Naja, ich kann das Geld wohl nicht behalten, wenn die Bank die Überweisung …Naja, ich kann das Geld wohl nicht behalten, wenn die Bank die Überweisung als Fälschung identifiziert. Unrechtmäßige Bereicherung.
Doch du kannst das Geld behalten. Was machst du dir so viele Sorgen?
"Meine Bank meinte, dass das nicht so viel Geld wäre und ich einfach zustimmen soll. Sehe ich leider anders."
und wenn meine Hausbank mir so etwas sagen würde, wäre umgehend die Kündigung (aufgrund Vertrauensverlust) inkl. aller Depots und Kreditkarte am nächsten Tag beim Vorgesetzten... (bearbeitet)
Das ist Mal wirklich interessant. Normalerweise können Überweisungen doch gar nicht zurückgebucht werden, im Gegensatz zum Lastschriftverfahren
Nein, ich muss der Rückbuchungsanfrage zustimmen. Das mag ich aber …Nein, ich muss der Rückbuchungsanfrage zustimmen. Das mag ich aber natürlich nicht. Sind immerhin 120€.
Dann stimmst du eben nicht zu. Der Betrug besteht dann eher zwischen den Mitbewohnern... sollen die sich untereinander die Köpfe einschlagen
Aber der eigentliche Kontoinhaber ist doch nun dank der gefälschten …Aber der eigentliche Kontoinhaber ist doch nun dank der gefälschten Überweisung 120€ ärmer, der mag doch auch irgendwoher Geld sehen. Meine Bank meinte, dass das nicht so viel Geld wäre und ich einfach zustimmen soll. Sehe ich leider anders.
Ich würde auf gar keinen Fall zustimmen! Wenn unberechtigt Geld vom Konto eines anderen abgebucht wurde, dann muss dieser Anzeige erstatten, und nicht du. Die Polizei würde sich dann schon bei dir melden und du kannst Aussagen was passiert ist, dann kann man weitersehen, im schlimmsten Fall musst du das Geld zurück zahlen. Erst dann wärst du geschädigt und kannst dann selbst handeln. Wenn du alles sofort freiwillig zurück zahlst bist du in einer sehr schlechten Position. Also, rücküberweisung ablehnen und Dokumente wie eMails, Versandquittung, usw. aufbewahren. Dann einfach abwarten und schauen was passiert.
Naja, ich kann das Geld wohl nicht behalten, wenn die Bank die Überweisung …Naja, ich kann das Geld wohl nicht behalten, wenn die Bank die Überweisung als Fälschung identifiziert. Unrechtmäßige Bereicherung.
Schwachsinn! Einfach ablehnen und auf Kaufvertrag bestehen. Punkt. Das kann man dir nicht zumuten, das du jetzt auch noch kontrollieren sollst, ob Überweisungen rechtmäßig waren, das ist das Problem des Kontiinhabers, nicht deins
Wenn es ein gefälschter Überweisungträger war, dann ist die Bank dran Schuld. Wenn es eine Online Überweisung war, dann hat der echte Kontoinhaber seine Daten irgendwo "verifiziert" und ist selbst dran Schuld.
Da die Dame ihre Artikel an verschiedenen Adressen verkauft, kannst du wohl davon ausgehen, dass die WG nicht existiert bzw. einfach als "Hausdrop" genutzt worden ist.
Du hast richtig gehandelt und solltest der Rückbuchung nicht zustimmen.
Da wird die "gegnerische Bank" aber morgen komisch schauen. Das wirklich mal einer auf den Druck reagiert und das Geld freiwillig zurück gibt passiert echt selten. Ich habe durch meinen Job öfter mit solchen Fällen zu tun und über Kunden wie Dich amüsieren wir uns dann immer mal so richtig. (bearbeitet)
Nein, ich muss der Rückbuchungsanfrage zustimmen. Das mag ich aber …Nein, ich muss der Rückbuchungsanfrage zustimmen. Das mag ich aber natürlich nicht. Sind immerhin 120€.
Das Geld muss ich morgen zurückgeben, daher den Mahnbescheid.
Musst du? Wer zwingt dich? Recht haben und Recht bekommen sind doch schon im Volksmund und nicht zu unrecht zweierlei Dinge. Du machst in der Sache einen grundsätzlichen und für dich äußerst erheblichen Fehler: Das Recht steht im Gesetz, aber Recht gesprochen wird weder von Kläger, Beklagten, Anwälten oder Banken, sondern einzig und allein von Richtern. Kein Beklagter muss dem voreilen, in eigener Sache gegen sich entscheiden und sich gemäß den Vorstellungen des Klägers verhalten. Was du das machst ist richtiger Kappes. Wären dir die 120€ gleichgültig, dann hättest du dich wohl gar nicht erst gemeldet.
Mache nichts und warte geduldig ab, ob Fremdbank oder Kontoinhaberin Klage einreichen. Ohne Zwang die 120€ abzugeben und dem dann noch die Kosten für den Mahnbescheid hinterherzuwerfen entspricht nicht deinem Interesse und auch nicht der Lage. Wenn zwei andere Parteien etwas verbaselt haben und einen ohne Gericht nichtmal nachweisbaren Schaden von dir einfordern, statt das unter sich zu regeln, dann gibtst du's ihnen erstmal und versuchst es dann zurückzubekommen? Sehr ertragreich und bequem für die anderen und sehr blöd von dir, tut mir leid. Man ist nicht Richter in eigener Sache - weder im positiven, noch im negativen Sinn und schon, weil du unmöglich wissen kannst, ob der Kontoinhaber dich mittels Mittelsmann zu betrügen versucht, gibt's für dich keinen Grund, dich auf diese _Anfrage_ einzulassen. Und daß im Fall der tatsächlichen Unabhängigkeit zwischen Kontoinhaber und Besteller/Abholer hätte auch immer noch die Fremdbank den Schaden zu tragen, weil sie die Überweisung zu unrecht akzeptiert und durchgeführt haben.
Cool bleiben, nichts machen, etwas für's Leben lernen. (-:=
Glück gehabt, daß die Bank zur Vernunft gekommen ist, bevor der Kunde seine Unverkunft manifestieren konnte. <-:<
Ich weiß nicht, ob es schon zu spät ist, aber: Mach das nicht, behalte das Geld.
Du hast einen Artikel verkauft, dafür den vereinbarten Betrag per Überweisung mit passendem Verwendungszweck erhalten. Damit ist die Sache für dich erledigt.
Wenn jetzt ein Käufer kommt und behauptet, seine Unterschrift wäre gefälscht worden, dann ist dies das Problem der Bank des Käufers. Die Prüfung von Unterschriften auf beleghaften Überweisungen ist Teil der Sorgfaltspflicht von Banken.
Du bist für die Geschädigte also ohnehin der falsche Ansprechpartner, sie kann das Geld von ihrer Bank zurückfordern. Die Bank versucht jetzt, ihren Schaden von dir wiederzuholen. Und du ziehst das sogar in Betracht. Der Anwalt, mit dem du gesprochen hast, hatte einfach keinen Bock auf Kleinscheiß, anders kann ich mir seinen Rat nicht erklären.
Eine Überweisung kann gestoppt werden und das ist binnen Stunden sehr wohl …Eine Überweisung kann gestoppt werden und das ist binnen Stunden sehr wohl möglich! Das Geld ist ja nicht sofort auf dem anderen Konto oder der Bank.
Hast du den Ausgangssachverhalt überhaupt gelesen? Hier geht es um eine Überweisung, welche auf dem Empfängerkonto verbucht ist und schon lange aus dem Pool der Auftraggeber-Bank raus ist. Du hast zuerst geschrieben, das wäre binnen einer Woche noch zurückzuholen. Dann hast du geschrieben, es würde binnen einer Stunde gehen. Und nun schreibst du plötzlich etwas von stoppen. Bitte bleib doch einfach beim Thema, wirf nicht verschiedene Sachen durcheinander und verunsichere die Leute nicht mit Halbwissen. Danke.
Die fordern das bei mir ein, da ich „unrechtmäßig“ erhalten habe.
wenn deine Bank das von dir einfordert/erzwingen will dann würde ich die Bank mal fragen warum sie keine polizeiliche Anzeige wegen der falschen Überweisung einfordern :/
Ansonsten würd ich darauf erstmal garnicht reagieren, wenn der geschädigte keine Anzeige wegen der gefälschten Überweisung erstattet ist es fast klar das er versucht dich zu bescheißen
wenn deine Bank das von dir einfordert/erzwingen will dann würde ich die …wenn deine Bank das von dir einfordert/erzwingen will dann würde ich die Bank mal fragen warum sie keine polizeiliche Anzeige wegen der falschen Überweisung einfordern :/ Ansonsten würd ich darauf erstmal garnicht reagieren, wenn der geschädigte keine Anzeige wegen der gefälschten Überweisung erstattet ist es fast klar das er versucht dich zu bescheißen
Danke, ich bin mir fast sicher, dass hier die Mitbewohner ein falsches Spiel spielen und mich um mein Geld bringen wollen.
Naja, ich kann das Geld wohl nicht behalten, wenn die Bank die Überweisung …Naja, ich kann das Geld wohl nicht behalten, wenn die Bank die Überweisung als Fälschung identifiziert. Unrechtmäßige Bereicherung.
Du hast dir doch nix zu Schulden kommen lassen. Niemals würde ich da zustimmen.
Wenn du Geld zu verschenken hast, kannst du gern meine Bankdaten haben. (bearbeitet)
Naja, ich kann das Geld wohl nicht behalten, wenn die Bank die Überweisung …Naja, ich kann das Geld wohl nicht behalten, wenn die Bank die Überweisung als Fälschung identifiziert. Unrechtmäßige Bereicherung.
Dann hat die Bank das Problem, da sie die Zahlung autorisiert hat. Wie oben geschrieben und dann abwarten
Anzeige kannst du zur Zeit nicht erstatten
Autor*in
Es gibt Neuigkeiten. Nach mehrmaligen Rücksprachen mit der Bank darf ich das Geld nun doch behalten, da ich die Ware bereits ausgeliefert habe. Es wurden sehr viele gefälschte Überweisungen getätigt. Damit ist nun alles geklärt, vielen Dank für die vielen Ratschläge!
Doch das muss aber binnen einer Woche geschehen und es ist bestimmt sich …Doch das muss aber binnen einer Woche geschehen und es ist bestimmt sich von Bank zu Bank unterschiedlich!
Jetzt setz' doch bitte nicht neue Gerüchte in die Welt, auf die sich dann nachher jemand als vermeintlicher Fakt bezieht. Ergäbe ja auch keinen Sinn, warum es ausgerechnet eine Woche sein solle, oder, warum das von der Bank (Sendebank? Empfängerbank? Oder gar eine Komination aus beidem?) abhängig sein solle.
Beim Empfänger angekommene Überweisungen können durch den Überweisenden oder die beteiligten Banken nicht zurückgebucht werden. Einzig und allein kann der Überweisende über seine Bank und die Empfängerbank beim Empfänger anfragen lassen, ob er einer Rückbuchung zustimmt. Ansonsten muss der Überweisende etwaige Ansprüche gegen den Empfänger zivilrechtlich durchzusetzen versuchen.
Das ist Mal wirklich interessant. Normalerweise können Überweisungen doch g …Das ist Mal wirklich interessant. Normalerweise können Überweisungen doch gar nicht zurückgebucht werden, im Gegensatz zum Lastschriftverfahren
Nein, ich muss der Rückbuchungsanfrage zustimmen. Das mag ich aber natürlich nicht. Sind immerhin 120€.
Ich sehe das genauso wie du. Rechtlich schaut es allerdings schlecht für …Ich sehe das genauso wie du. Rechtlich schaut es allerdings schlecht für mich aus. Die Bank kann nach 812 wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern und ich muss mir mein Geld dann zivilrechtlich einklagen.
Das ist grober Unfug. Die gegnerische Bank kann von dir gar nichts einfordern, denn wenn überhaupt (was ich hier auch noch nicht sehe) hätte deren Kontoinhaber die Forderung gegen dich.
Meine Empfehlung: Such dir einen ordentlich Anwalt der was taugt, wenn du unbedingt einen willst. Noch besser: Einfach aussitzen, wenn tatsächlich etwas gerichtliches kommen sollte, ist der Anwalt nur marginal teurer als vorher.
Sorry aber bist du sicher das der Anwalt verstanden hat um was es geht? Hast du dem Geld hinterher geworfen oder hast du nur einen "Bekannten" gefragt der zufällig irgendwas mit Jura gemacht hat? Was sagt denn der "Bankberater" was passiert wenn du nicht zustimmst? Inkasso etc. kann dir ja egal sein, solange dir nichts nachgewiesen werden kann und solange kein gelber Wisch vom Amtsgericht kommt. Paypal wollte auch lange Geld von mir das Ihnen ja 1000%tig zustehen würde, sagte deren Service und auch deren "Anwalt" nach einem Betrug auf meine Kosten. Das Ende vom Lied: Nachdem ich dem Brief vom Amtsgericht widersprochen habe kam gar nichts mehr, ist schon Jahre her, das Geld ist immer noch auf meinem Konto. So 1000%tig sicher war sich Paypal und deren Anwalt dann wohl plötzlich doch nicht mehr. (bearbeitet)
Der Kontoinhaber bei der Sparkasse hat bei seiner Bank eine …Der Kontoinhaber bei der Sparkasse hat bei seiner Bank eine Rücküberweisung in Auftrag gegeben. Daraufhin stellte die Sparkasse bei meiner Bank den Rückbuchungsauftrag.
Es gibt keinen "Rückbuchungsauftrag". Bei ausgeführten Aufträgen kann es ausschließlich eine Rückbuchunganfrage geben. Deshalb ja auch die Notwendigkeit deiner Zustimmung. Und mit dieser "Notwendigkeit" ist eben keineswegs gemeint, daß du zur Zustimmung verpflichtet bist, sondern daß ohne deine Zustimmung nichts läuft. Wenn sich das bei dir auch nach Rücksprache mit deinem Anwalt nicht verfestigt hat, dann drängt sich der Eindruck auf, daß auch dein Anwalt keine Ahnung hat und vielleicht schon durch Begrifflichkeiten ins Schleudern gerät. Nochmal: Es gibt allgemein keinen "Rückbuchungsauftrag" und somit natürlich auch in deinem Fall nicht.
Die Unterschrift auf dem Überweisungsbeleg ist definitiv falsch und …Die Unterschrift auf dem Überweisungsbeleg ist definitiv falsch und stimmte nicht mit der Kontoinhaberin überein, richtig?
Das wird vermutet. Der Kontoinhaber hat angegeben, dass die …Das wird vermutet. Der Kontoinhaber hat angegeben, dass die Belegüberweisung unrechtmäßig aufgegeben wurde.
"Das wird vermutet."?! Von der sendenden Bank? Von deiner Bank? Von dir? Von deinem Anwalt? Aber sowieso - Vermutungen sind kein Forderungs- oder gar legitimer Rückforderungsgrund. Seine Bank hat die Rechtmässigkeit seiner Überweisung vor der Ausführung zu prüfen. Danach kann seine Bank für unrechtmäßige Überweisungen nicht mehr an den Empfänger fordernd herantreten. Entweder fordert sie den Betrag vom tatsächlichen, vortäuschenden Veranlasser zurück, soweit sie seiner habhaft werden kann. Oder sie bucht den Betrag als Schadensfall aus ihrer eigenen Bilanz aus. Wenn sich jemand die Überweisungsbelege des Kontoinhabers angeeignet hat und die Unterschrift genügend gut gefälscht hat, dann ist derjenige auch sein Ansprechpartner.
Ob die Bank ihren Kunden entschädigt hat weiß ich nicht. Laut meinem B …Ob die Bank ihren Kunden entschädigt hat weiß ich nicht. Laut meinem Bankberater hat er auf diese Daten keinen Zugriff. Jedoch habe ich nochmals schriftlich einen Antrag erhalten, dass ich der Rückforderung zustimmen soll.
Du hast keinen Antrag erhalten, du bist doch kein Vertragsgeber, sondern ein Vertragsnehmer. Du hast eine Anfrage erhalten. Klar wollen die anderen, daß du zustimmst, weil sie damit aus der Sache raus sind und jeglicher Schaden bei dir verbleibt. Das ist schon etwas bedenklich, daß du dir deren fordernden, scheinbar berechtigten Ton inhaltlich und formulierend zu eigen machst. Soll dich der Kontoinhaber oder seine Bank oder sonstwer doch in der Sache verklagen. Solange sie das nicht machen, sollte man ihnen auf so einen Quatsch hin nichtmal antworten.
Es braucht auch gar keinen Titel gegen mich. Rechtlich muss ich es …Es braucht auch gar keinen Titel gegen mich. Rechtlich muss ich es zurückgeben. Wärst du der Geschädigte, dann würdest du doch auch gerne dein Geld zurückerhalten.
Ja, aber doch nicht von Dir, sondern von dem Betrüger... Du hast doch alles richtig gemacht, jetzt bleibst Du auf den Kosten sitzen. Die anderen beiden lachen sich ins Fäustchen.
Wenn’s so leicht ist Leute abzuziehen tu ich mich jetzt mit 2-3 Leuten zusammen und mache das mal paar Tage lang
Super, hat die Bank endlich verstanden, dass du alles richtig gemacht hast (bearbeitet)
Deine Bank muss es nicht erstatten soviel ich weiß. Also einfach von deiner Seite aus die Rückbuchung nicht genehmigen. Was hat dir deine Bank gesagt?
Aber der eigentliche Kontoinhaber ist doch nun dank der gefälschten …Aber der eigentliche Kontoinhaber ist doch nun dank der gefälschten Überweisung 120€ ärmer, der mag doch auch irgendwoher Geld sehen. Meine Bank meinte, dass das nicht so viel Geld wäre und ich einfach zustimmen soll. Sehe ich leider anders.
Die Frage ist, ob ich nicht anzeige erstatten sollte. Was sagt ihr?
Lehn Rücküberwrisung ab. Du musst gar nichts machen.
Es ist tatsächlich ein Service den viele Banken und Sparkassen anbieten: Eine Überweisung zurückzuholen. Dieser Service kostet 10 bis 20 €. Im Endeffekt ist es aber nicht mehr als eine Bitte. Der Empfänger ist meines Wissens nicht verpflichtet der Rückbuchung zuzustimmen. (Im Betrugsfall "KKG-Technik" haben geprellte Kunden versucht, auf diese Weise ihr Geld vom Händler zurückzuerhalten. Der hat das ignoriert. Die 10 bis 20 € waren gutes Geld, welches schlechtem nachgeworfen wurde.)
Ihr. Schreibt. Zu. Viel. Text. Es ist doch ganz einfach: Gibt es kein …Ihr. Schreibt. Zu. Viel. Text. Es ist doch ganz einfach: Gibt es kein Vertragsverhältnis zwischen Empfänger der Geldleistungen und dem Leistenden, so ist der Geldeingang eine unberechtigte Bereicherung. Empfänger ist zur Herausgabe verpflichtet. Punkt. Nachzulesen im BGB.
Wow "Punkt" geschrieben großes Kino. Da du es kurz magst: Falsch. Und es heißt ungerechtfertigte Bereicherung. Punkt. Nachzulesen im BGB.
Es braucht auch gar keinen Titel gegen mich. Rechtlich muss ich es zurückge …Es braucht auch gar keinen Titel gegen mich. Rechtlich muss ich es zurückgeben. Wärst du der Geschädigte, dann würdest du doch auch gerne dein Geld zurückerhalten.
Ich wünsche dir wirklich viel Erfolg bei dieser Strategie, ich denke allerdings sie wird nicht aufgehen. In 6 - 24 Monaten wirst du dich eventuell an die Posts von erinnern und dann beim nächsten Mal (sofern dies nochmal Vorkommt) sowas einfach aussitzen.
Ich wünsche dir wirklich viel Erfolg bei dieser Strategie, ich denke …Ich wünsche dir wirklich viel Erfolg bei dieser Strategie, ich denke allerdings sie wird nicht aufgehen. In 6 - 24 Monaten wirst du dich eventuell an die Posts von @mitahan @Turaluraluralu @mila87 erinnern und dann beim nächsten Mal (sofern dies nochmalVorkommt) sowas einfach aussitzen.
Joa so ist er der Geschädigte und das obwohl der Fehler in diesem Fall komplett bei der Bank liegt. Naja wir sind es ja gewohnt für die Fehler der Banken zu zahlen . Die Geschädigte hätte das Geld so oder so von der Bank bekommen müssen. Und ich könnte wetten das die Bank diesen Fall nicht vor Gericht gezogen hätte, denn nur da hätte etwas wirklich rechtliches hätte entschieden werden können und die Fahrlässigkeit der Bank wäre jetzt sicher nicht so ganz in Ihrem Sinne gewesen. Die sparen nämlich Personal ein und prüfen wohl deshalb die Unterschrift nicht mehr Wenn das die Runde macht und wirklich so ist das der Verkäufer haftet und die Bank einfach alles durchlässt was im Bankbriefkasten ist, na dann viel Spaß uns allen. Es ist auch nicht das typische Dreiecksbetrug. Er hat Geld bekommen, von einem plausiblen Konto mit richtigem Verwendungszweck, etwas was sogar an einigen Stellen als Verifikation gilt, und danach die Ware versendet. Er kann beweisen das er die Ware die auf der Überweisung stand versendet hat. Er hat also definitiv nicht fahrlässig gehandelt. Der Rest ist erst einmal Sache der Bank die die Überweisung als korrekt durchgehen hat lassen. Ich sehe da keine 100%tigen Grund warum das Geld zurück gegeben werden müsste, nicht vor einer genauen Prüfung des Falles und das ist erstmal das Bier von der Bank und der Frau.
Ich frage mich außerdem gegen wen ihr Mahnbescheid erlassen wollt, gegen Unbekannt? Gegen die Bank? Ihr glaubt doch nicht das da jemand in der WG, die wahrscheinlich vorm Semester gewechselt ist, jemand ist gegen den ihr einen Mahnbescheid erwirken könnt.
So ist nur eines, dein Geld 100%tig weg und du hast auch noch selbst die Arbeit. (bearbeitet)
Ist ok habe ja nur meine Erfahrung mit euch teilen wollen. Natürlich hat …Ist ok habe ja nur meine Erfahrung mit euch teilen wollen. Natürlich hat es bei mir damals nicht funktioniert das ich eine Überweisung zurück bekam. Stimmt das. It der Woche war falsch es muss noch am selben Tag passieren. So war es. Das mit der Woche war etwas anderes.
Deine Bank muss es nicht erstatten soviel ich weiß. Also einfach von …Deine Bank muss es nicht erstatten soviel ich weiß. Also einfach von deiner Seite aus die Rückbuchung nicht genehmigen. Was hat dir deine Bank gesagt?
Aber der eigentliche Kontoinhaber ist doch nun dank der gefälschten Überweisung 120€ ärmer, der mag doch auch irgendwoher Geld sehen.
Meine Bank meinte, dass das nicht so viel Geld wäre und ich einfach zustimmen soll. Sehe ich leider anders.
Einfach nicht zustimmen, Geschichte kommt mir sehr suspekt vor, ist vermutlich tatsächlich Betrug.
Aber da ist doch die andere Bank am Zug, immerhin haben die die …Aber da ist doch die andere Bank am Zug, immerhin haben die die Überweisung ausgeführt?
Die fordern das bei mir ein, da ich „unrechtmäßig“ erhalten habe.
Aber der eigentliche Kontoinhaber ist doch nun dank der gefälschten …Aber der eigentliche Kontoinhaber ist doch nun dank der gefälschten Überweisung 120€ ärmer, der mag doch auch irgendwoher Geld sehen. Meine Bank meinte, dass das nicht so viel Geld wäre und ich einfach zustimmen soll. Sehe ich leider anders.
Ich würde einfach ablehnen. Was will der andere machen?
Im Zweifelsfall ist der Kontoinhaber doch Pechvogel wenn er seine Tankarte rumliegen lässt. Wenn’s Überweisungsträger war auch selber schuld, wenn jemand seine Bankdaten an x-beliebige Personen aushändigt
143 Kommentare
sortiert nachDoch du kannst das Geld behalten.
Was machst du dir so viele Sorgen?
"Meine Bank meinte, dass das nicht so viel Geld wäre und ich einfach zustimmen soll. Sehe ich leider anders."
und wenn meine Hausbank mir so etwas sagen würde, wäre umgehend die Kündigung (aufgrund Vertrauensverlust) inkl. aller Depots und Kreditkarte am nächsten Tag beim Vorgesetzten... (bearbeitet)
Dann stimmst du eben nicht zu. Der Betrug besteht dann eher zwischen den Mitbewohnern... sollen die sich untereinander die Köpfe einschlagen
Ich würde auf gar keinen Fall zustimmen! Wenn unberechtigt Geld vom Konto eines anderen abgebucht wurde, dann muss dieser Anzeige erstatten, und nicht du. Die Polizei würde sich dann schon bei dir melden und du kannst Aussagen was passiert ist, dann kann man weitersehen, im schlimmsten Fall musst du das Geld zurück zahlen. Erst dann wärst du geschädigt und kannst dann selbst handeln. Wenn du alles sofort freiwillig zurück zahlst bist du in einer sehr schlechten Position. Also, rücküberweisung ablehnen und Dokumente wie eMails, Versandquittung, usw. aufbewahren. Dann einfach abwarten und schauen was passiert.
Schwachsinn! Einfach ablehnen und auf Kaufvertrag bestehen. Punkt. Das kann man dir nicht zumuten, das du jetzt auch noch kontrollieren sollst, ob Überweisungen rechtmäßig waren, das ist das Problem des Kontiinhabers, nicht deins
Wenn es eine Online Überweisung war, dann hat der echte Kontoinhaber seine Daten irgendwo "verifiziert" und ist selbst dran Schuld.
Da die Dame ihre Artikel an verschiedenen Adressen verkauft, kannst du wohl davon ausgehen, dass die WG nicht existiert bzw. einfach als "Hausdrop" genutzt worden ist.
Du hast richtig gehandelt und solltest der Rückbuchung nicht zustimmen.
meine.bw-bank.de/fra…--3
Du musst doch nicht zustimmen.
Stell der Bank meinetwegen noch den Sachverhalt der und lehn die Anfrage schriftlich ab
Bank haftet wenn sie mit falscher Unterschrift Überweisungen freigibt (gegnerische Bank)
Musst du? Wer zwingt dich? Recht haben und Recht bekommen sind doch schon im Volksmund und nicht zu unrecht zweierlei Dinge. Du machst in der Sache einen grundsätzlichen und für dich äußerst erheblichen Fehler: Das Recht steht im Gesetz, aber Recht gesprochen wird weder von Kläger, Beklagten, Anwälten oder Banken, sondern einzig und allein von Richtern. Kein Beklagter muss dem voreilen, in eigener Sache gegen sich entscheiden und sich gemäß den Vorstellungen des Klägers verhalten. Was du das machst ist richtiger Kappes. Wären dir die 120€ gleichgültig, dann hättest du dich wohl gar nicht erst gemeldet.
Mache nichts und warte geduldig ab, ob Fremdbank oder Kontoinhaberin Klage einreichen. Ohne Zwang die 120€ abzugeben und dem dann noch die Kosten für den Mahnbescheid hinterherzuwerfen entspricht nicht deinem Interesse und auch nicht der Lage. Wenn zwei andere Parteien etwas verbaselt haben und einen ohne Gericht nichtmal nachweisbaren Schaden von dir einfordern, statt das unter sich zu regeln, dann gibtst du's ihnen erstmal und versuchst es dann zurückzubekommen? Sehr ertragreich und bequem für die anderen und sehr blöd von dir, tut mir leid. Man ist nicht Richter in eigener Sache - weder im positiven, noch im negativen Sinn und schon, weil du unmöglich wissen kannst, ob der Kontoinhaber dich mittels Mittelsmann zu betrügen versucht, gibt's für dich keinen Grund, dich auf diese _Anfrage_ einzulassen. Und daß im Fall der tatsächlichen Unabhängigkeit zwischen Kontoinhaber und Besteller/Abholer hätte auch immer noch die Fremdbank den Schaden zu tragen, weil sie die Überweisung zu unrecht akzeptiert und durchgeführt haben.
Cool bleiben, nichts machen, etwas für's Leben lernen. (-:=
Du hast einen Artikel verkauft, dafür den vereinbarten Betrag per Überweisung mit passendem Verwendungszweck erhalten. Damit ist die Sache für dich erledigt.
Wenn jetzt ein Käufer kommt und behauptet, seine Unterschrift wäre gefälscht worden, dann ist dies das Problem der Bank des Käufers. Die Prüfung von Unterschriften auf beleghaften Überweisungen ist Teil der Sorgfaltspflicht von Banken.
Du bist für die Geschädigte also ohnehin der falsche Ansprechpartner, sie kann das Geld von ihrer Bank zurückfordern. Die Bank versucht jetzt, ihren Schaden von dir wiederzuholen. Und du ziehst das sogar in Betracht. Der Anwalt, mit dem du gesprochen hast, hatte einfach keinen Bock auf Kleinscheiß, anders kann ich mir seinen Rat nicht erklären.
Schicke der Bank diesen Link: juris.bundesgerichtshof.de/cgi…z=1
Dann kannst du dem bearbeitenden Angestellten noch ein schönes Leben wünschen und damit hat es sich dann aber auch erledigt.
Hast du den Ausgangssachverhalt überhaupt gelesen? Hier geht es um eine Überweisung, welche auf dem Empfängerkonto verbucht ist und schon lange aus dem Pool der Auftraggeber-Bank raus ist. Du hast zuerst geschrieben, das wäre binnen einer Woche noch zurückzuholen. Dann hast du geschrieben, es würde binnen einer Stunde gehen. Und nun schreibst du plötzlich etwas von stoppen. Bitte bleib doch einfach beim Thema, wirf nicht verschiedene Sachen durcheinander und verunsichere die Leute nicht mit Halbwissen. Danke.
wenn deine Bank das von dir einfordert/erzwingen will dann würde ich die Bank mal fragen warum sie keine polizeiliche Anzeige wegen der falschen Überweisung einfordern :/
Ansonsten würd ich darauf erstmal garnicht reagieren, wenn der geschädigte keine Anzeige wegen der gefälschten Überweisung erstattet ist es fast klar das er versucht dich zu bescheißen
Danke, ich bin mir fast sicher, dass hier die Mitbewohner ein falsches Spiel spielen und mich um mein Geld bringen wollen.
Wofür? Hast doch das Geld und gut ist.
Du hast dir doch nix zu Schulden kommen lassen. Niemals würde ich da zustimmen.
Wenn du Geld zu verschenken hast, kannst du gern meine Bankdaten haben. (bearbeitet)
Dann hat die Bank das Problem, da sie die Zahlung autorisiert hat. Wie oben geschrieben und dann abwarten
Anzeige kannst du zur Zeit nicht erstatten
Jetzt setz' doch bitte nicht neue Gerüchte in die Welt, auf die sich dann nachher jemand als vermeintlicher Fakt bezieht. Ergäbe ja auch keinen Sinn, warum es ausgerechnet eine Woche sein solle, oder, warum das von der Bank (Sendebank? Empfängerbank? Oder gar eine Komination aus beidem?) abhängig sein solle.
Beim Empfänger angekommene Überweisungen können durch den Überweisenden oder die beteiligten Banken nicht zurückgebucht werden. Einzig und allein kann der Überweisende über seine Bank und die Empfängerbank beim Empfänger anfragen lassen, ob er einer Rückbuchung zustimmt. Ansonsten muss der Überweisende etwaige Ansprüche gegen den Empfänger zivilrechtlich durchzusetzen versuchen.
Nein, ich muss der Rückbuchungsanfrage zustimmen. Das mag ich aber natürlich nicht. Sind immerhin 120€.
Das ist grober Unfug. Die gegnerische Bank kann von dir gar nichts einfordern, denn wenn überhaupt (was ich hier auch noch nicht sehe) hätte deren Kontoinhaber die Forderung gegen dich.
Meine Empfehlung: Such dir einen ordentlich Anwalt der was taugt, wenn du unbedingt einen willst. Noch besser: Einfach aussitzen, wenn tatsächlich etwas gerichtliches kommen sollte, ist der Anwalt nur marginal teurer als vorher.
Was sagt denn der "Bankberater" was passiert wenn du nicht zustimmst? Inkasso etc. kann dir ja egal sein, solange dir nichts nachgewiesen werden kann und solange kein gelber Wisch vom Amtsgericht kommt.
Paypal wollte auch lange Geld von mir das Ihnen ja 1000%tig zustehen würde, sagte deren Service und auch deren "Anwalt" nach einem Betrug auf meine Kosten. Das Ende vom Lied: Nachdem ich dem Brief vom Amtsgericht widersprochen habe kam gar nichts mehr, ist schon Jahre her, das Geld ist immer noch auf meinem Konto. So 1000%tig sicher war sich Paypal und deren Anwalt dann wohl plötzlich doch nicht mehr. (bearbeitet)
Es gibt keinen "Rückbuchungsauftrag". Bei ausgeführten Aufträgen kann es ausschließlich eine Rückbuchunganfrage geben. Deshalb ja auch die Notwendigkeit deiner Zustimmung. Und mit dieser "Notwendigkeit" ist eben keineswegs gemeint, daß du zur Zustimmung verpflichtet bist, sondern daß ohne deine Zustimmung nichts läuft. Wenn sich das bei dir auch nach Rücksprache mit deinem Anwalt nicht verfestigt hat, dann drängt sich der Eindruck auf, daß auch dein Anwalt keine Ahnung hat und vielleicht schon durch Begrifflichkeiten ins Schleudern gerät. Nochmal: Es gibt allgemein keinen "Rückbuchungsauftrag" und somit natürlich auch in deinem Fall nicht.
"Das wird vermutet."?! Von der sendenden Bank? Von deiner Bank? Von dir? Von deinem Anwalt? Aber sowieso - Vermutungen sind kein Forderungs- oder gar legitimer Rückforderungsgrund. Seine Bank hat die Rechtmässigkeit seiner Überweisung vor der Ausführung zu prüfen. Danach kann seine Bank für unrechtmäßige Überweisungen nicht mehr an den Empfänger fordernd herantreten. Entweder fordert sie den Betrag vom tatsächlichen, vortäuschenden Veranlasser zurück, soweit sie seiner habhaft werden kann. Oder sie bucht den Betrag als Schadensfall aus ihrer eigenen Bilanz aus. Wenn sich jemand die Überweisungsbelege des Kontoinhabers angeeignet hat und die Unterschrift genügend gut gefälscht hat, dann ist derjenige auch sein Ansprechpartner.
Du hast keinen Antrag erhalten, du bist doch kein Vertragsgeber, sondern ein Vertragsnehmer. Du hast eine Anfrage erhalten. Klar wollen die anderen, daß du zustimmst, weil sie damit aus der Sache raus sind und jeglicher Schaden bei dir verbleibt. Das ist schon etwas bedenklich, daß du dir deren fordernden, scheinbar berechtigten Ton inhaltlich und formulierend zu eigen machst. Soll dich der Kontoinhaber oder seine Bank oder sonstwer doch in der Sache verklagen. Solange sie das nicht machen, sollte man ihnen auf so einen Quatsch hin nichtmal antworten.
Ja, aber doch nicht von Dir, sondern von dem Betrüger...
Du hast doch alles richtig gemacht, jetzt bleibst Du auf den Kosten sitzen. Die anderen beiden lachen sich ins Fäustchen.
Sicher nicht zustimmen
Lehn Rücküberwrisung ab. Du musst gar nichts machen.
Wow "Punkt" geschrieben großes Kino. Da du es kurz magst: Falsch.
Und es heißt ungerechtfertigte Bereicherung. Punkt. Nachzulesen im BGB.
Ich wünsche dir wirklich viel Erfolg bei dieser Strategie, ich denke allerdings sie wird nicht aufgehen. In 6 - 24 Monaten wirst du dich eventuell an die Posts von erinnern und dann beim nächsten Mal (sofern dies nochmal
Vorkommt) sowas einfach aussitzen.
Joa so ist er der Geschädigte und das obwohl der Fehler in diesem Fall komplett bei der Bank liegt. Naja wir sind es ja gewohnt für die Fehler der Banken zu zahlen . Die Geschädigte hätte das Geld so oder so von der Bank bekommen müssen.
Und ich könnte wetten das die Bank diesen Fall nicht vor Gericht gezogen hätte, denn nur da hätte etwas wirklich rechtliches hätte entschieden werden können und die Fahrlässigkeit der Bank wäre jetzt sicher nicht so ganz in Ihrem Sinne gewesen. Die sparen nämlich Personal ein und prüfen wohl deshalb die Unterschrift nicht mehr Wenn das die Runde macht und wirklich so ist das der Verkäufer haftet und die Bank einfach alles durchlässt was im Bankbriefkasten ist, na dann viel Spaß uns allen.
Es ist auch nicht das typische Dreiecksbetrug. Er hat Geld bekommen, von einem plausiblen Konto mit richtigem Verwendungszweck, etwas was sogar an einigen Stellen als Verifikation gilt, und danach die Ware versendet. Er kann beweisen das er die Ware die auf der Überweisung stand versendet hat. Er hat also definitiv nicht fahrlässig gehandelt. Der Rest ist erst einmal Sache der Bank die die Überweisung als korrekt durchgehen hat lassen. Ich sehe da keine 100%tigen Grund warum das Geld zurück gegeben werden müsste, nicht vor einer genauen Prüfung des Falles und das ist erstmal das Bier von der Bank und der Frau.
Ich frage mich außerdem gegen wen ihr Mahnbescheid erlassen wollt, gegen Unbekannt? Gegen die Bank? Ihr glaubt doch nicht das da jemand in der WG, die wahrscheinlich vorm Semester gewechselt ist, jemand ist gegen den ihr einen Mahnbescheid erwirken könnt.
So ist nur eines, dein Geld 100%tig weg und du hast auch noch selbst die Arbeit. (bearbeitet)
Nein. Einfach nur nein.
Aber der eigentliche Kontoinhaber ist doch nun dank der gefälschten Überweisung 120€ ärmer, der mag doch auch irgendwoher Geld sehen.
Meine Bank meinte, dass das nicht so viel Geld wäre und ich einfach zustimmen soll. Sehe ich leider anders.
Die fordern das bei mir ein, da ich „unrechtmäßig“ erhalten habe.
Ich würde einfach ablehnen. Was will der andere machen?
Im Zweifelsfall ist der Kontoinhaber doch Pechvogel wenn er seine Tankarte rumliegen lässt.
Wenn’s Überweisungsträger war auch selber schuld, wenn jemand seine Bankdaten an x-beliebige Personen aushändigt