Ende von Telekom StreamOn und Vodafone Pass: Möglicherweise Sonderkündigungsrecht für Mobilfunkkunden

aktualisiert vor 4 m (eingestellt 22. Mär)
Update 1
Zitat: "Während das OLG Köln für StreamOn-Kunden kein Kündigungsrecht sah, hat das OLG Düsseldorf in der Verhandlung vom 29. August 2023 gegen Vodafone ein Kündigungsrecht bejaht."

Es kann sich also lohnen, die eigene Vertragssituation noch mal unter die Lupe zu nehmen.
Update vom 25.09.

Vodafone hat inzwischen eine Klatsche vom OLG Düsseldorf kassiert, denn in der Verhandlung vom 29. August wurde das Kündigungsrecht für betroffene Kunden bejaht. Unsere Jura-Profis kommen hier zum Aktenzeichen.


Unser "mydealz-Anwalt" (unter anderem in Folge 9 des KrokoCast zu hören) hat auf seinem eigenen Blog vorhin einen recht interessanten Beitrag veröffentlicht. Dort geht es um die Optionen Telekom StreamOn bzw. Vodafone Pass, welche für bestimmte Szenarien unbegrenztes Datenvolumen versprochen haben. In Tarifen für Neukunden wurde das wegen eines EuGH-Urteils zu Lasten sogenannter Zero-Rating-Angebote bereits seit geraumer Zeit nicht mehr vermarktet, aber auch für Bestandskunden ist nun Ende des Monats Schluss.

Wieso ist das für uns relevant? Nun, Matthias Böse ist der Ansicht, dass sich hieraus ein Sonderkündigungsrecht ergibt, auf welches die Unternehmen nicht ausreichend hinweisen. Natürlich ist deren Rechtsauffassung auch etwas anders und es werden Begründungen angeführt, weshalb man angeblich nicht verpflichtet sei, Kunden frühzeitig aus noch laufenden Verträgen zu lassen. Klären müssen das irgendwann vermutlich mal wieder Gerichte, aber relevant ist aktuell das Fazit:

"Verbraucher mit einem der betroffenen Tarife sollten ihren Mobilfunkvertrag außerordentlich und fristlos kündigen (z.B. an impressum@telekom.de oder impressum@vodafone.com) und abwarten."

Auch ein kurzer Mustertext wird hierfür genannt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Verweis auf § 57 Abs. 1 TKG kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer xx hiermit außerordentlich und fristlos.
Mit freundlichen Grüßen
Name Vertragsinhaber


Vielleicht befindet sich der ein oder andere von euch ja ohnehin in einer Situation, in welcher er gerne den Anbieter wechseln würde. Probiert es in dem Fall gerne mal aus und berichtet ruhig auch in den Kommentaren, ob bzw. welche Antwort ihr erhalten habt.
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96 Kommentare

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  1. MasseLeiter1782's Profilbild
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    Vor 20 Minuten die Mail verschickt und direkt eine Antwort bekommen. Komme wohl nicht vorzeitig raus (bearbeitet)
    DrBoese's Profilbild
    Entscheidend ist, das gekündigt wurde. Alles andere klärt man später.
    Die Rechtsansicht, die VF dort vertritt, halte ich für falsch.
  2. flo089's Profilbild
    Fristlos? Aber erst am 01.04. einsenden, oder?
    DrBoese's Profilbild
    Nein, das geht schon jetzt, da die Änderung angekündigt wurde. Ob Sie dann zum 1.4. oder schon zu heute wirkt, kann man dann später noch auskaspern.
  3. shinexz's Profilbild
    Warum ist der Blogeintrag verschwunden? Wird nun doch ein anderer Standpunkt vertreten?
    DrBoese's Profilbild
    Ein Beteiligter bat nach einer vorläufigen Entscheidung eines Gerichts darum.
  4. bartman121's Profilbild
    Ich habe mir übrigens Mal den Spaß gemacht und habe der letzten Rechnung widersprochen, mit Verweis auf meine Sonderkündigung. Es gibt keinen gültigen Vertrag mehr

    Ergebnis: x-Anrufe vom Telekom (Geschäftskunden-Service, obwohl ich Privatkunde bin). Erstes Angebot war ein neuer Vertrag mit neuer Laufzeit und ein paar Sonderkonditionen.

    Heute dann erstmalig doppeltes Datenvolumen bis zum Ende der Vertragslaufzeit (die ohne Sonderkündigung)

    Hab abgelehnt, mit dem Verweis, dass das deutlich zu spät kommt, erst wenn der Kunde unfreundlich wird, handelt man.

    Am Ende denke ich, dass ich einen Brief von der Rechtsabteilung bekomme, Mal schauen was passiert. Die Zeichen der Telekom Interpretiere ich aber so, dass rechtlich hier eben nicht alles klar ist. (bearbeitet)
  5. GelöschterUser1959013's Profilbild
    Interessant ist echt, wie viele Hobby-Anwälte (ohne Promotion) einem richtigen Anwalt (mit Promotion) widersprechen und es besser wissen wollen.

    MyDealz at it's best. Ihr enttäuscht mich nie. (bearbeitet)
    Nero83's Profilbild
    Ich wage zu behaupten, dass die Telekom auch den ein oder anderen Voll-Juristen bezahlt und nach deren Rechtsauffassung alles korrekt ist.
    Vor allem kam die Entscheidung der BNA ja nicht plötzlich oder unerwartet, dementsprechend war das Kleingedruckte zu StreamOn ja schon seit Ewigkeiten mit dem Hinweis auf eine begrenzte Laufzeit.
  6. Gnet's Profilbild
    Würde mich interessieren ob das schon mal jemand probiert hat und wie es ausgegangen ist. Wenn es klappt werde ich meinen Vertrag auch vorzeitig kündigen.
    Gnet's Profilbild
    Habe eine Antwort erhalten Sie hier im thread weiter unten.
  7. noname951's Profilbild
    Habe eben auch mal eine Mail an Vodafone geschickt. Mal gucken was kommt. Der Vertrag ist eh zum 09.2023 gekündigt.

    edit: Antwort von Vodafone, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht und man schon extra Datenvolumen bekommen hat. (bearbeitet)
  8. Likun's Profilbild
    Bei mir kam die Antwort durch die Telekom sehr schnell, von gestern auf heute:

    Guten Tag X,


    Ihre außer­ordent­liche und fristlose Kündigung müssen wir zurückweisen.




    Die Kündigung der Zubuchoption StreamOn stellt keine Änderung Ihres Mobilfunkvertrages dar, weshalb § 57 Abs. 1 TKG hier nicht zur Anwendung kommt.


    Die Zubuch­option StreamOn ist ein Zusatz­ver­trag, der von Ihnen zusätz­lich zum zugrun­delie­genden Mobil­funk­-Ver­trag beauf­tragt werden konnte und für Sie, wie für die Telekom jeder­zeit kündbar ist bzw. war. Der Mobil­funk­-Ver­trag bleibt deshalb von unserer Kündi­gung der Zubuch­option StreamOn unbe­rührt.


    Selbst für den Fall, dass man in der Kündigung der Zubuchoption StreamOn eine Änderung des Mobilfunk-Vertrages sehen würde, würde wegen der unmittelbar durch Unionsrecht bzw. innerstaatlich geltendes Recht erfolgen Vorgabe StreamOn einzustellen ein Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen sein (§ 57 Abs. 1 S.1 Nr. 3 TKG).


    Den sepa­raten Mobil­funk-Ver­trag können Sie deshalb nur nach den Rege­lungen, die für dessen ordentliche Kündi­gung gelten, kündigen.



    Ihre Kündigung habe ich zum X in unserem System vermerkt.



    Sind Fragen offengeblieben? Zögern Sie nicht – meine Kollegen und ich sind für Sie unter telekom.de/kon…akt oder vom Handy unter der kostenfreien Kurzwahl 2202, immer zu erreichen.



    Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen.



    X



    Telekom Experten Erfurt

    Kundenregion Rennsteig-Zugspitze
    DrBoese's Profilbild
    Standard
  9. weserphoenix's Profilbild
    Finde das Musterschreiben hat was.
    Turaluraluralu's Profilbild
    Man muss dem Vertragspartner ja nicht über möglicherweise Interpretier- und Abweisbarem unnötig Munition zuliefern. <-;<
  10. DerUnglaubliche's Profilbild
    Habe das einfach mal an die Telekom geschickt, sind wir gespannt.
  11. Turaluraluralu's Profilbild
    Wenn man X Gbyte statt Zerorating bekommen hat, dann hat man ja offenkundig einen Anspruch gegen den Vertragsgeber. Die würden ja nicht kostenfrei liefern, wenn sie's auch berechnen oder in einen teureren Vertrag ummünzen könnten. Da die Menge gegebener Gbytes auf keiner historischen, wissenschaftlichen oder gesetzlichen Bemessung beruhen, kann der Vertragsnehmer auch eine der früheren Option angemessene Nachbildung erwarten. Das wäre nunmal ausschließlich Unlimited. Der Vertragsnehmer könnte dem Vertragsgeber ja kulanterweie eventuell eine Geschwindigkeitsgrenze fürs Unlimited gewähren. <-:< (bearbeitet)
  12. TouristTrophy's Profilbild
    Eine Frage, wir mussten doch nie die Stream on Funktion manuell aktivieren. Das war doch bereits ab dem ersten Tag ohne Aufwand nutzbar, stimmts?
  13. Dodgerone's Profilbild
    Ich halte die Argumentation für fraglich... und ich glaube auch nicht an Grundsatzurteile. Dafür ist die Option vergleichsweise klein und unbedeutend im Vergleich zum restlichen Vertrag. Noch dazu kommt die Entscheidung vom EuGH... noch dazu sitzen die Anbieter am längeren Hebel...
    DrBoese's Profilbild
    Du weißt nicht, wie lang der Hebel ist, den ich in der Hand halte. Abwarten.... Ich kündige sowas nicht im Blog an, wenn es nur heiße Luft ist.
  14. lastwinner's Profilbild
    Ist das stream on bzw der vf pass wesentlicher Bestandteil des Vertrages... Darauf kommt es mMn nämlich an... Aber siehe oben, so leicht lässt man seine Jünger nicht vorzeitig von der Leine
    Dodgerone's Profilbild
    Sehe ich ähnlich... den Nachweis müsste man ggf. dann vor Gericht bringen... aus meiner Sicht wird das für die wenigsten Nutzer gelten.
  15. Jonsi_Maulwurf-Hansson's Profilbild
    Toll, Vodafone schreibt mir nur 10GB zusätzlich gut.

    Das reicht bei meiner Nutzung nicht.
    Dann kündige ich später auch direkt Mal.

    Bruchbude
  16. pantorras's Profilbild
    Es gibt kein Sonderkündigungsrecht, zumindest bei der Telekom. Bei der Telekom ist es eine kostenfreie Zubuchoption zum Tarif weg gefallen. Dafür wurde im Gegenzug das Datenvolumen ordentlich aufgedreht, bzw. auf unbegrenzt gestellt.
    Kroko_Dok's Profilbild
    ist hier der Meinung, dass eben diese Argumentation der Anbieter unzutreffend sei.
  17. saltysalt's Profilbild
    Antwort Telekom

    40856817-5y60K.jpg (bearbeitet)
    Gnet's Profilbild
    An welche Mail hast du das geschickt die Impressum? Ich habe bisher keine Antwort erhalten.
  18. MMcFly267's Profilbild
    das kann man machen, aber wird nichts bringen. Ich habe vor 1 Monat schon mal versucht außerordentlich zu kündigen. Als Antwort kam, dass es nicht möglich wäre, kein Sonderkündigungsrecht vorhanden. (bei Vodafone)

    Außer vor Gericht zu ziehen gibt es hier wohl keine Lösung.... (bearbeitet)
  19. Gnet's Profilbild
    Hier die Antwort von der Telekom.


    Sie beziehen sich auf ein Sonderkündigungsrecht im Rahmen von Vertragsänderungen.

    Ich gehe davon aus, dass Sie hiermit die StreamOn Optionen meinen.

    Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs hat die Bundesnetzagentur untersagt, Optionen dieser Art anzubieten. Dies gilt nicht nur für die Telekom, sondern für alle Mobilfunk-Anbieter. Schauen Sie auch gern im Internet auf telekom.de/str…llt

    Daher mussten wir die von Ihnen gebuchte Option zum Ablauf des 31. März 2023 kündigen.

    Ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Mobilfunk-Vertrag ergibt sich daraus nicht.

    Die Zubuchoption StreamOn ist ein Zusatzvertrag, der von Ihnen - zusätzlich zum bestehenden Mobilfunk-Vertrag - beauftragt werden konnte und sowohl für Sie als auch für die Telekom jederzeit kündbar ist.

    Die Laufzeit Ihres Mobilfunk-Vertrags bleibt von einer Kündigung der StreamOn-Optionen unberührt. Falls Sie diesen kündigen möchten, gilt hierfür die bei Vertragsabschluss vereinbarte Frist.

    Haben Sie weitere Fragen? Wünschen Sie zum Beispiel zusätzliches Datenvolumen? Melden Sie sich einfach, unser Kundenservice berät Sie gern!

    Freundliche Grüße

    Anja Maier
    Telekom Expertenteam Mitteldeutschland
  20. saltysalt's Profilbild
    40857727-zIaql.jpg
    DrBoese's Profilbild
    Das ist rechtlich Unsinn. Aber wichtig ist, gekündigt zu haben. Dann kann man später immer noch darauf zurückkommen
  21. piepo's Profilbild
    Was passiert denn mit der Subvention für das oder die Handys ? Muss ich nachzahlen sollte die Kündigung rechtskräftig werden?
    blackmanitu's Profilbild
    klar musst du die Raten für das Gerät zahlen
  22. aland1's Profilbild
    Mein Vertrag läuft bei Vodafone läuft Ende August aus. Nehmen wir an ich würde jetzt kündigen und in einigen Monaten würden Gerichtsurteile vorliegen, die ein Sonderkündigungsrecht bestätigen, dann wäre die Konsequenz für Vodafone, dass ich die Kosten des Tarifs für den Zeitraum ab heute rückwirkend (verzinst?) zurückbekomme?
    DrBoese's Profilbild
    Das ist ein möglicher Ausgang.
    Sicher ist: wer jetzt nicht kündigt, kriegt gar nix (bearbeitet)
  23. de13370r's Profilbild
    Gilt das uneingeschränkt auch für Business-Tarife bzw. Geschäftskunden? Bin noch mit diesem Vertrag unterwegs: mydealz.de/dea…947 hab die SIM aber nur noch in der Schublade liegen leider...
    J0rd4N's Profilbild
    cool den selben deal habe ich auch mitgenommen nur ist die sim bei mir im handy und meine hauptrufnummer. habe trotzdem die kurze mail verfasst, zur "not" wenn vodafone mich tatsaechlich frueher raus laesst habe ich stress wieder die nummer auf die schnelle zum laufen zu bekommen.
    aber 11 monate 53 euro nicht zahlen zu muessen ist den stress wert! hoffe nur das guthaben das ich auf den vertrag aufgeladen habe wird dann einfach ausgecasht

    ich denke dass es kein unterschied macht wegen geschaeftskunde. wir sind nach TKG ja auch "verbraucher". aber das ist nur meine 2-min-recherche. was meint dr. boese?

    edit: vodafone hat mir jetzt nach der textbausteinkuendigung eine kuendigungsbestaetigung zum xx.03.2024 gesandt (also gemaess MVLZ). jetzt heisst es nur warten bis zu einem rechtskraeftigen praezedenzurteil oder sollte ich jetzt schon dem kuendigungsdatum widerprechen? freue mich ueber antwort (bearbeitet)
  24. DerPanther's Profilbild
    Hab auch mal mein Glück probiert und Freenet eine Mail geschickt.
    Ohne StreamOn hätte ich den Vertrag nicht abgeschlossen.
  25. shinexz's Profilbild
    Warum ist der Blogeintrag verschwunden? Wird nun doch ein anderer Standpunkt vertreten?
    Momoko's Profilbild
    Es war doch eigentlich von vorn herein klar, dass das eigentlich eine nicht haltbare Aussage war.
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