eingestellt am 3. Feb 2023
Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach Schwarmwissen in Sachen Erbrecht. Da es auch ums Sparen geht, passt es thematisch wenigstens grob zu Mydealz. Und da hier ja viele helle Köpfe sind, kann mir vielleicht jemand meine Frage beantworten
Folgender Sachverhalt:
Person A ist potentieller Alleinerbe von der noch lebenden Person B. Aufgrund des steuerrechtlich nicht relevanten Verwandtschaftsgrades würden hohe Erbschaftssteuern anfallen.
Wäre es lohnenswert, wenn B noch zu (nicht mehr ewigwährenden) Lebzeiten Schenkungen in Höhe der Steuerfreibeträge jeweils an die Ehefrau und die minderjährigen Kinder des A vornehmen würde?
Oder hätte A aufgrund der gemeinschaftlichen Steuerveranlagung bei der Erbschaft auf den Schenkungsanteil die Erbschaftssteuer zu entrichten?
Achja, ich suche natürlich keine konkrete Rechtsberatung, aber vielleicht hat ja schon mal jemand entsprechende Erfahrungen gemacht
Vorab vielen Dank!
ich bin auf der Suche nach Schwarmwissen in Sachen Erbrecht. Da es auch ums Sparen geht, passt es thematisch wenigstens grob zu Mydealz. Und da hier ja viele helle Köpfe sind, kann mir vielleicht jemand meine Frage beantworten
Folgender Sachverhalt:
Person A ist potentieller Alleinerbe von der noch lebenden Person B. Aufgrund des steuerrechtlich nicht relevanten Verwandtschaftsgrades würden hohe Erbschaftssteuern anfallen.
Wäre es lohnenswert, wenn B noch zu (nicht mehr ewigwährenden) Lebzeiten Schenkungen in Höhe der Steuerfreibeträge jeweils an die Ehefrau und die minderjährigen Kinder des A vornehmen würde?
Oder hätte A aufgrund der gemeinschaftlichen Steuerveranlagung bei der Erbschaft auf den Schenkungsanteil die Erbschaftssteuer zu entrichten?
Achja, ich suche natürlich keine konkrete Rechtsberatung, aber vielleicht hat ja schon mal jemand entsprechende Erfahrungen gemacht
Vorab vielen Dank!
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24 Kommentare
sortiert nachallerdings hättest du da vielleicht schon letztes jahr drauf kommen sollen, dann hättet ihr mit der schenkung der immobilie(n), falls vorhanden, noch ordentlich gespart….es sei denn, du hast 25 kinder und person b kann die schenkungen aufsplitten(:I
Dafür studiert man und quält sich durch die Examen.
Also Adoption musste beachten, dass dann dein Erbanspruch an deine leiblichen Eltern erlischt. Googel steuerfreie Schenkung alle 10 Jahre oder mach ein Beratungstermin bei einem Fachanwalt.
Immobilienvermögen würde regulär vererbt und versteuert werden. Gedacht war nur eine Geldschenkung vorab im Rahmen der Schenkungsfreibeträge.
Die Antwort, dass man je Person für die Schenkung einen separate Freibetrag hätte, hilft mir da schon einmal gut weiter!
Kauf einen (kleinen) Teil, verschenk ein Teil, erb ein Teil.
Wichtig ist, das Nießbrauchsrecht bei Verkauf und Schenkung einzutragen, da dies den zu versteuernden Anteil senkt und man so evtl. in die Freigrenzen rein rutscht.
Das haben wir bei einer meiner Immobilien gemacht.
Die wichtigsten Eckpunkte wurden oben schon genannt. 10 Jahre Frist, Erben = Schenken.
Es macht Sinn hier im Vorfeld zu verteilen. Du sagst zwar Person A ist Alleinerbe, aber wird im Vorfeld Geld verschenkt gelten die zu Beschenkenden vor Ablauf der 10 Jahre ebenfalls als Erben. Nutzt die Freigrenzen. Damit können wenigsten 20k pro Schenkung vom Erbe schonmal runtergehen. Ob die zu Beschenkenden Minderjährig sind, ist übrigens egal. Haben wir in der Familie mit meiner Patentante auch so gemacht. Damals war ich auch noch nicht 18.
Nur beim Alleinerben würde die Schenkung dann vor Ablauf der 10 Jahre dem Erbe zugerechnet werden.
Aber vor allem bei Immobilien gibt es wie oben schon von einigen geschrieben einige Möglichkeiten die etwas komplizierter sind, aber dafür viel Steuerersparnis bringen können (Stichworte: Niesbrauch, Kauf auf Rentenbasis). Es macht übrigens bei Immobilien Sinn direkt an die nächste Generation zu denken. Sonst ist das Problem in ein paar Jahren das Gleiche bzw. noch größer .
Person A ist Alleinerbe.
Seine Familienmitglieder würden in den Genuss der Schenkung kommen, A würde den Rest dann später erben. Die Schenkung würde vom Alleinerben ja nicht angefochten werden.
Es gibt einen Alleinerben und keine Pflichtanteilsberechtigte.
Mit der in der von dir zitierten Vorschrift genannten Ehefrau ist nach meiner Rechtsauffassung die Ehefrau des Erblassers (und gleichzeitige Erbin) und nicht die Ehefrau des Erben gemeint.