Gewerbeleasing als Privatperson anmelden

eingestellt am 6. Nov 2023
Moin Zusammen,

Ich bin immer wieder begeistert von den deutlich günstigeren Konditionen für (VW) Gewerbekunden. Da ich ein länger bestehendes, umsatzsteuerpflichtiges Einzelunternehmen habe, könnte ich das Gewerbeleasing beanspruchen.
Ist es möglich das Fahrzeug dann privat anzumelden und so die 1% Versteuerung zu umgehen?

Natürlich werden die Rechnungen auch Privat bezahlt und nicht vom Firmenkonto gezahlt oder steuerlich abgesetzt.
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11 Kommentare

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  1. baaubo's Profilbild
    Meiner Meinung nach spielt die Berechtigung für das Gewerbeleasing nur privatrechtlich eine Rolle. Also dahingehend, ob der Leasinggeber mit dir einen Vertrag zu diesen Konditionen abschließen möchte oder nicht.

    Das bedeutet wiederum, dass es steuerrechtlich in Ordnung sein dürfte, wenn du ein Gewerbeleasingfahrzeug privat bezahlst und dann eben weder Steuervorteile (z. B. Umsatzsteuer) noch Steuernachteile (z. B. 1%-Regel) hast.
  2. darthkeiler's Profilbild
    Meistens ist das Gewerbeleasing nur günstiger weil die 19% Umsatzsteuer rausgerechnet ist. Also unbedingt genau prüfen. Die kommen dann nämlich oben drauf. Günstig wird es in der Regel erst mit Flottenkonditionen - oder man verhandelt ordentlich. Aktuell gibt es aber wenig günstige Deals, da die Zinsen einfach deutlich höher sind als noch vor 2 Jahren.

    Ansonsten ist es wie schon von mehreren geschrieben (auch in dem anderen Thread). Es geht, kommt halt auf den Leasinggeber an.
    memmoo's Profilbild
    Das stimmt so nicht, Gewerbeprämien sind bei deutschen Herstellern sehr oft viel höher und auch die Servicepakete viel günstiger.
  3. El_Pato's Profilbild
    Ich kenne viele die über jemanden ein Auto leasen und die Karre dann aber nicht in die Bücher nehmen. Die Zahlungen laufen dann direkt über den der die Karre fährt und nicht über die Firma des 3. Als EU bekommst du auch nicht die selben Konditionen wie eine Firma mit Angestellten.
  4. brotfahrer81's Profilbild
    Das kannst du problemlos so machen. Du verlierst m. W. lediglich Deine Verbraucherrechte, d. h. 14 Tage Widerruf, etc.
  5. 41812's Profilbild
    Du unterschreibst mit Abschluss des gewerblichen Leasingvertrages, dass das Fahrzeug auch gewerblich genutzt wird. Wenn Du damit leben kannst, dass das nicht so ist, kannst Du das Fahrzeug privat nutzen.
    woopwoop's Profilbild
    wie so oft in verträgen......das wird vw oder andere hersteller wohl eher nicht jucken, hauptsache die kohle fliesst, oder?
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