Pakete geklaut: Kann man wirklich nur den Kaufpreis erstattet bekommen?

eingestellt am 23. Nov 2023 (eingestellt vor 1 h, 10 m)
Hi zusammen,

bei mir passiert es häufiger mal, dass Pakete von Amazon im Treppenhaus (oder auch vor der Eingangstür) abgestellt werden und dann schneller weg sind als die Benachrichtigung in der App auftaucht...
Jetzt habe ich es aber immer häufiger, dass ich etwas im Angebot kaufe, es geklaut wird und ich "nur" den Kaufpreis zurück erstattet bekomme.

Beispiel: Amazon bietet ein iPhone für 600€ an. Der nächst beste Preis sind 1000€. Ich bestelle, es wird geklaut und ich bekomme die 600€ wieder.
Das nervige: ich wollte ja das iPhone und nicht die 600€. Habe ich als Käufer nicht irgendein Anspruch auf mein Produkt bzw. eine Rückzahlung in der Höhe, die mich berechtigen würde das selbe Produkt woanders zu kaufen?

Fühlt sich für mich aktuell immer recht doof an, weil leider immer bei den guten Deals solche Szenarien zu Stande komme (habe langsam schon den Amazon Lieferanten selbst im Verdacht... Nach dem Motto "hinlegen, Foto machen, wieder mitnehmen").
Wenn ich durch das Amazon Angebot bspw. auf das nächst beste Angebot verzichte, das z.B. 10€ teurer wäre entsteht ja schon etwas wie ein "Schadensanspruch" oder nicht? Ein Gültiger Kaufvertrag wurde immerhin abgeschlossen...
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40 Kommentare

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  1. ibex's Profilbild
    Für solche Threads liebe ich die Diskussionen Da denkt man immer, man hat schon alles gesehen und gelesen und dann wird es doch immer wilder. Wie kommen die Leute immer auf solche Ideen und Ansichten
    jens_kolle's Profilbild
    ist wie bei dieter nuhr: kopp abschalten, geniessen und spass haben! ist die einfachste lösung....
  2. Tobias's Profilbild
    Lass halt einfach in Zukunft die wichtigen Pakete an Packstationen oder besser Paketshops liefern, wenn du den Fahrer in Verdacht hast.
    admin's Profilbild
    Vermutlich wirklich der einzige gangbare Weg und am Ende für alle Beteiligten das beste. Aber gerade zu Weihnachten sind die Dnger halt immer bumsvoll
  3. Pinchen's Profilbild
    (ianal)Du hast ein Recht auf Erfüllung des Kaufvertrags. Amazon kann sich bei einem iPhone auch nicht auf Unmöglichkeit der Erfüllung rausreden.
    Das ganze durchgesetzt zu bekommen, ist was ganz anderes. Bis das geregelt ist, sind ~ 3 neue Versionen des iPhones auf dem Markt.
  4. jens_kolle's Profilbild
    man bekommt leider nicht immer im leben das, was man möchte. ist schliesslich kein wunschkonzert!
    MXZTT's Profilbild
    Autor*in
    Danke für diese reichhaltige Aussage
  5. Dodgerone's Profilbild
    Dir geht’s definitiv zu gut!
    MXZTT's Profilbild
    Autor*in
    Aha... Auf die Begründung bin ich ja mal gespannt.
  6. gampl's Profilbild
    🤦🏽
  7. Li-La-Launebär's Profilbild
    Alter Schwede...
    michael638's Profilbild
    Und, er hat doch Recht. Grundkurs BGB sollte verpflichtend sein ...
  8. kleinerFlitzer's Profilbild
    Du bestellst in einem Restaurant ein Gericht und ein fremder Gast spuckt dir ins Essen.
    Du bezahlst nicht und verlangst nun auch noch Schadensersatz vom Restaurant, weil du immer noch hungrig bist.
    MXZTT's Profilbild
    Autor*in
    nö. Aber zumindest das Essen erneut.
    Nur kommt da von Amazon häufiger "können wir nicht."

    Zumal du es so darstellst als würde ich das Produkt umsonst wollen. Darum geht es ja nicht.
    Es geht nur darum zumindest erneut das Produkt geliefert zu bekommen.


    Wobei es ja hier explizit um ein Angebot geht, also eher schwer vergleichbar mit deinem Szenario (bearbeitet)
  9. admin's Profilbild
    Noch nie dadrüber Gedanken gemacht, auch wenn ichs verstehe, dass es nervt, kann ja Amazon wirklich nur bedingt was dafür, dass es auch Leute gibt die stehlen. Wäre schon richtig absurd, wenn die jetzt dafür aufkommen müssten. Und ich bin beileibe kein Amazon Fan.

    Ist aber auch keine Rechtsmeinung, sondern einfach nur meine persönliche Meinung
    MXZTT's Profilbild
    Autor*in
    Amazon kann ja leider auch nichts für seine Lieferanten


    Das nervigste ist ja, dass es eben immer die Amazonen internen Lieferanten sind. DHL, Hermes, DPD und Konsorten funktioniert ohne Probleme :/
  10. allgemeinunterhalter's Profilbild
    Würde einen Umzug in Erwägung ziehen, wobei ich beim Lesen des Textes eine Vermutung haben wer das Problem sein könnte.
    MXZTT's Profilbild
    Autor*in
    Cool, und wer ist das Problem?
  11. DerekderallerEchte's Profilbild
    Hallo Leider nicht, der Händler / Verkäufer muss dir nur den Verkaufspreis zurückerstatten.
    Sollte aufgrund von Vorsatz usw dieser Fall eintreffen, könnte man höchstens Zivilrechtlich klagen. Ein Recht auf eine Ausgleichszahlung besteht meines Wissens nicht.
    Amazon kann ja leider auch nichts für seine Lieferanten.
    Da der Fall dir ja nun öfters passiert ist, würde ich die Pakete in eine Postfiliale oder Paketstation liefern lassen.
    michael638's Profilbild
    Ist doch Blödsinn. Kaufvertrag ist weiterhin gültig. Nur was willst du bei Amazon machen ...
  12. goldmint's Profilbild
    Habe ich als Käufer nicht irgendein Anspruch auf mein Produkt bzw. eine Rückzahlung in der Höhe, die mich berechtigen würde das selbe Produkt woanders zu kaufen?
    michael638's Profilbild
    Auch dir empfehle ich einen Grundkurs BGB, dann lachst du nicht mehr
  13. mfseven's Profilbild
    Warum nicht einfach an die Packstation liefern lassen. Dann hat man die ganzen Sorgen gar nicht erst.
    Oder willst du einfach nur Kohle aus der Sache rausziehen...
    MXZTT's Profilbild
    Autor*in
    Packstation geht halt nicht immer. Zumal es schon komisch ist als Kunde den kürzeren zu ziehen nur weil der Paketbote von Amazon selbst keine Lust hat seinen Job richtig zu verrichten.
  14. Fillosov's Profilbild
    Auf jeden Fall Anwalt einschalten.
    michael638's Profilbild
    Würde funktionieren.
  15. PeterPan556's Profilbild
    Hört sich für mich schwer danach an, dass Du nicht mehr lange Amazon Kunde sein wirst...
    MXZTT's Profilbild
    Autor*in
    mit dem Insiderwissen kannst du mir doch bestimmt mein Paket nochmal zuschicken, oder
  16. saltysalt's Profilbild
    Der psychische Schaden sollte dann auch pauschal noch mit 3500€ berücksichtigt werden.
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