eingestellt am 28. Mai 2023
Moin
Hätte eine Frage zum Widerrufsrecht. Habe letzten Mittwoch, also am 24.05. einen Mobilfunkvertrag bei Freenet (mobilcom) im Media Markt abgeschlossen bzw. verlängert mit einem vergünstigten Handy.
Hab das Handy getestet, aber es gefällt mir doch nicht. Die Sim-Karte habe ich noch nicht eingesteckt, da der Vertrag an sich eh noch nicht aktiviert wurde.
Kann ich den Vertrag und das Handy widerrufen? Auch wenn ich das Handy schon aus der Verpackung genommen und getestet habe?
Wäre echt super, wenn jemand da Bescheid weiß.
Hätte eine Frage zum Widerrufsrecht. Habe letzten Mittwoch, also am 24.05. einen Mobilfunkvertrag bei Freenet (mobilcom) im Media Markt abgeschlossen bzw. verlängert mit einem vergünstigten Handy.
Hab das Handy getestet, aber es gefällt mir doch nicht. Die Sim-Karte habe ich noch nicht eingesteckt, da der Vertrag an sich eh noch nicht aktiviert wurde.
Kann ich den Vertrag und das Handy widerrufen? Auch wenn ich das Handy schon aus der Verpackung genommen und getestet habe?
Wäre echt super, wenn jemand da Bescheid weiß.
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39 Kommentare
sortiert nach"Was sollte man bei Abschluss eines Vertrags im Geschäft beachten? Im Gegensatz zum Abschluss eines Vertrags via Internet können die Verträge, die im Laden abgeschlossen wurden, in der Regel nicht im Nachhinein widerrufen werden. Die einzige Ausnahme besteht bei Verträgen, die mit einem vergünstigten Handy oder Tablet erworben werden, da bei diesen eine Finanzierungshilfe in Anspruch genommen wird. Voraussetzung dafür wiederum ist, dass der Kaufpreis für das Gerät durch den Abschluss des Vertrags mindestens 200 Euro günstiger ist."
rp-online.de/dig…607
Ein Widerrufsrecht hast du eigentlich nur bei online Käufen
Am einfachsten wäre eigentlich mal das durchzulesen, was du unterschrieben hast. Da steht alles drin
Google hab ich schon benutzt, danach sollte es evtl. möglich sein, da ich das Handy auch vergünstigt zum Vertrag bekommen habe.
Jedoch bin ich mir da nicht so sicher, da ich das Handy ja schon getestet habe
Nein.
1.) Du befragst Tante Google oder eine andere Tante zum Begriff "Widerrufsrecht"
2.) Du begibst dich direkt auf Seiten wie Dejure.org und liest gespannt § 312g Abs. 1 BGB
Und nun, was meinst du, erfüllt im Media Markt abgeschlossen die Vorgabe für das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 1 BGB?