Cashback beantragt aber nun woch Weiterverkauf...

eingestellt am 2. Dez 2023
Hallo,

ich habe mir gestern einen Drucker gekauft und gleich bei Brother den Cashback beantragt.
Wollte heute den Drucker eigentlich aufstellen aber dann kam eine Info "dazwischen",
welche mich überlegen lässt, denn Drucker wieder zu verkaufen.

Jetzt frage ich mich natürlich, was ist mit dem Cashback, also dürfte ich den Drucker jetzt verkaufen
und das Cashback trotzdem bekommen/nehmen?

>> Hier << sind die Teilnahmebedingungen

Dort steht das die Teilnahme für Privatverkäufe ausgeschlossen sind, also wenn ich das z.B.
bei Kleinanzeigen verkaufe, darf der Käufer ja eh kein Cashback beantragen.
Mit anderen Worten, darf ja eh nur ich. Also wenn steht ja eh nur mir das Cashback zu.
So verstehe ich das. Will da Ärger aus dem Weg gehen und dachte ich frage mal hier.
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37 Kommentare

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  1. PlasmaBruzzler's Profilbild
    Du kannst den Drucker auch verbrennen und trotzdem *das* Cashback behalten.
    Wernedwillhatghett's Profilbild
    Umweltbundesamt liest mit. (bearbeitet)
  2. dschamboumping's Profilbild
    Don’t overthink it. 
  3. Sm4sH's Profilbild
    Autor*in
    Vielen Dank an alle für eure Infos - also ich gebe das Ding einfach bei MM zurück.

    Hoffe die zahlen mit das Geld in Bar aus, hab auch Bar bezahlt.
    Danach werde ich das Cashback stornieren. (bearbeitet)
    yps1's Profilbild
    verkauf den doch einfach, in den TNB steht nichts davon, das es nicht erlaubt ist
  4. Pheasant's Profilbild
    Warte halt bis das cashback da ist und verkaufe ihn dann. Oder alternativ retour und cashback stornieren (bearbeitet)
  5. Toqual's Profilbild
    Du hast den Drucker gekauft und somit Anspruch auf das Cashback.. Was du dann mit dem Drucker machst ist doch deine Sache..
  6. AndyP1985's Profilbild
    Verkauf den Drucker einfach und fertig. Der Rest klärt sich von allein..
  7. Nivekdö's Profilbild
    Die Leute übertreiben .Damals zur PS5 Knappheit hat jeder mit neuen PS5 Konsolen gedealt und massig Kohle gemacht, niemanden ist irgendwas passiert (bearbeitet)
  8. Sm4sH's Profilbild
    Autor*in
    Hab das jetzt bei MM zurückgegeben und Mail ist auch raus bezüglich Strono vom Cashback.
  9. MADMAXII's Profilbild
    Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung:
    Wenn Du ihn privat verkaufst, sollte das eigentlich in Bezug auf das CB kein Problem sein. Zur Not mit dem Verkauf warten, bis der CB-Zeitraum vorüber ist. Bezüglich Finanzamt und Gewinnabsicht kann das wieder anders aussehen.
    Wenn Du ihn zurückgibst wird der Kaufvertrag rückabgewickelt und daher würde die CB-Berechtigung entfallen. (bearbeitet)
  10. Ezekiel's Profilbild
    Finanzamt liest mit.
    Sm4sH's Profilbild
    Autor*in
    Ja und, hab ja nichts falsch gemacht oder?
  11. Kigo1's Profilbild
    Hast vermutlich mehr finanziellen Schaden, wenn du den Drucker jetzt ausgepackt verkaufst. So ein Drucker ist jetzt nicht das begehrteste Produkt auf dem Markt
    Am besten wäre vermutlich eine Retoure... Dein Cashback wird dir Brother vermutlich dann stornieren
  12. yps1's Profilbild
    Alles ok für dich lt. den TNB, verkauf das Teil.
  13. Sm4sH's Profilbild
    Autor*in
    Mal zum Thema warum ich doch einen anderen Drucker kaufen will - den Brother MFC-J4540DWXL.

    Der MFC-J4540DWXL ist erstens ein höheres Modell und zweitens, hat dieser gleich die XL-Patronen
    im Lieferumfang, welche etwa 185€ kosten. Wenn ich nun Rechne. Der gekaufte 129€ - 50€ Cashback= 79€.
    Plus 185€ sind 264 €.
    Den Brother MFC-J4540DWXL gibt es für ca. 278€ und hier auch Cashback 75€ komme ich auf ca. 200€.

    Also 60€ weniger und ich habe den etwas "besseren" Drucker.
    6hellhammer6's Profilbild
    Sicher, das es auch vollwertige XL Patronen im Lieferumfang sind, oder nur ein teilgefülltes Starterset?

    Wichtiger wäre mir, welcher der 2 Drucker mit Nachbaupatronen betrieben werden kann.
  14. JohnnyFlutschfinger's Profilbild
    Erinnere mich an ein Panasonic Cashback bei dem die nach Monaten sehen wollten ob ich die Kamera überhaupt noch besitze. Ist natürlich völliger Schwachsinn weil ich mit meinem Eigentum machen kann was ich will.

    Es geht immer nur darum das Zeug nicht wieder zurückzuschicken nach dem Cashback und das dürfen die dann auch prüfen und entsprechende Beträge zurückverlangen.
  15. Piid's Profilbild
    Mit Kauf solltest du den Anspruch auf Cashback haben. Was danach mit dem Gerät passiert, ist nur relevant, wenn entsprechendes in den Bedingungen steht, meine ich.
  16. Sm4sH's Profilbild
    Autor*in
    Kam nun auch die Bestätigung:

    45056735-w1q02.jpg
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