eingestellt am 27. Nov 2021
Es geht um den Kauf eines E-bikes für 1518€ über Topcashback im Poco Onlineshop. Zum Kaufzeitpunkt gab es bei Poco die "20% auf alles" Aktion!
Bei mir wurde der Kauf über Topcashback korrekt registriert, sehe jetzt aber im Dashboard folgendes:
"Poco Onlineshop Cashback wurde vom Händler abgelehnt"
Kann man da Einspruch gegen Topcashback erheben? Es geht hier schließlich um knapp 130€ Cashback (10% Cashback bei Kauf über 900€ im Poco Onlineshop). Topcashback habe ich noch nicht angeschrieben, möchte zunächst eueren Rat einholen.
Bei mir wurde der Kauf über Topcashback korrekt registriert, sehe jetzt aber im Dashboard folgendes:
"Poco Onlineshop Cashback wurde vom Händler abgelehnt"
Kann man da Einspruch gegen Topcashback erheben? Es geht hier schließlich um knapp 130€ Cashback (10% Cashback bei Kauf über 900€ im Poco Onlineshop). Topcashback habe ich noch nicht angeschrieben, möchte zunächst eueren Rat einholen.
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37 Kommentare
sortiert nachUnd „Das“ dafür mit ss (bearbeitet)
Beim getätigten Kauf wurde kein Gutscheincode explizit meinerseits eingetragen. Die 20% wurden dank der Aktion automatisch im Einkaufsvorgang vom Preis abgezogen!
Es geht einfach nicht an, dass man Cashback anbietet und diese nicht gewährt obwohl man alles richtig gemacht hat. Wenn Unternehmen wie Poco sich querstellen, muss man diese aus dem Cashback Portfolio rausnehmen und solange diese drin sind sollte man auch für gerade stehen. (bearbeitet)
agbs sind rechtlich nicht immer wirksam
Man geht einen Vertrag mit dem Cashback-Anbieter ein. Sofern man sich an die Regeln hält sollte es am Ende auch zur Auszahlung kommen. Eine Ablehnung weil der Händler ablehnt kann doch nicht rechtens sein. Hier wird das unternehmerische Risiko des Cashbackanbieters auf den User umgewälzt.
Auch wenn das in den AGB so steht, es fühlt sich rechtlich nicht korrekt an. Vermutlich brauchen wir hier mal einen Präzedenzfall vor Gericht.
Das spiegelt genau meine Auffassung wieder! Und nochmal: es wurde kein Gutscheincode beim Kauf verwendet, die 20% wurden an der Kasse automatisch abgezogen!
99% der Probleme gibts doch eh bei Gutscheinen die nicht einsetzbar sind... also einfach den Ball flach halten. Mal gewinnt, mal verliert man
Der Vergleich hinkt aber. Ein Handwerker muss auch sein Material beim Lieferanten bezahlen wenn der Kunde seine Rechnung an ihn nicht bezahlt. Das Beispiel ist genauso gut/schlecht wie deins.
Wenn das Risiko komplett beim Endkunden liegt hat der Cashbackanbieter 0 Anreiz gegen eine ev. fehlerhafte Ablehnung vorzugehen.
Der Cashback-Anbieter wirbt mit "X% Cashback wenn du über unseren Link bestellst". Das ist quasi die Dienstleistung die sie anbieten. Der Kunde kann doch am Ende gar nicht nachvollziehen ob der Cashbackanbieter am Ende sein Geld bekommt oder nicht. Somit völlig intransparent. Wenn der Kunde alles richtig macht sollte der Cashbackanbieter zahlen. Wenn er vom Händler nichts bekommt ist das sein Pech bzw. er muss das Geld eben beim Händler einfordern = unternehmerisches Risiko.
Ich kann dir als Händler auch nicht einfach einen Handyvertrag mit 500€ Auszahlung anbieten und x Monate nachdem du den Vertrag bei mir abgeschlossen sage ich dir: Sorry, aber der Mobilfunkanbieter hat mir die Provision nicht bezahlt, die Auszahlung bekommst du nicht. Das steht dann auch irgendwo im Kleingedruckten als okay. Ist das fair? Nein. (bearbeitet)
20% auf Alles ist kein "Gutscheinfehler
Mit gelistet ist bei Tcb immer seltsam.. steht in den Bedingungen, nur nen Code hab ich dort noch nie gesehen.
Außerdem wäre die Frage..ob der 20% Abzug im Warenkorb automatisch erfolgt ist..also ob überhaupt 'n Code verwendet wurde
Achso? Du meinst also, der Cashbackanbieter sollte unbezahlt arbeiten? Das machst du natürlich auch…
Wenn das so laufen würde, gäbe es keine CB Anbieter.
Es ist wie es ist, bekommen die ihr Geld bekommst du deines auch!
Der Vertrag lautet:
Bekommen die nichts, bekommst du auch nichts!
Wenn du ohne CB nicht kaufen würdest, lass es direkt! Nicht kaufen = 0 Risiko. Einfache Nummer oder? (bearbeitet)
Hast recht, war ein Direktabzug. Aber ein Gutscheinfehler war es trotzdem. Poco wollte wohl nur nicht reduzierte Artikel billiger machen. Alle interessanten Artikel sind dort aber immer mindestens einige Euro reduziert. mydealz.de/dis…594
Ob die Ablehnung des Cashbacks durch Poco ohne genutzten Gutschein gerechtfertigt ist, müsste man dann wohl doch anfragen. Aber ich vermute, dass da nichts bei rumkommt.
Cashback wird oft auf den Kaufpreis (ohne MwSt.) bezogen berechnet. Die 20% waren Rabatt seitens Poco, 10% Cashback.
Heißt bei (nach 20% Rabatt) 1518 Euro: 1518:1,19*10%=127,56 Euro. (bearbeitet)
aus welcher Provision willst Du dann einen Anteil bekommen ?
Ja, frag nach Gründen. Nachdem "Poco Onlineshop Cashback wurde vom Händler abgelehnt" nicht als solcher gilt.
Nur, dass ich das richtig verstanden habe: 20% Ermäßigung gab es vom Händler, richtig? Und Cashback sollte nochmal on top kommen, korrekt?
Letztlich gibt es ja einen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Cashback-Anbieter. Und wenn da x % Cashbackrate vereinbart sind, muss er das auch leisten - es sei denn natürlich, in den AGB ist das für so einen Fall ausgeschlossen. Generell aber ist das nicht das Problem des Kunden, wenn der Cachback-Anbieter seine Provision vom Händler nicht bekommt.
Das ist doch Quatsch. Ich weiß nicht, wie das im Detail läuft, aber die Cashback-Anbieter werden doch auch irgendwelche Verträge mit den Händlern haben, die einzuhalten sind.
Das ist eben die Frage: Steht das so konkret irgendwo? Wenn ja, ist ja alles geregelt … aber eben nur dann.
Genauso schaut es aus! Die 20% gab es direkt vom Händler!
Dem ist nicht so, es gab und gibt diesbezüglich keine Klausel.
ja, das steht in den TopCashback AGB unter Punkt 6.5, dass wenn TopCashback keine Provision erhält man als Käufer keinen Cashback bekommt. Das ist dann natürlich auch die Frage, ob der Händler tatsächlich wie von TopCashback angegeben die Auszahlung abgelehnt hat. Mir kommt das ganze sehr spanisch vor! Was man hier so liest, scheitert der Cashback merkwürdigerweise immer bei größeren Summen....
ernsthafte Frage: ist das ironisch gemeint? (bearbeitet)
Hat der Anbieter sehr wohl, weil er damit Miete, Mitarbeiter etc. bezahlen muss…
Hinkt übrigens nicht, da der Anbieter seine Sachen auch bezahlen muss, selbst wenn er Ausfälle durch CB hat…
Und… ein möglicher CB Empfänger ist kein Zulieferer
Ja sicher ironisch gemeint, dass ist doch definitiv ein Grund und mehr Infos wird Topcashback auch nicht haben… (bearbeitet)
Doch kann der Kunde nachvollziehen! Der CB Anbieter gibt Auskunft wie wir schon festgestellt haben. Sollte der Kunde (warum auch immer) anzweifeln das dem so wäre, kann er mit dem Kooperationspartner in Kontakt gehen und das erfragen.
So wie du dir das wünschst funktioniert es nicht, dementsprechend wird es gehandhabt wie es gehandhabt wird. Zu spekulieren das / ob der Kunde alles richtig macht, macht überhaupt keinen Sinn. Noch weniger das der Kooperationspartner da 100% mitspielt. Wenn der sagt „Nein“ kann der CB Anbieter auch nichts machen.
Wenn du mir als Händler 500€ Auszahlung anbietest mit einem Handyvertrag, dann nehme ich die DIREKT mit, ansonsten NO DEAL!
Natürlich ist das fair, vorher im Vertrag festzuhalten wovon die Auszahlung abhängig ist!
Und… noch nichtmal im Kleingedruckten. Wer halt so dumm ist Verträge abzuschließen ohne sie durchzulesen, der hats halt auch nicht anders verdient. Nicht umsonst heißt es immer wieder „cb nur als gimmick, nicht als Kaufgrund!“
In dem hier genannten Fall scheint es offensichtlich das Poco nen Fehler gemacht hat. Da sollte der TE dankbar sein dass das so durchgegangen ist und nicht weinen weil er kein CB bekommt. Ist zwar schade aber so isses eben…
Hier geht es ja auch um das Cashback
ich checke es nicht. egal.
In den AGBs von z.B: Shoop steht dass kein Anspruch auf Cashback besteht d.h. sie können es ablehnen wie sie wollen
Warum sollte das nicht stimmen. Dann solltest Du Topcashback nicht mehr nutzen, wenn Du dies unterstellst.
Ich würde auf alle Fälle nochmals nachfragen und mitteilen, Du hast Dich an die Bedingungen gehalten, mit welcher Begründung Poco denn genau abgelehnt hat.
Dann zeig doch mal bitte den Angebotstext von Poco, wenn Du Dir so sicher bist, dass sie das nicht ausgeschlossen haben...
Was eine Wischi-Waschi Argumentation
Erst darauf argumentieren, dass man einen gültigen Vertrag laut AGBs abgeschlossen hat, dann aber sagen die AGBs sind nicht wirksam
Ist aber so. Es gibt immer wieder ungültige Klauseln die regelmäßig von Gerichten einkassiert werden. Insbesondere Banken sind da regelmäßig betroffen. Reinschreiben kann man in den Vertrag also alles. Ob es rechtlich ok ist, das ist ein ganz anderes Thema.
Natürlich ist es so. Sich aber erst auf die AGB berufen aber dann sagen, dass es eh ungültig ist, ist aber eine Schwchsinnsargumentation
Das AGB ohne s geschrieben wird