Hallo,
ich arbeite bei einer Firma, bei der ich realtiv oft unterwegs bin. Hotelbuchungen, Mietwagen etc. kann ich selber für mich buchen, und kriege das Geld später vom Arbeitgeber zurückerstattet. Dieser legt sicherlich die Belege dann vor, um beim Finanzamt Steuern geltend zu machen.
Bei den Buchungen nutze ich in der Regel
Shoop.de um zusätzlich Cashback zu erhalten, wovon mein Arbeitgeber nichts weiß. Kann es irgendwie aufliegen bzw. kann Finanzamt es herausfinden und im Nachhinen Probleme machen?
Ich will wegen ein paar Euro keinen Stress mit meinem Arbeitgeber haben. Falls das Risiko besteht, dass es rauskommt oder es dadurch Probleme geben, würde ich mein bisherige erfassten Buchungen ,,stornieren".
Was meint Ihr?
38 Kommentare
sortiert nachFresse halten und weiter machen, juckt keinen
Wäre eigentlich unter sonstige Einkünfte anzugeben, sofern man den Freibetrag knackt.
Bei dir ist es ein Spezialfall, denn hier ist es privates sammeln von beruflichen Punkten inkl Bar Auszahlung und wäre somit LSt-/ und sv-pflichtig
Dies ist keine Rechts-/Steuerberatung (bearbeitet)
In der Praxis wird das aber sicherlich nicht auffallen...
Rein hypothetisch könntest du natürlich einen Account auf Max Mustermann bei Shoop aufmachen und dann als Auszahlungsmethode bitcoins oder offline einlösbare Wertgutscheine wählen. (bearbeitet)
Diese Problematik wurde von Aral und Shell gelöst, indem diese als Anbieter die Versteuerung pauschal übernehmen: aral-cardkomfort.de/fil…pdf
Wenn man die private Payback-Karte vorlegt und z. B. mit Routex tankt, muss der Arbeitgeber es vorher gegenüber Aral bestätigen.
Soweit ich weiß, macht die Lufthansa das genauso. Das Versteuerungsproblem hättest du dann schon mal nicht mehr. Bleiben die Cashbacks...
Es funktioniert z.b. auch gut bei Bahncards und den Bahncard-Bonuspunkten
Danke schon mal für die Antworten!
Bargeld = geldwerter Vorteil
Rein rechtlich wohl als geldwerter Vorteil zu bewerten. In der Praxis aber wohl eher weniger für das Finanzamt interessant, da kaum nachweisbar und idR wohl eher Kleinstbeträge. Was natürlich keine Legitmation darstellt!
Selbes gilt auch für Rakutenaktionen - das wurde hier auch schonmal diskutiert...
Er hat ja nicht geschrieben, dass er das Cashback in Form von Bargeld auszahlen lässt. Sind die Gutscheine, die man dort auch wählen kann, kein geldwerter Vorteil? Ich dachte immer Wertgutscheine würden darunter fallen...? Danke!
Nö, Gutscheine werden nur anerkannt, wenn es keine Möglichkeit der Auszahlung gibt. Er erhält "Geld" und davon kauft er sich Gutscheine. Damit ist das Ding raus. Außerdem erhält er das alles nicht vom AG.
Bargeld und bargeldähnliche Gutscheine müssten als Geldwerter Vorteil gelten!
Auch meine Meinung ... und das von jemanden der im Compliance arbeitet
Bei einer BP könnte man aber versuchen es so zu verargumentieren. Wow oben bereits geschrieben, ist es:
privates sammeln von beruflichen Punkten inkl Bar Auszahlung und wäre somit LSt-/ und sv-pflichtig
Wenn einige Anbieter die Boni mit pauschalierter ESt für einen versteuern, steige ich allerdings auch nicht nehr durch...dann vllt Geschenke mit 37b EStG
Bei solchen Beträgen sollte aber auch kein Fass aufgemacht werden. Der PeriodPrüfer sagt da vermutlich Du Du Du und mehr nicht
Keine Rechts-/Steuerberatung
shoop kannste auch spenden und hat den vorteil der höheren Raten im Gegensatz zu den kleineren Spendenseiten
Zu der Payback Problematik findet man noch wesentlich mehr wenn man sucht. Ist für mich auf Shoop übertragbar.
Größter Unterschied: Payback steht auf dem Kassenbon/der Rechnung meist mit drauf. -> Wird der Prüfer sehen und je nach Summe (wenn ich an Außendienstler beim Tanken denke) vielleicht auch näher darauf eingehen. Shoop wird niemals irgendjemanden auffallen geschweige denn das sich jemand die Mühe macht da Verbindungen herzustellen. Die müssten ja zwischen shoop, dir, deiner firma und der Provision zahlenden Firma sowie evtl noch beim Hotel querprüfen.
Welcher Freibetrag
Bin kein Steuerberater, aber eigentlich gibt es für alles einen Freibetrag. Wenn es Geldwerter Vorteil ist dann 1k? Wenn es ein Nebenerwerb ist 150€? Hatte mal einen Werkvertrag neben meinem Job und musste den nichtmal angeben weil er unter dem Freibetrag lag. Die Kollegen die Autos kaufen vom Arbeitgeber oder leasen, müssen jeden Monat auch nur den Rabatt versteuern der über einen Betrag ist. Meine wie gesagt 1k. Kann aber falsch sein.
Tust du
Hmm...Worum geht's hier?!
Oder per PayPal auszahlen und schon passt es wieder. Einmal mit Profis arbeiten..
Möchte aber hier noch anregen auch die anderen Cashback-Anbieter zu benutzen... weil Shoop ist mittlerweile dreist, viel zu dreist ... wir alle sollten Shoop in Schach halten und die anderen Anbieter nicht aussterben lassen, weil sonst haben auch wir verloren ... Und eigentlich, aus Sicht des Informatikers, sollten die sich auch weniger % zufrieden geben ... nehmen meist 50% vom eigentlichen Cashback ein .. Eigentlich bin ich auch bereit zu teilen, nur wenn es immer öfter vorkommt, dass sie den Cashback komplett einbehalten, dann gehe ich zu den anderen und empfehle Euch genau das selbe zu tun ....
naja, igraal und payback bieten oft weniger %. ich bin da ziemlich sachlich, wenn es um den cashback anbieter geht. das beste angebot bekommt meinen zuschlag.
Naja das bringt dir auch nix wenn Shoop selber die Daten liefert.
Aber es geht auch eher darum, wenn Leute berufliche Buchungen über Shoop machen. Ich denke bei normal 1000€ pro Jahr passiert nix.