eingestellt am 27. Dez 2021
Hallo Zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig und die Frage gab es noch nicht. Ich konnte zur Energieversorger Rheinland GmbH nichts finde.
Ich habe bei Energieversorger Rheinland GmbH einen Strom vertrag abgeschlossen der noch 1,5 Jahre geht. Jetzt habe ich am 24.12 eine Kundeninformation bekommen das an meinem Standort zum 6. Januar eine Netzabmeldung durch geführt wird. Es wird kein Grund oder sonstiges angegeben.
Was mache ich jetzt am besten?
Mir ist außerdem aufgefallen, das die seit zwei Monaten 67€ statt 57€ Abschlägen abbuchen. Die habe ich jetzt per Lastschrift zurückbuchen zurück buchen lassen.
Soll ich Sicherheitshalber mal dem Dauerauftrag wiedersprechen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ich habe bei Energieversorger Rheinland GmbH einen Strom vertrag abgeschlossen der noch 1,5 Jahre geht. Jetzt habe ich am 24.12 eine Kundeninformation bekommen das an meinem Standort zum 6. Januar eine Netzabmeldung durch geführt wird. Es wird kein Grund oder sonstiges angegeben.
Was mache ich jetzt am besten?
Mir ist außerdem aufgefallen, das die seit zwei Monaten 67€ statt 57€ Abschlägen abbuchen. Die habe ich jetzt per Lastschrift zurückbuchen zurück buchen lassen.
Soll ich Sicherheitshalber mal dem Dauerauftrag wiedersprechen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Zusätzliche Info
52 Kommentare
sortiert nachDa wäre ich mir garnicht mal so sicher. Da läuft derzeit eine Musterklage vorm BGH gegen die BEV. Die haben auch einfach die Verträge rückwirkend gekündigt und weigerten sich, den Neukundenbonus in der Abschlussrechnung zu zahlen. Der Insolvenzanwalt Bierbach hat die betroffenen Kunden mehrfach per Brief eingeschüchtert (ich bin einer von ihnen), dass sie die zahlen sollen.
Habe immer widersprochen und irgendwann hat die Verbraucherzentrale eine Musterklage angestrengt, wo ich mich natürlich auch eingetragen habe. Die erste Instanz hat den Kunden/der Verbraucherzentrale in ALLEN Punkten recht gegeben. Der Bierbach hat leider Revision eingelegt, das läuft aber noch.
Sollte das BGH die Vorinstanzliche Ansicht aber teilen, könntest du damit sicher auch den Neukundenbonus verlangen. Natürlich muss sich die Firma da nicht dran halten aber ein BGH-Urteil ist halt schon ne Hausnummer. Sollte der sich weigern, wird da sicher die Verbraucherzentrale wieder sofort einspringen.
Die Insolvenz steht hier anscheinend kurz bevor.
Klar muss er den Strom zahlen, den er verbraucht hat. Aber der Versorger darf andererseits auch nicht einfach so den erhöhten Abschlag, ohne Ankündigung, einziehen. (bearbeitet)
Was soll das bringen
Seh ich anders. Die Abschlussrechnung sollte ja demnächst kommen, würde daher an seiner Stelle (aufgrund der drohenden Insolvenz) die ein zwei Mahnungen riskieren die da kommen könnten.
Sicher, aber eben nur wenn er den Strom auch verbraucht hat. Wenn er weniger Strom verbraucht hat, und das kann zahlreiche Gründe haben (u.a. wurde offensichtlich einfach so der Abschlag erhöht), ist er mit einer Rückbuchung vor einer Insolvenz sehr gut bedient. Ist die Insolvenz bereits gemeldet, gehts nicht mehr. Und hat er dann noch Guthaben, kann er es bei der Insolvenzmasse anmelden und bekommt ein paar Cent. (bearbeitet)
Wenn die Firma bereits Insolvenz angemeldet hätte, dann bräuchte er auch nicht mehr zurückbuchen - dann ist es nämlich leider zu spät!
Mein Energieversorger (BEV) ist vor einigen Jahren auch Pleite gegangen - und es hat sich ähnlich angekündigt. Habe damals die letzten 3 Monate zurückgebucht und mir so knapp 400€ gerettet. Eine Woche nach meiner Rückbuchung haben die Handlampen Insolvenz angemeldet. Von den restlichen 40€ aus der Insolvenzmasse habe ich bis heute keinen Cent gesehen (und werde es vermutlich auch nicht).
Es ist halt eine Wette und kommt darauf an ob der TE dort Guthaben hat, das diese Wette rechtfertigt. (bearbeitet)
Hinzu kommt doch folgendes:
Wenn ich das richtig sehe, wurde Anfang Dezember der Abschlag für Dezember abgebucht. Ende Dezember wurde dann nochmal ein neuer, kompletter Abschlag für Januar abgebucht. Da im Januar jedoch nur bis zum 06.01. beliefert wurde, müsste der Abschlag doch auf jeden Fall wesentlich zu hoch sein.
Habe aber wenig Lust, am Ende noch Mahngebühren zahlen zu müssen. (bearbeitet)
Ich traue ihnen zu, dass sie bei der Abschlussrechnung ohnehin den Neukunden- oder Sofortbonus nicht berücksichtigen. (bearbeitet)
Wenn der Anbieter in den nächsten Tagen/Wochen Insolvenz anmeldet, dann war das genau der richtige Schachzug. Wenn nicht, dann muss er jetzt die Kosten für die Rückbuchung tragen.
Ist halt eine Wette
Wenn er Insolvenz anmeldet, kommt demnächst Post von dem Insolvenzverwalter!
Er hat Strom nun mal bezogen und muss diesen auch dementsprechend zahlen!
Es kommt doch jetzt die Endabrechnung, da der Vertrag gekündigt wurde. Das wird entsprechend verrechnet.
Die Geschichte mit Wirecard ist doch etwas komplett anderes.
Ich denke du hast alles richtig gemacht. Entweder wird der Anbieter oder der Insolvenzverwalter eine Endabrechnung erstellen und ggf. Nachforderungen stellen.
Bei der BEV haben das mein Bruder und ich auch erfolgreich so gehandhabt.
Schon, aber Zahlung ist ja via Lastschrift vereinbart vermutlich, sollen die halt die richtigen Abschläge einziehen 🤪
Ich zitiere mal die Schlichtungsstelle Energie zum Thema Ersatzversorgung: „Scheitert ein Lieferantenwechsel oder muss ein Versorgungsunternehmen Insolvenz anmelden, springt kraft Gesetzes der örtliche Grundversorger für maximal drei Monate ein. Es gelten hierbei die allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung. Die Ersatzversorgung kann während dieser drei Monate jederzeit gekündigt und ein neuer Liefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen eigener Wahl abgeschlossen werden. Schließen Verbraucher keinen neuen Liefervertrag ab und verbrauchen aber weiterhin Energie, kommt ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande.“
Nach aktuellem Stand sind die Tarife zur Grundversorgung in vielen Fällen an der unteren Grenze. Wurde hier im Forum auch schon mehrfach festgestellt. (bearbeitet)
gleiches Problem bei mir. Ende Dezember wurde der volle (eigentlich sogar der volle + die 10€ extra) für Januar abgebucht. Hätte gerne endlich mal eine Abschlussrechnung
Ansonsten darfst du dir wohl einen neuen Anbieter suchen. (bearbeitet)
Wieso hast du den Abschlag zurückbuchen lassen. Das könnte jetzt zu Problemen führen.
Was DEI jetzt machen kannst? Einen neuen Stromlieferanten dir suchen.
Momentan bist du in der Ersatzversorgung deines regionalen Grundversorgers und das kann teuer sein. (bearbeitet)
Naja um vielleicht den Grund zu erfahren. Um zu klären, warum ein erhöhter Beitrag abgebucht wurde. Was er jetzt machen soll, wegen seiner unüberlegten Aktion in Sachen Lastschrift.
Ebenso werden die Fristen zu Vertragsänderungen nicht eingehalten.
verbraucherhilfe-stromanbieter.de/energieversorger-rheinland-erfahrungen/
Ich würde mich dagegen wehren und auf die Einhaltung des Vertrag bestehen. Eventuell bleibt einem nur der Rechtsweg, wenn der Anbieter nur unrentable Verträge loswerden will.
Bleibt nur zu hoffen, dass die nicht insolvent werden. (bearbeitet)
57 Euro : 31 Tage * 6 Tage = ca 11 aka -20 Euro.
Da hat ein BWLer schon die 6 Tage und die Nachzahlung einfach mal abgezogen.
"Lastschrift zurückbuchen" ist also in diesem Fall nur eine Strategie, wenn man Abschläge für Januar zahlen soll.
Naja die Firma hat noch nicht Insolvenz angemeldet, also müssen Verträge eingehalten werden. Da muss man nichts mitbekommen, außer das die ganzen Firmen von Anfang an scheinbar nicht so gut vorgeplant haben, denn eigentlich werden für solche Fälle Kontingente vorher eingekauft. Also soll er natürlich widersprechen und keinen neuen Stromlieferanten suchen bevor die Firma von sich aus kündigt, denn ansonsten ist er ja damit einverstanden. Und der Grundversorger wird vermutlich eh noch am günstigsten sein im Moment und in den Tarif fällt er so oder so. Dumm war nur das Rückbuchen ohne vorherige Info. Hätte er auch nachher noch machen können da ja aktuell nur 20€ strittig waren. Aber sonst sollte er, wie gesagt, natürlich erstmal widersprechen, auch wenn es wenig bringen mag. (bearbeitet)
Plus Gebühren und alles was noch dran hängt.
Was für Gebühren?😳 die 5€ Mahngebühren okay, aber sonst?
Keine Ahnung, was da an Gebühren usw. kommen können. Hatte ich bisher nicht.
Nö. Der Insolvenzverwalter holt sich das dann erstmal schön zurück.
Nein, nicht wenn du vor Insolvenzanmeldung zurückbuchst (und du dort Guthaben hast). Der Insolvenzverwalter kann nicht mehr fordern als du schuldest. Die reine Rückbuchung ist kein Grund. (bearbeitet)
Wenn der Insolvenzverwalter davon ausgeht, dass die Erhöhung rechtens war, dann wäre das geschuldet.
Siehe umgekehrt z.B. Wirecard, wo die Jahresabschlüsse rückwirkend unwirksam waren und der Insolvenzverwalter jetzt an die damit unrechtmäßigen Dividenden der Anleger will. (bearbeitet)
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass ich im Recht bin den Betrag Rückbuchen zulassen, wenn jemand Grundlos 10 € zu viel abbucht.
Telefonisch ist da leider immer Belegt. Auf eine Antwort auf meine Frage nach dem Grund für das Ende der Belieferung, warte ich noch.
Ich werde dem Ende der Belieferung jetzt mal wiedersprechen. (bearbeitet)
Erinnere mich da gerne an die Firma Wunderwerk aus Düsseldorf, geführt durch Samuel Schmidt.
Finger davon
Es erfolgen zur Zeit für die Bilanzkreise hohe Kautionsforderungen. Diese werden nicht bediehnt. Nach erfolgloser Mahnung wird der Bilanzkreis gekündigt und die drüber versorgten Kunden fallen in die Grundversorgung. Vorteil: Die (teuren) Endkundenverträge müssen nicht mehr bedient werden, die Kunden sind durch die Wechselei völlig desorientiert und das Unternehmen kann weiter laufen.
Ist doch egal, es sind Abschläge vereinbart. Rückbuchen war daher mMn richtig, jedenfalls Risikotechnisch
Die ursprünglich vereinbarten Abschläge muss er aber zahlen.
Nein, er fällt in die Ersatzversorgung. Die kann sehr teuer sein.