eingestellt am 21. Nov 2023
Hallo Leute,
ist es möglich bei der HUK24 seine Schadensfreiheitsklasse zwischen zwei Verträgen zu übertragen?
Vertrag 1 wird 2024 in Haftpflicht SF 1/2 gestuft.
Vertrag 2 wird 2024 in Haftpflicht SF 3 gestuft.
Beide Autos sind über mich versichert.
Ist es möglich die SF-Klasse von Vertrag 2 auf den Vertrag 1 zu tauschen?
Vertrag 1 sollte eigentlich auch in die SF 3 kommen wurde jetzt aber wegen einem nicht von mir verschuldeten, von der Polizei falsch aufgenommen 50/50 schaden in die SF 1/2 reguliert.
Habe HUK mehrere Mails geschrieben aber seit ca. 2 Wochen immer noch keine Antwort erhalten.
LG
ist es möglich bei der HUK24 seine Schadensfreiheitsklasse zwischen zwei Verträgen zu übertragen?
Vertrag 1 wird 2024 in Haftpflicht SF 1/2 gestuft.
Vertrag 2 wird 2024 in Haftpflicht SF 3 gestuft.
Beide Autos sind über mich versichert.
Ist es möglich die SF-Klasse von Vertrag 2 auf den Vertrag 1 zu tauschen?
Vertrag 1 sollte eigentlich auch in die SF 3 kommen wurde jetzt aber wegen einem nicht von mir verschuldeten, von der Polizei falsch aufgenommen 50/50 schaden in die SF 1/2 reguliert.
Habe HUK mehrere Mails geschrieben aber seit ca. 2 Wochen immer noch keine Antwort erhalten.
LG
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32 Kommentare
sortiert nachhuk.de/ser…tml
Anrufen geht meines Wissens nach nur im Schadensfall.
Da wirst du doch ja sicher gegen wehren, oder? Die Polizei entscheidet nie die Schuld. Wenn du nicht Schuld wärst, solltest du das entsprechend in deiner Meldung an deine Versicherung geschildert haben.
Bei mir waren das sogar 3 Verträge. Hab nun die besten SF Klassen natürlich für die Autos genommen und die schlechte aufs Motorrad. Allerdings hab ichs ab 01.01.2024 gemacht.
Genauso gut hätte ich ja alle kündigen können und neu abschließen können. Also gerade zum Jahresende absolut kein Problem. Das durcheinander ist dadurch entstanden, dass ich dieses Jahr nen neues Motorrad zugelassen hatte und danach erst einen neuen PKW. Dadurch kommen die SF Klassen schonmal durcheinander. (bearbeitet)
Sie wünschen die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von einem Vertrag auf einen anderen. Dies ist in folgenden Fällen möglich:
von einem bisherigen Fahrzeug auf das Ersatzfahrzeug (Fahrzeugwechsel).
wenn zwei Verträge bestehen, von denen jeweils einer ruht (wechselweise Zulassung). Dies gilt sinngemäß auch für Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen.
von einem ausgeschiedenen auf ein verbleibendes Fahrzeug.
von einem zuerst versicherten Fahrzeug auf ein weiteres, neu hinzukommendes Fahrzeug.
Der gewünschte Austausch der Versicherungszeiten zwischen zwei laufenden Verträgen ist nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.