Balkonkraftwerk - höhere Gebühren für Zählerwechsel nicht rechtens

eingestellt am 20. Jun 2023
Hallo liebe Gemeinschaft,

Hier eine erfreuliche Nachricht für alle mit Balkonkraftwerk.

Christian Muth in Offenburg hat einen Balkonkraftwerk installiert.
Sein Netzbetreiber vor Ort hat den Zähler gewechselt und dafür eine Gebühr iHv 113,05€ verlangt.
Die Gemeindewerke Schutterwald haben an die Gebühren festgehalten.

Die Clearingstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde eingeschaltet und die sieht es anders.
Die Stadtwerke hat einen Anspruch von max. 20€ im Jahr.

Wer mehr gezahlt hat sollte dies zurück fordern.

Hier die Nachricht:
stuttgarter-zeitung.de/inhalt.entscheidung-zu-zaehlertausch-balkonkraftwerk-viele-koennen-geld-zurueckverlangen.7642788e-7b47-4caf-94fb-08c51a181e00.html

Hier das Entsprechende Urteil der Clearingstelle, wer Amtsdeutsch mag:
clearingstelle-eeg-kwkg.de/empfv/2022/15-IX

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15 Kommentare

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  1. docspengler's Profilbild
    docspengler
    Das ist doch schon seit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende nicht rechtens. Den Wechsel zahlt der, der veranlasst: der Messstellenbetreiber. Einfach irre, was sich irgendwelche Doftstadtwerke rausnehmen.
    keloglu's Profilbild
    keloglu Autor*in
    Genau das hat sich nicht herum gesprochen.
    Leider werden weiterhin Gebühren >20€ verlangt und die Stadtwerke haben Recht. Punkt. 😜
  2. headhunter74's Profilbild
    headhunter74
    Frechheit! Die gehören alle unter staatliche Kontrolle! Da hat Christian Mut bewiesen, sorry der musste sein.
  3. therealpink's Profilbild
    therealpink
    Oldenburg != Offenburg
    keloglu's Profilbild
    keloglu Autor*in
    Sorry, Rechtschreib korrektur hat verwirrt.
  4. moovos's Profilbild
    moovos
    Gilt das nur bei Balkon-Kraftwerken? Ich habe eben einen Zählerwechsel beantragt für unsere 15kwp Anlage. Wenn die Netze BW etwas verlangt für den Wechsel, muss ich dann wirklich zahlen? (bearbeitet)
    keloglu's Profilbild
    keloglu Autor*in
    Vermutlich Nein. Laut der Clearance Stelle gilt dies für alle "Kostentragung für Zählertausch gem. MsbG anlässlich Inbetriebnahme einer EEG-/KWKG-Anlage":
    clearingstelle-eeg-kwkg.de/emp…-IX

    PS: Die Frage ist, ob ein reiner Zählertausch oder mehr gemacht werden muss. Zählertausch: alten Zähler raus, neuen Zähler rein, über ein Stecksystem.
    Zuletzt hatten wir einen Gaszähler Tausch, da alle 10 Jahre wegen Eichung erneuert wird. Heizung ausgeschaltet, Zähler zugedreht, alten Zähler raus und neuen Zähler reingeschraubt; Dichtigkeitsprüfung durchgeführt; den Zählerstand notiert. Hat ca. 10-15 Minuten gedauert.

    PPS:
    Als damals vor langer Zeit der Zählerschrank getauscht werden musste, habe wir einen Elektriker beauftragt. Nach der Fertigstellung kamen die Stadtwerke, haben kurz geprüft und verblombt.
    Als die Netzversorgung vom Dach in den Keller umgeschwenkt wurde, war es ebenso. Elektriker hat im Keller das dicke Kabel vom Haupt-Anschluss zum Zählerschrank verlegt. Wieder kamen die Mitarbeiter von den Stadtwerken, haben geprüft und verblombt. Kosten waren, glaube ich, nicht angefallen, da dies notwendig waren. (bearbeitet)
  5. chris.m's Profilbild
    chris.m
    Danke fürs teilen!

    Hier noch der Beschluss der Clearingstelle, zum Thema Einspeisevergütung bei Balkonkraftwerken.

    clearingstelle-eeg-kwkg.de/hae…mEA
  6. koaschten's Profilbild
    koaschten
    Ich lass mal einen Keks da. Danke für den Link zur Clearingstelle.
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