eingestellt am 24. Sep 2023 (eingestellt vor 16 h, 57 m)
Hallo,
gibt es hier Steuerexperten? Ich brüte gerade über meiner Steuererklärung. Und finde die Meldung, dass die großen Verkaufsportale jetzt ihre Verkäufer ans Finanzamt melden müssen. Info siehe hier: steuertipps.de/ste…den
Neben einigem privatem Kram (Kinderklamotten, Spielzeug) habe ich mein altes iPad, meinen alten Monitor und - der größte Batzen - zwei neue Smartphones verkauft. Damit wird Ebay meine Daten wohl ans Finanzamt melden. Die Smartphones (wie für einen MyDealzer nicht ungewöhnlich) stammen aus Mobilfunkverträgen, die wir privat nutzen. Ich habe aber keine Ahnung, wie man den Gewinn aus den Smartphone-Verkäufen berechnen soll. Konkret: Wie setze ich den "Einkaufspreis" der Smartphones an? 24x monatliche Vertragskosten? Dann hätte ich ja sogar Verlust gemacht. Oder setze ich irgendeinen Wert als Aufpreis für den Handyvertrag an? Welchen?
Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht oder Infos vom Steuerberater oder so?
gibt es hier Steuerexperten? Ich brüte gerade über meiner Steuererklärung. Und finde die Meldung, dass die großen Verkaufsportale jetzt ihre Verkäufer ans Finanzamt melden müssen. Info siehe hier: steuertipps.de/ste…den
Neben einigem privatem Kram (Kinderklamotten, Spielzeug) habe ich mein altes iPad, meinen alten Monitor und - der größte Batzen - zwei neue Smartphones verkauft. Damit wird Ebay meine Daten wohl ans Finanzamt melden. Die Smartphones (wie für einen MyDealzer nicht ungewöhnlich) stammen aus Mobilfunkverträgen, die wir privat nutzen. Ich habe aber keine Ahnung, wie man den Gewinn aus den Smartphone-Verkäufen berechnen soll. Konkret: Wie setze ich den "Einkaufspreis" der Smartphones an? 24x monatliche Vertragskosten? Dann hätte ich ja sogar Verlust gemacht. Oder setze ich irgendeinen Wert als Aufpreis für den Handyvertrag an? Welchen?
Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht oder Infos vom Steuerberater oder so?
Zusätzliche Info
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40 Kommentare
sortiert nachAber es geht um Gewinn. Du hattest doch bestimmt auch Kosten an den Smartphones oder?
Gemeldet wird erst ab der 31. Anzeige oder ab 2000€ mutmaßlichen Einnahmen an das FA.
Ich weiß nicht wie die Spekulationsfrist für Smartphones ist, aber bei Uhren z.B. beträgt diese 12 Monate. Kaufst du also eine AP Royal Oak für 20k, behältst diese 12 Monate und verkaufst sie für 40k hast du 20k steuerfreien Gewinn.
Meine persönliche Meinung ist aber dass das FA sich nicht für kleine Fische die 4k pro Jahr schwarz verdienen interessiert sondern für die ab 25k aufwärts oder jene die Hartz IV beziehen und einen regen Handel mit Smartphones treiben.
Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, gibst du die „Gewinne“ über 600€ an. (bearbeitet)
Besonders bei Kleinanzeigen kann man es nicht nachvollziehen. Da gibt es nämlich nicht mehr den Button "Verkauft", sondern man kann nur noch seine Anzeige löschen. D.h. keiner weiß, ob die Ware verkauft wurde oder ob du einfach die Anzeige gelöscht hast. Nutzt man das KA Bezahlsystem, ist es eher nachverfolgbar, denn dort gibt es seit kurzem eine Auflistung der Einnahmen.
Hat man aber Abholung und Barzahlung oder Paypal/Überweisung, ist es nicht nachvollziehbar.
Kleinanzeigen hat auch keine Steuer IDs, weil man die da nicht angeben muss. (bearbeitet)
Aufgrund von Summe und Anzahl der Verkäufe wird Ebay das ans Finanzamt melden.
Quelle Ebay und Co melden Privatverkäufe ab 1.1.2023 ans Finanzamt (lohi.de)
Oder hier auch nochmal: Privatverkauf Steuer - Gebrauchte Sachen im Internet verkaufen hat Steuerfolgen (finanztip.de)
Es geht um Gewinnerzielung. Gewinn erzielt man in der Regel nie mit gebrauchten Artikeln, eben weil man einen Wertverlust durch den Gebrauch hat. Deswegen hat man als Privatverkäufer von gebrauchten Sachen auch nichts zu befürchten.
Damals, als das Gesetz angekündigt wurde, hatten viele schon Panik, obwohl das, was ich hier zitiert habe, damals schon klar war und jetzt gibt es immer noch Leute, die in Panik verfallen, obwohl es klar beschrieben wird. Man muss Gewinn erzielen und den muss man dann, angeben. D.h. wenn man z.B. bei einem Deal einen Artikel sehr günstig kauft und den dann mit Gewinn wieder verkauft.
Also wenn man viel verkauft und auch teurere Sachen, müssen die Plattformbetreiber einen melden. Hat man nur gebrauchte Sachen verkauft (was man als Privatperson in der Regel macht), passiert gar nichts, weil kein Gewinn erzielt wurde, sondern nur Erlös. (bearbeitet)