eingestellt am 2. Jul 2023
Servus,
ich hatte damals einen Vertrag mit etwa zwei Jahren Laufzeit abgeschlossen. Dieser ist am 30.06.23 ausgelaufen.
Im Mai hat mir der alte Stromanbieter eine Preiserhöhung nach dem Ende meiner Vertragslaufzeit (ab 01.07.23) angekündigt.
Innerhalb einer Woche habe ich daraufhin mir einen neuen Stromanbieter gesucht und auch mitgeteilt dieser möge für mich kündigen.
Die Auftragsbestätigung kam von E wie Einfach am 20.05.23.
Nun kam von E Wie Einfach ein Schreiben das man mich nicht beliefern könne.
Im Kundenportal sehe ich nun mein alter Anbieter hat den Vertrag um weitere 6 Monate verlängert.
Im Schreiben meines alten Anbieters steht: " Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen".
Bisher lief der Vertragswechsel stets problemlos. Der neue Anbieter hat für mich gekündigt.
Habe ich etwas falsch verstanden und muss selbst kündigen?
Vielen Dank
ich hatte damals einen Vertrag mit etwa zwei Jahren Laufzeit abgeschlossen. Dieser ist am 30.06.23 ausgelaufen.
Im Mai hat mir der alte Stromanbieter eine Preiserhöhung nach dem Ende meiner Vertragslaufzeit (ab 01.07.23) angekündigt.
Innerhalb einer Woche habe ich daraufhin mir einen neuen Stromanbieter gesucht und auch mitgeteilt dieser möge für mich kündigen.
Die Auftragsbestätigung kam von E wie Einfach am 20.05.23.
Nun kam von E Wie Einfach ein Schreiben das man mich nicht beliefern könne.
Im Kundenportal sehe ich nun mein alter Anbieter hat den Vertrag um weitere 6 Monate verlängert.
Im Schreiben meines alten Anbieters steht: " Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen".
Bisher lief der Vertragswechsel stets problemlos. Der neue Anbieter hat für mich gekündigt.
Habe ich etwas falsch verstanden und muss selbst kündigen?
Vielen Dank
Zusätzliche Info
11 Kommentare
sortiert nachDer neue Anbieter macht das nur bei regulärer Kündigung.
Woher soll auch der neue Anbieter wissen, dass der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung gebrauch macht? Kann er nicht.
Steht auch im Text drin:
"Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen".
Das glaube ich nicht. Warum sollte er das getan haben? Er kann dich nicht beliefern, also hat er auch nicht für dich gekündigt.
Ansonsten gilt das, was hier steht. In solchen Fällen immer selbst kündigen. Im schlimmsten Fall rutscht du dann in die Ersatzversorgung, die zwar recht teuer ist, aber nur zwei Wochen (oder so) Kündigungsfrist hat.
Das gilt schon immer nur für Verträge, die NACH dem Gesetz geschlossen wurden.
Sofern der (jetzt noch laufende Vertrag also schon seit 2 Jahren lief, gilt das nicht.