Vermieter bezahlt Kaution nicht zurück und antwortet nicht auf Nachrichten

eingestellt am 23. Mär 2023
Halöle liebe Leute,

ich bin seit dem 01.02 aus einer ehemaligen "Bruchbude" raus, einem Pseudo-Studentenwohnheim was aber vollbesetzt war mit sehr fragwürdigen Leuten und mit katastrophalen hygienischen Zuständen (Mülltonnen waren mit Ratten besetzt, Wohnung voller Schaben, gesamter Komplex stank nach Zigarettenrauch etc.) hab damals leider aufgrund des Wohnungsmangels in der Stadt keine bessere Wohnung finden können.

Dementsprechend war der Vermieter ebenso fragwürdig. Nach 5 Monaten hab ichs aber rausgeschafft und er meinte alles sei okay, ich hab alles ordentlich hinterlassen und auf die Nebenkostenabrechnung müsse nicht gewartet werden. Ergo Aussage von ihm "Kaution wird Ihnen zeitnah überwiesen".

Bin Student und die Kaution beträgt 960,00€, also ne dicke Stange Geld die mir grad fehlt.
Hab jetzt seit dem 01.02 dem Vermieter mehrmals geschrieben, angerufen etc. keine Reaktion. Das Muster war aber auch schon vorher so, dass er sich kaum um die Wohnung gekümmert hat und nur sporadisch geantwortet hat.

Nun also meine Frage: Wie gehe ich da jetzt am Besten vor? Ist es noch zu früh, da schwere Geschütze aufzufahren? Oder würdet ihr da direkt ein Mahnverfahren einleiten mit schriftlicher Frist an die Adresse des Vermieters? Welche Kosten würden denn ggf. bei solch einem Verfahren auf mich zukommen? Das sollte sich doch soweit ich weiß noch im Rahmen bewegen (ca. 30-50€?)

Über etwaige Erfahrungsberichte eurerseits würd ich mich sehr freuen!!
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82 Kommentare

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  1. therealpink's Profilbild
    therealpink
    Hast du ein Protokoll, in dem das schriftlich festgehalten ist, dass alles ok ist?
    Grundsätzlich ist die Vorgehensweise so:

    - Einschreiben mit Frist
    - Mahnbescheid
    - Kohle bekommen

    Mahnbescheid kannst du online stellen und kostet ein paar Euro, die Kosten kannst du dem Vermieter aber verrechnen.
    Wenn du nichts schriftlich hast, würde ich die 6 Monate abwarten und dann wie oben beschrieben vorgehen.
    Das_Kruemelmonster's Profilbild
    Das_Kruemelmonster
    So einfach ist das nicht. Ein Mahnbescheid wirkt wie ein schweres Geschütz, ist es aber eigentlich nicht. Denn dem kann man ganz simpel widersprechen und dann passiert ohne Zutun nichts mehr, es müsste dann vielmehr der Rechtsweg bestritten werden.

    Eigentlich gibt es nur einen guten und halbwegs schnellen Ausgang: Er akzeptiert und zahlt direkt. Alles andere macht weiteren Ärger und kann enorm viel Zeit (und auch etwas Geld) kosten.

    Habe den Eindruck, die "Mahnbescheid"-Tipps kommen vor allem von von Leuten, die sowas nie eingesetzt haben. (bearbeitet)
  2. DerPopeye's Profilbild
    DerPopeye
    In welcher Stadt war die Wohnung?
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    Werbekritiker Autor*in
    Phantasialand!
  3. scimi74's Profilbild
    scimi74
    Erfahrungsbericht, keine Beratung, ich habe das schon einmal hinter mir. Kaution 1800€, Vermieter behauptet alle möglichen Schäden, rückt nichts raus. Ich war damals schon Mitglied im Mieterbund und über diesen auch rechtsschutzversichert.

    Empfehlung des Mieterbundes war: Warte 6 Monate ab, dann Mahnbescheid. Habe ich so gemacht, war einfach und hat nix gebracht, da der Vermieter ohne Begründung widersprochen hat.
    Dann über die Rechtsschutzversicherung des Mieterbundes Kaution eingeklagt. Der Anwalt ist exakt so gut, wie Du ihn mit Informationen versorgst. Ist für Deine Situation vermutlich nicht so relevant, ich hatte wirklich seitenweise Vorwürfe bezüglich verschiedener Schäden, zu denen ich Stellung nehmen musste.
    Die Gerichtsverhandlung war für mich eher ernüchternd. Der Richter hat fast alle Punkte des Vermieters verworfen und nur einen einzigen verhandelt, ich hatte die Wohnung nicht weiß gestrichen. Sie war aber auch beim Einzug nicht weiß. Das konnte ich nicht beweisen, daher hat der Richter einen Vergleich vorgeschlagen, ich soll 80% der Kaution zurückbekommen und der Vermieter behält 20%. Der Anwalt hat mir kurz vorgerechnet wie viele Stunden ich in der Weiterführung des Prozesses versenken müsste, also habe ich dem Vergleich zugestimmt. Habe also 360€ für die Farbe gezahlt, 150€ Selbstbeteiligung der Rechtsschutz und knapp 1300€ zurückerhalten. Etwa ein Jahr nach meinem Auszug. Dafür habe ich locker 30 Stunden Arbeit (Termine mit Anwalt und Gericht, Briefe lesen, Recherche, Stellungnahmen schreiben, etc) investiert.

    Ein Hinweis noch, da hier viel vom Übergabeprotokoll gesprochen wird. Ein weiterer Aspekt der Frist ist auch die Nebenkostenabrechnung. Wenn diese immer vom 01.01. bis 31.12. erfolgt, hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse den Betrag einer zu erwartenden Nachzahlung einzubehalten, den Du für den Januar zu leisten hast. (bearbeitet)
    brokz's Profilbild
    brokz
    Danke für den Erfahrungsbericht!
    Wenn du keine Rechtsschutzes gehabt hättest wäre das echt ein Scheiß gewesen wegen den Prozesskosten die du durch den Vergleich ja anteilig hättest zahlen müssen...
    Woran lag es grundsätzlich? Gab es kein ausführliches Übergabeprotokoll bei Einzug und keine Bilder?
  4. OE42's Profilbild
    OE42
    Ich hatte mal nicht erfolgte NK-Abrechnungen mit weit überzogenen Heizungs-Abschlägen. Da hatte ich mich an den Mieterschutzbund gewandt und recht zügig mein Geld bekommen. Kostete hier 60 Euro, das ist der Betrag für die Jahresmitgliedschaft.
  5. GrafKokZ's Profilbild
    GrafKokZ
    Klage beim Amtsgericht einreichen wenn du irgendwie nachweisen kannst, dass die Wohnung abgenommen wurde. Ansonsten wird das wohl auf die 6 Monate hinauslaufen. Danach dann zum
    Gericht. Geht übrigens auch ohne Anwalt.
    Gerichtskostenvorschuss müsste in dem Fall 114€ betragen.

    Alternativ ein Mahnbescheid, aber das ist halt (zunächst) ein zahnloser Tiger und im Zweifel geht es dann trotzdem
    vor Gericht. Also im
    wirst Case noch mehr verschenkte Zeit.
  6. Kartoffelkoepfe's Profilbild
    Kartoffelkoepfe
    Der Vermieter darf die Kaution 1 Jahr einbehalten, ohne Begründung! Danach muss er unverzüglich bezahlen. Falls er es nicht tut , ab zum Anwalt
    brokz's Profilbild
    brokz
    Immer wieder erstaunlich dass sich Leute bei absoluter Ahnungslosigkeit berufen fühlen irgendwas zu behaupten...
    Es haben schon mehrere Leute innerhalb dieses Threads Paragraphen und Urteile geteilt die deine Aussage als falsch entlarven!
  7. jens_kolle's Profilbild
    jens_kolle
    was glaubst du, wie schnell in deutschen amtsstuben gearbeitet wird. da wird erstmal 1 monat nur kaffee getrunken, währenddessen erwirtschaftet dein geld für den ex vermieter weiter geld - SO läuft das hautzutage!!!hast du 1 beschwerde, bist du am arXXX, aber wehe dem, deine miete kommt 2 tage zu spät...
    Emesis's Profilbild
    Emesis
    Kaution muss eigentlich auf ein Treuhandkonto angelegt werden und der Mieter hat Anspruch auf die Verzinsung. Was du beschreibst wäre also illegal.
  8. Fettmull's Profilbild
    Fettmull
    Ich musste damals als Student auch auf meine Kaution einer Baugenossenschaft warten, am Ende waren es dann genau die sechs Monate. Also Füße still halten und hoffen, dass die Kaution dann spätestens am 31.07.2023 ausbezahlt wird.
    Werbekritiker's Profilbild
    Werbekritiker Autor*in
    uff
  9. dodo2's Profilbild
    dodo2
    Verpflichtet dazu ist er glaube ich erst 1 Jahr oder so später. Wenn die Nebenkostenabrechnung kam.
    GrafKokZ's Profilbild
    GrafKokZ
    Nein, die Nebenkostenabrechnung kann u.U. ein Jahr warten. die Kaution nicht.

    Die Kaution kann wegen zu erwartender Nachzahlungen übrigens auch NICHT schon im Vorfeld „verrechnet“ werden. Auch wenn viele Vermieter das gerne machen.
  10. _Grav1ty_'s Profilbild
    _Grav1ty_
    Also du hast es schriftlich von deinem Vermieter, dass keine Mängel vorliegen?

    Dann würde ich auch dazu raten, jetzt einen Brief aufsetzen, dass bis zu einer bestimmten Frist der Geldbetrag überwiesen wird.
    Wenn dies nicht erfolgt, würde ich einen elektronischen Mahnbescheid beantragen. Kostet jetzt auch nicht so sonderlich viel. Wenn er dem widerspricht würde ich dann mal weiter sehen.
  11. 5D0's Profilbild
    5D0
    Also ich lese es so dass dir da einfach irgendein Hausmeister was gesagt hat und nicht der Vermieter. Bei dem beschriebenen Gebäude (ala Wohnheim mit hunderten Einheiten) gehe ich mal von einem Wert im 7stelligen Bereich aus, daher wird dort wohl kaum der eigentliche Besitzer rumturnen und die Übergaben machen. Das wird irgendein Manfred sein der nix zu melden hat, vorallem wenn es nichts schriftlich gibt. (bearbeitet)
    Werbekritiker's Profilbild
    Werbekritiker Autor*in
    Nein, es ist schon der Vermieter, der so im Mietvertrag aufgetaucht ist. Dem gehört die Wohnung.
  12. MrBrightside's Profilbild
    MrBrightside
    Der will halt sparen wie du auf mydealz
  13. RLYSSD's Profilbild
    RLYSSD
    ich bin seit dem 01.02 aus einer ehemaligen "Bruchbude" raus
    Hab jetzt seit dem 01.02 dem Vermieter mehrmals geschrieben, angerufen etc. keine Reaktion.
    Evtl. bist du ihm so sehr auf die Nerven gegangen, dass er sich halt jetzt einfach mehr Zeit lässt.
    Werbekritiker's Profilbild
    Werbekritiker Autor*in
    mehrmals = 2-3 mal über nen zeitraum von mehreren wochen
  14. donkrako's Profilbild
    donkrako
    § 548 BGB dürfte dir die Frage beantworten
    Werbekritiker's Profilbild
    Werbekritiker Autor*in
    s. meine Antwort unten. Es wurde vom Vermieter selbst bestätigt, dass keine Mängel etc. vorlegen bei der Wohnungsabgabe.
  15. Schnipserle's Profilbild
    Schnipserle
    Es gibt keine konkrete Frist, aber laut Gerichtsurteilen kann sich der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit lassen. Vorher kannst du ihn vermutlich nicht zur Herausgabe zwingen.
    Werbekritiker's Profilbild
    Werbekritiker Autor*in
    Was wäre denn dann aber wohl mit dem Urteil (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2003 – I-10 U 46/03) ?
  16. freewilly's Profilbild
    freewilly
    -> Rechtsschutz
    -> Mieterschutzbund
    -> Anwalt


    In der Reihenfolge
  17. Jana_Türlich's Profilbild
    Jana_Türlich
    Mieterbund, kann auch keine Wunder bewirken bei solchen Miethaien.
    Aber für den kleinen Jahresbeitrag und Schreibgebühr können die ordentlich nerven und irgendwann
    bekommst Du dein Geld...die haben einen langen Atem.
    Da Du das Geld umgehend brauchst hilft das natürlich aktuell nicht.
    Werbekritiker's Profilbild
    Werbekritiker Autor*in
    Kann man die denn im Nachhinein beauftragen, also wenn der "Schadensfall" schon eingetreten ist?
  18. BadRandolf's Profilbild
    BadRandolf
    Du hast also gekündigt und eine Bestätigung inklusive Übergabeprotokoll erhalten, dass die Wohnung ohne Mängel etc. übergeben würde?
    Werbekritiker's Profilbild
    Werbekritiker Autor*in
    genau
  19. junkman's Profilbild
    junkman
    Wenn Du beweisen kannst (schriftlich, irgendein Zeuge), dass er sagt "passt alles, Geld kommt zeitnah", dann hat er ja alles genau geprüft und es wurde bereits festgestellt, dass er keine weiteren Ansprüche gegen Dich geltend machen wird.
    Somit gibt es auch keinen Grund mehr, die Kaution einzubehalten.

    Mahnung per Brief/Fax mit ordentlicher Zahlungsfrist (z.B. 14 Tage) auf dein Konto xy.
    Du solltest einen Beweis haben, dass der Brief zugestellt wurde.

    Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät er in Verzug.
    Jetzt hast Du die Wahl
    -> Du brauchst die Kohlen dringend: Klagen/Mahnbescheid. Prinzipiell selbst möglich, wenn Du es Dir zutraust.
    -> Nicht so dringend: Anspruch liegen lassen für ein Jahr, gibt knapp ~6,6% Zinsen
  20. es_regnet_heute's Profilbild
    es_regnet_heute
    Der Vermieter kann die Kaution durchaus einbehalten, um diese mit der letzten Nebenkostenabrechnung zu verrechnen, weil er sonst auf Mehrkosten sitzen bleibt. Da er für die Nebenkostenabrechnung 1 Jahr Zeit hat, kann es durchaus noch etwas länger dauern.
    GSL's Profilbild
    GSL
    nicht korrekt, er kann nach allgemeiner Rechtsprechung aus der Kaution nur 2-3 vereinbarte Abschlagszahlungen für die noch offene Nebenkostenabrechnung einbehalten. Den Rest muss er unverzüglich aushändigen.
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