Gaspreisbremse Entlastung weniger verbrauchen

eingestellt am 27. Jun 2023
Hallo,

im April diesen Jahres wurde meine Gasheizung ausgetauscht gegen eine Wärmepumpe. Verbraucht habe ich in den ersten drei Monaten ca. 10.000kWh Gas. Mein Vorjahresverbrauch lag bei 26.000kWh Gas. Gezahlt habe ich die Abschläge für Januar bis einschließlich April. Dabei wurde natürlich auch die Gaspreisbremse berücksichtigt, sodass mein Abschlag entsprechend geringer war. Mitte April habe ich den Gasanschluss abgemeldet, um mir die weitere Grundgebühr zu sparen.

Nun kam die Schlussabrechnung vom Versorger. Dieser berücksichtigt in der Rechnung die Soforthilfe im Dezember sowie den gedeckelten Gaspreis auf 12ct/kWh. Was allerdings fehlt ist der Umstand, dass ich in diesem Jahr deutlich weniger verbraucht habe als im Vorjahr. Klar, ich habe ja jetzt auch eine Wärmepumpe. Basierend auf der FAQ des BMWK (bmwk.de/Red…pdf?__blob=publicationFile&v=7) sollte der reduzierte Verbrauch aber auch monetär berücksichtigt werden. Nämlich, nach meinem Verständnis insoweit, als dass man den Verbrauch in diesem Jahr mit dem Vorjahresverbrauch vergleicht. Wenn man weniger verbraucht hat, dann bekommt man die eingesparten kWh Gas mit dem tatsächlich für diesem Jahr vereinbarten Preis/kWh Gas verrechnet. Das ist bei meiner Rechnung allerdings nicht passiert.

Ich kann mutmaßen, dass das daran lag, dass ich ja auch keine Abschläge mehr bezahle. Wenn das der Grund ist, dann würde ich das aber weiterhin bis Jahresende machen. Dadurch würde ich relativ viel Geld wieder bekommen.

Meine Frage daher: ich kenne die FAQ, aber im Gesetzestext finde ich zu dieser Modalität der Rückerstattung nichts. Kann mir hier vielleicht einer von euch helfen? Dann könnte ich basierend auf Paragraphen mit dem Versorger diskutieren.

Danke!
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23 Kommentare

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  1. ceagel's Profilbild
    Ich glaube da liegt ein Denkfehler vor.
    Du würdest zwar deinen Minderverbrauch von 16.000kWh mit dem vereinbarten Preis/kWh erstattet bekommen, wenn du bis zum Ende des Jahres deine Abschläge gezahlt hättest. Dann hättest du das Geld aber dem Versorger erst bezahlt um es dann wieder zu bekommen. Bringt dir auch nichts.
    muhkuhmd's Profilbild
    lDer Denkfehler lag leider den Politikern bei der Ausgestaltung dieser asozialen Preisbremse vor.

    Wer eh schon am Limit verbraucht hat, muss sogar noch für 20% die teuren Preise zahlen

    und wer sich den Luxus leisten kann um mehr als 20% zu reduzieren kriegt noch richtig obendrauf, bis auf min. Null runter.. Klingt komisch, ist aber deutsche Politik.
  2. werbungadresse5804e's Profilbild
    Autor*in
    Vielleicht ein kurzes Status-Update: Verbraucherzentralen waren nett, aber in der Hinsicht leider eher planlos. Aus juristischer Sicht (habe zwei Juristen gefragt) stehen die Chancen, dass ich hier im Recht bin, eher schlecht. Das BMWK selbst hatte zu der ganzen Sache überhaupt keinen Plan. Der Versorger sagt, dass meine Rechnung korrekt sei und ich jetzt einfach Pech gehabt habe. Habe dem Versorger jetzt nochmal schriftlich geschrieben und um Einigung gebeten - aber am Ende bin ich jetzt einfach auf das Wohlwollen des Versorgers angewiesen. Mein Rat kann also nur sein: Wer den Gasanschluss kündigt, sollte vorher konkret durchrechnen, ob sich das lohnt oder, ob man nicht doch die Abschläge bis Ende des Jahres weiterhin zahlt.
  3. muhkuhmd's Profilbild
    Hat er dir 26.00 kWh oder 10.000 kWh abgerechnet? Ich nehme mal an 10.000 kWh..

    Damit hat er dem Umstand doch ausreichend Rechnung getragen. So sollte es zumindest sein, könnte man meinen. Denn: Natürlich gibt es nicht noch eine Vergütung für die eingesparten kWh. Sollte man meinen.. aber die FAQ ist da in Punkt 7 leider tatsächlich eindeutig anderer Meinung.. siehe auch nachfolgende Kommentare (bearbeitet)
    werbungadresse5804e's Profilbild
    Autor*in
    Wenn ich jetzt den Gaszähler nicht abgemeldet hätte, sondern bis Jahresende weiter gezahlt hätte - dann hätte ich doch den geringeren Verbrauch entsprechend zurück erstattet bekommen, oder? Der Verbrauch wäre nicht gestiegen, da ich ja gar keine gastherme mehr habe.
  4. 0achkatzl's Profilbild
    bgbl.de/xav…%5D

    gesetze-im-internet.de/ewpbg/


    Neue kostenfreie Telefonhotline 0800-78 88 900 zur Beratung über die Energiepreisbremsen.
    Mo-Fr 8-20 Uhr
    bmwk.de/Red…tml


    Kann man dann doppelt gewinnen? Mehr als 20% Einsparung bei Erdgas wegen Umstellung auf Wärmepumpe und dann im nächsten Schritt dem Stromanbieter mitteilen, dass man wegen neuer Wärmepumpe einen viel zu niedrigen Referenz Verbrauch aus September 2022 hat und der deswegen auch unbedingt hochgesetzt werden muss und da dann auch nochmal vom Deckel profitieren?
    werbungadresse5804e's Profilbild
    Autor*in
    Ah cool, danke, die Telefonnummer kannte ich noch nicht. Die werde ich nochmal anrufen.
    Das Gesetz kenne ich schon - aber den genauen Paragraph mit Absatz und Satz finde ich leider nicht.

    Beim Stromanbieter verstehe ich es noch nicht ganz. Gibt ja genug Anbieter, die unter 40 Cent liegen. Wo soll hier der Vorteil liegen?
  5. Bumord's Profilbild
    Es ist eine Frechheit, dass diese "Energiepreisbremse" so fehlerhaft konzipiert wurde und jetzt Leute bestraft werden, die durch einen frühen Wechsel in günstigere Tarife (unter 12 Cent) den eigenen Geldbeutel und den des Staates schonen wollten. Rückblickend hätte man den teuersten monatlich kündbaren Gastarif ab Ende der Heizperiode abschließen sollen und dann bis zum Beginn der nächsten Heizperiode abkassieren sollen. Selbst wenn ich in dem alten Tarif geblieben wäre, dann würde ich jetzt um einiges besser dastehen .....
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