DB Lounge ab 01.03.2023 für BC-100-Besitzer nicht möglich

eingestellt am 20. Feb 2023
Ab dem 01.03.2023 ist der Besuch der DB Lounge für BC 100 Besitzer nicht mehr möglich. Eine Fahrkarte wird vorausgesetzt.

Kann ich nun meine DB zum 01.03 außerordentlich kündigen und eine Teilerstattung beantragen?
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10 Kommentare

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  1. Tobias's Profilbild
    Lies die Änderungen noch mal richtig. Es geht hauptsächlich um den Zugang zum Premium-Bereich und die Mitnahme einer weiteren Person.

    Hier auch eine Diskussion von Anfang des Monats zu dem Thema: mydealz.de/dis…763
  2. elember's Profilbild
    BahnCard 100 ist doch die Fahrkarte
  3. Fillosov's Profilbild
    Oha, hast du trotz des Besitzes einer BC100 auch jedesmal ein Ticket gekauft, wenn du Zug fahren wolltest?
    Barney's Profilbild
    Soll ja niemand denken, dass er es sich nicht leisten könnte.
  4. marckbln's Profilbild
  5. arteriatesticularis's Profilbild
    Du wirst deine BC100 zusätzlich zu dem QR-Code in der BahnBonus-App zeigen müssen, ansonsten kannst du aber ganz normal weiterhin in die Lounge .

    Quelle: ich hab in der Lounge nachgefragt (bearbeitet)
  6. arabidopsis's Profilbild
    Das stimmt einfach nicht!
    BC100 ist der Fahrschein!

    Viel interessanter ist, dass die pdf mit den Bedingungen ab März wieder gelöscht wurde!

    Mir wurde auf meine Beschwerde mitgeteilt, dass die Neuregelung nicht dauerhaft sein solle…..

    Die Bahn wird wohl ihr Statussystem mit Silber, Gold, Platin überdenken…..
  7. derOlfi's Profilbild
    Bahn geht gegen Raffgier der Kunden vor
    wiwo.de/unt…tml (bearbeitet)
    Mathias_Guenther's Profilbild
    Das was in diesem Artikel so erfunden wurde kann ich nicht bestätigen. Außerdem kann man ab dem 1.3. eine Begleitperson nur noch in die Comfort Lounge mitnehmen, wenn diese ein Fernverkehrsticket hat... im gleichen Verkehrsverbund soll es dann dies auch nicht als Zugang gelten.
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