Alter Stromanbieter verlängert Vertrag mit Preiserhöhung - Ignoriert Kündigung durch neuen Anbieter

eingestellt am 2. Jul 2023
Servus,

ich hatte damals einen Vertrag mit etwa zwei Jahren Laufzeit abgeschlossen. Dieser ist am 30.06.23 ausgelaufen.
Im Mai hat mir der alte Stromanbieter eine Preiserhöhung nach dem Ende meiner Vertragslaufzeit (ab 01.07.23) angekündigt.

Innerhalb einer Woche habe ich daraufhin mir einen neuen Stromanbieter gesucht und auch mitgeteilt dieser möge für mich kündigen.
Die Auftragsbestätigung kam von E wie Einfach am 20.05.23.
Nun kam von E Wie Einfach ein Schreiben das man mich nicht beliefern könne.

Im Kundenportal sehe ich nun mein alter Anbieter hat den Vertrag um weitere 6 Monate verlängert.

Im Schreiben meines alten Anbieters steht: " Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen".

Bisher lief der Vertragswechsel stets problemlos. Der neue Anbieter hat für mich gekündigt.

Habe ich etwas falsch verstanden und muss selbst kündigen?

Vielen Dank

Zusätzliche Info
Sag was dazu

11 Kommentare

sortiert nach
's Profilbild
  1. Yoohki's Profilbild
    Kenne es so dass man bei Sonderkündigung es selber machen muss.
    Der neue Anbieter macht das nur bei regulärer Kündigung.
    Idefix_1's Profilbild
    Ja, kann ich so bestätigen.
  2. motorrad123's Profilbild
    Sonderkündigen kann einzig der Vertragsnehmer, andere Personen wie z.b. der neue Anbieter können einzig zum regulären Termin kündigen, wird aber überall auch extra gesagt.
    GelöschterUser1959013's Profilbild
    So ist es.
    Woher soll auch der neue Anbieter wissen, dass der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung gebrauch macht? Kann er nicht.

    Steht auch im Text drin:
    "Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen".
  3. Ezekiel's Profilbild
    Der neue Anbieter hat für mich gekündigt.

    Das glaube ich nicht. Warum sollte er das getan haben? Er kann dich nicht beliefern, also hat er auch nicht für dich gekündigt.
  4. Tortelli's Profilbild
    Was hast du denn als Kündigungstermin angegeben? 30.06. oder „zum nächstmöglichen Termin“ hätte eigentlich funktioniert. Alles andere war dann Pech.
  5. Doclovejoy169's Profilbild
    Die sechs Monate Verlängerung kommen mir komisch vor. Die meisten Verträge dürfen sich seit einiger Zeit nur noch um einen Monat verlängern. Kann sein, dass bei dir noch altes/anderes Recht gilt. Das würde ich an deiner Stelle mal googlen und dann kommst du vielleicht innerhalb eines Monats raus.

    Ansonsten gilt das, was hier steht. In solchen Fällen immer selbst kündigen. Im schlimmsten Fall rutscht du dann in die Ersatzversorgung, die zwar recht teuer ist, aber nur zwei Wochen (oder so) Kündigungsfrist hat.
    tscherub's Profilbild
    Nein.

    Das gilt schon immer nur für Verträge, die NACH dem Gesetz geschlossen wurden.

    Sofern der (jetzt noch laufende Vertrag also schon seit 2 Jahren lief, gilt das nicht.
  6. quak1's Profilbild
    Welche Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung hattest du? 4 Wochen vor Vertragsende? Dann sollte es hingekommen sein. 6 Wochen vor Vertrsgsende? Dann kam die Kündigung zu spät..Wie bereits angeführt, eine Sonderkündigung kann nur durch dich selbst ausgesprochen werden. (bearbeitet)
's Profilbild
Top-Händler