eingestellt am 27. Jun 2023
Hallo,
im April diesen Jahres wurde meine Gasheizung ausgetauscht gegen eine Wärmepumpe. Verbraucht habe ich in den ersten drei Monaten ca. 10.000kWh Gas. Mein Vorjahresverbrauch lag bei 26.000kWh Gas. Gezahlt habe ich die Abschläge für Januar bis einschließlich April. Dabei wurde natürlich auch die Gaspreisbremse berücksichtigt, sodass mein Abschlag entsprechend geringer war. Mitte April habe ich den Gasanschluss abgemeldet, um mir die weitere Grundgebühr zu sparen.
Nun kam die Schlussabrechnung vom Versorger. Dieser berücksichtigt in der Rechnung die Soforthilfe im Dezember sowie den gedeckelten Gaspreis auf 12ct/kWh. Was allerdings fehlt ist der Umstand, dass ich in diesem Jahr deutlich weniger verbraucht habe als im Vorjahr. Klar, ich habe ja jetzt auch eine Wärmepumpe. Basierend auf der FAQ des BMWK (bmwk.de/Red…pdf?__blob=publicationFile&v=7) sollte der reduzierte Verbrauch aber auch monetär berücksichtigt werden. Nämlich, nach meinem Verständnis insoweit, als dass man den Verbrauch in diesem Jahr mit dem Vorjahresverbrauch vergleicht. Wenn man weniger verbraucht hat, dann bekommt man die eingesparten kWh Gas mit dem tatsächlich für diesem Jahr vereinbarten Preis/kWh Gas verrechnet. Das ist bei meiner Rechnung allerdings nicht passiert.
Ich kann mutmaßen, dass das daran lag, dass ich ja auch keine Abschläge mehr bezahle. Wenn das der Grund ist, dann würde ich das aber weiterhin bis Jahresende machen. Dadurch würde ich relativ viel Geld wieder bekommen.
Meine Frage daher: ich kenne die FAQ, aber im Gesetzestext finde ich zu dieser Modalität der Rückerstattung nichts. Kann mir hier vielleicht einer von euch helfen? Dann könnte ich basierend auf Paragraphen mit dem Versorger diskutieren.
Danke!
im April diesen Jahres wurde meine Gasheizung ausgetauscht gegen eine Wärmepumpe. Verbraucht habe ich in den ersten drei Monaten ca. 10.000kWh Gas. Mein Vorjahresverbrauch lag bei 26.000kWh Gas. Gezahlt habe ich die Abschläge für Januar bis einschließlich April. Dabei wurde natürlich auch die Gaspreisbremse berücksichtigt, sodass mein Abschlag entsprechend geringer war. Mitte April habe ich den Gasanschluss abgemeldet, um mir die weitere Grundgebühr zu sparen.
Nun kam die Schlussabrechnung vom Versorger. Dieser berücksichtigt in der Rechnung die Soforthilfe im Dezember sowie den gedeckelten Gaspreis auf 12ct/kWh. Was allerdings fehlt ist der Umstand, dass ich in diesem Jahr deutlich weniger verbraucht habe als im Vorjahr. Klar, ich habe ja jetzt auch eine Wärmepumpe. Basierend auf der FAQ des BMWK (bmwk.de/Red…pdf?__blob=publicationFile&v=7) sollte der reduzierte Verbrauch aber auch monetär berücksichtigt werden. Nämlich, nach meinem Verständnis insoweit, als dass man den Verbrauch in diesem Jahr mit dem Vorjahresverbrauch vergleicht. Wenn man weniger verbraucht hat, dann bekommt man die eingesparten kWh Gas mit dem tatsächlich für diesem Jahr vereinbarten Preis/kWh Gas verrechnet. Das ist bei meiner Rechnung allerdings nicht passiert.
Ich kann mutmaßen, dass das daran lag, dass ich ja auch keine Abschläge mehr bezahle. Wenn das der Grund ist, dann würde ich das aber weiterhin bis Jahresende machen. Dadurch würde ich relativ viel Geld wieder bekommen.
Meine Frage daher: ich kenne die FAQ, aber im Gesetzestext finde ich zu dieser Modalität der Rückerstattung nichts. Kann mir hier vielleicht einer von euch helfen? Dann könnte ich basierend auf Paragraphen mit dem Versorger diskutieren.
Danke!
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23 Kommentare
sortiert nachDu würdest zwar deinen Minderverbrauch von 16.000kWh mit dem vereinbarten Preis/kWh erstattet bekommen, wenn du bis zum Ende des Jahres deine Abschläge gezahlt hättest. Dann hättest du das Geld aber dem Versorger erst bezahlt um es dann wieder zu bekommen. Bringt dir auch nichts.
Wer eh schon am Limit verbraucht hat, muss sogar noch für 20% die teuren Preise zahlen
und wer sich den Luxus leisten kann um mehr als 20% zu reduzieren kriegt noch richtig obendrauf, bis auf min. Null runter.. Klingt komisch, ist aber deutsche Politik.
Damit hat er dem Umstand doch ausreichend Rechnung getragen. So sollte es zumindest sein, könnte man meinen. Denn: Natürlich gibt es nicht noch eine Vergütung für die eingesparten kWh. Sollte man meinen.. aber die FAQ ist da in Punkt 7 leider tatsächlich eindeutig anderer Meinung.. siehe auch nachfolgende Kommentare (bearbeitet)
gesetze-im-internet.de/ewpbg/
Neue kostenfreie Telefonhotline 0800-78 88 900 zur Beratung über die Energiepreisbremsen.
Mo-Fr 8-20 Uhr
bmwk.de/Red…tml
Kann man dann doppelt gewinnen? Mehr als 20% Einsparung bei Erdgas wegen Umstellung auf Wärmepumpe und dann im nächsten Schritt dem Stromanbieter mitteilen, dass man wegen neuer Wärmepumpe einen viel zu niedrigen Referenz Verbrauch aus September 2022 hat und der deswegen auch unbedingt hochgesetzt werden muss und da dann auch nochmal vom Deckel profitieren?
Das Gesetz kenne ich schon - aber den genauen Paragraph mit Absatz und Satz finde ich leider nicht.
Beim Stromanbieter verstehe ich es noch nicht ganz. Gibt ja genug Anbieter, die unter 40 Cent liegen. Wo soll hier der Vorteil liegen?