eingestellt am 1. Jun 2023
Hallo,
ich weiß nicht, ob Ihr's schon wusstet, aber die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hat gegen die Deutsche Kreditbank (DKB) ein 300.000-Euro-Bußgeld verhängt, weil ein Kreditkartenantrag automatisiert abgelehnt und nicht begründet wurde.
Kamp erklärte am 31.5.23:
"Wenn Unternehmen automatisiert Entscheidungen treffen, sind sie verpflichtet, diese stichhaltig und nachvollziehbar zu begründen. Die Betroffenen müssen in der Lage sein, die automatisierte Entscheidung nachzuvollziehen."
Dass die Bank auch auf Anfrage nicht transparent und nachvollziehbar über die automatisierte Ablehnung informierte, habe ein Bußgeld zur Folge.
Pauschale Angaben zum Scoring-Verfahren reichen nicht
Da der Kunde einen guten Schufa-Score und ein regelmäßiges hohes Einkommen hatte, hinterfragte er die automatisierte Ablehnung. Die Bank machte lediglich pauschale Angaben zum Scoring-Verfahren und weigerte sich mitzuteilen, warum sie von einer schlechten Bonität ausging. Daraufhin beschwerte sich der Betroffene bei der Datenschutzbeauftragten.
Die Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass die Bank gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hatte. Die DKB, die der Bayerischen Landesbank gehört, habe den Bußgeldbescheid akzeptiert, den Verstoß eingeräumt sowie Änderungen an den Prozessen bereits umgesetzt, erklärte Kamp. Das habe sich mindernd auf die Bußgeldhöhe ausgewirkt.
Betroffene, die ähnliche Erfahrungen mit willkürlichen Entscheidungen einer Bank gemacht haben, können sich an die zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden, um sich zu wehren.
Quelle: Golem
ich weiß nicht, ob Ihr's schon wusstet, aber die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hat gegen die Deutsche Kreditbank (DKB) ein 300.000-Euro-Bußgeld verhängt, weil ein Kreditkartenantrag automatisiert abgelehnt und nicht begründet wurde.
Kamp erklärte am 31.5.23:
"Wenn Unternehmen automatisiert Entscheidungen treffen, sind sie verpflichtet, diese stichhaltig und nachvollziehbar zu begründen. Die Betroffenen müssen in der Lage sein, die automatisierte Entscheidung nachzuvollziehen."
Dass die Bank auch auf Anfrage nicht transparent und nachvollziehbar über die automatisierte Ablehnung informierte, habe ein Bußgeld zur Folge.
Pauschale Angaben zum Scoring-Verfahren reichen nicht
Da der Kunde einen guten Schufa-Score und ein regelmäßiges hohes Einkommen hatte, hinterfragte er die automatisierte Ablehnung. Die Bank machte lediglich pauschale Angaben zum Scoring-Verfahren und weigerte sich mitzuteilen, warum sie von einer schlechten Bonität ausging. Daraufhin beschwerte sich der Betroffene bei der Datenschutzbeauftragten.
Die Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass die Bank gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hatte. Die DKB, die der Bayerischen Landesbank gehört, habe den Bußgeldbescheid akzeptiert, den Verstoß eingeräumt sowie Änderungen an den Prozessen bereits umgesetzt, erklärte Kamp. Das habe sich mindernd auf die Bußgeldhöhe ausgewirkt.
Betroffene, die ähnliche Erfahrungen mit willkürlichen Entscheidungen einer Bank gemacht haben, können sich an die zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden, um sich zu wehren.
Quelle: Golem
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16 Kommentare
sortiert nachDie Seite, die du gepostet hast, ist von der SEC. Das ist die US-Kapitalmarktbehörde und die Behörde bzw. der Staat will entgangene Steuern zurück. Das ist etwas ganz anderes, als der Datenschutz in Deutschland, der zwar gerne von vielen MD Usern bestritten wird, der dich aber vor der Sammelwut von Unternehmen schützt.
Wir haben in Deutschland eines der strengsten Datenschutzgesetze der Welt. Glaubst du ernsthaft, du hättest den gleichen Schutz in den USA? Das Gegenteil ist der Fall. Jede Firma, die Daten von dir hat und mind. eine Niederlassung in den Staaten hat, muss diese auf Verlangen der US-Behörden offenlegen.
Und schauen wir uns doch mal 2 Whistleblower an, denen das "Whistleblowing" gar nicht gut bekommen ist.
Vor zehn Jahren hatte der US-Whistleblower Edward Snowden enthüllt, dass es in den USA ein Überwachungsprogramm namens PRISM gab. Die NSA und das FBI zapften direkt zentrale Rechner und damit die Kundendaten von Internetkonzernen wie Apple, AOL, Google, Facebook, Microsoft, Yahoo oder Skype an. Die NSA hatte sogar Zugang zum internen Datenverkehr zwischen den Rechenzentren der US-Tech-Giganten.
Vielleicht weißt du es nicht, aber Snowden musste vor dem Zugriff der Geheimdienste und Justizbehörden der USA um die halbe Welt fliehen und hat Asyl in Moskau bekommen. Paradox, aber mit Sicherheit ist Moskau der einzige Ort auf der Welt, wo die USA seiner nicht habhaft werden.
Und dann ist da noch Wikileaks-Mitbegründer Julian Assange. Ebenfalls auf der Flucht vor den US-Behörden. Dem ehemaligen Obergefreiten Bradley Manning drohen bis zu 90 Jahre Gefängnis.
Du schreibst
Auf die Früchte, für ein Whistleblowing von den US-Behörden gejagt und, bei Gefangennahme, zu lebenslanger Haft verurteilt zu werden, verzichte ich gerne.
Wann immer ich was von den Jungs und Mädels lese find ichs gut. (bearbeitet)