkl. der weiter bestehenden Einschränkungen, Haftung, Weitergabe, Verschwiegenheit)

-Bemerkung (Sendung nicht zugestellt, Defekt bei Ankunft, Entsorgt, etc.)



Sonstiges Hilfreiches

DSVGO Meine Daten – Alle Daten anfordern – JETZT, bevor Amazon irgendwelche Steuerwerte „erfindet“.

Entsorgungsanfragen möglich, statt Kontaktformular gibt es die Mail Adresse: vine-support@amazon.de

Was normale Blogger, Influencer etc. beachten müssen:

haufe.de/fin…tml

Aktuelle Diskussion zu Vine aus Rechtsforum:

123recht.de/for…tml

Wie Amazon Vine aktuell immer noch bewirbt:

amazon.de/vin…231

Interessantes zum Thema Gewerbebetrieb, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Rz. 81b und Rz. 82):

haufe.de/per…tml

Im Archiv wie selbst das BMWI Privatentnahmen bewerten würde:

web.archive.org/web…tml

Scheinselbstständigkeit:

haufe.de/per…tml
Zusätzliche Info
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371 Kommentare

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  1. Frost85's Profilbild
    Ich habe mir anhand von Dingen, die ich bisher gelesen habe, und der Teilnahmebedingungen von Vine mal eine mögliche Argumentation zusammengeschrieben, warum die erhaltenen Artikel nicht Einkommenssteuerpflichtig sein könnten. Natürlich sind das erst einmal nur meine laienhaften Gedankenspiele auf Grundlage von Meinungen, die ich gelesen habe. Verbindliche Information gibt es ja nicht. Ich wollte es nur mal für mich selbst aufschreiben damit ich es nächstes Jahr ggf. Leuten vorlegen kann, die mehr Ahnung haben, wenn diese genauere Informationen benötigen.

    Das reine überlassen von Musterexemplaren zu Testzwecken führt nicht automatisch zu einem geldwerten Vorteil gemäß §8 Abs.2 Satz 1 EstG.

    Im Rahmen des Amazon-Vine-Programms bietet Amazon „[…] ausgewählten Kunden (im Folgenden die "Vine Produkttester“) die Möglichkeit, bestimmte Produkte, die in unserem regelmäßigen elektronischem Newsletter aufgelistet sind, kostenlos zu testen, um unabhängige Kundenrezensionen auf amazon.de und verbundenen Webseiten zu erstellen, den Lieferanten der Produkte Kunden-Feedback zur Verfügung zu stellen und uns dabei zu helfen, online Begeisterung für das Produkt zu erzeugen.“ (Vine Teilnahmebedingungen, Stand: 10.11.2023).

    Diese Produkte können gemäß Teilnahmebedingungen „[…] von Lieferanten bereitgestellt und Ihnen über das Programm zur Verfügung gestellt werden ("Produkte Dritter“) oder eigens durch oder im Auftrag von Amazon oder den verbundenen Unternehmen von Amazon hergestellt werden ("Amazon Produkte“).“

    Die bereitgestellten Produkte gehen jedoch im Falle von „Produkten Dritter“ nicht sofort bei der Übergabe durch den Lieferdienst in das Eigentum der Produktester über:
    „Der jeweilige Lieferant behält sich alle Eigentums- und sonstige Rechte an den Produkten Dritter bis sechs Monate nach dem Tag, an welchem Sie die Produkte erhalten, vor. Nach Ablauf dieser sechs Monate können sie das Produkt Dritter behalten und erwerben das Eigentum.“

    Ende Oktober 2023 aktualisierte Amazon die „Vine Help“ mit Angaben zur Meldepflicht im Rahmen der DAC7-Richtlinie. Hier behauptet Amazon erstmals, dass Produkttesterbewertungen zu kostenlosen Produkten, die über Vine bestellt werden, einen persönlichen Dienst darstellen und Amazon daher verpflichtet sei, bestimmte Daten über Vine-Produkttester zu sammeln, zu überprüfen und zu melden. Hierzu zähle auch der „Betrag der von den Produkttestern erhaltenen Gegenleistungungen [!sic] (d. h. den Wert der über Vine bestellten und kostenlos erhaltenen Produkte).“

    Der hier erwähnte Betrag ist jedoch im gesamten Anforderungsprozess nicht ersichtlich, denn hier werden keinerlei Geldbeträge angeführt. Es finden sich dort auch keinerlei Hinweise zu einem potenziell zu versteuerndem Wert. Amazon stellt keine Rechnung aus, sondern der Produkttester erhält nur Lieferscheine, in denen der Wert des Artikels mit 0€ angegeben ist.

    Hinzu kommt, dass im Falle von Vine-Produkt-Rezensionen kein Leistungsaustausch vorliegt, denn gemäß Teilnahmebedingungen sind die Nutzer verpflichtet „während der Testphase innerhalb der ersten sechs (6) Monate nach Erhalt von Produkten Dritter die Produkte Dritter und jegliche diesbezüglichen Informationen unverzüglich auf Anfrage an Amazon.de zurückzugeben. Das Produkt darf nur behalten werden, „falls Amazon.de oder der Lieferant das Produkt innerhalb der sechs Monate nach der Testphase nicht zurückfordert“.

    Der Produktester muss also theoretisch damit rechnen, dass alle Produkte zurückgefordert werden. Ob dieser Fall eintritt oder nicht, erfährt er erst nach Ablauf des Testzeitraums von sechs Monaten. Somit erbringt der Tester zwar eine Leistung durch das Verfassen der Rezension, dies hat gemäß Teilnahmebedingungen jedoch keinerlei Einfluss darauf, ob er die Produkte behalten darf. Die einzige Bedingung für den Übergang des Eigentums ist der Verzicht auf die Rückforderung durch Amazon oder den Lieferanten. Verzichtet der Lieferant auf die Rücksendung der Produkte, geschieht dies in der Regel aus kostenökonomischen Gründen, da die Kosten für Rückversand, Entsorgung oder Wiederaufbereitung des Artikels den Sachwert des Gegenstandes übersteigen. Somit stellt der Erhalt des kostenlosen Testprodukts im Rahmen des Vine-Programms keine Bezahlung der Produktester dar, sondern es handelt sich lediglich um eine temporäre Aufbewahrungsvereinbarung. Die Kosten für die Lagerung und Entsorgung der Produkte sowie weitere Kosten, die im Rahmen des Tests anfallen können, werden vom Produkttester getragen und wurden nicht von der Steuer abgesetzt.

    Auf der „Vine-Help-Seite“ heißt es zudem: „Gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon Vine ist es Ihnen untersagt, die Produkte anderen Personen oder juristischen Personen zu verkaufen oder das Eigentum an den Produkten anderweitig an andere Personen oder juristische Personen zu übertragen.“

    Es ist daher naheliegend, dass es sich bei den erhaltenen Produkten um ein Geschenk im Sinne von §37b EStG handelt.

    Wie gesagt, das kann alles totaler Quatsch sein und ich erhebe keinerlei Anspruch darauf, dass dem auch tatsächlich so ist. Es ist nur ein Gedankenspiel. (bearbeitet)
    Vinesucks's Profilbild
    Was du nicht erwähnt hast, was aber wichtig ist: Kosten für Lagerung, Entsorgung bei defekt, Strom und Batterien trägst du selber, ohne diese steuerlich geltend zu machen.
  2. kuehlt.preise's Profilbild
    Hier könnt ihr sehen, wann ihr eingeladen wurdet:
    1. amazon.de/hz/…tml --> 'Alle Ihre Daten anfordern"
    2. Warten bis der Download-Link ankommt und die Datei herunterladen
    3. Zum Ordner "Retail.Vine.2" navigieren und die Datei "Retail.Vine.1.csv" öffnen
    4. Den Timestamp bei "CREATION DATE" hier eingeben: unixtimestamp.com/

    Ich wurde z.B. 2020 eingeladen, habe es aber erst durch diesen Beitrag hier erfahren.
    (bearbeitet)
    KarstenGroop's Profilbild
    Ich bin im April 2023 beigetreten und habe immer mal wieder vorher geschaut ob ich rein kann, habe extra darauf "hingearbeitet" in dem ich immer alles bewertet habe und so die Hoffnung hatte irgendwann aufgenommen zu werden.
    Die Monate vorm April 2023 habe ich es immer wieder gecheckt und konnte nie beitreten und hatte es somit immer im Blick.

    Laut dem Datum in der "Retail.Vine.1.csv" Datei bin ich aber schon seit 2020 dabei.
    Auch eine Email Einladung kam nie, weder dieses Jahr noch 2020. Die Email hätte ich niemals übersehen, auch nicht im Spamordner.
    Ich bin manuell beigetreten als ich es auf der Seite gesehen hab, vorm April 2023 war das wie gesagt nicht möglich.

    Das kann also nicht stimmen. Entweder gibt Amazon uns so einen Freifahrtschein, dass wir dieses Jahr nicht gemeldet werden, oder die Daten stimmen einfach nicht.
    Das Austrittsdatum stimmt bei mir aber auf jeden Fall. (bearbeitet)
  3. Jetzt_oder_Nie's Profilbild
    Autor*in
    So, hab mal ein größeres Update gemacht, wichtige Punkte jetzt auch hervorgehoben...
  4. mathemichi's Profilbild
    haufe.de/per…tml

    "Sogenannte Streuwerbeartikel (z. B. Kugelschreiber) und geringwertige Warenproben werden nicht besteuert. Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10 Euro (Nettowert bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Schenkers) nicht übersteigen, sind bei Anwendung der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG als Streuwerbeartikel anzusehen und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift (BMF, Schreiben vom 19. Mai 2015, BStBI 2015 I S. 468). Diese Regelung gilt auch für Zuwendungen an eigene Mitarbeitende. Bei der Prüfung der 10-Euro-Grenze ist auf den Wert des einzelnen Werbeartikels abzustellen, auch wenn ein Zuwendungsempfänger mehrere Artikel erhält."

    Die geringwertigen Warenproben aus ZA werden von den Händlern verkauft, Amazon übernimmt ja nur den Versand. Es könnte also so gewertet werden, dass nicht der Preis auf Amazon.de gewertet wird, sondern der Einkaufs/Herstellungswert für den Händler. Da das meiste von alibaba kommt, sollte dieser Warenwert nur ein Bruchteil von dem Preis auf Amazon.de sein. Dadurch müssten viele Artikel (insbesondere alles unter 20€ Amazonpreis) in den Anwendungsbereich dieser Regel fallen und darauf gar keine Steuern anfallen.
    Wenn man sogar den Warenwert der getesteten/gebrauchten Artikel nach 6 Monaten heranzieht, sollten Artikel bis 40-50€ Amazonpreis in den Bereich fallen und also steuerfrei sein. Also quasi alle Artikel aus ZA.
    rumibi's Profilbild
    Sehe ich genau so - in den Amazonpreisen sind ja Versandkosten, Amazon-Verkaufsgebühren und Gewinne enthalten, daher weit von den Herstellungs/Einkaufskosten entfernt.

    Denke mit einem Vergleichspreis von Aliexpress oder Temu ist man noch deutlich drüber, aber zumindest kann man den selbst dokumentieren. (bearbeitet)
  5. MickyMaus2023's Profilbild
    Zunächst einmal vielen Dank für die Sammlung!

    Ich habe mir ebenfalls lange Gedanken gemacht und hätte noch ein paar Ergänzungen:

    - Einen Artikel kann ich auch spenden! Das geht zwar nicht mit allen Artikeln, aber Kinderspielzeug kann zum Beispiel der örtlichen Kita gegen Spendenquittung überlassen werden. Tischtennisbälle dem örtlichen TT Verein. Ein Fußball dem FC im Ort usw. Einen Teil der Dinge, die man nicht mehr möchte, bekommt man so meiner Ansicht nach Steuerfrei
    - Ich habe in meiner Excel Datei eine Spalte "Coupon" erstellt. Hier trage ich bei allen "Einkäufen" die Coupons (z. Bps. 20%) ein. Für alle neuen mache ich das direkt. Das "Nachtragen" alter Artikel hat bei mir bei über 300 Artikeln etwa 1 Stunde gedauert, ist also ein abschätzbarer Aufwand.
    - Ich suche die Artikel, die ich teste, auf Temu. Wenn ich fündig werde, trage ich den Kaufpreis bei Temu ein. Ausserdem mache ich Screenshots. Dahinter habe ich eine Spalte, in der ich ein Kreuz setzte, wenn der Artikel nicht absolut exakt der gleiche ist. Die Spalte habe ich "Ähnlich" genannt. Was ich damit mache, weiß ich noch nicht genau.

    Bei der Entscheidung, bestellen oder nicht, rechne ich 15% vom aktuellen Kaufpreis und fälle danach die Entscheidung, einen Artikel zu bestellen oder nicht. Wie komme ich auf die 15%? Mein Grenzsteuersatz beträgt aktuell ~30%. Ich bin aber sicher, dass ich nicht den Kaufpreis versteuern muss. In diesem Fall würde ich Widerspruch gegen den Steuerbescheid einreichen und auch klagen. Hier rechne ich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit, zu gewinnen. Ausserdem gibt es eine aktuell noch sehr unklare Sitation. Diese ist statistisch irgendwo zwischen 0 Steuern und 30% zu bewerten. Ich habe die Wahrscheinlichkeiten für mich abgewogen und rechne mit einem Vereinfachungswert von 15%. Wenn ein Artikel für 20€ angeboten wird, frage ich mich, ob ich bereit bin, 3€ (Steuern) dafür zu zahlen. Falls ja, wird bestellt, sonst nicht.

    Das hier dürfte nicht für alle gelten, aber für einige:
    Die Artikel gehen nach einem halben Jahr in meinen Besitz über, da ich erst in der zweiten Jahreshälfte dazu gekommen bin, gehen diese erst 2024 in meinen Besitz über. Die Steuererklärung für 2024 mache ich Ende 2025. Ich habe also noch 2 Jahre Zeit mit der Steuererklärung. Und wenn ich die etwas später mache ;-) ..... sogar noch etwas länger.

    Einen Fehler sehe ich in der Aufzählung, dass nur 50% bewertet werden müssen. Es müssen Alle Artikel bewertet werden. Je Artikel bleiben dazu 37 Tage Zeit. Am 38. Tag kannst du keine Artikel mehr anfordern, bis du diesen Artikel bewertet hast. Fällt - unabhängig davon (!) - die Quote unter 50%, kannst du ebenfalls keine Artikel mehr anfordern. Es gelten aber beide Kriterien.

    Etwas, was ich in den 4000 sich wiederholenden Kommentaren nicht lesen konnte: Das es jetzt ~9000 Artikel gibt und nicht mehr bloss 3000 hat mit etwas anderem zu tun: Die Bedingungen in Vine für Verkäufer (!) haben sich massiv verbessert:
    Vorher: ca. 160€ bis zu 30 Bewertungen
    Jetzt: 0€ bis zu 2 Bewertungen. Also eine billigere Möglichkeit für Verkäufer ;-) (bearbeitet)
    mathemichi's Profilbild
    Ich kann noch Artikel bestellen, auch wenn die letzte Rezension >38 Tage zurückliegt. Es berichten auch Leute davon, dass da gerne 3 Monate vergehen und das ist absolut egal. Systemseitig gibt es nur die 50%-Regel
  6. Ray_of_Light's Profilbild
    Wie viele Beiträge/Kommentare braucht man zu dem Thema denn noch?

    Hier nur konkrete Diskussionen, wie man das Thema mit dem Steuerberater / Finanzamt angeht.

    Abwarten ob etwas kommt und was kommt und erst dann macht jegliche Handlung erst Sinn. Alles, was hier in diversen Kommentaren rauf und runter diskutiert wurde und wird, ist einfach absoluter Quatsch, weil es niemand weiß, selbst Steuerberater und Finanzämter nicht. Erst wenn vom Finanzamt etwas kommt (und nein, man landet nicht gleich im Knast, wenn bei der Steuererklärung etwas nicht stimmt), kann man handeln und ggf. einen Steuerberater hinzuziehen.

    Wozu sich also Monate vorher verrückt machen und wozu seine Zeit für Dinge verschwenden, wo man gar nicht weiß, ob es Sinn macht? Ihr macht euch doch nur gegenseitig noch mehr verrückt
    CokeParadise's Profilbild
    Naja, aber es gibt ja zumidnest bis Jahresende die Entscheidung zu treffen, ob man das Steuerformular ausfüllen soll.

    Einige hoffen darauf, dass sie dann nicht gemeldet werden (und dann auch nichts in der Steuer angeben).
    Einige wollen etwas in der Steuer angeben, aber wollen realistische Werte angeben und nicht die Mondpreise anfechten, die Amazon wahrscheinlich angeben wird.

    Ich persönlich würde gerne im Vine-Programm bleiben - nicht aus Gewinnabsicht, aber weil ich seit über 10 Jahren gerne mit Chinaschrott spiele (Damals Dealextreme, dann Aliexpress, Temu und jetzt eben Vine - Ich hatte mindestens 20 dieser billigen China CREE Lampen usw...). Und Rezensionen habe ich natürlich auch vorher zu allem geschrieben und z.B. hier auf Mydealz tausdene Kommentare zu Produkten abgegeben

    Da finde ich also mein Interesse gerechtfertigt, ob ich einfach völlig offiziell das Formular ausfüllen kann und mit Dokumentation reale Werte versteuern, oder ob mich das bei ~200 Bestellungen in Teufels Küche bringt. (bearbeitet)
  7. _Gr4u_'s Profilbild
    reddit.com/r/AmazonVineUK/s/4mCxQsx0lo

    Hier mal eine Info von der Insel. Grob(!) Zusammengefasst: Da hat ein Viner von der "Finanzbehörde" HMRC bestätigt bekommen, dass - unter den gegebenen Umständen - die Produkte nur dann zu versteuern sind, wenn man sie als Tester verkauft oder aktiv bewirbt.

    Jetzt ist die Steuerlage in England natürlich nicht identisch mit Deutschland, aber es ist zumindest wieder mal ein neuer Anhaltspunkt bei der Geschichte.

    Einfach mal ohne große Wertung für die aktuelle Informationssammlung zur Kenntnis nehmen. (Edit: ist natürlich erstmal nur ein unbestätigter Bericht. Nicht mehr und nicht weniger) (bearbeitet)
    FrauSilberfee's Profilbild



    denkt sich insofern mit den Antworten die ich seit 2010 von den verschiedenen steuerrechtlichen Instanzen bekommen habe , die ich im Laufe der letzten 12 Jahre kontaktiert habe. Wobei bei mir nicht beworben gesagt wurde, sondern wenn ich durch die Rezensionen beispielsweise Geld verdient hätte durch blogbeiträge, clicks oder affiliate links etc. . Da dies aber neben dem Verkauf nie der Fall war konnte man es nie steuerlich korrekt einordnen 🤷‍♀️
  8. Donpepone's Profilbild
    Gewerbe anmelden Produktester . Vine sachen angeben als einkommen.. blog aufmachen und zb sachen für sich kaufen tv Fernseher, und und und... Diese auch testen und Testberichte auf Blog zusammen mit vine Testberichten veröffentlichen.. gekaufte ware gegenrechenen so bekommt das Fa nix . (Man hat zwar geld ausgegeben aber für sich)
    icritter's Profilbild
    bitte nicht solch einen Müll schreiben - manche glauben das! Wenn Du überhaupt keine Ahnung hast von der Materie, dann einfach ruhig sein! So was kann ganz schnell nach hinten gehen.
  9. Vinesucks's Profilbild
    Ich bleibe bei:

    3x nachgefragt, Gesprächsprotokoll erstellt, Ergebnis:
    2x nichts angeben, 1x sonstiges Einkommen nach Ablauf der 6 Monate oder Liebhaberei.

    ich erstelle 3 Listen:

    1x Alles aus 2023 inklusive Verbrauch und entsorgt

    1x nur 2023 fällig (ohne Defekt und Verbrauch, da nicht relevant)

    1x nur 2024 fällig (ohne Defekt und Verbrauch, da nicht relevant)2024

    zum Thema Gewerbe/Gewinnabsicht:

    Gab es nie, da man nicht in die Zukunft sehen kann wusste man nie, ob man die Dinge behalten darf oder nicht.

    Frage nach defekten Artikeln und Entsorgung konnte ich nur über das Kontaktformular stellen und wurde dann teilweise zurückgerufen…

    erst jetzt im September/Oktober habe ich Emails als Antwort mit der Erlaubnis bekommen zu entsorgen. (bearbeitet)
    GelöschterUser2442406's Profilbild
     so war es auch bei mir. Jetzt darf ich auf einmal alles entsorgen. Ich selbst habe es als Hobby betrachtet und nichts verkauft, da es von Amazon verboten war die Artikel auch nach den 6 Monaten, weder zu verkaufen noch zu verschenken. Um den goldstatus bei Vine zu erreichen, mussten 100 Artikel im halben Jahr angefordert werden. Es war viel Ramsch dabei welchen ich nicht brauchte und auch nie gekauft hätte. Das dürfte laut Amazon nie an die Öffentlichkeit und ich habe immer Stillschweigen geachtet. Jetzt erst nachdem Amazon einem an einen Steuerberater verweist und ich die Meldung an das Finanzamt nicht kenne und keine Hilfe von Amazon zu erwarten habe, mache ich es öffentlich.
  10. Blabliblubs's Profilbild
    Ich schreib hier nochmal 2 Links rein.
    Einmal von Reishunger, wie die eine Rechnung für Influencer usw. schreiben. Nettopreis mit 100% Rabatt (was nicht bedeutet das wir gleich sind, aber die haben Anfangs auch 0€ Rechnungen geschrieben)
    cdn.reishunger.com/REC…PDF

    Und einmal die Diskussion aus dem Rechtsforum, dort hatte ja schon mal jemand einen Termin beim Finanzamt. 123recht.de/for…tml (bearbeitet)
  11. Jetzt_oder_Nie's Profilbild
    Autor*in
    Und noch ein kleines Update, wichtig insbesondere Jetzt seine Daten anzufordern, damit man die Liste der Vine Produkte mit Tax Wert N/A hat... Wenn Amazon später was erfindet, müssen die erklären, was sie erfunden haben... (und hoffentlich ist das "erfinden" nicht irgendwo eine Verletzung der DSVGO, PlattformSchnittstellen Gesetz Richtlinen oder ähnlichem)

    Anfrage: Mein Konto -> Daten und Datenschutz -> Meine Informationen anfordern
    amazon.de/hz/…tml (bearbeitet)
    Tobi1511's Profilbild
    Wie fordere ich meine Daten an? Danke! 
  12. arax's Profilbild
    Eine deutliche Verschlechterung für die Viner wäre, wenn Folgendes stimmt:
    "Verschwunden ist inzwischen übrigens der Passus, dass Waren erst nach sechs Monaten an die Rezensent:innen übergehen," Quelle (30.10.2023):
    t3n.de/news/amazon-vine-warum-auf-die-warentester-jetzt-post-vom-finanzamt-zukommt-1585663/
    Ich kann es nicht überprüfen, da ich mich wegen dem Steuerzirkus bislang nicht angemeldet habe; denke aber, dass die richtig recherchiert haben. (bearbeitet)
    Biker666's Profilbild
    Da gäbe ich dir Recht, aber seitens Amazon wäre dass auch nicht rechtens uns gegenüber, zumal wir ja angeblich bei einer Änderung der AGB/Nutzungsbedingungen, schriftlich informiert werden und diesen auch nicht zustimmen können.

    Rückwirkend dürfte sowas auch gar nicht zulässig sein. Genauso wenig, wie die nachträgliche Änderung der angegebenen Kosten für die einzelnen Artikel. 0€ beim Kauf und N/A bei der TaxValue in den persönlichen Daten.

    Deshalb:
    Fordert unbedingt eure Daten bei Amazon an! (bearbeitet)
  13. Aushilfsmafiosi's Profilbild
    Ich habe genau dazu im Vine-Hauptthread schon mehrere Punkte geschrieben, ab diesem Posting und darunter Folgenden.
  14. Dealbandit's Profilbild
    Servus. Aktuell hätte ich von Amazon eine Einladung zum Vine Programm. Aufgrund der steuerlichen Unsicherheiten würde ich das gerne noch etwas abwarten. Hat einer eine Ahnung wie lange so eine Einladung gilt?
    mathemichi's Profilbild
    Nimm sie doch an und bestell nix. Oder nur Sachen, die du eh bestellen würdest.

    Übergang von Silber nach Gold dauert 6 Monate. Dann beginnt dein counter jetzt schon. Die 100 Sachen hast du schnell zusammen, wenn du den Status dann wirklich willst. (bearbeitet)
  15. letsdeal's Profilbild
    Hat einer von euch den Link zu diesem Chrome Plugin, wo man bei AMAZON seine Bestelldaten abgreifen kann, wo auch die Summe oder so angezeigt wird. Habe gegoogelt , aber nicht brauchbares gefunden, wahrscheinlich falsche Suchwörter benutzt.
  16. skox2211's Profilbild
    Heyho, bin seit gestern erst in diese Finanzamtsumpf-thematik geraten - nachdem ich das Formular schon abgeschickt hatte. Ka ob's gut, schlecht oder egal war..

    Naja, habe eine Frage zu dem scheinbar wichtigen Teil:

    "DSVGO Meine Daten – Alle Daten anfordern – JETZT, bevorAmazon irgendwelche Steuerwerte „erfindet“."

    Heißt das, ich schreibe einfach an "vine-support@amazon.de", sage wer ich bin und was noch genau?
    "Schickt mir bitte Alle Daten zu meiner Person?" Oder nur alle Daten zu den vine Produkten? oder was genau?

    Dankbar für eine Antwort ^^ (bearbeitet)
    PeterMüllerBN's Profilbild
    Klickst du hier:
    amazon.de/hz/…tml
    Ich habe erst alle Bestellungen angefordert, damit es schnell geht. Und danach dann alle Daten. Das hat was länger gedauert.
    Die ist eine Bestellhistorie (Retail.OrderHistory) mit dabei. Das sind alle Bestellung und die vine-Artikel stehen mit 0 Euro drin. (bearbeitet)
  17. IlikeAmazon's Profilbild
    Danke für Deinen Einsatz hier. Ein Vorschlag meinerseits für die nächsten Monate:

    Aktuell hat quasi niemand wirklich Ahnung zu den ganzen Details, die auf uns zukommen. Steuerberater, die diesbezüglich bereits "fit" sind, gibt es nach meiner Einschätzung noch nicht. Ebenso wenig Finanzbeamte, die bereits wissen, wie mit dem auch für sie völlig neuen Thema ab nächstem Jahr IN DER PRAXIS umgegangen werden soll.

    Zu einem späteren Zeitpunkt halte ich es für eine gute Idee, wenn wir dann auf diesen Sachverhalt spezialisierte Experten (Steuerberater / Anwalt) hinzuziehen. Ich glaube eine Menge Leute wären bereit sich an den Kosten für eine fundierte Fachberatung zu beteiligen, die dann z.B. ein einzelner von uns in Anspruch nehmen könnte.

    Daraus könnte dann z.B. auch ein Standardformular und -schreiben entstehen, dass für die (abweichende) Werteermittlung gegenüber dem Finanzamt verwendet werden kann.

    Ich bin mir unabhängig davon aber auch sicher, dass sich schnell Anwaltskanzleien (z.B. für Korrektur- und Schadensersatzansprüche gegenüber Amazon und die Abwehr von überzogenen Steuerforderungen gegenüber dem Finanzamt) und Steuerberater auf dieses Thema einschließlich der Verkäufe auf Verkaufsplattformen spezialisieren werden. Ich sehe hier ein riesiges Geschäft auf diese Berufsgruppen zukommen, und das werden sie sich nicht entgehen lassen.

    Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber überall herzlich wenig klar, weshalb man sich wohl leider derzeit auch jeden Gang z.B. zum Steuerberater sparen kann. Es herrscht an allen Fronten ein erschreckendes Rätselraten, fast überall wird vor allem spekuliert das sich die Balken biegen. Das Chaos wird sich wohl auch noch ein paar Wochen fortsetzen, erst dann erwarte ich fachlich fundierte Lösungsansätze.
    Jetzt_oder_Nie's Profilbild
    Autor*in
    Danke. Ich werde wohl erst am Wochenende zum nächsten Update kommen.

    Im Moment ist vieles unklar und offen. Viel wird wohl auch am Einzelfall hängen, wieviele Artikel, welche Werte, viel hochwertiges etc.

    Das birgt aber nicht nur Risiken, sondern auch Chancen, wie ich schon öfter geschrieben habe, kann man jetzt ggf. noch positiven Einfluss auf das individuelle Schicksal nehmen, je nachdem wie man ran geht und sich vorbereitet.

    Mir graut nur falls es nicht so clever angegangen wird und dann die ersten Urteile geben sollte, die eher nicht so gut für uns sind. Aber das wird wohl einige Zeit dauern, bis es so weit ist (frühestens in 2-3 Jahren schätze ich)
  18. __Marcel__'s Profilbild
    Ausgewählten Amazon Nutzern wird eine Teilnahme am Vine Programm als Tester angeboten.

    Bei den von Amazon angesprochenen Nutzern handelt es sich zumeist um Privatpersonen, gewöhnliche Verbraucher. Als Dienstleister werden sie erst neuerdings über die Vine-Help bezeichnet.

    Die Nutzungsrechte der Rezensionen werden an Amazon übertragen.

    Das Nutzungsrecht an der Rezension bleibt bestehen, wenn ein Hersteller/Lieferant sein Produkt zurückverlangt. Unter der Annahme einer Gegenleistung (Produkt), müsste entsprechend auch die Leistung (Rezension) rückabgewickelt werden. (bearbeitet)
  19. phantomdercoper's Profilbild
    Wie sie alle Panik schieben sobald sie mal Steuern zahlen müssen
    cmk1325e47e9's Profilbild
    Troll gelesen, Troll blockiert.
  20. Hips100's Profilbild
    Habe ich im Netz entdeckt. Vielleicht interessant:

    "Der Wert der Gebrauchsüberlassung von Gegenständen ist vom Wert her nicht mit der Eigentumsübertragung zu Marktpreisen zu verwechseln. Dieser Denkfehler wird gerne verbreitet, wenn es um den achso-enormen Wert der Sachen geht, die einzelne Produkttester erhalten. Die Rechte, die mit der Gebrauchsüberlassung der Gegenstände verbunden sind, sind zumindest bei den Vine-Produkttestern jedenfalls stark eingeschränkt gegenüber einem Kauf mit Eigentumsübergang: Herausgabe der Artikel kann seitens der Hersteller eingefordert werden, die Produkttester können nicht frei über den Verbleib der Artikel bestimmen (keine Weitergabe), es besteht kein Verbraucherschutz im Sinne von Gewährleistung bei Defekt, Rückgabe nicht möglich etc. pp.
    Zusätzlich entstehen diverse Kosten (Kauf von Batterien, Speicherkarten, Kabel, diverse Add-ons…um überhaupt testen zu können), Heimbüro, Lagerfläche…insofern ist der tatsächliche Gewinn idR verschwindend gering."
    cmk1325e47e9's Profilbild
    Magst Du die Quelle dazu posten?
  21. icritter's Profilbild
    Sinnloser Beitrag mit vielen Fehlern!!! Kannst mich gerne blocken
  22. Jetzt_oder_Nie's Profilbild
    Autor*in
    So, ich lebe noch, war die letzten Wochen nur krank, denke mal wird ein wenig dauern, habe aber noch ein paar gute Argumente gefunden...

    Aber leider auch zum Bedauern feststellen müssen, das schon ein paar völlig unvorbereitet zu Steuerberatern gehen oder mit dem FA reden und sich dann wundern, das sie wie sonstige Influencer oder Blogger behandelt werden... Arghh.... hoffentlich klagen die nicht, so wie die sich anstellen...

    Dazu eine kleiner Witz:
    Gehen 2 Richter spazieren, kommt eine Junge Frau und sprich einen an: "Also hören sie mal, ihr Hund hat mir hier in meinen Mantel gebissen, sehen sie?" Darauf mustert sie der angesprochene Richter, zieht sein Portmonee und gibt ihr 100 Euro und sagt: "Entschuldigen Sie bitte, ist das für Sie so in Ordnung?"
    Die Frau nimmt das Geld und verschwindet. Daraufhin fragt ihn sein Kollege: "Was war das denn? Aber du hast doch gar keinen Hund?" und der Richter antwortet: "ja, du weißt es, ich weiß es, aber ob ein Gericht so entscheiden würde??"
    (c) irgendwo im Netz so oder ähnlich gelesen
  23. polyphamos's Profilbild
  24. rumibi's Profilbild
    Mitglieder die vor 2023 bereits dabei waren sind ja doppelt blöd betroffen - Amazon meldet die Daten erst ein Jahr später, sprich die müssen den Wert völlig ohne Grundlage berechnen, da sie von Amazon ja noch keine Info für 2023 bekommen und die Steuererklärung schon vorher fällig wird.
    IlikeAmazon's Profilbild
    Sehe ich nicht so. Eine eigene Werteermittlung ohne Daten von Amazon ist quasi unmöglich, und muss nach meinem Verständnis dann auch für die Einkommenssteuer 2023 nicht erfolgen. Fantasiewerte ohne Belege haben für mich nichts in einer Steuererklärung zu suchen. Ob die Meldung Anfang 2025 dann überhaupt noch das Jahr 2023 enthält, oder dann nur noch das Jahr 2024, weiß zum jetzigen Zeitpunkt auch noch niemand.
    Falls es dann rückwirkend auch das Jahr 2023 enthält, die Meldung aber erst im Februar 2025 von Amazon zur Verfügung gestellt wird, kann es auch nur für die Einkommenssteuererklärung 2024 angegeben werden. Einen Unterschied würde das nur machen, wenn jemand in 2024 UND 2023 Produkte in hohem Wert anfordert, und diese Werte dann in einem Jahr aufsummiert werden müssten.
    Auch ein Nachforschen der Finanzämter zu davorliegenden Jahren ist höchst unwahrscheinlich. Denn genauso wenig sieht das Gesetz vor, dass die viel konkreteren Verkäufe mit Gewinnabsicht auf Verkaufsplattformen vor 2023 geprüft werden. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass der erste Betrachtungszeitraum das Jahr 2023 ist. (bearbeitet)
  25. Jetzt_oder_Nie's Profilbild
    Autor*in
    Bin etwas im Stress und das nächste Update dauert wo noch einige Zeit. Es sind aber nochmal viele gute Punkte hier dazugekommen. Vielen Dank dafür.

    Ich habe zwischenzeitlich meine Daten von Amazon bekommen: knapp 750MB Archiv, wow, das ist ordentlich und ganz schön krass, was da so alles drin ist... Aber das wichtigste, die Datei mit den Vine Orders und Tax Value N/A.

    Hat denn schon jemand den Support darauf hingewiesen, das für unsere Bestellungen keine Steuerwerte erfasst und gespeichert wurden und das ein nachträgliches ändern ggf. Strafrechtliche Konsequenzen haben könnte?

    (Beispielsweise 303a Datenveränderung, 263a Computerbetrug, 267 Urkundenfälschung, 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen, 269 Fälschung beweiserheblicher Daten -- um nur zu nennen, was mir spontan in den Sinn kommt)
    Speedigonzales's Profilbild
    Also das mit den Strafrechtlichen Konsequenzen hab ich zwar nicht in meiner Nachricht erwähnt. Aber ich wollte wissen warum bei TAX Value N/A steht und nicht der Steuerwert... Darauf kam dann die Normal Standard Antwort. 44438200-hfJUN.jpg
    Ich denke die Support Mitarbeiter haben davon selbst Null Ahnung und Amazon ist es vermutlich egal was mit den Jahrelangen Mitglieder passiert. Es gibt ja bestimmt genug Nutzer die das Steuerformular ausfüllen und sich im Endeffekt nichts dabei denken was hinterher passiert. Und Neue Mitglieder gibt es bestimmt auch wo den Spaß einfach so mitmachen.

    Selbst wenn man Amazon um eine Stellungsnahme bittet kommt immer die selbe Antwort, einfach zum Kotzen

    Mittlerweile bekommt jeder Kundenservicemitarbeiter wo mir sowas zurückschickt eine Schlechte Bewertung...
    Mir ist das Mittlerweile sowas von egal, sollen die mich halt dafür sperren oder rauswerfen. (bearbeitet)
  26. Piid's Profilbild
    Gibt einen aktuellen Aufsatz in der KöSDi dazu, falls man sich dafür interessiert, wie es zu behandeln ist und hier nicht nur „Tipps und Tricks“ zur Steuerhinterziehung sucht.

    PS: Immer auch an die Umsatzsteuer denken!
    Buktu's Profilbild
    Wie ist denn die Aussage des Artikels? Jetzt mal für die beiseite, die den Kram verkaufen, da sollte die Richtung klar sein. Sondern die, die testen und behalten. Kannst Du da etwas zu sagen?
  27. PeterMüllerBN's Profilbild
    Oh ja, ich muss sämtliche Kosten für meine freiberufliche Tätigkeit anführen Wenn ich da allein schon an den Reinraum für die ausgiebige Analyse der Festplatte, den DNA-Sequenzer zur Bestimmung der Herkunft des Haares in der Suppe und den Massenspektrometer zur Ermittlung der genauen chemischen Zusammensetzung des Shampoos denke, ist da einiges vom Finanzamt zurückzuerstatten. Bisher habe ich das ja als Hobby angesehen, aber wenn sie es jetzt unbedingt anders wollen... be my guest
  28. IlikeAmazon's Profilbild
    Zum Thema fehlen, wie ich finde, noch zwei ganz entscheidende Informationen:

    Anfang 2024 muss Amazon ja laut eigenen Angaben ja nur die in 2023 neu dazugekommen Amazon Vine Tester an das Finanzamt melden. Alle "Alttester" müssen also erst Anfang 2025 gemeldet werden.

    1. Wie sieht das aber dann mit dem Meldezeitraum aus ? Anfang 2024 wird das komplette Jahr 2023 gemeldet, soviel ist klar. Aber wird Anfang 2025 für alle Tester nur das Jahr 2024 gemeldet, oder dann für die Alttester auch nachträglich das Jahr 2023 ?

    2. Amazon schreibt, dass sie Anfang 2024 nur die Tester melden MÜSSEN, die 2023 in das Programm eingestiegen sind. Aber wird Amazon wohl, wenn die Steuerinformationen bereits zur Verfügung gestellt wurden, auch FREIWILLIG alle Alttester bereits Anfang 2024 (Meldejahr 2023) melden ? "Müssen" und "Können" sind ja zwei verschiedene Dinge.

    Falls einer von euch das schon (sicher) weiß, freue ich mich über eine Rückmeldung. Ansonsten finde ich diesen Tweet sehr gut, denn auch abhängig von meinen Fragen kann dann die beste Strategie abgeleitet werden. Wenn für alle Alttester erst 2025 (und dann nur das Meldejahr 2024) an das Finanzamt gemeldet wird, würde sich für die Alttester ja bis Ende 2023 noch nichts ändern.

    Ansonsten fürchte ich Folgendes: Amazon wird 08/15 - Euro - Werte aus ihren Datenbanken melden. Also ohne Abzüge wegen fehlender Garantie, Eigentum erst nach 6 Monaten, anfängliche Fake-Preise zum Anlocken der Tester usw.. Und genau diese Werte wird das Finanzamt meiner Ansicht nach dann auch 1:1 verwenden wollen. Jede Abweichung davon wird wohl kompliziert Position für Position zu begründen sein, und ist dann auch ggf. Ermessenspielraum der Sachbearbeiter beim Finanzamt. Wenn Amazon unpassende Werte (also ohne Abzüge) an das Finanzamt meldet, kann uns das Finanzamt vermutlich darauf verweisen, dass wir das dann mit Amazon zu klären haben, was in der Praxis aber aussichtslos sein könnte. Ich fürchte Amazon lässt seine Vine - Tester bei dem Thema völlig vor die Wand laufen, und wird keinen Zusatzaufwand für die Ermittlung reduzierter Werte betreiben. Wenn ein paar hundert (oder tausend ?) Tester aus dem Programm aussteigen, finden sich leicht genügend Neuzugänge, die schon seit Jahren in das Programm rein wollen - und dann auch damit leben, dass sie z.B. 1/3 der angeforderten Werte als Steuer bezahlen müssen. (bearbeitet)
    Maruks's Profilbild
    Das würde mich auch interessieren. Werden bei Alt Vinern erst die ab 2024 bestellten Produkte weitergeleitet oder auch die letzten Jahre ?
  29. Jetzt_oder_Nie's Profilbild
    Autor*in
    Und noch eine Frage, hat wer noch die alte Vine Help von Anfang des Jahres als PDF?
  30. Vinesucks's Profilbild
    Ich habe jetzt nochmal mit Amazon hin und her geschrieben.
    alte Viner vor 2023 werden nicht gemeldet.
    Alter Viner werden aber mit allen anderen dann ab 2024 gemeldet, wenn sie dann noch Mitglied sind (was nur geht, wenn sie den Bogen ausgefüllt haben, so wie die anderen auch).

    alte Viner haben wohl „Gewohnheitsrecht“, müssen sich aber ab 2024 entweder fügen, oder ihre Mitgliedschaft beenden.

    wer den Bogen nicht ausfüllt, kann nicht gemeldet werden laut Support und als „Strafe“ wird man ausgeschlossen.
    Maruks's Profilbild
    Aber was genau bedeutet das.
    Werden bei alten Viner die im Programm bleiben, dann die Produkte ab 2024 die sie neu bestellen 2025 gemeldet? Oder werden dann auch die zurückliegenden Jahre gemeldet ?
  31. sparkrokofant's Profilbild
    Vielleicht wird euch hier geholfen:

    reddit.com/r/d…fXL

    “Angeblich” jemand vom Finanzamt mit einem AMA
    rumibi's Profilbild
    Seine Antworten sind auf jeden Fall glaubwürdig.
  32. Jetzt_oder_Nie's Profilbild
    Autor*in


    Interessante Idee, aber scheitert leider daran, das die zusätzlich gekauften Sachen dann in deinem Gewerbe Unternehmen hängen und du sie bei Privatentnahme versteuern musst... Ergo gilt es Privatentnahme zu vermeiden, oder sonstige Kosten > einer etwaigen Entnahme... bzw. max. Pauschalgrenze weiter oben.

    Aber Danke erstmal an das Sinnvolle Feedback soweit will morgen dann einige Punkte einarbeiten...

    Einen neuen Interessanten Ansatz habe ich aber auch noch gefunden

    Nicht steuerbares legales Glücksspiel
    - Wir wissen nicht was wir testen können
    - Wir wissen nicht was wir bekommen
    - Wir wissen nicht, ob es was taugt
    - Wir wissen nicht, ob es zurück gefordert wird, oder wir es behalten dürfen (oder entsorgen müssen)
    Ist quasi schon wie ne Tombola / Glücksspiel, aber ob Amazon das richtig versteuert, bezweifle ich
    (Also seine Einnahme aus dem Vine Programm von den Händlern... die Zahlen ja und wissen nicht ob sie eine (gute) Rezension bekommen)
    Donpepone's Profilbild
    Ja, aber wer kann den Beweisen das du die produkte entnommen hast....
  33. Jetzt_oder_Nie's Profilbild
    Autor*in
    Wenn du eingeladen wirst, kannst du 30x3 Artikel, also insgesamt 90 bestellen (vermutlich sogar mehr).. die Nutzungsbedingungen (die höherwertig als die Help sind) sagen dazu, das es meine Pflicht ist:
    unabhängige und unvoreingenommene Rezensionen für Vine Produkte selbst zu schreiben und auf amazon.de zur Verfügung zu stellen und kein Produkt zu rezensieren, bei dem für Sie ein Interessenskonflikt bestehen könnte (etwa weil Sie für den Hersteller des Produkts, einen Lieferanten
    oder einen Konkurrenten tätig sind).

    Die sagen nicht, das ich jedes Produkt Rezensieren muss. Aus der Help ergibt sich der Hinweis, das mind. 50% notwendig sind, für eine weitere Teilnahme, bevor das Konto gesperrt wird.

    Wenn ich also keine oder weniger als 50% Rezensiere, fliege ich raus.

    Die mögliche Rückforderung der Artikel ist aber davon nicht betroffen, diese gilt unabhängig von der Rezension... Aber im besten Fall habe ich dann 90+ Artikel erhalten, wenn diese nicht zurückgefordert wurden (Kosten Rücksendung, Entsorgung etc) und 0 Rezensionen geschrieben.

    Nochmal: Es kommt immer darauf an, wie man etwas liest, interpretiert und weitergibt. Wenn man sich von vornherein so anstellt, das es genau wie ein Blogger etc. ist, braucht man sich nicht wundern, wenn man in diese Schublade gesteckt wird. Es geht um die Unterschiede und Feinheiten, je mehr wir davon haben, desto mehr "Verhandlungsmasse" haben wir, wenn es um eine Besteuerung geht...

    Zum Glück kam letzte Woche auch mein Meinungsverstärker für die Verhandlung, eine Klo-Bürste.
    Die kann man dann mit zum FA nehmen und noch einmal über den Wert der getesteten Produkte diskutieren
    Biker666's Profilbild
    Die sagen nicht, das ich jedes Produkt Rezensieren muss.

    Doch! Genau das steht da!


    Ich zitiere es jetzt ein zweites Mal aus Vine Help:

    "Muss ich Rezensionen zu ALLEN Amazon Vine-Produkten verfassen, die ich ausgewählt habe?

    Unsere Kunden schätzen Ihre Meinung sehr. Ab dem 15. Mai 2013 müssen Sie deswegen für ALLE Vine-Artikel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Sendung eine Rezension schreiben."
  34. OctoBear_'s Profilbild
    Ich bin selbst Vine-Mitglied seit 2019 und daher verfolge ich dieses Thema jetzt schon seit einer Woche.
    Die folgenden Fragen lassen mir dabei einfach keine Ruhe - und sorry, wenn die jetzt nicht in diesen Thread passen sollten:

    1. Werden nur Daten ab 2023 gemeldet? Kann da etwas rückwirkend versteuert werden?

    2. Werden für "ältere" Mitglieder die ab 2025 gemeldet werden, nur die Daten aus 2023 oder gar ab 2024 gemeldet? Das scheint mir etwas dubios, weshalb für Langzeitmitglieder eine andere Regelung herrschen sollte.

    3. Wenn ich jetzt einfach abwarte, bis das Finanzamt von sich aus auf mich zu kommt (was ja frühestens 2025 der Fall sein müsste), muss ich damit rechnen, dass Strafgebühren fällig werden? Mal unter der Annahme, dass auch im Lauf 2024 keine wirkliche Klarheit ins Thema käme. Oder lohnt es sich, da von sich aus auf das örtliche Finanzamt zuzugehen?

    Ich selbst habe vor allem im Jahr 2023 einige Artikel bestellt (seit der Änderung mit Silber-/Gold-Status) und da war viel Schrott dabei, den ich sonst nicht getestet oder gar bestellt hätte, vor allem, wenn ein "zu versteuernder Betrag" sichtbar gewesen wäre (wie es ja scheinbar in den USA der Fall ist). Stattdessen steht überall ein Gegenwert von 0€ auf den Bestelldetails, bzw. gar halt kein Geldwert, auch kein 0€. Somit könnte ich sowieso gar keine Angabe in einer Steuererklärung zu einem Geldwert machen, oder?

    LG Octo (bearbeitet)
    Jetzt_oder_Nie's Profilbild
    Autor*in
    1) das FA kann bis zu 10 Jahre rückwirkend aktiv werden
    2) ich würde mich nicht darauf verlassen, was amazon wann wie meldet, wenn ein pfuscher am Werk ist, wirst du ggf. Schon nächsten Januar gemeldet
    3) ggf. Nicht nur strafgebüheren
    Sorry für die schlechten Nachrichten, ist nur meine Einschätzung... such dir n fähigen Steuerberater und nutze die Hinweise um ihn in die richtige Richtung zu bringen
  35. Polentommy's Profilbild
    Wenn man jetzt nur wüsste was der Konsens zwischen "es wird nicht so heiss gegessen wie gekocht" und "gute Vorbereitung ist alles" wäre, hätte man deutlich besseren Schlaf 😜 (bearbeitet)
    webwude's Profilbild
    Ich schlafe gut.
  36. Biker666's Profilbild
    @jetzt oder nie

    Was du vielleicht noch zur Argumentation mit rein nehmen könntest, wäre folgendes:

    Ich habe, sobald ich Kenntnisnahme von den geänderten AGB und den Nutzungsbedingungen bekommen habe, keine Produkte mehr im Rahmen des Vine Programms mehr bestellt.


    Ich denke, dass dies ganz Ausschlaggebend beim Finanzamt und eventuellen Gerichtsverhandlungen sein kann, da dir eben vorher nicht bewusst war, dass du eine Dienstleistung ausführst. Weshalb du dies ab Kenntnisnahme umgehend eingestellt hast.

    Abgesehen davon ist glaube ich jeder Viner gut beraten, erst einmal nichts mehr zu bestellen.
    Was unweigerlich auch Druck auf Amazon aufbaut. (bearbeitet)
    Chromia.'s Profilbild
    Hält sich das Gerücht echt immer noch dass die AGBs geändert wurden? Oh man.. wurden sie nicht. Letztens noch mit denen von 2021 verglichen. Kein Unterschied. Nicht mal ein Wort.
  37. _Gr4u_'s Profilbild
    m.media-amazon.com/ima…pdf


    Händler-AGB. Da bin ich noch zufällig drüber gestolpert. Falls schon thematisiert -> bitte ignorieren. Ist leider von einer "Drittanbieterseite" und die Originalität ist nicht sicher gestellt. Vielleicht hat da jemand was belastbareres / aktuelleres. Im Oktober wurde ja mindestens die Preisstaffel für Händler angepasst.

    Interessant bei den Händler AGB:
    - Die sind wohl copy&paste aus den US terms & conditions, da die Eigentumsrechte auf Händlerseite sofort an den Tester übergehen. Beißt sich natürlich heftig mit den Vine-Tester AGB. Dürfte wieder mal wieder rein auf Inkompetenz zurück zu führen sein.

    - (Geistiges) Eigentum an den Rezensionen: Der Händler hat absolut keinerlei Rechte an der Rezension. Diese bleiben vollständig beim Tester (und eingeschränkt bei Amazon -> siehe AGB Tester). Er hat lediglich das Recht auf die Rezension zu antworten und um - bis auf Widerruf - Erlaubnis zu bitten, den Inhalt der Rezension zu verwenden. Es erfolgt also auch in den AGB keine direkte Leistung/Gegenleistung Beziehung. Auch die Abgabe (und ein "gewünschter" Inhalt) einer Rezension wird in den Händler-AGB an keiner Stelle garantiert.
    CokeParadise's Profilbild
    Und laut händler agb geht das eigentum direk an den tester während bei uns testern steht, das eigentum bliebe beim anbieter. lese ich da richtig?
  38. KAX85's Profilbild
    Moin.

    Nach Rücksprache mit unserem Steuerberater und einem Anwalt (anderes Fachrecht) lasse ich das Ganze nun etwas "entspannter" auf mich zukommen, ich bin erst seit Oktober VINE Mitglied und daher ist der Testzeitraum für keinen der georderten Artikel abgelaufen - daher ist fraglich ob die "Einnahmen" durch die Produkte für die kommende Steuererklärung, die ich stets bereits im Januar mache, überhaupt relevant sind - oder ob ich dies erst für 2024 angeben werde (werden muss).

    Ich habe eine Tabelle ähnlich wie der Threadersteller erstellt (Bestelldatum, Bestellnummer, Artikelnummer, Warenwert laut Amazon, Warenwert laut Großhändler (sofern auffindbar), Verbrauchsartikel JA/NEIN, Ware nach Testzeitraum behalten oder entsorgt (JA/NEIN), Ware defekt? etc.)

    Aktuell habe ich nur 28 Artikel mit einem gesamten Warenwert von ca. 590 Euro geordert - hierfür steuern nachzuzahlen wäre jetzt nicht besonders dramatisch bzw. es würde locker durch meine Rückzahlung ausgeglichen. Es ist ja noch nicht mal klar, ob Amazon erst ab 30 Artikeln / 2000 Euro Gesamtbetrag die Daten weitergibt (wie es andere Marktplätze entsprechend geltendem Recht tun) oder pauschal für jedes VINE-Mitglied, unabhängig davon, wieviel geordert worden ist.

    Was mir heute aufgefallen ist und mich stutzig macht: Amazon gibt für jeden VINE-Artikel eine Rechnung aus - in der Rechnung wird der Warenwert stets mit 0,00 Euro beziffert. Diese Rechnung werde ich, sofern das Finanzamt diese verlangt, vorlegen. Bezugnehmend auf die Rechnungen könnte vom FA kein Betrag für eine Nachzahlung beziffert werden - wie seht Ihr das?

    Beziffert Amazon auch intern den Warenwert entsprechend der Rechnung und gibt diese Daten dann an das FA weiter?

    Wie soll das FA anhand dieser Rechnungen einen sinnigen Betrag errechnen?

    Beste Grüße
    Weißer-Schwan's Profilbild
    Der Warenwert 0 Euro ist der Wert, den man als Tester bezahlen muss, nämlich nichts.

    Bei der Meldung geht es aber um den Wert der Produkte. Das ist der Wert den wir als Gegenleistung
    für die Rezension erhalten haben. Die Produkte haben ja keinen Wert von 0.
    Der Wert der Produkte wird gemeldet, so steht es auch in der Vine-Hilfe.

    Würde Amazon für jeden Tester einfach 0 melden, dann bräuchten sie auch gleich gar keine Meldung machen.
  39. rumibi's Profilbild
    Wäre es eigentlich steuerlich relevant wenn man die Produkte gar nicht selbst getestet und behalten hat? Dürfte ja sicher nicht selten sein, dass eine Person der Familie den Vine Account hat und dann für die restlichen Haushaltsmitglieder etwas bestellt. Sowohl der Test, die Rezension als auch die spätere private Nutzung wäre dann gar nicht durch das Vine Mitglied persönlich erfolgt.
    GelöschterUser2442406's Profilbild
    O (bearbeitet)
  40. Andreas_S.6Q2's Profilbild
    Danke für diesen Thread-Fork.

    Ich möchte noch an §22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz erinnern:
    Falls die "sonstigen Einkünfte" unter 256 Euro bleiben, sind sie nicht zu versteuern.

    Wer also nicht so übertrieben hat und die Restwarenwerte unter die Grenze hinrechnen kann, hat noch Glück gehabt, (ausser er hat nebenbei auch noch sein eigenes Auto gegen ein gutes Trinkgeld an den Nachbarn verliehen).
    Vinesucks's Profilbild
    Aber lag die Grenze nicht bei 410 Euro? So wurde es mir auf telefonische Nachfrage beim Finanzamt mitgeteilt.
's Profilbild