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[Deutsche Bahn] 50% Cashback auf alle bis einschließlich 23.03. gebuchten Reisen im Fernverkehr am 27.03.

eingestellt am 26. Mär 2023
Der Fernverkehr der DB wird am 27.03.2023 wegen eines Streiks der Gewerkschaft EVG eingestellt. Der Nahverkehr wird bundesweit ebenfalls massiv beeinträchtigt sein. Darüber hinaus können Einschränkungen bereits ab Sonntagabend (26.03.2023) auftreten, und durch die Auswirkungen des Streiks sind auch am Folgetag den 28.03.2023 Verspätungen und Zugausfällen aufgrund nicht bereitgestellter Züge zu erwarten. bahn.de/ser…hte

Bei Verspätung oder Zugausfall gelten die allgemeinen Fahrgastrechte!

Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof:
  • Ab 60 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof beträgt die Entschädigung 25% des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt.
  • Ab 120 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof beträgt die Entschädigung 50% des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt.

Die Erstattung kann als Digitaler Antrag über Ihr Kundenkonto oder über das Fahrgastrechte Formular per Post eingereicht werden.

Natürlich wird bei Zugausfall auch das Reservierungsentgelt für die Sitzplätze zurückgezahlt.
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20 Kommentare

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  1. boerse's Profilbild
    boerse
    Von Fahrgastrechten halte ich nichts. Letztes Jahr erlebt. Im Laufe der Fahrt wurde die Strecke gesperrt, alle Fahrgäste mussten aussteigen. Kein Zug fuhr. Ich kam nach Hause 9 Stunden später als geplant. Kein Cent wurde mir erstattet. Hatte Kosten für die Fahrkarte natürlich, Zusatzkosten fürs Essen, musste einen Bekannten bitten, dass er mich mit seinem Auto 50km transportiert. Auf allen diesen Kosten sitzengeblieben.
    Skippy24's Profilbild
    Skippy24
    Ich würde es nochmal probieren mit einer Entschädigung. Ich kenne ähnliche Fälle von Bekannten die auch unterwegs eine Übernachtung oder eine Taxifahrt zum Ziel erstattet bekommen haben,
  2. MiaMi2015's Profilbild
    MiaMi2015
    Weiß jemand wie das mit „LH-Flügen“ als Zug ist? Gelten hier die Fluggastrechte, oder nicht?
    gichtl's Profilbild
    gichtl Autor*in
    Ein LH-Flug per Zug ist immer ein "Zubringerflug" im Rahmen einer Flugreise. Also ein Flugsegment mit eigener Flugnummer für welches es auch eine Meilengutschrift gibt. Der Bahnstreik kommt somit der Annulierung eines Fluges einer Partner-Airline gleich. Das AIRail Segment ist sozusagen ein Flug operated by DB. Dem entsprechend gelten für die komplette Reise die Fluggastrechte: flug-verspaetet.de/zug…hlt (bearbeitet)
  3. franki14's Profilbild
    franki14
    Clickbait
    KingLouie's Profilbild
    KingLouie
    Und nichtmal guter. Wenn clickbait dann bitte in die Richtung "Bahnunternehmen hassen diesen Tick" oder "Kunde traut seinen Augen nicht".
  4. plane.jet's Profilbild
    plane.jet
    Das sind europaweit geltende Fahrgastrechte und kein „Cashback“!
    Was ist dann der nächste Deal? Dass ich bei der nächsten Wahl wählen gehen darf? Dass ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht habe? (bearbeitet)
  5. mydealz_angel's Profilbild
    mydealz_angel
    Hi, danke für diese Info. Wir sehen hier leider keinen Deal und verschieben den Beitrag nach Diverses.
  6. Skippy24's Profilbild
    Skippy24
    Ich bin regelmäßig mit dem Fernverkehr der Bahn unterwegs und freue mich immer über gute Deals hier wie e-Coupons oder Ermäßigungen. Aber hier aus einer Notlage der Bahn Kapital schlagen zu wollen ist schon schräg. Und Schwarzfahren mit nachträglicher Erstattung des gesamten Fahrpreises ist völlig indiskutabel. Ja, auch ich ärgere mich öfter über Probleme bei der Bahn. Aber da setze ich mich lieber in direkten Gesprächen mit Bahnverantwortlichen für bessere Rahmenbedingungen ein. Mein nächstes Schnäppchen wird auf jeden Fall das 49-Euro-Ticket sein. Wir sehen uns im Zug
    Tam_TamTam's Profilbild
    Tam_TamTam
    "aus einer Notlage der Bahn"

    🤭
  7. Schwabe0815's Profilbild
    Schwabe0815
    Ist wenn eine Info für unerfahrene.
  8. Persona_non_grata's Profilbild
    Persona_non_grata
    Fahrgastrechte bei einem angekündigten Streik durchsetzen, ja genau.
  9. quak1's Profilbild
    quak1
    Info on Überschrift ist leider falsch.
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