Händler dürfen Guthabenkarten o.Ä. angeblich nicht mehr bei Zahlung mit Geschenkgutschein verkaufen – Verweis auf BMF-Schreiben

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eingestellt am 15. Mai 2023
Heute bin ich bei Galeria aus allen Wolken gefallen. Ich wollte mit einem Galeria-Geschenkgutschein eine Paysafecard kaufen, was früher problemlos geklappt hat. Heute wurde mir dies verweigert (was mir ein hinzugezogener übergeordneter Filialmitarbeiter nach einem Anruf bei der Konzernzentrale bestätigte).

Angeblich sei ALLEN Händlern der Verkauf von Gutscheinen, Guthabenkarten, Aufladekarten, etc. bei Bezahlung mit einem Gutschein auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums nicht mehr erlaubt , konkret wegen folgender Mitteilung:

bundesfinanzministerium.de/Con…v=1

Ich als juristischer Laie entdecke da jedoch keinen Zusammenhang zu dem o.g. Fall – in dem Schreiben geht es vor allem um Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-bezogene Sachverhalte.

Falls hier zufällig jemand mitliest, der sich in der Lage sieht, das o.g. Schreiben zweifelsfrei zu verstehen, würde ich mich über eure Einschätzung freuen, danke. Stand jetzt halte ich die Begründung mit dem o.g. Schreiben für Unsinn - liege ich da falsch?
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28 Kommentare

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  1. pri.vater's Profilbild
    pri.vater
    So stehts in der Überschrift des Bundesministerium der Finanzen 13. April 2021.
    "Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug"
    nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zu § 8 (Einnahmen).

    Das ESTG regelt die Besteuerung der Einnahmen / Ausgaben von natürlichen Personen
    und regelt also nur deren Besteuerung nach diesem Gesetz.
    Das Gesetz hat überhaupt nichts mit der Annahme / Verweigerung von Gutscheinen
    zu tun, sondern regelt lediglich die Art, wie sie zu versteuern sind ( ob als Einnahmen oder als Sachbezug). (bearbeitet)
  2. ddeeff's Profilbild
    ddeeff
    Vielleicht will die dauerinsolvente GaleriaKarstadtKaufhof-Kette auch einfach möglichst viel Geld in die eigene Tasche stecken - und nicht an Fremdunternehmen durchreichen.
    Horst.Schlaemmer's Profilbild
    Horst.Schlaemmer Autor*in
    Eben das ist mir in den Sinn gekommen. Dann sollen sie das aber einfach in den Gutscheinbedingungen vermerken, so wie es Rossmann ja auch macht.
  3. meandmycat's Profilbild
    meandmycat
    Ich wollte letzte Woche eine Steam Guthabenkarte mit einer Saturn Geschenkkarte aus Microsoft Points bezahlen und habe die gleiche Antwort erhalten. Die Geschenkgutscheine wären in dem Fall eine Scheinwährung, wenn man Guthaben für Guthaben eintauscht. Was für ein (poo).
  4. Milka_Q's Profilbild
    Milka_Q
    Dieses BMF schreiben hat null Bezug zu deinem erörterten Sachverhalt
  5. DerHesse29's Profilbild
    DerHesse29
    Das ist mit Sicherheit nur vorgeschoben. Der Grund ist wohl wie bei Toom, Rossmann das es die Gutscheinkarten mit Nachlaß 10 - 20% über verschiedene Vertriebskanäle zu kaufen gab, oder gibt.
    Rossmann hatte ich mit 9 - 10% viele gekauft und Toom der Knaller 1000 Euro mit 20% Freitags Abends / Aktion in 2019.
    Da die Marge für Gutscheinverkäufe im einstelligen Bereich liegt legen sie drauf wenn sie das machen.....
    J0rd4N's Profilbild
    J0rd4N
    jo bei mueller drogerie uebrigens auch. habe es 2-3x versucht einen amazongutschein zu kaufen mit mueller gutschein aus CB. laesst kein mitarbeiter mit sich machen. ob es technisch von der kasse her geht wollte man mir auch nicht beantworten...
  6. RoteRose's Profilbild
    RoteRose
    Nächster halt Bargeld Abschaffung, es läuft so langsam alles in die richtigen Kanäle
    J0rd4N's Profilbild
    J0rd4N
    nein nein, das ist nur der hygiene geschuldet, das hat nichts damit zu tun. bargeld pfui da ist corona drauf
  7. Horst.Schlaemmer's Profilbild
    Horst.Schlaemmer Autor*in
    Offenbar kann auch von euch niemand aus dem o.g. BMF-Schreiben ein solches Verbot herleiten. Dann werde ich bei der Galeria-Zentrale nachfragen, auf welches Zitat des Schreibens die sich konkret beziehen.

    Sowie ich Antwort habe, gebe ich hier wieder Bescheid. (bearbeitet)
  8. Cum-Ex-WasFragezeichen's Profilbild
    Cum-Ex-WasFragezeichen
    BMF Schreiben Rn. 18 ff. und 23 sind relevant, dort steht was keine Sachbezüge sind.

    So sieht das aus:

    Einnahmen sind zu versteuern.

    § 8 Abs. 1 Satz 1 EStG: Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen (…) zufließen. D. h.: Grundsätzlich ist alles steuerpflichtig.

    ABER:

    § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG: Zu den Einnahmen in Geld gehören nicht: Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr. 10 ZAG erfüllen.
    In Verbindung mit § 2 Abs 1 Nr. 10 ZAG ist eine Begrenzung der Gutscheine und Geldkarten erforderlich (bspw. Begrenzung auf Produktpalette oder Händler und Dienstleister erforderlich). Im Umkehrschluss handelt es sich also bei Gutscheinen und Geldkarten, die diese Voraussetzungen erfüllen um Sachbezüge.

    Es werden also bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die nicht als Zahlungsdienste gelten, als Sachbezug definiert.

    § 8 Abs. 1 Satz 11 Halbs. 1 EStG: Sachbezüge (…) bleiben außer Ansatz, wenn (...) ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. (= Steuerfreier Bezug von o. g. Gutscheinen und Geldkarten)


    Nun das Problem:

    Gibt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen 50 Euro Gutschein und deklariert diesen als Sachbezug, könnte es problematisch sein.
    Wenn der Mitarbeiter nun zu Galeria geht und sich dort bspw. eine PSC kauft, mit der man dann quasi gar keine Begrenzung mehr hätte, man kann damit schließlich nahezu alles kaufen und bezahlen.
    Soweit ich weiß, kann man sich PSC auch auszahlen lassen. Aber davon unabhängig, man hat mit einer PSC oder auch wenn es einfach die Media Markt Karte ist, keine Begrenzung mehr auf die Händler und Dienstleister oder auf die Produktpalette. Der Galeria Gutschein, der eigentlich nur für den Bezug von Waren (Beschränkung Produktpalette) bei dem Händler Galeria (Beschränkung auf Produktpalette eines Händlers) vorgesehen war.
    Das genügt nicht den Anforderungen von § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG. Es ist also kein steuerfreier Sachbezug. Es ist eine Einnahme, die zunächst voll der Steuerpflicht unterliegt.

    Dass die Probleme existent sind, zeigt auch der Hinweis auf der Wunschgutscheinseite, auf der Mitarbeitergutscheine angeboten werden.

    "steuerfreier Sachbezug"
    "gem. unabhängiger Stellungnahme durch BakerTilly aus 03/2022."
    b2b.wunschgutschein.de/pro…in/


    Das ist die Sache aus der steuerrechtlichen Sicht. Wie es aber aus der Sicht des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu behandeln ist, wäre jetzt zu umfangreich, um es hier auszubreiten. Hier könnte es ganz interessant sein, da einige Gutscheinkarten quasi als "Geld" angesehen werden.
    sfrueh's Profilbild
    sfrueh
    Mag sein, aber das wäre dann ein Problem der Arbeitgeber. Warum sollte der Staat deswegen den Händlern vorschreiben, keine Guthabenkarten mehr gegen Gutscheine herauszugeben?? Das Problem hätten dann einzelne Arbeitgeber, die u.U. nachversteuern müssten. Das ist aber kein Grund dies für die ganze Bevölkerung zu unterbinden.
  9. Horst.Schlaemmer's Profilbild
    Horst.Schlaemmer Autor*in
    Ich habe soeben endlich Antwort erhalten, aber gerade keine Zeit, das alles näher zu untersuchen (die AGB habe ich auf der Seite bei kurzer Suche nicht gefunden, falls jemand möchte, kann er schnell mal den Link posten - danke).


    "Sehr geehrter Herr Schlämmer,

    vielen Dank für Ihre Geduld.

    Gerne teilen wir Ihnen die Antwort unseres Fachbereiches mit:

    1. Aus den AGB zu unseren Geschenkkarten ergibt sich, dass mit der
    Geschenkkarte keine Prepaid-Karten erworben werden können. (Allgemeine
    Geschäftsbedingungen galeria.de/ser…en)

    2. § 2 ZAG

    Es ist daher richtig, dass sich aus dem Schreiben des BMF nicht
    direkt ein Verbot des Kaufes von Geschenkkarten /Prepaid-Karten mit
    (GALERIA) Geschenkkarten ergibt.

    In dem Schreiben wird jedoch unter Ziffer 3 auf § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG
    verwiesen.

    Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, liegt kein Zahlungsmittel im
    Sinne des ZAG vor und der Ausgeber von Geschenkkarten bedarf keiner
    Erlaubnis der BaFin zur Inverkehrbringung von Geschenkgutscheinen.

    GALERIA nutzt nun die Ausnahme von § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG.
    Demnach darf das Zahlungsmittel (die GALERIA Geschenkkarte) nur für
    den Erwerb von Waren innerhalb eines begrenzten Netzes von
    Dienstleistern eingesetzt werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 a) und nur für den
    Erwerb eines sehr begrenzten Warenspektrums eingesetzt werden können
    (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 b).

    Dies bedeutet zunächst, dass man mit der GALERIA Geschenkkarte nur
    bei GALERIA bezahlen kann. Des Weiteren folgt daraus, dass das
    Warenspektrum nicht erweitert werden darf. Wenn nun eine Prepaid-
    Geschenkkarte gekauft werden könnte, könnte mit dieser Geschenkkarte
    wiederum ein anderes (nicht bei GALERIA) vorhandenes Warenspektrum
    erschlossen werden. Dann wäre die Ausnahme von § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG
    nicht mehr gegeben.

    Dementsprechend ist ein Einlösen der GALERIA Geschenkkarte nicht für
    Prepaid-Produkte möglich.

    Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben
    mit freundlichen Grüßen

    Team Kundenzufriedenheit

    GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH
    Theodor-Althoff-Straße 2
    45133 Essen"
  10. _karl_heinz_feuermann's Profilbild
    _karl_heinz_feuermann
    Zukunft wird besser
  11. weserphoenix's Profilbild
    weserphoenix
    Der Zusammenhang mit Deinem Kauf und dem verlinkten Artikel erschließt sich auch mir null.

    Woher hattest Du denn die Guthaben Karte für Galeria? (bearbeitet)
    Horst.Schlaemmer's Profilbild
    Horst.Schlaemmer Autor*in
    Den hatte ich aus einem Universalgutschein (ich meine Gutscheingold) erzeugt. Aber die Herkunft des Gutscheins war ja gar kein Thema, das war unerheblich,
  12. therealpink's Profilbild
    therealpink
    Sollte da wirklich etwas dran sein, haben sie dir wohl das falsche Schreiben genannt.
    Nachvollziehbar wäre es wohl als Geldwäschebekämpfungsmaßnahme.
    Horst.Schlaemmer's Profilbild
    Horst.Schlaemmer Autor*in
    Mir wurde die Anordnung (die wohl von der Galeria-Zentrale stammt) aber sogar gezeigt, da wurde tatsächlich auf dieses Schreiben verwiesen.
  13. krokodeal1's Profilbild
    krokodeal1
    Ist doch irgendwie alt.. Meine Ticket-Plus Classic Karte wurde 2022 auf die City-Card umgestellt, seitdem is nix mehr mit Online-Gutscheine kaufen.
    Für mich liest sich das Schreiben genau wie die Verordung zur Umstellung damals.
    BlumentoPferde's Profilbild
    BlumentoPferde
    Im Laden kann ich aber bis heute Wunschgutscheine ohne Probleme damit kaufen.
  14. Dodgerone's Profilbild
    Dodgerone
    Halte ich schon für nachvollziehbar.

    2 Gründe aus der Praxis:

    1. Arbeitgeber geben tw. Gutscheine an Arbeitnehmer als Sachbezug raus (steuerfrei). Hier will man wohl verhindern das Arbeitnehmer diese in andere Zahlmittel umwandeln.
    2. Asylbewerber erhalten tw. Gutscheine statt Bargeld. Auch hier will man ggf verhindern das das Geld zweckentfremdet wird.

    Beides für mich nachvollziehbar.
    El_Pato's Profilbild
    El_Pato
    Ich denke beides passt nicht. Arbeitgeber können Universalgutscheine rausgeben. Sodexo Kreditkarte. Damit ist es egal wo du kaufst. Es ist immer steuerfrei unter der Grenze. Aber Lebensmittelgutscheinen (nennen wir es mal so) gibt es immer Wege. Früher haben die an den Kassen storniert. In USA gibt es Videos wo die Flaschen auf dem Parkplatz auskippen um Pfand zu bekommen. Ich denke es geht um „Geldwäsche“ also Steuerhinterziehung der Bürger bezüglich Kauf und Verkauf von Gold, Autos, …
  15. arabidopsis's Profilbild
    arabidopsis
    Naja, bei Simpsons gibt es eine Folge, wo Grandpa auf Telefonbetrug reinfällt. In dem Callcenter werden alle mit Gutscheinkarten bezahlt……

    Zu viele Gutscheine stammen heute aus Trickbetrügereien!

    Und im echten Leben nicht vorgesehen, dass man mit Rossmanngutschein Galeria und dann Paysafe kauft……
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