DHL Ablageort Paket weg

eingestellt am 23. Sep 2023 (eingestellt vor 14 h, 11 m)
Hi,

ich habe der Post eine Abstellerlaubnis erteilt. Heute war die Garage allerdings abgeschlossen. Der Postbote hat das Paket dann offenbar einfach vor die Garage gestellt vermute ich. Das Paket ist auf jeden Fall weg.

Ich kann jetzt natürlich nicht beweisen, dass die Garage abgeschlossen war. Muss also auf den Postboten hoffen, dass der die Wahrheit sagt und zugibt, das Paket nicht am Ablageort gelegt zu haben.

Was meint ihr, wie die Sache laufen wird ? Ich werde drauf sitzen bleiben oder ?
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40 Kommentare

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  1. Argon's Profilbild
    Sau doofe Situation
    DHL wird behaupten "wurde am Ablageort abgelegt" du sagst "der war abschlossen".
    Aussage gegen Aussage.
    Kannst du beweisen, dass die Garage zu war? Hast du zufällig eine Kamera vor oder in der Garage.
    So wird es "im Zweifel für den Angeklagten" ausgehen und der ist DHL.
    Btw. muss DHL die Ablage dokumentieren, sprich Foto? Wie läuft das?

    Ich würde dir raten, keinen Ablageort zu genehmigen.

    Ich habe z.B. einen relativ großen Paketkasten, dieser wird zu 99% genutzt auch OHNE Vertrag.
    Somit trage ich kein Risiko und alle sind happy.
     

    43573109-reN5N.jpg (bearbeitet)
    5D0's Profilbild
    Warum sollte der Empfänger in der Nachweispflicht sein?
  2. coinsaver's Profilbild
    Ich arbeite selbst bei der Post und trage Pakete aus. Wenn ein Paket am ablageort abgelegt wird, haftet grundsätzlich der Empfänger. Falls der Postmitarbeiter das Paket allerdings wo anders ablegt (und sich somit nicht an den Ablagevertrag hält) und das Paket abhanden kommt haftet der Postbote persönlich dafür.

    Am besten ist es, dich zunächst an die Post zu wenden. Diese klärt dann persönlich mit dem Boten, wo das Paket abgelegt wurde und ob dies richtig dokumentiert wurde.
    Außerdem kann es sinnvoll sein zu überprüfen, ob der ablageort geeignet ist, denn bei einem ungeeigneten ablageort (zum Beispiel offensichtlich an einer großen Straße, somit großes Diebstahlrisiko) darf die Post das Paket nicht ablegen und würde somit trotz ablagevertrag haften.
    Zudem muss explizit für den Empfänger ein ablagevertag vorhanden sein. Sollte bei dir also nur ein Vertrag für die ganze Familie und nicht explizit für dich erstellt worden sein, ist dieser ebenfalls ungültig. Auch dann wurde das Paket falsch abgestellt und der Postbote haftet.
    Synox's Profilbild
    Das ist nicht ganz richtig.
    Mittlerweile darf überall abgestellt werden, auch wenn es an einer viel befahrenen Straße ist.
    Solange es der Kunde so im Ablageort angibt.
  3. mydealer12's Profilbild
    Ja
  4. PlasmaBruzzler's Profilbild
    6 Haftung
    (2) Für den Verlust oder die Beschädigung von Sendungen nach der auftragsgemäß
    erfolgten Ablage am Ablageort [...] ist eine Haftung der DHL
    und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
    RoteRose's Profilbild
    Nur wurde das Paket laut TE eben nicht am Ablageort abgelegt... (vor, statt in die Garage)
  5. AndyP1985's Profilbild
    Ja, dein Verschulden, daher haftet DHL nicht dafür. Habe selbst einen Ablagevertrag und kenne die Nachteile, bisher ist bei mir aber zum Glück nichts passiert.
    CubaLibre1928's Profilbild
    Autor*in
    Aber der Postbote muss das Paket doch dann auch am Ablageort ablegen und unterschreibt dafür auch. Ablageort macht ha absolut kein Sinn, wenn die es dann doch woanders ablegen...
  6. Dodgerone's Profilbild
    Naja, Ablageort eine offene Garage... sorry, aber auf dem Schaden bleibst du zu 99,9% sitzen. Das Thema Ablageort ist halt problematisch... würde ich persönlich nie machen.
  7. chrhiller187's Profilbild
    Ohne Anwalt wird da gar nichts passieren. DHL lässt sich zur schriftlichen Beantwortung einer Anfrage gerne mal 3 Monate Zeit. Und dann kriegst du eine Textbausteinantwort, in der auf die AGB verwiesen wird ohne dass spezifisch auf deinen Fall eingegangen wird. Bei weiteren Nachfragen deinerseits geht das Spiel  von vorne los. 

    Frist setzen für die Erstattung, verstreichen lassen, dann Anwalt. Oder als Lehrgeld abhaken. 
  8. BlackNero's Profilbild
    Die Frage ist natürlich auch, was schriftlich als Ablageort bei der DHL hinterlegt ist. Wenn da eh einfach nur "Garage" steht, hast du eh verloren.

    Hast du denn mal bei Nachbarn gefragt? Vielleicht war jemand so nett und hat es für dich verwahrt, weil es eben so offen rum stand.
  9. Fillosov's Profilbild
    Anwalt einschalten!
    ItRocks's Profilbild
    43572606-NFzuR.jpg
  10. schopper2's Profilbild
    Naja, Paket wurde nicht am Ablageort abgelegt, damit haftet die Post bzw. der Postbote (da deine Ablageerlaubnis nur für den Ort gilt) - ein anderer Ort gilt nicht als "quittiert". Problem wird sein, dass aber (wahrscheinlich) dokumentiert wurde, dass das Paket ordnungsgemäss abgelegt wurde. Nun musste belegen, dass die Garage abgeschlossen war. Wird schwierig bis nicht möglich (Eine Kamera könnte hier hilfreich sein). Ablageverträge sind nur gut für die Post (bzw. für den Postboten) und für den Postkunden - solange nicht passiert. Daher sollte man sich stark überlegen, ob man das Risiko für die Post übernehmen möchte.
    PlasmaBruzzler's Profilbild
    Du wiederholst nur, was oben bereits geschrieben und beantwortet wurde. 
  11. El_Pato's Profilbild
    Ach die Hobbyanwälte wieder. AGB sagen Kunde haftet. Ob das vor Gericht bestand hat müsste man prüfen (lassen). Der ablageort war versperrt? Dann war das Paket nicht zustellbar. Die müssen beweisen dass es am ablageort zugestellt wurde. Können sie aber nicht. Dhl hat es verloren. Wieso sollst du das beweisen? Der Endkunde ist nicht in der Pflicht. Ohne Anwalt wird natürlich nix gehen. Das weiß DHL auch.
    Argon's Profilbild
    Die Frage wird wie immer sein, ob sich der Weg zum Anwalt lohnt.
    Bei einem 2500€ MacBook Pro sicherlich. Bei 100€ Sneaker sicher nicht.
  12. MrBrightside's Profilbild
    Was war eigentlich drin?

    Es war doch nicht etwa ein IPhone, welches du bei Amazon bestellt hast (bearbeitet)
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