Balkonkraftwerk/PV Gesetzesänderung geplant

eingestellt am 13. Feb 2023
Hallo,

interessant für alle mit PV/BKW und alten Zähler ohne Rücklaufsperre.

Wobei es dann auch für Nutzer mit neuen Zählern umgesetzt werden muss.

Die Änderung ist die einzigste sinnvolle und gerechte. Stadtwerke werden es nicht lieben, Umsatz wird in den Keller gehen.

inside-digital.de/news/neues-gesetz-diese-ehemalige-straftat-bringt-dir-bald-geld-ein

Mal sehen, die Hoffnung stirbt zuletzt.
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16 Kommentare

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  1. Pinchen's Profilbild
    "vorübergehend würden rückwärtsdrehende Zähler geduldet, bis der Zähler getauscht wird. "
    Ich dachte, die sollen wieder zur Regel werden? Davon abgesehen, dass rückwärts drehende Zähler ja nicht per se verboten sind, sie dürfen ja nur nicht tatsächlich rückwärts drehen.
  2. XadaX's Profilbild
    Guten Morgen.
  3. ottinho's Profilbild
    Gibt schon ein paar Threads dazu.

    Und dann auch noch so ne Clickbait Quelle...
    Aki88's Profilbild
    Autor*in
    Sorry dass man helfen wollte
  4. noname951's Profilbild
  5. quak1's Profilbild
    gibt diverse Diskussionen zur Thematik hier.

    Der verlinkte Artikel ist einer schlechtesten mit vielen falschen/nicht nachvollziehbaren Aussagen.

    Aber wäre super, wenn die Nutzung an noch vorhandenen alten Zählern die Nutzung von BKWs "legalisiert" würde, um den Ausbau erneuerbaren Energien nicht durch den nur langsam möglichen Rollout neuer Zähler zu verlangsamen.
  6. derbeste's Profilbild
    Dann also besser nicht den Zähler tauschen lassen... Danke
  7. Classfield's Profilbild
    Warum soll es gerecht sein wenn der Zähler rückwärts läuft?

    Das was einen großen Teil ausmacht sind die Steuer und Netzentgelte, und das müssen dann indirekt alle anderen mehr zahlen.
    hycon's Profilbild
    Mal als Vermutung: dezentrale Erzeugung entlastet das Stromnetz und dementsprechend ist die lokale Verteilung eher vorteilhaft. Könnte man also als bevorzugt einstufen und somit die Entgelte erlassen.
    Die Steuern muss ja in der Regel der Endverbraucher tragen, welcher etwas aus dem Markt entnimmt. Ein Argument könnte also sein, dass du die Energie nur "leihst" und später wieder zurückgibst. Es verschiebt sich also nur zeitlich etwas aber es wird nichts entnommen. Oder einfach gegenrechnen wie eine Art Pfand.
    Wie gesagt wären jetzt nur meine Vermutungen, ohne Argumente der Angelegenheit gelesen zu haben.

    Außerdem sind Steuern Steuermittel zum steuern. Willst du etwas begrenzen erhöhe die Steuern, willst du etwas fördern reduziere die Steuern und der Markt wird reagieren.

    Die EEG Umlage war diesbezüglich mMn. unfair(er). Damit haben schließlich alle die Anlagen weniger bezahlt. (bearbeitet)
  8. muhkuhmd's Profilbild
    Wäre absolut der falsche Ansatz zu diesem Zeitpunkt. Hier eine Antwort vom BMWK zu dieser Habeck Aussage bei Lanz:

    Die Aussage stand im Kontext der sogenannten „Balkonkraftwerke“ bzw. Steckersolargeräte, also sehr kleiner Photovoltaikanlagen bis 600 Watt Leistung (1-2 Module), für die gemäß VDE-Richtlinien ein vereinfachtes Anmeldeverfahren gilt.Ausschließlich für diese Anlagen wird derzeit diskutiert, ob sog. „Net-Metering“ mit rückwärts laufenden Zählern vorübergehend geduldet werden sollte.Die Steckersolargeräte dürften dann direkt angeschlossen werden. Die Anlagen müssten aber wie bisher dem Netzbetreiber gemeldet werden, damit dieser bzw. der Messstellenbetreiber so bald wie möglich den analogen Zähler gegen einen neuen Zähler, z. B. einen Zweirichtungszähler, tauschen kann mit dem die bezogenen und eingespeisten Strommengen korrekt abgerechnet werden können.Eine Ausweitung des sogenannten Net-Metering auf andere, größere Photovoltaikanlagen ist nicht geplant und wäre auch nicht sachgerecht.Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere.Mit freundlichen Grüßen

    Quelle: fragdenstaat.de/a/2…716
  9. Fabisheit's Profilbild
  10. rtzui's Profilbild
    . (bearbeitet)
  11. rtzui's Profilbild
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