Dezemberabschlag Entfall Gas / Staatliche Soforthilfe (in Höhe des Dezemberverbrauches) / Abschlag Dezember / Gasversorger Energie

eingestellt am 12. Mai 2023
Hallo zusammen,

ich habe hierzu noch nichts gefunden - auch nicht sonderlich lange gesucht aber möchte euch meine Erfahrung gerne mitteilen. Die Aussage: "Damit die Bürgerinnen und Bürger kurzfristig entlastet werden, übernimmt der Staat die Abschlagszahlungen an die Gas- und Wärmeversorger für den Monat Dezember." ist meiner Meinung nach etwas schwammig und lässt wichtig Details außen vor. (bundesregierung.de/bre…714)

Die Aussage müsste lauten: "Damit die Bürgerinnen und Bürger kurzfristig entlastet werden, übernimmt der Staat die Verbrauchskosten an die Gas- und Wärmeversorger für den Monat Dezember 2022, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihrem Gas- und Wärmeversorger die Zählerstände vom 01.12. und 31.12.2022 mitteilen. Diese sind für die Berechnung der Soforthilfe relevant."

Da ich den Gasversorger gewechselt habe, habe und nun meine Abschlussrechnung erhalten. Interessantes ist dabei festzuhalten:

Der Dezemberabschlag wurde korrekterweise nicht abgebucht. Ich habe meinen Zählerstand für den 01.12.2022 und für den 31.12.2022 meinem Gasversorger mitgeteilt und genau dieser Verbrauch wurde dann als "staatliche Soforthilfe" auf der Abschlussrechnung gutgeschrieben und mit dem nicht eingezogenen Dezemberabschlag verrechnet. Hätte ich dies nicht getan, wäre bei uns die Soforthilfe niedriger ausgefallen (geringerer Abschlag und auch Durchschnittsverbrauch).

Wer möchte kann bei sich nachrechnen und evtl. die Zählerstände seinem Energieversorger nachreichen.
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19 Kommentare

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  1. levces's Profilbild
    levces
    Hatte im Oktober einen Wechsel. Septemberabschlag 100€, Dezemberabschlag 200€. Die 200€ wurden nicht abgebucht, ohne Prüfung.
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    GreenDeals Autor*in
    Korrekt. Die Dezemberabschläge werden nicht abgebucht, aber anschließend auf der Abschlussrechnung mit dem (Dezember)Verbrauch verrechnet.
  2. DerHesse29's Profilbild
    DerHesse29
    Das im Dezember nicht abgebucht wurde ist wohl bei allen so gewesen. Was wichtig ist das es in der Jahres Endabrechnung auftaucht mit der Bezeichnung. Allerdings so richtig nachrechnen konnte ich das nicht war eine Summe die aber so einigermaßen in Ordnung war eher eine Schätzung die 90% hingehauen hat.....
  3. mik_l's Profilbild
    mik_l
    "Entscheidend für die Gas-Preisbremse ist der Jahresverbrauch, den Ihr Gaslieferant im September 2022 für Ihre Entnahmestelle prognostiziert hat. In der Regel dürfte das der Verbrauch sein, der Ihrem Abschlag für September 2022 zugrunde gelegen hat. Es handelt sich um die Verbrauchsprognose, die auch für die Berechnung der Soforthilfe (Entlastung im Dezember 2022) relevant ist.

    Die Prognose muss nicht im September erstellt worden sein. In vielen Fällen wird der Verbrauch bereits in den Monaten davor prognostiziert und für die Abschlagsberechnung herangezogen.

    Wenn Ihrem Lieferanten keine Jahresverbrauchsprognose aus dem Monat September 2022 vorliegt, kann er die Prognose des Netzbetreibers heranziehen.

    Für die Berechnung der monatlichen Entlastung ist dann 1/12 der Jahresverbrauchsprognose maßgeblich.

    Wesentliche gesetzliche Grundlagen: § 10 EWPBG und § 24 Abs. 1 und 4 GasNZV"


    bundesnetzagentur.de/DE/…tml
    GreenDeals's Profilbild
    GreenDeals Autor*in
    Ich spreche von der staatlichen Soforthilfe für den Monat Dezember 2022 nicht von der Gaspreisbremse.
    ... dazu wollte noch ich eine weitere Diskussion eröffnen (bearbeitet)
  4. twinson's Profilbild
    twinson
    Wurde denn auch 1/12 der Grundgebühr berücksichtigt?
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    DerHesse29
    Ich denke nicht....Ist aber auch nicht feststellbar wie das Gerechnet wurde. Ist aber weniger wie ich im Dezember sonst bezahlt hätte......
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