Artikel mit beantragten Cashback zurück schicken? Widerrufsrecht

eingestellt am 2. Nov 2023 (eingestellt vor 53 m)
Ich hab ein Artikel gekauft und dafür Cashback beantragt. Das Cashback ist bisher nicht eingetroffen und ich habe auch keine Bestätigung dafür erhalten.

Nun hat der Artikel doch einen Mangel, der erst hinterher aufgefallen ist bzw. sich in der Zeit entwickelt hat.

Ich würde den Artikel während der Frist nun gerne Widerrufen und zurück schicken.
Leider ist aber von mir aus dem Karton die Seriennummer ausgeschnitten worden. (wurde für die Beantragung vom Cashback benötigt)
Den Ausschnitt habe ich noch... Aber man sieht es doch trotzdem...

Ich würde bei einer Bestätigung + Auszahlung des Cashback natürlich das Cashback sofort zurück zahlen, wenn der Widerruf überhaupt klappt bzw. sogar jetzt sofort veranlassen das der Antrag gestoppt wird.

Der Dienstleister, der für das Cashback alles übernimmt, habe ich bereits eine Mail geschickt. Eine Telefonnummer gibt es leider nicht.
Auch habe ich den Verkäufer kontaktiert, ob es trotz ausgeschnittenen Karton möglich ist eine Retoure zu veranlassen.

Hat jemand schon Erfahrungen in so einem Fall gemacht?
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12 Kommentare

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  1. tomsan's Profilbild
    Sind ja mehrere Fälle auf einmal.

    a) wie der Verkäufer der zerschnippelten Karton sieht
    b) ob dennoch Cashback fliessen wird.

    (a) hast Du ja erfragt. Bzgl Cashback ist es doch meist so, dass es frühestens nach der Widerrufsfrist überhaut kommen wird. Wird dann evtl noch gegengecheckt, ob man nicht einfach bestellt, beantragt, retourniert.

    Aber wenn der Artikel "nur" einen Mangel hat, wird der nicht getauscht?
    rjk's Profilbild
    Autor*in
    Richtig.
    Ich habe a und b, jeweils angefragt.

    An der Hotline des Händlers wurde ich auch auf schriftliche Email hingewiesen.
    Beim Cashback Dienstleister gibt es sowieso nur eine Mail Adresse.
    Da die Widerrufsrecht natürlich nicht ewig lange ist (nur noch paar Tage) werden vermutlich die Antworten nicht davor da sein.

    Deshalb erhoffe ich mir, ob hier jemand Erfahrungen dazu hat.

    Ja, ein Austausch wäre sicher auch eine Möglichkeit, aber das möchte ich umgehen. Dann müsste ich es über Gewährleistung laufen lassen. Das dauert mir zu lange.
    Aber natürlich kann es sein, dass ich das machen müsste...
  2. admin's Profilbild
    Normalerweise sollten die Cashbackanbieter selber "checken", genau indem sie eben sowas machen wie, XYZ muss ausgeschnitten werden oder oder oder.
    rjk's Profilbild
    Autor*in
    Danke für die Antwort.
    Ja. In dem Fall kriegt es natürlich auch der Händler mit.
    Und ob der Händler die ausgeschnittene Verpackung akzeptieren muss. (Widerrufsrecht) ist mir eben auch unklar. Ggf. Wertverlust?
  3. BlueAngel's Profilbild
    Wenn der Verkäufer nicht völlig bescheuert ist, wird er die ausgeschnittene Seriennummer zu deuten wissen...
    Wenn Du den Artikel nochmals kaufen würdest und nur den Mangel beseitigt haben willst, würde ich mich in Deinem Fall direkt an den Hersteller und nicht an den Verkäufer wenden.
  4. Krakrana's Profilbild
    kommt es nicht in Frage, statt des Widerrufs einen Garantie/-Gewährleistungsfall beim Hersteller durchzuziehen? (bearbeitet)
    Kroko_Dok's Profilbild
    Gewährleistung wäre aber über den Händler.
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