Erklärungsirrtum bei Preisfehler

eingestellt am 12. Aug 2023 (eingestellt vor 18 h, 4 m)
Hallo,

in jüngster Zeit habe ich bei einem Online-Händler einen Preisfehler entdeckt und daraufhin eine Bestellung aufgegeben. Jetzt, etwa drei Wochen nach der Bestellung, erhielt ich eine E-Mail, in der das Unternehmen erklärt, dass sie die Bestellung aufgrund eines Erklärungsirrtums anfechten und ich die erhaltene Ware zurücksenden soll. Ist eine solche Vorgehensweise rechtlich in Ordnung? Des Weiteren frage ich mich, was passieren könnte, falls ich die Ware nicht zurücksende – könnte tatsächlich der ursprüngliche Preis nachträglich berechnet werden? Ich hatte den Preisfehler damals nicht gemeldet, da es mir zu unsicher erschien.

Ich möchte ungern den Namen des Unternehmens nennen, um meine persönlichen Informationen zu schützen.
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40 Kommentare

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  1. Dodgerone's Profilbild
    Dodgerone
    Ja ist rechtens... und ja sie können das Geld auch einfordern.
    Gibt hier schon x Diskussionen dazu...
    Cokeman's Profilbild
    Cokeman
    Für die Aussage, dass es „rechtens“ ist, sind viel zu wenig Informationen in dem Post gegeben, um das einzuschätzen.

    Den Kaufvertrag wegen Irrtum anfechten hat unverzüglich zu erfolgen. 3 Wochen find ich da ein bisschen sehr lange. Zumal er zb nicht verpflichtet ist, die Ware zurückzusenden - sie können sie abholen lassen, aber er muss sicherlich nicht aktiv werden und etwas tun. (bearbeitet)
  2. Turaluraluralu's Profilbild
    Turaluraluralu
    Die müssen's abholen (lassen) und du musst es dafür bereithalten. Sonst nichts.
  3. Dynamic_Hellfire's Profilbild
    Dynamic_Hellfire
    Entgegen allet Aussagen hier sage ich: Firma ist im unrecht! Einfach nix machen. Wenn Rechnung kommt, nix machen. Wenn Inkasso kommt, nix machen. Wenn gelber Brief kommt, nix machen und ungeöffnet wegerfen. Wenn irgendwann Polizei oder Gerichtsvollzieher kommt, nicht öffnen und sich tot stellen.

    Ps: keine Rechtberatung, nur meine Meinung.(cheeky)
    PPs: gerne erzählen, wie es weiter ging
    PPPS: gerne auch sagen, in welches Land du dann ausgewandert bist.

    (bearbeitet)
  4. Backautomat's Profilbild
    Backautomat
    Ja
  5. Andiarbeit's Profilbild
    Andiarbeit
    Hmm innerhalb von zwei Wochen wäre das Unternehmen 100% in recht. Nach Ablauf der zwei Wochen könntest du eine minimale Chance haben.
    noname951's Profilbild
    noname951
    Woher kommen diese Zeitangaben?
    Quellen?
  6. DerMatti's Profilbild
    DerMatti
    Biet ihnen doch mal die Abholung der Ware an, mal schauen ob sie sich wirklich die Mühe machen wollen (bearbeitet)
    Nalar's Profilbild
    Nalar
    Das. Schicken musst du denen überhaupt nichts, sie können es abholen lassen.
  7. Husumer's Profilbild
    Husumer Autor*in
    Vielen Dank für eure Antworten.

    Selbstverständlich beabsichtige ich, den Artikel nicht zu behalten. Einerseits war mir bewusst, dass es sich um einen Preisfehler handelte. Andererseits kann ich den Händler gut verstehen: Unter diesen Umständen wollte er den Artikel nicht verkaufen oder versenden.

    Ich frage mich jedoch, wer das Risiko trägt, falls der Artikel während des Rückversands verloren geht. Wie kann ich nachweisen, dass ich ihn tatsächlich abgeschickt habe? Oder kann ich tatsächlich darauf bestehen, dass er abgeholt wird?
    mulle62's Profilbild
    mulle62
    Als Paket mit Sendungsnummer verschicken.
  8. Eisthomas's Profilbild
    Eisthomas
    Am besten denen mitteilen dass du schon wie bei allen Gegenständen drauf ge hast und Abholung anbieten.
  9. Fillosov's Profilbild
    Fillosov
    Du hast hoffentlich schon einen Anwalt eingeschaltet?!
  10. Darm's Profilbild
    Darm
    Läuft halt auf einen Rechtsstreit raus. Natürlich je nach Summe.
  11. besserweisser's Profilbild
    besserweisser
    Ja und ja. Sei einfach fair.
  12. 5D0's Profilbild
    5D0
    Wenn der Händler seine Forderungen nicht mit zustellnachweis geschickt hat würde ich gar nichts machen, wer weiß ob der Brief überhaupt angekommen ist.
  13. Carbyne's Profilbild
    Carbyne
    Verkäufer informieren er kann eine Abholung einleiten und soll dir am Besten hierfür einen Termin mitteilen.
    satosato's Profilbild
    satosato
    Und was soll das bringen? Ist doch für den Käufer noch mehr Aufwand, als die Ware einfach zurückzuschicken.
  14. satosato's Profilbild
    satosato
    Wenn der Preisfehler eindeutig war, einfach zurückschicken, Thema erledigt. Der Händler ist eindeutig im Recht.
    Ezekiel's Profilbild
    Ezekiel
    Der Händler muss abholen (lassen).
  15. sui_frankundfredo's Profilbild
    sui_frankundfredo
    Juristische Beratung für lau am Sonntag- mydealz at ist best!
  16. Hedonist's Profilbild
    Hedonist
    Erst Ware zurück oder erst Geld zurück?
  17. Rotfuxxs's Profilbild
    Rotfuxxs
    Aber ist denn mit Versand der Ware und der Rechnungslegung nicht ein Vertrag zustande gekommen? Der Händler hat doch in diesem Fall das Angebot angenommen? Zumal drei Wochen später schon grenzwertig ist.
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