Heute endlich das wegweisende BGH Gerichtsurteil für viele Betroffene
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine richtungsweisende Entscheidung für viele Sportinteressierte getroffen: Fitnessstudios müssen ihren Kundinnen und Kunden die Beiträge der Monate zurückzahlen, in denen das Studio coronabedingt geschlossen war. Der Vertrag könne nicht stattdessen wegen "Störung der Geschäftsgrundlage" verlängert werden, entschied Deutschlands oberstes Zivilgericht.
Zweck eines Fitnessstudiovertrags sei die regelmäßige sportliche Betätigung. Wenn der Betreiber den Zutritt nicht mehr gewähren könne, könne der Vertragszweck nicht erreicht werden. Diese geschuldete Leistung könne wegen Zeitablaufs nicht nachgeholt werden.
Das Studio habe auch keinen Anspruch darauf, den Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen und die Laufzeit zu verlängern. Das begründete der BGH unter anderem damit, dass der Gesetzgeber zur Abmilderung der Pandemie-Folgen bereits eine spezielle Vorschrift erlassen habe, die hier vorgehe: Demnach können Veranstalter vorübergehend Gutscheine ausstellen, jedoch keine Vertragsanpassung.
(Az. XII ZR 64/21)
juris.bundesgerichtshof.de/cgi…/22
Die Rechtslage zum Löschen von Bewertungen ist wirklich sehr unternehmerfreundlich.
Anwalt wendet sich an Google.
Google fordert einen zur Stellungnahme.
Google leitet Schriftverkehr weiter an den Anwalt.
Ist alles halbwegs plausibel, dann lässt Google die Bewertung stehen.
Man sollte auf solche Nachrichten nicht eingehen. Einfach Bewertung selber löschen und nach zwei Wochen wieder entsprechend bewerten.
Äußert man sich zur Sache, dann hat der Anwalt die Identität. Hat man sich unglücklich ausgedrückt oder kann die Anschuldigungen nicht nachweisen, hat man schnell Kosten zu tragen.
Das ist aber nicht der Regelfall. Zumal man auch Unternehmern nicht spenden muss. Die "Familie" betreibt das Gym wahrscheinlich nicht ehrenamtlich und aus Nächstenliebe.
Ich habe meine Beiträge zurückgefordert und auch Lastschriften zurückgegeben.
Auch habe ich am vereinbarten Kündigungsdatum festgehalten.
Ich bin doch kein Kabelzug, der hin und her springt.
Da muss man einen Anwalt bemühen und ob sich das in den Fällen lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Hätte gerne, dass sie die Studios verpflichten, die Beiträge zurückzuzahlen.
Und wenn das Fitnessstudio das nicht macht? Soll dann Scholz deine Beiträge einholen?
Verzugsschaden. Zahlt das Fitnessstudio im siegesfall ( was jetzt im Regelfall kein Risiko mehr ist)
Gleich mal mein Anwalt mitteilen, dass er nicht mehr warten brauch und endlich die Klage einreichen kann. F U an Superfit!
JA ist bei meinem auch so. Die wissen eh alles besser. Wahrscheinlich werden sie auch hier argumentieren, dass die Zeit der Schließung ja hinten dran gehangen wurde und bereits "verbraucht" ist.
Ausländer wurden in der Vergangenheit offen diskriminiert (gibt Urteile dazu) und Google Bewertungen durch Anwalt gelöscht.
Die Rechtslage zum Löschen von Bewertungen ist wirklich sehr unternehmerfreundlich.
Anwalt wendet sich an Google.
Google fordert einen zur Stellungnahme.
Google leitet Schriftverkehr weiter an den Anwalt.
Ist alles halbwegs plausibel, dann lässt Google die Bewertung stehen.
Man sollte auf solche Nachrichten nicht eingehen. Einfach Bewertung selber löschen und nach zwei Wochen wieder entsprechend bewerten.
Äußert man sich zur Sache, dann hat der Anwalt die Identität. Hat man sich unglücklich ausgedrückt oder kann die Anschuldigungen nicht nachweisen, hat man schnell Kosten zu tragen.
Mahnbescheid schicken, wenn keine Reaktion Gerichtsvollzieher schicken.
So läuft das nicht. Du bist schonmal kein Jurist.
Ich hab meine Bewertung damals selbst gelöscht, weil ich keinen Bock hatte auf Heckmeck.Sie entsprach aber der Wahrheit und hatte genau das Thema, welches jetzt vom BGH entschieden wurde. Anwalt behauptete, dass sie von einem Konkurrenten stamme, Rufschädigung und so blabla.
Wenn so eine Butze, aber 4.7 bei Google hat und einem Anwalt 1000te Euro fürs Löschen bezahlt, wobei so ein Formular auch jeder Dummblöd ausfüllen könnte, dann spricht das schön Bände.
Das ist gar nicht so teuer. Erste Google Treffer ca. 100 Euro pro Bewertung.
Bei vielen Bewertungen lässt der Anwalt mit sich verhandeln.
Firmenrechtsschutz ist auch gut, dort werden pro Bewertung viel höhere Summen abgerechnet.
Mit einem bestehenden BGH-Urteil hast du aber schon sehr gute Chancen den Fall zu gewinnen. Und das werden auch die Fitness-Studios künftig berücksichtigen, denn diese haben sicherlich keine Lust selbst Kosten zu produzieren, auf denen sie später mit hoher Wahrscheinlichkeit sitzen bleiben.
Das ist aber nicht der Regelfall. Zumal man auch Unternehmern nicht spenden muss. Die "Familie" betreibt das Gym wahrscheinlich nicht ehrenamtlich und aus Nächstenliebe.
Ich sehe das schon problematisch, wenn die Fehlzeiten am Ende angehängt werden. Angenommen du hast eh 6 Monate Kündigungsfrist. Man kündigt ja eh wenn man raus will, also 6 Monate+7 Monate Schließung. Diese Zeit kann man oft nicht mehr nutzen und hat sie umsonst bezahlt. Für das Studio also ein guter Deal.
Also bei meiner Bank wurden unrechtmäßige Gebühren (BGH Urteil vor kurzem) proaktiv erstattet ohne Anwalt.
Solch ein kundenfreundliches Verhalten sollte es hier auch geben, aber da müssen wahrschl. echt ein paar klagen.
Es handelt sich ja mindestens um 7 Monate, die viele zu viel gezahlt haben.
- Mahnung mit angemessener Fristsetzung, Grund, Betrag und Bankverbindung per Einschreiben
- Geht bis zum Ende der Frist keine Zahlung ein, bei Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen
- Nach 14 Tagen Gerichtsvollzieher beauftragen
Fütter den mit seinem 08/15 Wissen nicht noch
Ein Mahnbescheid wird vor dem Vollstreckungsbescheid beantragt. Du bringst da etwas durcheinander.
Allgemein ist ein gerichtliches Mahnverfahren nicht sinnvoll. Man sollte eine ausdrückliche Zahlungsaufforderung versende und bei Nichtzahlung direkt Klage erheben.
Eine Forderung muss aber erst mal festgestellt werden. Das macht dann das Gericht (vollstreckbares Urteil), und die Kosten dafür sind sicherlich höher als den Mahn- und Vollstreckungsbescheid selbst anzufordern.
Natürlich kann es sein, dass es einen Widerspruch gibt, dann muss es trotzdem vor Gericht. Aber die geringen Kosten der eigenen Beantragung sollte auf jeden Fall einen Versuch wert sein.
Das liegt aber v.a. an Weicheiern die nicht zu ihrer Bewertung stehen. Ich würde sachlich formulieren (mach ich immer) und das zur Not auch bis vor Gericht durchziehen.
Kostet aber auch Zeit.
Zumal viele sich sachlich auszudrücken versuchen, doch dann wird jedes Wort auf die Goldwaage gelegt.
Das tun sie hiermit doch. Zum Anwalt gehen, der kümmert sich und die Gegenseite muss ihn bezahlen. So funktioniert unser Rechtssystem.
Da ist mir eine Zeile in der Aufzählung verloren gegangen:
- Mahnung mit angemessener Fristsetzung, Grund, Betrag und Bankverbindung per Einschreiben
- Mahnbescheid beantragen und zustellen lassen.
- Geht dann immer noch keine Zahlung ein, bei Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen
- Nach 14 Tagen Gerichtsvollzieher beauftragen
Sorry so ein Quatsch. Es gibt das Recht auf freie Meinungsäusserung.... nicht umsonst versucht es ja der Anwalt im o.g. Beispiel über die Masche "Mitbewerber".
Der Anwalt hätte sich hier auch ne nette Bewertung verdient.
Leider ist unser Studio "Fit for Freitag (FfF)" insolvent. Forderung werden aber von unserem Insolvenzverwalter Doktor Grinseberg bearbeitet.
Werbung: Unser neues Studio "Fit for Friday (FfF)" würde sich aber freuen, Sie als Neukunde begrüßen zu dürfen. Der erste Monat ist gratis. 30 % Rabat mit dem Gutscheincode "MyDeaXz" für die Jahresmitgliedschaft.
EGMR auch noch
War auch bei fitX und mir wurden die monate hinten dran gehangen. Fand ich für meinen fall jetzt okay. Ich werde da nicht den paar euro hinterherrennen, auch wenn die es sicherlich irgendwo verdient hätten für so eine aktion.
Aber verstehe die vorredner schon. Man zieht um und dann bekommt man in berlin extra monate, obwohl man in hamnurg lebt. Sinnlos.
waz.de/sta…tml
Zitat:
Das Unternehmen stellte an den Eingängen zuvor Schilder auf, die die neuen Preise ankündigten. „Für die geplante Beitragsanpassung benötigen wir deine Zustimmung“, war dort zu lesen. „Durch das Passieren des Drehkreuzes erklärst du diese Zustimmung.“
Habe mir leider nichts notiert und würde mein Glück ja trotzdem mal bei Xtrafit versuchen wollen.
"Je nach Bundesland gab es unterschiedliche Schließzeiten: Beispielsweise begann der erste Lockdown in Nordrhein-Westfalen am 17.03.2020 und dauerte bis zum 11.05.2020, der zweite vom 02.11.2020 bis zum 15.05.2021."
fine.so/mag…-s/
Nach dem 15.05.2021 galt in NRW: Öffnung bei bestimmter Inzidenz.
Klappt aber nur, wenn auf den Mahnbescheid nicht mit Widerspruch reagiert wird......
Ich hoffe, du meinst nett im positiven Sinne. Denn der Anwalt macht nur seine Arbeit. Würdest du ihn einfach negativ bewerten, obwohl du nicht sein Mandant bist, wäre das auch nicht in Ordnung.
Isso wir sind hier im tiefsten Kommunismus gelandet, daher sind die meisten Gyms auch rot...
Das war wahrscheinlich die Kurzform.
Mahnbescheid beantragen und zustellen lassen.
Wenn keine Reaktion erfolgt, Vollstreckungsbescheid beantragen, dann vollstrecken lassen.
Wenn Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt wurde, Klage einreichen …
Man muss nicht immer explizit Klage einreichen, regelmäßig erfolgt dies automatisch bei Widerspruch bzw. Einspruch.
Nein. Ein Widerspruch erledigt den Mahnbescheid. Dann muss der Gläubiger die Forderung aktiv einklagen über das Gericht.
Es wäre mir neu, wenn es in Deutschland "automatische Klagen" gibt