eingestellt am 15. Mai 2023 (eingestellt vor 2 h, 39 m)
Folgendes:
Armaf Club de Nuit Intense Man Eau de Parfum bei Parfumgroup bestellt.
War ein Blindkauf und ich kannte den Duft vorher nicht.
Packung geöffnet und 2x gesprüht
Riecht für mich leider unerträglich und hat einen penetranten, kratzenden geruch.
Wird auch nach Stunden nicht besser. Wenn Aventus genauso riecht
Nun möchte ich das Ding gerne zurück geben, also Widerruf per Mail angemeldet und per DHL auf eigene Kosten zurück geschickt.
Antwort auf Mail kam heute, Widerruf wäre okay, aber direkt die Ankündigung man nehme nur geschlossene und unbenutzte Ware zurück. Ist bei mir allerdings nicht der Fall, aber Ware ist auch noch nicht angekommen.
Frage:
Mit welcher Begründung lehnt man die Rückgabe geöffneter und benutzter Produkte ab?
Parfums sind wohl kaum Hygieneartikel.
Wertminderung wäre für mich okay, habs ja geöffnet und "getestet", aber eine komplette Ablehung der Rücknahme geht nach meinem Verständnis nicht.
Oder doch?
Armaf Club de Nuit Intense Man Eau de Parfum bei Parfumgroup bestellt.
War ein Blindkauf und ich kannte den Duft vorher nicht.
Packung geöffnet und 2x gesprüht
Riecht für mich leider unerträglich und hat einen penetranten, kratzenden geruch.
Wird auch nach Stunden nicht besser. Wenn Aventus genauso riecht
Nun möchte ich das Ding gerne zurück geben, also Widerruf per Mail angemeldet und per DHL auf eigene Kosten zurück geschickt.
Antwort auf Mail kam heute, Widerruf wäre okay, aber direkt die Ankündigung man nehme nur geschlossene und unbenutzte Ware zurück. Ist bei mir allerdings nicht der Fall, aber Ware ist auch noch nicht angekommen.
Frage:
Mit welcher Begründung lehnt man die Rückgabe geöffneter und benutzter Produkte ab?
Parfums sind wohl kaum Hygieneartikel.
Wertminderung wäre für mich okay, habs ja geöffnet und "getestet", aber eine komplette Ablehung der Rücknahme geht nach meinem Verständnis nicht.
Oder doch?
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42 Kommentare
sortiert nachEinerseits teile ich die Ansicht, dass es sich nicht um einen Hygieneartikel handelt und damit perse die Rücknahme ausgeschlossen wäre. Wobei das ja wohl nicht eindeutig durch die Rechtsprechung geklärt ist und der Beitrag der IT-Kanzlei demnach nur nur Auslegung darstellt.
Andererseits möchtest Du einen angebrochenen Artikel zurückschicken, der nicht mehr den ursprünglichen Zustand hat. Die OVP ist offen (geschenkt), Parfüm ist entnommen (die Menge ist dabei irrelevant) un der Inhalt ist damit ohnehin nurnoch begrenzt haltbar.
Was also soll der Händler damit noch machen...? Würdest Du ein ange(b)rochenes Parfüm akzeptieren? Würdest Du es überhaupt kaufen?
Dem Händler geht damit nur Geld flöten, da es sich doch irgendwie um eine Art Hygrieneartikel handelt.
Aus Händlersicht würde ich mich ebenfalls steif machen und die Rücknahme ablehnen....
Ob das nun rechtens ist, keine Ahnung, kann der Kunde (bzw. Du) ja selber herausfinden bzw. lassen
Mal für die Zukunft: Schau Dich auf parfumo.de bzw. dort im Souk um. Da bekommt man von allem möglichen Testabfüllungen in kleinen Mengen
it-recht-kanzlei.de/wid…tml
Auch bei trustpilot finden sich Einträge, dass Parfumgroup die Rücknahme geöffneter Produkte verweigert
Jeder Händler ist da anders.
Ich habe Online bestellt, also Äpfel & Birnen
Darum gehts auch nicht, sondern nur darum, ob er die Rücknahme grundsätzlich verweigern kann.
Sie können es ja so handhaben, dass sie keine geöffneten Parfums zurücknehmen, aber dann sollten sie die Kunden auch darüber informieren. Stattdessen steht aber auf ihrer Homepage, dass der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden darf und das ohne Gründe. Also theoretisch hätte er es auch einfach so ohne Grund zurückschicken dürfen und sie hätten es laut ihren eigenen Angaben akzeptieren müssen.
Wenn sie online Parfums verkaufen, müssen sie auch davon ausgehen, dass die immer wieder mal geöffnet werden und dann so zurückkommen. Sie sollten sich also vorher überlegen, was sie mit geöffneten und retournierten Parfums machen. Sie könnte die ja auch günstiger in einer eigenen Rubrik mit Retouren verkaufen. So machen das auch andere Händler mit anderen Produkten. Andere Kunden hätten sicherlich nichts dagegen, wenn sie retournierte Parfums günstiger bekommen könnten, die nur geöffnet wurden und mit denen ein paar Mal gesprüht wurde.
Das ist meine Meinung dazu und keine Rechtsberatung (bearbeitet)
Genau das darf man eben nicht schreiben, der Kunde muss sich selber denken, dass er ggfs. 100% Wertersatz zu leisten hat.
Ausschluss des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts oder voller Wertersatz bei angebrochenen Lebensmitteln, Kosmetika oder Heilmitteln? (webshoprecht.de) (bearbeitet)