eingestellt am 25. Nov 2023 (eingestellt vor 18 h, 54 m)
Hallo,
ich habe bei dem Händler Godel Parfümerien ein Parfüm für 190€ bestellt aber wegen Doppelbestellung auf eigene Kosten retourniert.
Leider ist das Paket nicht mehr beim Händler angekommen sondern ist auf dem Versandweg beschädigt oder von DHL geklaut worden. Jedenfalls ist es nicht mehr auffindbar. DHL will mir den Schaden nicht ersetzen, weil das Paket angeblich ungenügend verpackt worden sei. Ich habe es aber genau so verpackt, wie der Händler es mit zugesendet hatte.
Die Rechtslage sieht so aus, dass der Unternehmer/Händler grundsätzlich das Transportrisiko für Retouren trägt (§ 355 Abs. 3 Satz 4 BGB) und er mir den Schaden ersetzen muss . Godel weigert sich aber, weil ich es mit einer eigens bezahlten Paketmarke zurückgesendet habe, und nicht mit einer Marke von ihnen. Klingt für mich sehr unlogisch, da in beiden Fällen das Paket mit DHL transport wird, egal wer die Versandmarke nun bezahlt hat. Ich wollte dem Händler nur Kosten ersparen aufgrund meiner Fehlbestellung.
Da ich bisher noch nie Schadenersatz von jemandem gefordert habe, frage ich mich: lohnt es sich, den Händler wegen 190€ zu verklagen, wenn ich die Anwaltskosten von geschätzt gleicher Höhe bezahlen muss? Oder kann ich alle Anwaltskosten auf den Händler abwälzen, weil er im Unrecht ist? Hat Jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen von Schadenersatzforderungen? Danke
ich habe bei dem Händler Godel Parfümerien ein Parfüm für 190€ bestellt aber wegen Doppelbestellung auf eigene Kosten retourniert.
Leider ist das Paket nicht mehr beim Händler angekommen sondern ist auf dem Versandweg beschädigt oder von DHL geklaut worden. Jedenfalls ist es nicht mehr auffindbar. DHL will mir den Schaden nicht ersetzen, weil das Paket angeblich ungenügend verpackt worden sei. Ich habe es aber genau so verpackt, wie der Händler es mit zugesendet hatte.
Die Rechtslage sieht so aus, dass der Unternehmer/Händler grundsätzlich das Transportrisiko für Retouren trägt (§ 355 Abs. 3 Satz 4 BGB) und er mir den Schaden ersetzen muss . Godel weigert sich aber, weil ich es mit einer eigens bezahlten Paketmarke zurückgesendet habe, und nicht mit einer Marke von ihnen. Klingt für mich sehr unlogisch, da in beiden Fällen das Paket mit DHL transport wird, egal wer die Versandmarke nun bezahlt hat. Ich wollte dem Händler nur Kosten ersparen aufgrund meiner Fehlbestellung.
Da ich bisher noch nie Schadenersatz von jemandem gefordert habe, frage ich mich: lohnt es sich, den Händler wegen 190€ zu verklagen, wenn ich die Anwaltskosten von geschätzt gleicher Höhe bezahlen muss? Oder kann ich alle Anwaltskosten auf den Händler abwälzen, weil er im Unrecht ist? Hat Jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen von Schadenersatzforderungen? Danke
Zusätzliche Info
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35 Kommentare
sortiert nach- Verstehe es nicht - das Paket ist weg und DHL sagt, es war ungenügend verpackt? Ist es nun weg oder wurde der Inhalt beschädigt?Autor*inDHL hat das Paket laut eigener Aussage derart beschädigt, dass es dem Händler nicht mehr zugestellt werden konnte. Auf mein Verlangen nach Bildern des beschädigten Pakets ist DHL nicht eingegangen. Da DHL die Beschädigung mir somit nicht nachweisen kann, ist nicht auszuschließen, dass das Paket entwendet wurde. Ich habe Fotos des Pakets vor dem Rückversand gemacht und kann den einwandfreien Zustand des Pakets beweisen. DHL hingegen legt mir keine Nachweise vor sondern behauptet nur und redet sich raus.
Das Paket hat die Sortieranlage im Startpaketzentrum überstanden und es 600km in die Zielregion geschafft. Erst dort, vor dem Beladen ins Zustellfahrzeug, ist laut Sendungsverfolgung die Beschädigung entstanden. So schlecht kann es also nicht verpackt gewesen sein. - Anwalt - Paket ist bis mind 500€ versichert. DHL hat kaum ne Chance und wird sogar Kosten fürs Verfahren tragen müssen.
Rechtsschutz geht in Vorleistung
Du kannst hier maximal dhl verklagen wenn die sich quer stellen aber die werden eh nach dem ersten Brief vom Anwalt einknicken und du bekommst dein Geld. (bearbeitet) - Godel hat Recht, Du musst Dich mit DHL auseinandersetzen.Dem ist nichts mehr hinzuzufügen
- Du bist der Auftraggeber, weil du eine eigene Marke verwendet hast, ergo ist der händler komplett raus aus der Geschichte
Scheinst aber doppelte Sachen zu lieben, auch hier ist der Thread doppelt. Würde mal den Fehler suchen (bearbeitet) - was sagt der anwalt??
- Hatte DHL bei mir auch schon probiert. Hab dann gesagt, dass sie einfach das beschädigte Paket zustellen oder zurücksenden sollen. Da das Paket dann "auf einmal" nicht mehr auffindbar war, haben sie den Schaden doch reguliert.
In meinem Fall war es ein Handy, und ich geh stark davon aus, dass das nicht wie zuerst behauptet beschädigt wurde, sondern einfach "verschwunden" ist. Eine Verpackung, die nicht den Versicherungsbedingungen in den AGB entspricht, könnte tatsächlich ein Ausschlussgrund sein, aber auch nur, wenn diese mangelhafte Verpackung ursächlich für den Verlust ist. Und selbstverständlich bleibt auch das beschädigte Paket dein Eigentum, das können sie nicht nach Belieben entsorgen.
Ob du in diesem Fall auch einen Anspruch ggü. dem Händler hast, wäre ich mir nicht sicher. Zwar ist in der Tat auch der Rücktransport in seiner Verantwortung, aber wenn du diesen selber organisiert evtl. nur, wenn der Händler dich damit beauftragt hat. - Pakete müssen so verpackt werden, dass sie Fallhöhen von 80 cm überstehen und dass Ihnen Pakete mit einem Gesamtgewicht von bis zu 31,5 kg, die auf ihnen liegen können nichts ausmachen...und im ungünstigsten Fall fällt erst dein Paket und dann direkt darauf ein 31,5kg schweres Paket.......
Sollte dein Paket so verpackt gewesen sein, dass es dies nicht übersteht, dann hast du leider gegen die AGB von DHL verstoßen und Pech gehabt... (bearbeitet)Nichts für ungut aber "ist kaputt, Beweise hamwa nicht aber trust me bro und schuld bist du" ist
mit Sicherheit von keinen AGB gedeckt. - Ja klar kannst du das musst nur Vorkasse gehen
- [gelöscht]Direkt gemeldet.
- Ich kann nur empfehlen dich an die Bundesnetzagentur zu wenden, das kann Wunder wirken & vorallem muss DHL da auf die Fragen von denen reagieren
- Sorry, aber irgendwie ist deine Aussage schon in einem Punkt widersprüchlich:
..."Leider ist das Paket nicht mehr beim Händler angekommen sondern ist auf dem Versandweg beschädigt oder von DHL geklaut worden."...
und dann wiederum:
..."DHL will mir den Schaden nicht ersetzen, weil das Paket angeblich ungenügend verpackt worden sei."...
Also irgendwie sind das 2 unterschiedliche Storys - entweder es wurde beschädigt, in der Regel verpackt es DHL neu oder sendet an den Versender zurück - ODER - es ist komplett verschwunden.
Daher wäre der genaue Status an sich mal interessant, den das Paket in der Sendungsverfolgung hat. Denn wieso sollte sich DHL auf die Verpackung beziehen, wenn es "geklaut" wurde ?! Das macht irgendwie vorne und hinten keinen Sinn.Autor*inDHL hat das Paket laut eigener Aussage derart beschädigt, dass es dem Händler nicht mehr zugestellt werden konnte. Auf mein Verlangen nach Bildern des beschädigten Pakets ist DHL nicht eingegangen. Da DHL die Beschädigung mir somit nicht nachweisen kann, ist nicht auszuschließen, dass das Paket entwendet wurde. Ich habe Fotos des Pakets vor dem Rückversand gemacht und kann den einwandfreien Zustand des Pakets beweisen. DHL hingegen legt mir keine Nachweise vor sondern behauptet nur und redet sich raus.
Das Paket hat die Sortieranlage im Startpaketzentrum überstanden und es 600km in die Zielregion geschafft. Erst dort, vor dem Beladen ins Zustellfahrzeug, ist laut Sendungsverfolgung die Beschädigung entstanden. So schlecht kann es also nicht verpackt gewesen sein. - Rechtschutz.. DHL Frist setzen, fertig.
Paket bis 500€ versichert, DHL muss Dir nachweisen, nicht Du ihnenAutor*inInteressant, dass die Mehrheit nicht den Händler in Verantwortung sieht, trotz des Transportrisiko-Paragraphens.
Wenn ich tatsächlich gegen DHL vorgehen sollte, dann könnte ich den einwandfreien Karton des Pakets anhand von Fotos nachweisen. DHL hingegen kann mir bis heute nicht nachweisen, was für ein Schaden und wie er überhaupt entstanden ist. Kein einziges Bild. Deshalb schließe ich auch einen Diebstahl nicht aus. (bearbeitet) - Nur meine Meinung aber, nutzt die eine Retourenmarke vom Händler, ist der der Auftraggeber.
Nutzt du eine eigene, bist du derjenige und musst dich folglich mit DHL auseinandersetzen, auf
welchem Weg auch immer.
Was eigentlich relativ einfach sein sollte, die angebliche Beschädigung müssten sie ja nachweisen
können. Einfach sagen "war kaputt, ist weg und du bist schuld" läuft nicht, mach da Druck.
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