Lebenshilfe: Erbrecht / Steuerrecht

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eingestellt am 3. Feb 2023
Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Schwarmwissen in Sachen Erbrecht. Da es auch ums Sparen geht, passt es thematisch wenigstens grob zu Mydealz. Und da hier ja viele helle Köpfe sind, kann mir vielleicht jemand meine Frage beantworten

Folgender Sachverhalt:
Person A ist potentieller Alleinerbe von der noch lebenden Person B. Aufgrund des steuerrechtlich nicht relevanten Verwandtschaftsgrades würden hohe Erbschaftssteuern anfallen.

Wäre es lohnenswert, wenn B noch zu (nicht mehr ewigwährenden) Lebzeiten Schenkungen in Höhe der Steuerfreibeträge jeweils an die Ehefrau und die minderjährigen Kinder des A vornehmen würde?

Oder hätte A aufgrund der gemeinschaftlichen Steuerveranlagung bei der Erbschaft auf den Schenkungsanteil die Erbschaftssteuer zu entrichten?

Achja, ich suche natürlich keine konkrete Rechtsberatung, aber vielleicht hat ja schon mal jemand entsprechende Erfahrungen gemacht

Vorab vielen Dank!
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24 Kommentare

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  1. Radiohead's Profilbild
    Person A soll sich von Person B adoptieren lassen. 
    DonWurstDucklone's Profilbild
    keine doofe sache…im bekanntenkreis so passiert. musst heutzutage nicht mal mehr den namen des adoptierenden annehmen.

    allerdings hättest du da vielleicht schon letztes jahr drauf kommen sollen, dann hättet ihr mit der schenkung der immobilie(n), falls vorhanden, noch ordentlich gespart….es sei denn, du hast 25 kinder und person b kann die schenkungen aufsplitten(:I

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  2. Baha's Profilbild
    Die Kollegen müssen ja auch was verdienen können
     
    Dafür studiert man und quält sich durch die Examen.
    Also Adoption musste beachten, dass dann dein Erbanspruch an deine leiblichen Eltern erlischt. Googel steuerfreie Schenkung alle 10 Jahre oder mach ein Beratungstermin bei einem Fachanwalt.
  3. quellcode's Profilbild
    Schenken und Erben ist steuerlich das gleiche. 20.000 € Freibetrag gibt es pro Person alle 10 Jahre. Durch die Schenkung an Frau und Kinder hättet ihr dann den x-fachen Freibetrag. Wenn es um Immobilien geht wird es aber kompliziert, wenn Minderjährige im Spiel sind (Familiengericht). Kaufen zu einem "Freundschaftspreis" ist auch eine Möglichkeit, kann aber auch als Schenkung gewertet werden, wenn man zu sehr vom Marktpreis abweicht. Für andere Konstruktionen wie Stiftung oder Familiengesellschaft müsst ihr euch auf jeden Fall beraten lassen. Am besten zuerst vom spezialisierten Steuerberater oder oder Fachanwalt für Steuerrecht. Notare machen ausdrücklich keine steuerliche Beratung.
    Mals's Profilbild
    Autor*in
    Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
    Immobilienvermögen würde regulär vererbt und versteuert werden. Gedacht war nur eine Geldschenkung vorab im Rahmen der Schenkungsfreibeträge.
    Die Antwort, dass man je Person für die Schenkung einen separate Freibetrag hätte, hilft mir da schon einmal gut weiter!
  4. Herr_Kules's Profilbild
    Ohne jetzt alle Details zu kennen, würde ich zur Aufteilung raten.
    Kauf einen (kleinen) Teil, verschenk ein Teil, erb ein Teil.
    Wichtig ist, das Nießbrauchsrecht bei Verkauf und Schenkung einzutragen, da dies den zu versteuernden Anteil senkt und man so evtl. in die Freigrenzen rein rutscht.

    Das haben wir bei einer meiner Immobilien gemacht.
  5. darthkeiler's Profilbild
    Erbschaftsberatung macht man bei seinem Steuerberater. Die haben das gelernt. Gerade bei solchen relativ einfachen Fällen. Anwälte dürfen auch Steuerberatung machen, haben aber in der Regel keine Ausbildung zum Steuerberater. Der Fall ist ja nun auch nicht kompliziert. Damit kostet die Beratung bei einem Steuerberater auch nicht viel.
    Die wichtigsten Eckpunkte wurden oben schon genannt. 10 Jahre Frist, Erben = Schenken.
    Es macht Sinn hier im Vorfeld zu verteilen. Du sagst zwar Person A ist Alleinerbe, aber wird im Vorfeld Geld verschenkt gelten die zu Beschenkenden vor Ablauf der 10 Jahre ebenfalls als Erben. Nutzt die Freigrenzen. Damit können wenigsten 20k pro Schenkung vom Erbe schonmal runtergehen. Ob die zu Beschenkenden Minderjährig sind, ist übrigens egal. Haben wir in der Familie mit meiner Patentante auch so gemacht. Damals war ich auch noch nicht 18.
    Nur beim Alleinerben würde die Schenkung dann vor Ablauf der 10 Jahre dem Erbe zugerechnet werden.
    Aber vor allem bei Immobilien gibt es wie oben schon von einigen geschrieben einige Möglichkeiten die etwas komplizierter sind, aber dafür viel Steuerersparnis bringen können (Stichworte: Niesbrauch, Kauf auf Rentenbasis). Es macht übrigens bei Immobilien Sinn direkt an die nächste Generation zu denken. Sonst ist das Problem in ein paar Jahren das Gleiche bzw. noch größer .
    Mals's Profilbild
    Autor*in
    Top Antwort, vielen Dank!
  6. Dynamic_Hellfire's Profilbild
    Du suchst also eine erfahrungsbezogene Rechtsberatung?
    Mals's Profilbild
    Autor*in
    Nein, rechtsbezogene Erfahrungen
  7. jens_kolle's Profilbild
    leider findet man aber auch keine gescheiten erbrechtsanwälte.
  8. okolyta's Profilbild
    Person A kann es einfach direkt mir schicken, kümmer mich um alles.
    jannie911's Profilbild
    am besten natürlich in Bitcoin
  9. mightymoo's Profilbild
    Man kann auch einfach am falschen Ende sparen.
    okolyta's Profilbild
    Du meinst diverses ersetzt keine gute Rechts- und Steuerberatung..... verdammt
  10. levces's Profilbild
  11. marian123x's Profilbild
    Ganz einfach: Person B soll die Frau von Person A heiraten, damit die Frau und Stiefkinder jeweils 400k steuerfrei einsacken können.
  12. Lucas1234's Profilbild
    Nicht zu vergessen : Stirbt der Schenkende vor Ablauf von 10 Jahren , zählt die Schenkung nicht 
    Mals's Profilbild
    Autor*in
    Ist das so?
    Person A ist Alleinerbe.
    Seine Familienmitglieder würden in den Genuss der Schenkung kommen, A würde den Rest dann später erben. Die Schenkung würde vom Alleinerben ja nicht angefochten werden.
  13. Lucas1234's Profilbild
    § 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB
    Mals's Profilbild
    Autor*in
    Hier wären die Beschenkten aber nicht die Erben, sondern Familienangehörige des Erben.

    Es gibt einen Alleinerben und keine Pflichtanteilsberechtigte.
    Mit der in der von dir zitierten Vorschrift genannten Ehefrau ist nach meiner Rechtsauffassung die Ehefrau des Erblassers (und gleichzeitige Erbin) und nicht die Ehefrau des Erben gemeint.
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