eingestellt am 3. Dez 2023 (eingestellt vor 52 m)
Moin,
ich habe mir mehrere Kundenkonten bei einem großen Onlinehändler erstellt. Um die Sperre von 1 Nutzerkonto habe ich die Adresse immer etwas geändert indem ich eine Hausnummer von 3000-4000 verwendet. Im Nachhinein wurde die Adresse auf meine gültige geändert und erst dann die Inanspruchnahme des Gutscheins und letztendlich die Bestellung getätigt. Sprich lediglich der Account wurde auf eine Ausgedachte Adresse erstellt, die Bestellung letztendlich aber auf richtige Wohnanschrift ausgeführt. Laut einigen Aussagen kann es Angezeigt werden unter dem Paragraph 263a, allerdings wird hier Vorausgesetzt, dass die Bestellungen auf nicht echte Daten ausgeführt wurden. Nur die Erstellung eines Kundenkontos auf die falsche Adresse ordne ich darunter allerdings nicht ein. Der Vertragsschluss erfolgt meines Wissens auch erst bei einem Kauf und dort sind die Daten ja alle korrekt. Eventuell kann mir ja jemand weiterhelfen. Vielen Dank !
In den Otto AGBs finde man natürlich mal wieder nichts dazu, allerdings habe ich einen Brief vom Unternehmen bekommenund möchte hier einfach nach Erfahrungen und Meinungen Fragen.
Hier sind etwaige Links zu den Otto AGBs
otto.de/sho…?/=, hier wird ebenfalls erwähnt dass die Daten erst bei der Bestellung überprüft werden
Leider finde ich keine Gesetzestexte, Urteile, oder ähnliches. Diskussionen auf MyDealz etc. handeln immer von Bestellungen mit "Fake" Konten die auf ausgedachte Namen und Adressen laufen. Dies wäre für mich ganz klar Strafbar, wenn allerdings lediglich der Account auf ein ausgedachte Hausnummer erstellt wird, ist es laut meinen Verständnisses kein Vergehen. Aber was weiß ich schon.
Ich freue mich über Antworten
ich habe mir mehrere Kundenkonten bei einem großen Onlinehändler erstellt. Um die Sperre von 1 Nutzerkonto habe ich die Adresse immer etwas geändert indem ich eine Hausnummer von 3000-4000 verwendet. Im Nachhinein wurde die Adresse auf meine gültige geändert und erst dann die Inanspruchnahme des Gutscheins und letztendlich die Bestellung getätigt. Sprich lediglich der Account wurde auf eine Ausgedachte Adresse erstellt, die Bestellung letztendlich aber auf richtige Wohnanschrift ausgeführt. Laut einigen Aussagen kann es Angezeigt werden unter dem Paragraph 263a, allerdings wird hier Vorausgesetzt, dass die Bestellungen auf nicht echte Daten ausgeführt wurden. Nur die Erstellung eines Kundenkontos auf die falsche Adresse ordne ich darunter allerdings nicht ein. Der Vertragsschluss erfolgt meines Wissens auch erst bei einem Kauf und dort sind die Daten ja alle korrekt. Eventuell kann mir ja jemand weiterhelfen. Vielen Dank !
In den Otto AGBs finde man natürlich mal wieder nichts dazu, allerdings habe ich einen Brief vom Unternehmen bekommenund möchte hier einfach nach Erfahrungen und Meinungen Fragen.
Hier sind etwaige Links zu den Otto AGBs
otto.de/sho…?/=, hier wird ebenfalls erwähnt dass die Daten erst bei der Bestellung überprüft werden
Leider finde ich keine Gesetzestexte, Urteile, oder ähnliches. Diskussionen auf MyDealz etc. handeln immer von Bestellungen mit "Fake" Konten die auf ausgedachte Namen und Adressen laufen. Dies wäre für mich ganz klar Strafbar, wenn allerdings lediglich der Account auf ein ausgedachte Hausnummer erstellt wird, ist es laut meinen Verständnisses kein Vergehen. Aber was weiß ich schon.
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40 Kommentare
sortiert nach(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,... durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, ...
Otto spielt wohl darauf an, dass du dir einen Vermögensvorteil durch die Erstellung mehrerer Konten mit unrichtigen Daten erschleichst.
Ob dies am Ende wirklich für eine Anzeige reicht kann dir nur ein Anwalt beantworten.
Du hast doch klar und wissentlich vorgegaukelt Neukunde zu sein und bewusst bei der Kontoerstellung falsche Daten angegeben, damit du dann den Neukundengutschein verwenden kannst.
Ich sehe da keinen bzw. nur einen minimalen Unterschied zu "auch bei der Bestellung falsche Daten angegeben."
Dein Fall klingt aber so als solltest du da einen Anwalt und nicht ein Schnäppchenforum fragen.
Und abgesehen davon kann Otto trotzdem frei entscheiden, mit wem sie wann Geschäfte machen. Um Gutscheine, Punkte, etc. abzugreifen, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Otto die halt einfach sperrt.
Außerdem zahlt auch potentiell die Rechnungsadresse und nicht nur die Versandadresse.