Steuern bei Privat-Verkauf von Handys aus Mobilfunkvertrag

eingestellt am 24. Sep 2023 (eingestellt vor 16 h, 57 m)
Hallo,

gibt es hier Steuerexperten? Ich brüte gerade über meiner Steuererklärung. Und finde die Meldung, dass die großen Verkaufsportale jetzt ihre Verkäufer ans Finanzamt melden müssen. Info siehe hier: steuertipps.de/ste…den
Neben einigem privatem Kram (Kinderklamotten, Spielzeug) habe ich mein altes iPad, meinen alten Monitor und - der größte Batzen - zwei neue Smartphones verkauft. Damit wird Ebay meine Daten wohl ans Finanzamt melden. Die Smartphones (wie für einen MyDealzer nicht ungewöhnlich) stammen aus Mobilfunkverträgen, die wir privat nutzen. Ich habe aber keine Ahnung, wie man den Gewinn aus den Smartphone-Verkäufen berechnen soll. Konkret: Wie setze ich den "Einkaufspreis" der Smartphones an? 24x monatliche Vertragskosten? Dann hätte ich ja sogar Verlust gemacht. Oder setze ich irgendeinen Wert als Aufpreis für den Handyvertrag an? Welchen?


Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht oder Infos vom Steuerberater oder so?
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40 Kommentare

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  1. blubdidup's Profilbild
    Wenn du "Angst" vor der Steuer hast (das ist in meinen Augen bei dem Umfang deiner Verkäufe aber nicht notwendig), ruf halt einfach beim Finanzamt an und frag direkt nach ("...ich bin der Meinung, dass ich unter 600 Euro Gewinn bin, muss ich das angeben..."). Dann bekommst du die Info aus erster Hand und umgehst gefährliches Halbwissen von unbekannten aus dem Netz.
    -Dealalarm's Profilbild
    Die Info am Telefon ist wertlos.
  2. macs27's Profilbild
    Sind die 600€ pro Person schon überschritten? (bearbeitet)
  3. Wetterfrosch48's Profilbild
    Wenn Du jetzt die Steuer machst wird es ja wohl für 2022 sein, die Portale melden erst in 2024 Zahlen für 2023. Für 2022 gibt es keine Meldungen. Bei 2 Smartphones aus Handyvertrag würde ich übrigens garnichts angeben, da würde ich schauen ob das Finanzamt da irgendwann mal was nachfragt.
  4. Milkreis's Profilbild
    Also wenn du die Smartphones verkauft und das Geld bar bekommen hast - kann das FA das nicht nachvollziehen. (Sofern es keine Anzeige bei kleinanzeigen war)

    Aber es geht um Gewinn. Du hattest doch bestimmt auch Kosten an den Smartphones oder?

    Gemeldet wird erst ab der 31. Anzeige oder ab 2000€ mutmaßlichen Einnahmen an das FA.

    Ich weiß nicht wie die Spekulationsfrist für Smartphones ist, aber bei Uhren z.B. beträgt diese 12 Monate. Kaufst du also eine AP Royal Oak für 20k, behältst diese 12 Monate und verkaufst sie für 40k hast du 20k steuerfreien Gewinn.

    Meine persönliche Meinung ist aber dass das FA sich nicht für kleine Fische die 4k pro Jahr schwarz verdienen interessiert sondern für die ab 25k aufwärts oder jene die Hartz IV beziehen und einen regen Handel mit Smartphones treiben.

    Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, gibst du die „Gewinne“ über 600€ an. (bearbeitet)
    Ray_of_Light's Profilbild
    (Sofern es keine Anzeige bei kleinanzeigen war)

    Besonders bei Kleinanzeigen kann man es nicht nachvollziehen. Da gibt es nämlich nicht mehr den Button "Verkauft", sondern man kann nur noch seine Anzeige löschen. D.h. keiner weiß, ob die Ware verkauft wurde oder ob du einfach die Anzeige gelöscht hast. Nutzt man das KA Bezahlsystem, ist es eher nachverfolgbar, denn dort gibt es seit kurzem eine Auflistung der Einnahmen.
    Hat man aber Abholung und Barzahlung oder Paypal/Überweisung, ist es nicht nachvollziehbar.
    Kleinanzeigen hat auch keine Steuer IDs, weil man die da nicht angeben muss. (bearbeitet)
  5. Shitcoin-Experte's Profilbild
    Am besten meldest du ein Gewerbe an. Du bist ja jetzt sowas wie ein Wiederverkäufer.
  6. lax214's Profilbild
    Über den Steuerabruf von Wiso (20€ pro Lizenz, 5 Erklärungen pro Lizenz) findest du alles bereits in den richtigen Zeilen eingetragen was das Finanzamt weiß. Wenn nichts drin steht
    Multion's Profilbild
    Kann Wiso auch Steuerbescheide von Banken abgreifen mir sind welche Abhandengekommen. Also es geht mir um die KAP wegen Steuersatz unter 25%
  7. Ezekiel's Profilbild
    Woher soll das FA wissen, woher die Smartphones stammen? Was kostet ein Smartphone zum Verkaufsdatum Liste und was hast du verlangt?
    41812's Profilbild
    Es ist egal, woher sie stammen, es geht um die absolute Summe, die erlöst wurde. 
  8. xellery's Profilbild
    Private Veräußerungsgewinne von Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind nicht steuerpflichtig. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG.
    polyphamos's Profilbild
    Damit sind Gegenstände gemeint, die du im Alltag nutzt. Keine verschweißte unbenutzte Lagerware
  9. Aushilfsmafiosi's Profilbild
    Im Zweifel würde ich den Gerätepreis bei idealo/geizhals zum Zeitpunkt deines Einkaufs als Kosten ansetzen und gegen den Verkaufserlös verrechnen. Bleiben die Kosten für den Datentarif. Theoretisch wäre dessen Preis ohne Bündelung zu ermitteln und dann die Differenz für den wahrscheinlich billigeren Tarif als Gewinn anzusetzen. Worüber sprechen wir in der Summe? 100,- pro 12 Monate?
    Turaluraluralu's Profilbild
    Gewerblich wäre das so. Privat gibt's aber keine Bilanz und somit auch keine Gegenrechnung von Beschaffungspreisen, mitgekauften und irgendwie bewerteten Dienstleistungen und so weiter. Da gibt's nur Einnahmen und fertig.
  10. iamback's Profilbild
    so weit kommts noch, dass man 2 verkaufte smartphones als privatperson bei der steuer angibt. vergiss es, mach dir keine sorgen und lass es weg !
    Multion's Profilbild
    dauert nicht mehr lange
  11. NYCity's Profilbild
    Autor*in
    Kurz zur Ergänzung: Ich habe letztes Jahr laut Ebay knapp 100 Artikel für rund 3000€ verkauft. Darunter die beiden Handys, 3x ein gebrauchtes iPad (was bei den ersten beiden Anläufen nicht bezahlt wurde, aber trotzdem 3x in der Ebay-Liste auftaucht), einen gebrauchten Monitor und viel Kleinkram. Vom Kinder BVB-Trikot für 30€ bis zu Büchern und CDs für weniger als 2€.
    Aufgrund von Summe und Anzahl der Verkäufe wird Ebay das ans Finanzamt melden.
    Wetterfrosch48's Profilbild
    Das gilt erst ab 2023 also vergiss letztes Jahr.......
  12. Ray_of_Light's Profilbild
    Ich verstehe die Panik immer nicht:

    Sind auf alten Krempel Steuern zu zahlen?
    „Nein“, sagt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. „Wenn es sich um gebrauchte Artikel des täglichen Lebens handelt, darf so viel veräußert werden, wie man will.“ Hier haben Privatverkäufer steuerrechtlich nichts zu befürchten. Denn es ist davon auszugehen, dass bei gebrauchten Alltagsgegenständen keine Gewinnerzielung vorliegt. Sprich, in der Regel werden diese Gegenstände unter dem Neupreis, den der Verkäufer einst dafür gezahlt hat, verkauft. Dass mit einem T-Shirt bei einem Verkaufspreis von 2 Euro kein Gewinn gemacht wird, ist klar. Außer dem Informationsfluss von der Onlineplattform an das Finanzamt ist nichts weiter zu befürchten.
    Quelle Ebay und Co melden Privatverkäufe ab 1.1.2023 ans Finanzamt (lohi.de)

    Oder hier auch nochmal: Privatverkauf Steuer - Gebrauchte Sachen im Internet verkaufen hat Steuerfolgen (finanztip.de)

    Es geht um Gewinnerzielung. Gewinn erzielt man in der Regel nie mit gebrauchten Artikeln, eben weil man einen Wertverlust durch den Gebrauch hat. Deswegen hat man als Privatverkäufer von gebrauchten Sachen auch nichts zu befürchten.

    Damals, als das Gesetz angekündigt wurde, hatten viele schon Panik, obwohl das, was ich hier zitiert habe, damals schon klar war und jetzt gibt es immer noch Leute, die in Panik verfallen, obwohl es klar beschrieben wird. Man muss Gewinn erzielen und den muss man dann, angeben. D.h. wenn man z.B. bei einem Deal einen Artikel sehr günstig kauft und den dann mit Gewinn wieder verkauft.

    Also wenn man viel verkauft und auch teurere Sachen, müssen die Plattformbetreiber einen melden. Hat man nur gebrauchte Sachen verkauft (was man als Privatperson in der Regel macht), passiert gar nichts, weil kein Gewinn erzielt wurde, sondern nur Erlös. (bearbeitet)
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