Teilweiser Depotübertrag von einer anderen Bank auf einem anderen Namen

eingestellt am 30. Apr 2023
Guten Morgen,

bei mir stehen jetzt in der nächsten Zeit einige Änderungen beim Girokonto und auch bei dem ETF-Depot an.

A. Vorgeschichte...

Eine Übertragung von einem Depot zu einem anderen ist ja grundsätzlich recht unproblematisch möglich (ich habe mir das hier angesehen: finanztip.de/wer…ng/). Nur ist das Problem, dass meine Schwester und ich zusammen Geld (immer genau je 50%) auf das Konto meiner Schwester bei der Comdirect überwiesen haben und dort - zur Minimierung der Kosten - gemeinsam gekauft haben.

Das läuft jetzt seit einigen Jahren so. Nur haben wir das beide gemacht, als wir beide Studenten waren und die Beträge entsprechend gering waren. Meine Schwester arbeitet seit einigen Jahren und bei mir endet das Studium auch bald. Es wäre also somit sinnvoll, wenn ich die Hälfte der ETFs nun auf ein eigenes Depot übertragen würde.

Persönlich würde ich aber lieber zur ING wechseln und nicht zu Comdirect gehen.

B. Problem

(tl:dr)

Ist es möglich, dass man die Hälfte der ETFs vom Depot im Namen meiner Schwester bei Comdirect auf ein, von mir noch zu gründendes, Depot in meinem Namen bei ING überträgt?


Bruchstücke werden vermutlich nicht übertragen. Die müsste ich dann entsprechend verkaufen/verrechnen.

Steuerlich dürfte ggf. die ErbSt relevant werden. Nach §§ 15 I HS. 2 Nr. 2; 16 I Nr. 5 ErbStG liegt die Steuerfreigrenze bei 20.000€, die (leider ) nicht erreicht wird.

C. Vorgehen?

Weiß jemand, wie man vorgehen muss? Ein Depot bei der ING habe ich ja noch nicht. Da kann ich noch nicht dieses Formular ansehen. Das Formular bringt mir ja eh nichts, da es voraussetzt, dass es der gleiche Name ist. Oder muss ich, bzw. meine Schwester, dann Comdirect erst mal kontaktieren?

Vielen Dank im Voraus

_Grav1ty_
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19 Kommentare

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  1. halix's Profilbild
    halix
    1. In meinen Augen war das nicht nur steuerlich/haftungs-mäßig/eigentums-mäßig "ungeschickt" - sondern dürfte auch der ING nicht unbedingt schmecken: Deine Schwester hat sicher bei der Depoteröffnung unterschrieben, daß sie "nur auf eigene Rechnung" handelt. Aber gut - wo kein Kläger, da kein Richter.

    2. Handelt es sich um einen ausschüttenden Fonds oder um einen thesaurierenden Fonds?

    3. Seit wann legt ihr beide darin gemeinsam an?

    4. Wirklich sauber wäre (wie schon von anderen erklärt) nur ein kompletter Verkauf, Geld aufteilen (= Schenkung von Deiner Schwester an Dich) - und jeder legt für sich wieder selbst an. Dürfte übrigens wegen Spread, Verkaufsgebühren, vorzeitiger Steuer-Zahlung und darauffolgenden NeuKauf-Gebühren ein Vielfaches Eurer damals gesparten Kaufgebühren kosten...

    5. Mit ein bißchen Durchblick und mathematischem Geschick (und wenn das gemeinsame Anlegen nicht unbedingt vor 2018 oder gar 2009 begann...) - würde ich den Komplett-Verkauf nur "simulieren", die (hier fiktiven) Steuer-Abzüge berechnen (Kenn-Größen: aktueller Fonds-Wert, Kaufpreise, Ausschüttungen oder Thesaurierungen - und die 30% Teilfreistellung nicht vergessen! ); den "fiktiven" Auszahlungs-Wert ermitteln - und Deine Schwester überweist Dir (aus anderen Geld-Quellen ) den halben Wert (= als Schenkung).
    Wenn das zu kompliziert oder unmöglich ist - oder sich das Depot z.B. noch im vierstelligen Bereich bewegt - dann Punkt 4! (bearbeitet)
    2lame4name's Profilbild
    2lame4name
    Hoffentlich ist die BaFin nicht auf MD unterwegs und liest mit...

    Ist doch alles in Ordnung, und die ING wäre aufgrund der Bestätigung sowieso raus. Daher no worries.
  2. Rossi999's Profilbild
    Rossi999
    Ich hatte mit der ING bei zwei Überträgen Probleme. Die Ausgangslage ist nicht identisch mit Deiner, zeigt aber die Herausforderung. Der Prozess der ING funktioniert, so lange man einem Standard entspricht.

    1. Problem -> Die depotführende Bank wurde bei der ING nicht gelistet. Dies sollte mit der Comdirect bei Dir nicht der Fall sein. Die in Problem 2 dargestellte Situation war zusätzlich auch vorhanden.

    2. Problem -> Depotinhaber bisher und neu sind nicht identisch. Bei mir war es so, dass ein Mitarbeitendendepot nur auf mich geführt wurde und das ING Depot auf meine Frau und mich geführt wird. Folglich wurde der Übertrag von der abgebenden depotführenden Bank abgelehnt. Im ING Prozess konnte ich diesen Umstand aber nicht erfassen.

    Ruf die Hotline der ING an und lasse Dich beraten.

    Bei mir waren die Überträge letztlich mit etwas Aufwand erfolgreich.

    Euer Konstrukt zur Kostenoptimierung würde ich aber eher als unglücklich einstufen. Steuerlich und persönlich bildet ihr keine Einheit. Wäre zum Beispiel bei Deiner Schwester finanziell etwas schiefgelaufen, dann wäre das Depot in ihrer Insolvenzmasse.
  3. Nuss-Nougat's Profilbild
    Nuss-Nougat
    Habt ihr euch über Fifo und der damit einhergehenden Bewertung eurer Anteile Gedanken gemacht?
    Alf89's Profilbild
    Alf89
    +1

    Wie groß ist das Depot inzwischen? Der einfachste weg wäre vermutlich, alles zu verkaufen und neu zu kaufen, dann werden aber natürlich Steuern fällig.
  4. 2lame4name's Profilbild
    2lame4name
    Du kannst sicher nicht ein Depot einer dritten Person einziehen. Deine Schwester müsste bei der comdirect den Übertrag als Schenkung der gewünschten Anteile beauftragen.
    Falls es der Freistellungsauftrag zulässt, würde ich verkaufen und das Cash transferieren. (bearbeitet)
    _Grav1ty_'s Profilbild
    _Grav1ty_ Autor*in
    Lässt der Freistellungsauftrag nicht zu, aber danke. Ich überlege es aber dennoch.
  5. Ichwillmehr's Profilbild
    Ichwillmehr
    Ist natürlich eine ziemlich dämliche Konstellation... Da fragt man sich, wieso du nicht einfach von Anfang an dein eigenes Depot eröffnet hast... Aber der Drops ist nun gelutscht.

    Steuerlich korrekt lässt sich der Sachverhalt zwischen dir und deiner Schwester nicht mehr aufteilen, wenn ihr nun nicht beide euren Anteil gleichzeitig veräußern wollt.

    Daher sprich am besten mit ihr und macht euch Gedanken.

    Damit das Ganze für euch beide möglichst transparent ist, wäre mein Vorschlag an dieser Stelle tatsächlich auch, die Wertpapiere entweder entgeltlich zu übertragen oder zu verkaufen. Beides löst direkt den steuerpflichtigen Erlös aus.
    Auf den hälftigen Kursgewinn gem. Abrechnung zahlst du deiner Schwester dann die Kapitalertragssteuer und Soli. Auf diese Weise wird sie nicht benachteiligt (weil ihr eigener Freistellungsauftrag für eure beider Gewinne herhalten muss).
  6. _Grav1ty_'s Profilbild
    _Grav1ty_ Autor*in
    Okay, danke an alle Hinweise.

    So schlau war es im Nachhinein nicht, aber anfangs ging es nur um kleine Beträge, da waren die Gebühren abschreckend…

    Also von einer Übertragung (auch im Wege einer Schenkung) ist also von abzuraten.

    Am ehrlichsten wäre es, alles zu verkaufen und dann 50/50 zu machen.

    Nur die Hälfte zu verkaufen ist also auch wg FiFo abzulehnen. Da wir die Aktien gekauft haben, als die günstiger waren würde ich mehr Gewinn realisieren und müsste mehr Steuern zahlen.

    Sonst wenn meine Schwester mir einfach meine Hälfte abkauft (also Depotwert durch 2) und wir einfach einen Schlussstrich ziehen und ich dann bei ING neu kaufe, wäre auch einfach, oder? (bearbeitet)
    2lame4name's Profilbild
    2lame4name
    Wieso abzüglich Kaufpreis? Der wurde doch zu 50% von Dir beigesteuert, oder?
    Wenn das Depot euch 50/50 gehört, würde ich den Depotwert /2 teilen und ggf. leicht abrunden und dann die zweite Partei ausbezahlen...
    Das kann etweder einen kleinen Vorteil oder Nachteil haben. Aber immerhin seid ihr Geschwister, da gönnt man seinem Gegenüber einfach etwas.

    Du hast dann Dein Investment + Gewinn steuerfrei und Deine Schwester kann es über den Freistellungsauftrag auch auf mehrere Jahre aufteilen und die Gewinne steuerfrei behalten, oder einfach laufen lassen. (bearbeitet)
  7. Mutans's Profilbild
    Mutans
    Das ganze ist nicht weiter kompliziert nur FiFo ist etwas unglücklich, aber ja euer bekanntes Problem.
    Ihr könnt im Wechselformular auswählen welche/wie viele Aktien/Etfs übertragen werden sollen. Dann gibt es meistens ein Feld wer der bisherige Depotinhaber ist. -> der abgebende Depotinhaber muss gegenzeichnen. Das wird dann eingereicht. Entweder direkt bei der alten Bank oder bei der neuen, dann muss allerdings häufig das ganze bei der alten Bank bestätigt werden.
    Der Übertrag wird eventuell dem FA gemeldet aber wäre in eurem Fall ja nicht weiter schlimm, da unter Schenkungsgrenze.
  8. El_Pato's Profilbild
    El_Pato
    Verkaufen und aufteilen. Aktien können nicht man von Person a auf Konto von Person a und b übertragen werden.
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