Media Markt Probleme defektes Gerät

eingestellt am 20. Nov 2023 (eingestellt vor 1 h, 24 m)
Hallo ihr Lieben!

Vielleicht hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir helfen.

Waschmaschine (Samsung) gekauft bei Media Markt Januar 2022.

Im August 2023 ging sie kaputt (beim Einschalten der Maschine springt im gesamten Keller die Sicherung raus)

Ich mich im August an Samsung gewendet. Jetzt war 3 mal ein Techniker da und hat irwas getauscht. Es hat bisher nichts gebracht.

Samsung sagt, ich muss mit den 3 Berichten zu Media Markt gehen. Die sind zuständig.

Media Markt sagt, die brauchen ein Schreiben vom Techniker, dass das Gerät irreparabel ist.

Techniker sagt, er kann es nicht kaputt schreiben, weil er sonst zahlen muss.

Samsung sagt, Media Markt muss das veauftragen.

Media Markt verweist auf Samsung.

Es ist ein Elend. Kennt sich hier jemand aus? Wer ist wirklich zuständig?
Ich bin schon soweit, mich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Da kostet die Beratung allerdings 20€ und wenn sie ein Schreiben an MM aufsetzen müssen, kämen nochmal 30€ hinzu. Muss das sein?

Ich danke euch !!
Zusätzliche Info
Sag was dazu

Kategorien

44 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. KartoffFail's Profilbild
    Du hättest das von vornherein bei/über MM machen sollen
    bigfootblue's Profilbild
    Jepp
  2. headhunter74's Profilbild
    Der TE hat dem Händler drei Reparaturversuche eingeräumt, als darüber hinaus muss er nicht. Siehe Verbraucherzentrale

    Frage an Wer hat die drei Reparaturversuche beauftragt? Mediamarkt oder Samsung? (bearbeitet)
    headhunter74's Profilbild
    Die Reparaturberichte hat er ja trotzdem. Ich wage mal zu bezweifeln, dass ein weiterer Techniker, den Mediamarkt schickt, den Fehler repariert bekommt. Das klingt nach dem üblichen: Kunden hin und her schicken, bis der aufgibt.

    Daher lohnt vorab der Versuch mit dem Musterschreiben der Verbraucherzentrale + drei Reparaturberichte. Die 20-50 Euro kann man immer noch ausgeben, wenn das nicht fruchtet. (bearbeitet)
  3. kpf's Profilbild
    Erstmal ist *ausschließlich* Mediamarkt dein Ansprechpartner. Keine Ahnung, wieso du dich da an Samsung wendest.

    Wie die Kollegen hier schon sagten, musst du dem Händler die Möglichkeit der Nacherfüllung (§ 439 BGB) geben. Das hast du bisher nicht getan. Also: schriftlich zur Nachbesserung auffordern. (bearbeitet)
    Shebang's Profilbild
    +1

    giga.de/unt…en/

    Ware bei Media Markt defekt: Was tun?

    Etwas anders sieht es aus, wenn ein Artikel, den ihr bei Media Markt gekauft habt, tatsächlich defekt ist. In diesem Fall muss Media Markt zwingend umtauschen. Laut Gesetz sind Händler bei defekten Artikeln dazu verpflichtet, diese Waren bis zu zwei Jahre nach dem Kauf umzutauschen. In der Praxis verweisen viele Händler in diesem Fall zwar auf die Garantie des Herstellers. Verbraucherschützer raten aber dazu, sich nicht abwimmeln zu lassen und auf das Recht auf Rücknahme zu bestehen. Wenn ihr einen defekten Artikel bei Media-Markt umtauschen wollt, benötigt ihr selbstverständlich wie auch bei unbeschädigten Artikeln die Rechnung als Kaufbeleg.

    Außerdem wichtig: Innerhalb von sechs Monaten geht man davon aus, dass ein Artikel bereits von vorneherein beschädigt war. Nach einem halben Jahr sieht das anders aus: In diesem Fall müsst ihr nachweisen, dass die Ware bereits kaputt war und ihr sie nicht erst nachträglich beschädigt habt. In der Praxis ist das schwierig, daher solltet ihr defekte Artikel am besten innerhalb von 6 Monaten bei Media Markt umtauschen.
  4. Multion's Profilbild
    die 50€ kannst du vermutlich auch anzünden frag mal Bild oder eines der TV Magazine die mögen solche Fälle
  5. user1337abc's Profilbild
    20€ ist doch fair. Geh mal mit dem gleichen Anliegen zu einem Anwalt.
    mummy2019's Profilbild
    Autor*in
    Ja klar ist das fair!! Aber bin ich nicht durch die Garantie von 2 Jahren so oder so „geschützt“? Sodass das nicht nötig wäre?!
  6. headhunter74's Profilbild
    Nacherfüllung durch Reparatur
    Bei der Reparatur hat der Verkäufer nicht unbegrenzt Versuche. Das Gesetz sieht vor, dass Sie sie in der Regel höchstens zweimal dulden müssen, bevor Sie von Ihrem Recht auf Rücktritt oder Minderung Gebrauch machen können. In der Praxis kommt es aber auch auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass Sie bei technisch komplizierten Geräten wie einem Computer bis zu drei Versuche akzeptieren müssen.

    Alles nachzulesen hier:
    verbraucherzentrale.de/wis…057
    user1337abc's Profilbild
    Verkäufer ist aber Mediamarkt und nicht Samsung.
  7. Mosman's Profilbild
    Merkwürdig an der Geschichte ist der beauftragte Techniker/Handwerker und dessen mangelnde Kooperationsbereitschaft.
    Was soll der denn bezahlen müssen?
    Entweder er repariert das Gerät oder bestätigt, dass es irreparabel ist, dazwischen gibt es eigentlich nichts. (bearbeitet)
    mummy2019's Profilbild
    Autor*in
    Ja, frag mich nicht. Vielleicht sagt der das auch nur, weil er ja an jeder Reparatur verdient. Bleibt das Problem, wer zuständig ist.
's Profilbild
Top-Händler