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Leider ist diese Diskussion mittlerweile abgelaufen
eingestellt am 22. Jun 2023
Ich dachte mir, ich füttere Diverses mal wieder mit geistigem Abfall.
Über die orangene Autovermietung habe ich mir für ein paar Tage einen PKW gemietet, um vor der Milchbar den dicken Max zu machen. 950 EUR SB und Scheiben- und Reifenschutz inklusive.
Am nächsten Morgen bin ich zum Fahrzeug gelaufen und durfte feststellen, dass mir die Karre zertreten wurde: Fußspuren sind auf Verdeck, Motorhaube und Kofferraum. Dazu lag der Außenspiegel um's Auto verteilt und die Frontscheibe wurde wahrscheinlich mit einer Glasflasche zertrümmert.
Also Schadensmeldung mit der Rennleitung aufgenommen und das Ding abschleppen lassen.
Die Kaution wurde mir recht schnell erstattet, doch schon ein paar Tage später kam eine Rechnung samt Gutachten per Mail. 950 Euro soll ich doch bitte zahlen - für einen Schaden, den ich weder verschuldet, noch zu verantworten habe. Frontscheibe eingerechnet, trotz Versicherung.
Ist das überhaupt mein Problem? Soll sich der Vermieter doch mit der Rennleitung auseinandersetzen und den Warmduscher ausfindig machen, der es für eine tolle Idee hielt, fremdes Eigentum zu beschädigen.
Aussitzen und nichts unternehmen? Gerade, weil nicht mal ein offizielles Schreiben kam. Was meint ihr?
Über die orangene Autovermietung habe ich mir für ein paar Tage einen PKW gemietet, um vor der Milchbar den dicken Max zu machen. 950 EUR SB und Scheiben- und Reifenschutz inklusive.
Am nächsten Morgen bin ich zum Fahrzeug gelaufen und durfte feststellen, dass mir die Karre zertreten wurde: Fußspuren sind auf Verdeck, Motorhaube und Kofferraum. Dazu lag der Außenspiegel um's Auto verteilt und die Frontscheibe wurde wahrscheinlich mit einer Glasflasche zertrümmert.
Also Schadensmeldung mit der Rennleitung aufgenommen und das Ding abschleppen lassen.
Die Kaution wurde mir recht schnell erstattet, doch schon ein paar Tage später kam eine Rechnung samt Gutachten per Mail. 950 Euro soll ich doch bitte zahlen - für einen Schaden, den ich weder verschuldet, noch zu verantworten habe. Frontscheibe eingerechnet, trotz Versicherung.
Ist das überhaupt mein Problem? Soll sich der Vermieter doch mit der Rennleitung auseinandersetzen und den Warmduscher ausfindig machen, der es für eine tolle Idee hielt, fremdes Eigentum zu beschädigen.
Aussitzen und nichts unternehmen? Gerade, weil nicht mal ein offizielles Schreiben kam. Was meint ihr?
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90 Kommentare
sortiert nachWenn es offensichtlich Vandalismus war, zahlst du auch nichts:
siehe z.B. frag-einen-anwalt.de/Van…tml
Sagt einem eigentlich auch das gesunde Rechtsverständnis.
€: Okay, verhält sich bei Vermietung wohl anders (Obiges gilt in jedem Falle für eigene PKW). In Streitfall wird wohl das Gericht entscheiden. Allerdings mutet der Fall seltsam an, alleine schon aufgrund der Art und Weise, wie er geschildert wurde. Eine Nacht abgestellt und total vermöbelt? Wurde da vielleicht den Abend vorher schön provokativ gehandelt oder ein überaus fragwürdiger Abstellplatz gewählt? Dann könnte der Vermieter Fahrlässigkeit und damit mindestens eine Teilschuld unterstellen. (bearbeitet)
Schöden durch Steinschlag versuchen die Autovermieter auch von den Mietern einzutreiben (und bei 99% klappt das vermutlich auch, wie man hier im thread sieht), obwohl der Mieter diese NICHT zu verantworten, und somit auch nicht zu bezahlen hat.
: falsches Forum. Schau mal in den Mietwagentalk, da sind Leute mit Ahnung und nicht nur Hobbyjuristen wie hier (bearbeitet)
Ja.
Aber ich gehe mal davon aus, dass nix kommen wird
Ich würde zuerst einen Blick in den Vertrag werfen und schauen, was da genau drin steht. (bearbeitet)
Bitte eröffne dann in einem halben Jahr den Thread:
Unberechtigte Inkasso Forderung, muss ich die zahlen?
Wenn dir jemand einen Schaden zufügt und der Verursacher nicht ermittelbar ist, bleibst du immer auf den Kosten der Selbstbeteiligung sonst sitzen.
Also Merke: Bei Leihwagen oder auch Werkstattersatzwagen, Umzugswagen usw.
IMMER die Versicherung ohne Selbstbeteilung nehmen (auch wenn es 10-30 € extra kostet).
Falls es nicht möglich ist, dann einen anderen Leihwagenanbieter suchen. (bearbeitet)
Klar kann man immer das teuerste Paket buchen, kostet dann halt oft auch viel mehr als die Basisvarianten.
Schau ansonsten mal deine Versicherungen die du abgeschlossen hast nach, einige premium RV oder Kreditkarten decken sowas stellenweise ab, ist aber nicht die Regel.
edit: der Hinweis von therealpink ist interessant, lohnt sich das zu klären. (bearbeitet)
Aber einfach alle Kosten an dich weiterreichen geht nicht.
Generell solltest du am Besten mal den Versicherungsvertrag hervorkramen von deren KFZ Versicherung oder was auch immer beim Anmieten unterschrieben wurde.
gibts gar keien Versicherung, wärs gegebenenfalls ein Streitfall fürs Gericht ob du als Mieter da mitzahlen musst oder nicht, obwohl du ja nicht der Verursacher bist.
Dein Risiko
Wie die Autovermietung dir gegenüber hast natürlich auch du ein Recht auf Schadenersatz, und zwar durch den Verursacher.
Und dann möchtest Du ernst genommen werden?
Was für ein Widerspruch. Die erstatten Dir die Kaution, stellen aber Schäden fest, die Du begleichen sollst.
oder doch nur ein Trollpost am morgen ?
Kannst auch nicht zahlen sixt ist recht schnell darin das an ein Inkasso abzugeben.
Tipp für die Zukunft: es gibt Versicherungen, die in Deinem Fall eintreten. Die muss man aber separat beantragen, entweder beim Autovermieter, eigene Versicherung privat abschließen und manchmal ist dies auch bei goldenen Kreditkarten dabei.
Ich sage nur Karma
Ansonsten kannst du natürlich gerne versuchen, denjenigen zu finden, der das gemacht hat und das Geld von ihm zu holen. Viel Glück.
Niemals die SB direkt beim Vermieter reduzieren. Viel zu teuer.
Klar bei einem Mietwagen ist sowas natürlich noch beschissener, da sich ja ein anderer Affe an fremden Eigentum bedient hat, am besten wie in anderen Ländern Hände und Füße ab von solchen Menschen, dann können die als Klumpen weiterleben.
Wie ist eigentlich das Wetter morgen (bearbeitet)
Der Mieter haftet nur für Schäden die er auch zu vertreten hat.
Oder kannst du das belegen
Wenn Sie ein Fahrzeug bei einer Autovermietung gemietet haben und es während der Mietzeit beschädigt wurde, ist es üblich, dass Sie für den entstandenen Schaden haften. In Ihrem Fall haben Sie erwähnt, dass Sie eine Selbstbeteiligung (SB) von 950 EUR hatten und Scheiben- und Reifenschutz inklusive war. Normalerweise würde der Schaden, der über die SB hinausgeht, von der Versicherung abgedeckt werden.
Da Sie den Schaden nicht verursacht haben und bereits eine Schadensmeldung bei der Polizei eingereicht haben, ist es wichtig, dass Sie dem Vermieter alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Dies beinhaltet möglicherweise eine Kopie des Polizeiberichts und andere Beweise, die belegen, dass Sie nicht für den Schaden verantwortlich sind.
Es ist möglich, dass der Vermieter versucht, Ihnen den Schaden trotzdem in Rechnung zu stellen, wenn er der Meinung ist, dass Sie für den Vorfall verantwortlich sind. In diesem Fall sollten Sie den Vermieter schriftlich kontaktieren und Ihren Standpunkt klären. Fordern Sie eine detaillierte Begründung für die Rechnung und weisen Sie darauf hin, dass Sie den Schaden nicht verursacht haben.
Wenn der Vermieter weiterhin darauf besteht, dass Sie für den Schaden haften, sollten Sie möglicherweise rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und die beste Vorgehensweise zu bestimmen.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine rechtliche Beratung darstellen. Jeder Fall kann unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um eine genaue Beratung zu erhalten, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.