eingestellt am 23. Mär 2023
Halöle liebe Leute,
ich bin seit dem 01.02 aus einer ehemaligen "Bruchbude" raus, einem Pseudo-Studentenwohnheim was aber vollbesetzt war mit sehr fragwürdigen Leuten und mit katastrophalen hygienischen Zuständen (Mülltonnen waren mit Ratten besetzt, Wohnung voller Schaben, gesamter Komplex stank nach Zigarettenrauch etc.) hab damals leider aufgrund des Wohnungsmangels in der Stadt keine bessere Wohnung finden können.
Dementsprechend war der Vermieter ebenso fragwürdig. Nach 5 Monaten hab ichs aber rausgeschafft und er meinte alles sei okay, ich hab alles ordentlich hinterlassen und auf die Nebenkostenabrechnung müsse nicht gewartet werden. Ergo Aussage von ihm "Kaution wird Ihnen zeitnah überwiesen".
Bin Student und die Kaution beträgt 960,00€, also ne dicke Stange Geld die mir grad fehlt.
Hab jetzt seit dem 01.02 dem Vermieter mehrmals geschrieben, angerufen etc. keine Reaktion. Das Muster war aber auch schon vorher so, dass er sich kaum um die Wohnung gekümmert hat und nur sporadisch geantwortet hat.
Nun also meine Frage: Wie gehe ich da jetzt am Besten vor? Ist es noch zu früh, da schwere Geschütze aufzufahren? Oder würdet ihr da direkt ein Mahnverfahren einleiten mit schriftlicher Frist an die Adresse des Vermieters? Welche Kosten würden denn ggf. bei solch einem Verfahren auf mich zukommen? Das sollte sich doch soweit ich weiß noch im Rahmen bewegen (ca. 30-50€?)
Über etwaige Erfahrungsberichte eurerseits würd ich mich sehr freuen!!
ich bin seit dem 01.02 aus einer ehemaligen "Bruchbude" raus, einem Pseudo-Studentenwohnheim was aber vollbesetzt war mit sehr fragwürdigen Leuten und mit katastrophalen hygienischen Zuständen (Mülltonnen waren mit Ratten besetzt, Wohnung voller Schaben, gesamter Komplex stank nach Zigarettenrauch etc.) hab damals leider aufgrund des Wohnungsmangels in der Stadt keine bessere Wohnung finden können.
Dementsprechend war der Vermieter ebenso fragwürdig. Nach 5 Monaten hab ichs aber rausgeschafft und er meinte alles sei okay, ich hab alles ordentlich hinterlassen und auf die Nebenkostenabrechnung müsse nicht gewartet werden. Ergo Aussage von ihm "Kaution wird Ihnen zeitnah überwiesen".
Bin Student und die Kaution beträgt 960,00€, also ne dicke Stange Geld die mir grad fehlt.
Hab jetzt seit dem 01.02 dem Vermieter mehrmals geschrieben, angerufen etc. keine Reaktion. Das Muster war aber auch schon vorher so, dass er sich kaum um die Wohnung gekümmert hat und nur sporadisch geantwortet hat.
Nun also meine Frage: Wie gehe ich da jetzt am Besten vor? Ist es noch zu früh, da schwere Geschütze aufzufahren? Oder würdet ihr da direkt ein Mahnverfahren einleiten mit schriftlicher Frist an die Adresse des Vermieters? Welche Kosten würden denn ggf. bei solch einem Verfahren auf mich zukommen? Das sollte sich doch soweit ich weiß noch im Rahmen bewegen (ca. 30-50€?)
Über etwaige Erfahrungsberichte eurerseits würd ich mich sehr freuen!!
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82 Kommentare
sortiert nachGrundsätzlich ist die Vorgehensweise so:
- Einschreiben mit Frist
- Mahnbescheid
- Kohle bekommen
Mahnbescheid kannst du online stellen und kostet ein paar Euro, die Kosten kannst du dem Vermieter aber verrechnen.
Wenn du nichts schriftlich hast, würde ich die 6 Monate abwarten und dann wie oben beschrieben vorgehen.
Eigentlich gibt es nur einen guten und halbwegs schnellen Ausgang: Er akzeptiert und zahlt direkt. Alles andere macht weiteren Ärger und kann enorm viel Zeit (und auch etwas Geld) kosten.
Habe den Eindruck, die "Mahnbescheid"-Tipps kommen vor allem von von Leuten, die sowas nie eingesetzt haben. (bearbeitet)
Empfehlung des Mieterbundes war: Warte 6 Monate ab, dann Mahnbescheid. Habe ich so gemacht, war einfach und hat nix gebracht, da der Vermieter ohne Begründung widersprochen hat.
Dann über die Rechtsschutzversicherung des Mieterbundes Kaution eingeklagt. Der Anwalt ist exakt so gut, wie Du ihn mit Informationen versorgst. Ist für Deine Situation vermutlich nicht so relevant, ich hatte wirklich seitenweise Vorwürfe bezüglich verschiedener Schäden, zu denen ich Stellung nehmen musste.
Die Gerichtsverhandlung war für mich eher ernüchternd. Der Richter hat fast alle Punkte des Vermieters verworfen und nur einen einzigen verhandelt, ich hatte die Wohnung nicht weiß gestrichen. Sie war aber auch beim Einzug nicht weiß. Das konnte ich nicht beweisen, daher hat der Richter einen Vergleich vorgeschlagen, ich soll 80% der Kaution zurückbekommen und der Vermieter behält 20%. Der Anwalt hat mir kurz vorgerechnet wie viele Stunden ich in der Weiterführung des Prozesses versenken müsste, also habe ich dem Vergleich zugestimmt. Habe also 360€ für die Farbe gezahlt, 150€ Selbstbeteiligung der Rechtsschutz und knapp 1300€ zurückerhalten. Etwa ein Jahr nach meinem Auszug. Dafür habe ich locker 30 Stunden Arbeit (Termine mit Anwalt und Gericht, Briefe lesen, Recherche, Stellungnahmen schreiben, etc) investiert.
Ein Hinweis noch, da hier viel vom Übergabeprotokoll gesprochen wird. Ein weiterer Aspekt der Frist ist auch die Nebenkostenabrechnung. Wenn diese immer vom 01.01. bis 31.12. erfolgt, hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse den Betrag einer zu erwartenden Nachzahlung einzubehalten, den Du für den Januar zu leisten hast. (bearbeitet)
Wenn du keine Rechtsschutzes gehabt hättest wäre das echt ein Scheiß gewesen wegen den Prozesskosten die du durch den Vergleich ja anteilig hättest zahlen müssen...
Woran lag es grundsätzlich? Gab es kein ausführliches Übergabeprotokoll bei Einzug und keine Bilder?
Gericht. Geht übrigens auch ohne Anwalt.
Gerichtskostenvorschuss müsste in dem Fall 114€ betragen.
Alternativ ein Mahnbescheid, aber das ist halt (zunächst) ein zahnloser Tiger und im Zweifel geht es dann trotzdem
vor Gericht. Also im
wirst Case noch mehr verschenkte Zeit.
Es haben schon mehrere Leute innerhalb dieses Threads Paragraphen und Urteile geteilt die deine Aussage als falsch entlarven!
Die Kaution kann wegen zu erwartender Nachzahlungen übrigens auch NICHT schon im Vorfeld „verrechnet“ werden. Auch wenn viele Vermieter das gerne machen.
Dann würde ich auch dazu raten, jetzt einen Brief aufsetzen, dass bis zu einer bestimmten Frist der Geldbetrag überwiesen wird.
Wenn dies nicht erfolgt, würde ich einen elektronischen Mahnbescheid beantragen. Kostet jetzt auch nicht so sonderlich viel. Wenn er dem widerspricht würde ich dann mal weiter sehen.
Dem Vermieter wird von der Rechtssprechung regelmäßig eine Prüfungsfrist für mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis von 6 Monaten zugestanden. Der Zeitraum darf jedoch nicht als starre Frist verstanden werden. Demnach darf der Hausherr die Kaution nicht länger einbehalten, als zur Feststellung seiner berechtigten Forderungen notwendig ist. Er darf die Auszahlung daher nicht unnötig verzögern (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2003 – I-10 U 46/03). Sind alle Mieten und Nebenkosten bezahlt, und weist die Wohnung bei der Übergabe keine Mängel auf, haben Sie als Mieter einen unverzüglichen Anspruch auf Rückzahlung. Als unverzüglich betrachtet die Rechtsprechung einen Zeitraum von wenigen Tagen.
der Vermieter hatte mir bei der Wohnungsabgabe ausdrücklich gesagt, dass keine Mängel vorliegen und dass alle Mieten sowie Nebenkosten bereits beglichen sind.
Googlen kann ich auch...... (bearbeitet)
-> Mieterschutzbund
-> Anwalt
In der Reihenfolge
Aber für den kleinen Jahresbeitrag und Schreibgebühr können die ordentlich nerven und irgendwann
bekommst Du dein Geld...die haben einen langen Atem.
Da Du das Geld umgehend brauchst hilft das natürlich aktuell nicht.
Somit gibt es auch keinen Grund mehr, die Kaution einzubehalten.
Mahnung per Brief/Fax mit ordentlicher Zahlungsfrist (z.B. 14 Tage) auf dein Konto xy.
Du solltest einen Beweis haben, dass der Brief zugestellt wurde.
Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät er in Verzug.
Jetzt hast Du die Wahl
-> Du brauchst die Kohlen dringend: Klagen/Mahnbescheid. Prinzipiell selbst möglich, wenn Du es Dir zutraust.
-> Nicht so dringend: Anspruch liegen lassen für ein Jahr, gibt knapp ~6,6% Zinsen