eingestellt am 2. Sep 2023 (eingestellt vor 15 h, 17 m)
Barclays hat diese Woche über eine Anpassung der Versicherungsbedingungen informiert ab 15.10.2023. Wollte das mal hier posten, vielleicht haben das ja andere Nutzer noch gar nicht mitbekommen. Auch frage ich mich, ob die Versicherung nicht stark verschlechtert wurde und welche Alternativen es geben könnte.
1) Die Auslandskrankenversicherung hat nun einen komplett neuen Zwang zur EHIC, sprich im Europäischen Ausland muss man zuerst die Europäische Krankenversicherung nutzen und Barclays bzw. deren Partner springt nur ein für die verbleibenden Kosten. Zumindest in Italien ist das relativ irrsinnig, weil alle niedergelassenen Ärzte Cash haben wollen und sich niemand für EHIC interessiert. Auch bedeutet diese neue Regelung, dass man zu keinen privaten Ärzten oder Kliniken mehr gehen kann, oder?
2) Neu ist ein Selbstbehalt von 200€ pro Schadenfall bei der Auslandskrankenversicherung, den gab es vorher gar nicht.
3) Der Selbstbehalt bei Reiseabbruch/Storno wurde verdoppelt von 100€ auf 200€.
Wie seht ihr das, hat da jemand eine Meinung zu? Ich finde, diese Premium Kreditkarten stehen (und fallen) mit den Versicherungsleistungen...
"Die Reiseversicherung deckt die versicherten Aufwendungen ab, die nicht bereits durch einenanderweitigen Versicherungsschutz erstattet werden. Wenn Sie im europäischen Ausland reisen und dort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, nehmen Sie bitte zuerst Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung in Anspruch.Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC)können Sie – soweit Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind – europaweit medizinische Leistungen erhalten. Sie finden sie auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte. Die EHICist in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und in der Schweiz anerkannt. Sie weist nach, dass Sie nach EU-Vorschriftenversichert sind und Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung in den EU/EWR-Ländernund der Schweiz haben. Sofern Sie und/oder die versicherten Personen gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie auf Reisen in den EU/EWR-Ländern und der Schweiz die blaue Europäische Krankenversicherungskarte immer vorlegen, wenn Sie einen Arzt, einen Zahnarzt, einKrankenhaus, eine Apotheke usw. aufsuchen."
Und
"Die vorliegenden Versicherungsleistungen gelten subsidiär, d.h., Voraussetzung für die Erbringung einer Leistung ist, dass ein Dritter (z.B. ein anderer Versicherer oder staatlicherLeistungsträger)a) nicht zur Leistung verpflichtet ist oderb) seine Leistungspflicht bestreitet oderc) seine Leistung erbracht, diese aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht hat. Ein Anspruch auf Leistungen im Rahmen der in diesen Bedingungen genannten Versicherungsleistungen besteht somit nicht, soweit die versicherte Person Ersatz aus einemkonkurrierenden, anderen, eigenen oder fremden, vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Versicherungsvertrag beanspruchen kann. Dies gilt auch dann, wenndiese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten. Im Hinblick auf dieseVersicherungsverträge gilt die vorliegende Versicherung als die speziellere Versicherung.Bestreitet der andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit jedoch eine Vorleistung im Rahmen dieses Vertrages. Der Karteninhaber hat alles ihm Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um dazu beizutragen, dass die Ansprüche gegenandere Versicherer verfolgt werden können. Die Vorschriften über den gesetzlichen Forderungsübergang bleiben unberührt. "
1) Die Auslandskrankenversicherung hat nun einen komplett neuen Zwang zur EHIC, sprich im Europäischen Ausland muss man zuerst die Europäische Krankenversicherung nutzen und Barclays bzw. deren Partner springt nur ein für die verbleibenden Kosten. Zumindest in Italien ist das relativ irrsinnig, weil alle niedergelassenen Ärzte Cash haben wollen und sich niemand für EHIC interessiert. Auch bedeutet diese neue Regelung, dass man zu keinen privaten Ärzten oder Kliniken mehr gehen kann, oder?
2) Neu ist ein Selbstbehalt von 200€ pro Schadenfall bei der Auslandskrankenversicherung, den gab es vorher gar nicht.
3) Der Selbstbehalt bei Reiseabbruch/Storno wurde verdoppelt von 100€ auf 200€.
Wie seht ihr das, hat da jemand eine Meinung zu? Ich finde, diese Premium Kreditkarten stehen (und fallen) mit den Versicherungsleistungen...
"Die Reiseversicherung deckt die versicherten Aufwendungen ab, die nicht bereits durch einenanderweitigen Versicherungsschutz erstattet werden. Wenn Sie im europäischen Ausland reisen und dort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, nehmen Sie bitte zuerst Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung in Anspruch.Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC)können Sie – soweit Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind – europaweit medizinische Leistungen erhalten. Sie finden sie auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte. Die EHICist in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und in der Schweiz anerkannt. Sie weist nach, dass Sie nach EU-Vorschriftenversichert sind und Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung in den EU/EWR-Ländernund der Schweiz haben. Sofern Sie und/oder die versicherten Personen gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie auf Reisen in den EU/EWR-Ländern und der Schweiz die blaue Europäische Krankenversicherungskarte immer vorlegen, wenn Sie einen Arzt, einen Zahnarzt, einKrankenhaus, eine Apotheke usw. aufsuchen."
Und
"Die vorliegenden Versicherungsleistungen gelten subsidiär, d.h., Voraussetzung für die Erbringung einer Leistung ist, dass ein Dritter (z.B. ein anderer Versicherer oder staatlicherLeistungsträger)a) nicht zur Leistung verpflichtet ist oderb) seine Leistungspflicht bestreitet oderc) seine Leistung erbracht, diese aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht hat. Ein Anspruch auf Leistungen im Rahmen der in diesen Bedingungen genannten Versicherungsleistungen besteht somit nicht, soweit die versicherte Person Ersatz aus einemkonkurrierenden, anderen, eigenen oder fremden, vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Versicherungsvertrag beanspruchen kann. Dies gilt auch dann, wenndiese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten. Im Hinblick auf dieseVersicherungsverträge gilt die vorliegende Versicherung als die speziellere Versicherung.Bestreitet der andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit jedoch eine Vorleistung im Rahmen dieses Vertrages. Der Karteninhaber hat alles ihm Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um dazu beizutragen, dass die Ansprüche gegenandere Versicherer verfolgt werden können. Die Vorschriften über den gesetzlichen Forderungsübergang bleiben unberührt. "
Zusätzliche Info
Kategorien
Diskussionen Beliebteste
6 Kommentare
sortiert nachGibt es denn sinnvolle Alternativen. Hanseatic Gold bietet viel weniger....aber halt für 30... (bearbeitet)
Bleib trotzdem dabei weil Rest einfach sehr gut ist bei Barclays