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Man hat mir den Mietwagen zertrümmert...

eingestellt am 22. Jun 2023
Ich dachte mir, ich füttere Diverses mal wieder mit geistigem Abfall.

Über die orangene Autovermietung habe ich mir für ein paar Tage einen PKW gemietet, um vor der Milchbar den dicken Max zu machen. 950 EUR SB und Scheiben- und Reifenschutz inklusive.

Am nächsten Morgen bin ich zum Fahrzeug gelaufen und durfte feststellen, dass mir die Karre zertreten wurde: Fußspuren sind auf Verdeck, Motorhaube und Kofferraum. Dazu lag der Außenspiegel um's Auto verteilt und die Frontscheibe wurde wahrscheinlich mit einer Glasflasche zertrümmert.

Also Schadensmeldung mit der Rennleitung aufgenommen und das Ding abschleppen lassen.

Die Kaution wurde mir recht schnell erstattet, doch schon ein paar Tage später kam eine Rechnung samt Gutachten per Mail. 950 Euro soll ich doch bitte zahlen - für einen Schaden, den ich weder verschuldet, noch zu verantworten habe. Frontscheibe eingerechnet, trotz Versicherung.

Ist das überhaupt mein Problem? Soll sich der Vermieter doch mit der Rennleitung auseinandersetzen und den Warmduscher ausfindig machen, der es für eine tolle Idee hielt, fremdes Eigentum zu beschädigen.

Aussitzen und nichts unternehmen? Gerade, weil nicht mal ein offizielles Schreiben kam. Was meint ihr?
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90 Kommentare

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  1. jones71's Profilbild
    Verstehe ich nicht - Google mal Selbstbeteiligung
    Papphuhn's Profilbild
    Autor*in
    Achso, na Mensch. Ich dachte, SB steht für Selbstbedienung.
  2. therealpink's Profilbild
    Ah, hier ist die Expertenrunde mal wieder zusammen gekommen.
    Wenn es offensichtlich Vandalismus war, zahlst du auch nichts:
    siehe z.B. frag-einen-anwalt.de/Van…tml
    Sagt einem eigentlich auch das gesunde Rechtsverständnis.
  3. XadaX's Profilbild
    Lol, Selbstbeteiligung hat nichts mit Eigenverschulden zu tun. Du kannst dir das Geld ja vom Schuldigen wiederholen, bis dahin hast du ggü. dem Vermieter eine klare vertragliche Vereinbarung, die du einhalten musst. Keine Chance.

    €: Okay, verhält sich bei Vermietung wohl anders (Obiges gilt in jedem Falle für eigene PKW). In Streitfall wird wohl das Gericht entscheiden. Allerdings mutet der Fall seltsam an, alleine schon aufgrund der Art und Weise, wie er geschildert wurde. Eine Nacht abgestellt und total vermöbelt? Wurde da vielleicht den Abend vorher schön provokativ gehandelt oder ein überaus fragwürdiger Abstellplatz gewählt? Dann könnte der Vermieter Fahrlässigkeit und damit mindestens eine Teilschuld unterstellen. (bearbeitet)
    dschamboumping's Profilbild
    Das ist so pauschal falsch.
    Schöden durch Steinschlag versuchen die Autovermieter auch von den Mietern einzutreiben (und bei 99% klappt das vermutlich auch, wie man hier im thread sieht), obwohl der Mieter diese NICHT zu verantworten, und somit auch nicht zu bezahlen hat.
    : falsches Forum. Schau mal in den Mietwagentalk, da sind Leute mit Ahnung und nicht nur Hobbyjuristen wie hier (bearbeitet)
  4. priceless's Profilbild
    Don't feed the troll.....
  5. DeltaC's Profilbild
    "Ist das überhaupt mein Problem? "
    Ja.
    Diavel's Profilbild
    Nein.
  6. headhunter74's Profilbild
    Ich möchte Bilder sehen.
    GelöschterUser1959013's Profilbild
    Das möchten wir alle.
    Aber ich gehe mal davon aus, dass nix kommen wird
  7. Ray_of_Light's Profilbild
    Also entgegen vieler Kommentare hier, sehe ich es so, dass man die SB nur bei Eigenverschulden zahlen muss. Vandalismus gehört für mich definitiv nicht zu Eigenverschulden, wie auch gezeigt hat.

    Ich würde zuerst einen Blick in den Vertrag werfen und schauen, was da genau drin steht. (bearbeitet)
  8. Papphuhn's Profilbild
    Autor*in
    Ende vom Lied: Der Vermieter sieht von einer Schadenersatzforderung ab.
  9. _Foxhunter_'s Profilbild
    42154309-G9eyi.jpg
  10. toombay's Profilbild
    Ich plädiere ganz klar für aussitzen.
    Bitte eröffne dann in einem halben Jahr den Thread:
    Unberechtigte Inkasso Forderung, muss ich die zahlen?
  11. dodo2's Profilbild
    Und genau deshalb immer Versicherung ohne Selbstbeteilung nehmen, bei Leihwagen.

    Wenn dir jemand einen Schaden zufügt und der Verursacher nicht ermittelbar ist, bleibst du immer auf den Kosten der Selbstbeteiligung sonst sitzen.

    Also Merke: Bei Leihwagen oder auch Werkstattersatzwagen, Umzugswagen usw.
    IMMER die Versicherung ohne Selbstbeteilung nehmen (auch wenn es 10-30 € extra kostet).
    Falls es nicht möglich ist, dann einen anderen Leihwagenanbieter suchen. (bearbeitet)
    therealpink's Profilbild
    Wenn dir jemand einen Schaden zufügt und der Verursacher nicht ermittelbar ist, bleibst du immer auf den Kosten der Selbstbeteiligung sonst sitzen
    Nein, eben nicht. Man muss für den Schaden schon auch in irgendeiner Form verantwortlich sein, siehe weiter oben.
    Klar kann man immer das teuerste Paket buchen, kostet dann halt oft auch viel mehr als die Basisvarianten.
  12. Milo_Rambaldi's Profilbild
    Selbstbeteiligung? Kennste? Kennste??
    Sledge_Hammer's Profilbild
    Er dachte wohl, dass er selbst am Schadensvorgang beteiligt sein muss, um zahlungspflichtig zu sein.
  13. freewilly's Profilbild
    Die SB wirst Du leider selbst zahlen müssen.

    Schau ansonsten mal deine Versicherungen die du abgeschlossen hast nach, einige premium RV oder Kreditkarten decken sowas stellenweise ab, ist aber nicht die Regel.
  14. Dodgerone's Profilbild
    Da hat jemand Selbstbeteiligung nicht verstanden
  15. Anubis412's Profilbild
    Anzeige erstatten gegen unbekannt (bringt wahrscheinlich nix, aber man weiß nie),. Nächstes Mal ggf die mögliche Selbstbeteiligung reduzieren, geht gegen Aufpreis. Mache ich zb bei meinem Carsharing, da hätte ich 1500€ Selbstbeteiligung, so habe ich 150€.

    edit: der Hinweis von therealpink ist interessant, lohnt sich das zu klären. (bearbeitet)
  16. MrBrightside's Profilbild
    Decken meist nur die Plantinum KK ab, oder?
  17. exts's Profilbild
    Als absoluter Laie würde ich sagen, du hast keine Pflichtverletzung begangen - nur dann haftest du laut AGB. Aber wie man dann da vorgeht, ist eine andere Frage
  18. berndio's Profilbild
    Also grundsätzlich behaupte ich müsstest du deren Werkstattkosten oder was auch immer nicht bezahlen.AUSSER natürlich der Betrag ist <= der Selbstbeteiligung, die wäre eventuell zu zahlen.
    Aber einfach alle Kosten an dich weiterreichen geht nicht.
    Generell solltest du am Besten mal den Versicherungsvertrag hervorkramen von deren KFZ Versicherung oder was auch immer beim Anmieten unterschrieben wurde.

    gibts gar keien Versicherung, wärs gegebenenfalls ein Streitfall fürs Gericht ob du als Mieter da mitzahlen musst oder nicht, obwohl du ja nicht der Verursacher bist.
    Voila's Profilbild
    Also grundsätzlich behaupte ich müsstest du deren Werkstattkosten oder was auch immer nicht bezahlen.AUSSER natürlich der Betrag ist <= der Selbstbeteiligung,
    Es geht doch hier nur um die Selbstbeteiligung
  19. rjk's Profilbild
    Musst du zahlen. = dein Selbstbehalt
    Dein Risiko
  20. motorrad123's Profilbild
    Hä verstehe ich nicht, in deiner Verfügungsgewalt ist der schaden passiert und damit bist du auch verantwortlich, entweder musst du das Auto irgendwo parken wo sowas nicht passiert oder eben die Selbstbeteiligung abwählen.
  21. Turaluraluralu's Profilbild
    Echt jetzt? Du mietest Autos ohne vorherige Aneignung der wesentlichen Basics?!

    Wie die Autovermietung dir gegenüber hast natürlich auch du ein Recht auf Schadenersatz, und zwar durch den Verursacher.
    Diavel's Profilbild
    Ich würde eher sagen die Autovermietung hat als Eigentümerin direkt einen Anspruch gegen den Verursacher…
  22. Eisthomas's Profilbild
    Keiner reagiert auf den Milchbar Witz? Anscheinend ja ein lustiger Münchner. Für mich so wie es geschrieben wurde ein Troll Post. (bearbeitet)
  23. GelöschterUser2366567's Profilbild
    Ich dachte mir, ich füttere Diverses mal wieder mit geistigem Abfall


    Und dann möchtest Du ernst genommen werden?


    Die Kaution wurde mir recht schnell erstattet, doch schon ein paar Tage später kam eine Rechnung samt Gutachten per Mail. 950 Euro soll ich doch bitte zahlen - für einen Schaden, den ich weder verschuldet, noch zu verantworten habe.


    Was für ein Widerspruch. Die erstatten Dir die Kaution, stellen aber Schäden fest, die Du begleichen sollst.
    dschamboumping's Profilbild
    Das ist kein Widerspruch. Bei Sixt läuft das so, und das ist auch richtig seriös: anstatt einfach wild von der KK abzubuchen, so wie das viele Vermieter machen, schickt Sixt eine Rechnung. 
  24. Li-La-Launebär's Profilbild
    Epic fail
  25. MrBrightside's Profilbild
    Was für ein Auto wars? BMW? Porsche? Lambo?
    Exodusxera's Profilbild
    4er Golf
  26. jimpannse's Profilbild
    Und es hat nichtmal für Bilder gereicht (für uns)

    oder doch nur ein Trollpost am morgen ?
  27. donkrako's Profilbild
    Scheiben Schutz = Schäden an der Scheibe sind mit der SB versichert

    Kannst auch nicht zahlen sixt ist recht schnell darin das an ein Inkasso abzugeben.
  28. Chriz's Profilbild
    Der „Dicke Max“ sollte sich vielleicht nächstes Mal vorab informieren, was er da eigentlich unterschreibt.

    Tipp für die Zukunft: es gibt Versicherungen, die in Deinem Fall eintreten. Die muss man aber separat beantragen, entweder beim Autovermieter, eigene Versicherung privat abschließen und manchmal ist dies auch bei goldenen Kreditkarten dabei.
    noname951's Profilbild
    Und nicht zu sehr auf „Dicken Max“ machen.

    Ich sage nur Karma
  29. BlumentoPferde's Profilbild
    Schau halt in den Vertrag, was dort zum Thema Selbstbeteiligung drinsteht.
    Ansonsten kannst du natürlich gerne versuchen, denjenigen zu finden, der das gemacht hat und das Geld von ihm zu holen. Viel Glück.
  30. Synox's Profilbild
    google.com/sea…gen


    Niemals die SB direkt beim Vermieter reduzieren. Viel zu teuer.
  31. SimzalaBim's Profilbild
    Und dann heulen manche rum, wenn man 24/7 den Wächtermodus / Dashcam-Modus anhat.
    Klar bei einem Mietwagen ist sowas natürlich noch beschissener, da sich ja ein anderer Affe an fremden Eigentum bedient hat, am besten wie in anderen Ländern Hände und Füße ab von solchen Menschen, dann können die als Klumpen weiterleben.
  32. Koolsawasch's Profilbild
    Immer als erstes mydealz fragen
    Wie ist eigentlich das Wetter morgen (bearbeitet)
  33. Diavel's Profilbild
    Was hier für ein Quatsch geschrieben wird. Der Mieter hat doch keine Garantiehaftung bei der er für alle Schäden haftet die in der Mietzeit auftreten. Wenn euer Nachbar das Haus abbrennt müsst ihr bei einer Mietwohnung dem Vermieter ja auch keine neue Bude hinstellen.

    Der Mieter haftet nur für Schäden die er auch zu vertreten hat.
    Voila's Profilbild
    Wunschvorstellung

    Oder kannst du das belegen
  34. -Dealalarm's Profilbild
    Bei den Kommentaren wundert es mich nicht, dass Leute immer noch Kredite bei Banken aufnehmen.
  35. Mcgusto's Profilbild
    Was sagt ChatGTP?
    teviol's Profilbild
    Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich kann Ihnen einige allgemeine Informationen geben, die Ihnen bei Ihrem Problem helfen könnten. Es ist wichtig, dass Sie sich in einer rechtlichen Angelegenheit immer an einen Fachmann wenden, um genaue Beratung zu erhalten.

    Wenn Sie ein Fahrzeug bei einer Autovermietung gemietet haben und es während der Mietzeit beschädigt wurde, ist es üblich, dass Sie für den entstandenen Schaden haften. In Ihrem Fall haben Sie erwähnt, dass Sie eine Selbstbeteiligung (SB) von 950 EUR hatten und Scheiben- und Reifenschutz inklusive war. Normalerweise würde der Schaden, der über die SB hinausgeht, von der Versicherung abgedeckt werden.

    Da Sie den Schaden nicht verursacht haben und bereits eine Schadensmeldung bei der Polizei eingereicht haben, ist es wichtig, dass Sie dem Vermieter alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Dies beinhaltet möglicherweise eine Kopie des Polizeiberichts und andere Beweise, die belegen, dass Sie nicht für den Schaden verantwortlich sind.

    Es ist möglich, dass der Vermieter versucht, Ihnen den Schaden trotzdem in Rechnung zu stellen, wenn er der Meinung ist, dass Sie für den Vorfall verantwortlich sind. In diesem Fall sollten Sie den Vermieter schriftlich kontaktieren und Ihren Standpunkt klären. Fordern Sie eine detaillierte Begründung für die Rechnung und weisen Sie darauf hin, dass Sie den Schaden nicht verursacht haben.

    Wenn der Vermieter weiterhin darauf besteht, dass Sie für den Schaden haften, sollten Sie möglicherweise rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und die beste Vorgehensweise zu bestimmen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine rechtliche Beratung darstellen. Jeder Fall kann unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um eine genaue Beratung zu erhalten, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.
  36. Geizi's Profilbild
    Ich kenne die AGB nicht, vielleicht hilft das weiter. Gibt genügend im Netz zu finden. (bearbeitet)
  37. MrBrightside's Profilbild
    Wie ist dein aktueller Stand?
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