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eingestellt am 14. Jan 2023
Gerade habe ich von Barclay für die Kreditkarten die Aufforderung bekommen, den Änderungen zur Zustimmungsfiktion zuzustimmen.
Im Grunde klingt es vernünftig, weil sie Preisänderungen davon ausschließen. Das macht mich misstrauisch.
Übersehe ich da was?
barclays.de/bgh…aq/
14. Änderungen der Geschäftsbedingungen und Entgelte
14.1 Änderungsangebot
Änderungen der Geschäftsbedingungen und Entgelte werden Ihnen spätestens zwei Monate vordem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Haben Sie mituns im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart(z. B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
14.2 Annahme durch den Kunden
Die von uns angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie diese annehmen, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
14.3 Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
Ihr Schweigen gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn
14.3.1 das Änderungsangebot erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Ge-schäftsbedingungen
14.4 Ausschluss der Zustimmungsfiktion
Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
· bei Änderungen dieser Regelung oder
· bei Änderungen von Entgelten für Bankleistungen, die von Ihnen im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Kontoführung), oder
· bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
· bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder
· bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
· bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu unseren Gunsten verschieben würden.
In diesen Fällen werden wir Ihre Zustimmung zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
14.5 Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion
Machen wir von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, können Sie den von der Änderung betrof-fenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auchfristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht werden wir Sie in unserem Ände-rungsangebot besonders hinweisen.
Im Grunde klingt es vernünftig, weil sie Preisänderungen davon ausschließen. Das macht mich misstrauisch.
Übersehe ich da was?
barclays.de/bgh…aq/
14. Änderungen der Geschäftsbedingungen und Entgelte
14.1 Änderungsangebot
Änderungen der Geschäftsbedingungen und Entgelte werden Ihnen spätestens zwei Monate vordem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Haben Sie mituns im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart(z. B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
14.2 Annahme durch den Kunden
Die von uns angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie diese annehmen, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
14.3 Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
Ihr Schweigen gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn
14.3.1 das Änderungsangebot erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Ge-schäftsbedingungen
- · aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder
- · durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz,unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder
- · aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für Barclays zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europä-ischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen von Barclays inEinklang zu bringen ist, und
14.4 Ausschluss der Zustimmungsfiktion
Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
· bei Änderungen dieser Regelung oder
· bei Änderungen von Entgelten für Bankleistungen, die von Ihnen im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Kontoführung), oder
· bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
· bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder
· bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
· bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu unseren Gunsten verschieben würden.
In diesen Fällen werden wir Ihre Zustimmung zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
14.5 Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion
Machen wir von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, können Sie den von der Änderung betrof-fenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auchfristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht werden wir Sie in unserem Ände-rungsangebot besonders hinweisen.
Zusätzliche Info
Diskussionen Beliebteste
27 Kommentare
sortiert nachbiallo.de/ver…ng/
Nicht ok wäre die fiktionale Zustimmung bei der Preishöhung oder Verschlechterung der Konditionen.
Received: from mta2.email.barclaycard.de ([13.111.163.64])
x-CSA-Compliance-Source: SFMC
Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, dann geht nicht auf den Link, lockt euch in euer Online-Banking ein dann kommt das entsprechende Pop-up. Da könnt ihr euch dann sicher sein.
Inhaltlich würde mich das aber auch interessieren was Barclays da verfolgt. Sie sind gesetzlich verpflichtet aber doch nicht wenn sich gefühlt nichts ändert.
So wird es einem zumindest gesagt.
Ich bin paranoid und warte auf ein Popup
Die Karte ist bislang kostenlos. Sollten sie Geld wollen - tschüss.
Ich habe zugestimmt. Ich galube auch nicht, dass Barclays groß
"Verschlecherungen" vornehmen wird.
Sie haben ja wohl als wahrscheinlich einziger Anbieter in Deutschland
noch einen ganzen "Strauß uralter Produkte", die sie für die Kunden
unverändert weiterführen!!!