Internetvertrag für temporäre Zweitwohnsitz

eingestellt am 9. Okt 2023 (eingestellt vor 9 h, 24 m)
Hallo zusammen,

ich werde künftig einen temporärer Zweitwohnsitz (Dauer weniger als 24 Monate) haben. Auf der Suche nach einem Internetanbieter kommt nun die Frage auf was passiert wenn ich einen Tarif über 24 Monate abschließe und dann bereits vor Ablauf der Mindestvertagslaufzeit dort ausziehe. Ein Sonderkündigungsrecht habe ich ja nur dann wenn der Anbieter den Vertrag nicht am neuen Wohnsitz weiter betreiben kann. Dort habe ich aber natürlich auch einen Internetvertrag und zwei brauche ich nicht ;).

Hat jemand Erfahrung wie sich das verhält? Einen Vertrag mit flexibler Laufzeit wäre zwar eine Lösung, allerdings sind diese quasi genauso teuer wie ein 24 Monate Vertrag den ich dann einfach weiter bezahle obwohl ich ihn nicht nutze.
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16 Kommentare

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  1. El_Pato's Profilbild
    Hatte ich bei Vodafone. Haben mich rausgelassen ohne Nachfrage. Am ersten Wohnsitz ist zwar lieferbar aber Doppelbelieferung ist ebenso ausgeschlossen. Handelt sich ja um ein Netz. Her verschiedenen Technologien halt die Frage was vor Gericht rauskommt. Ohne Leistung keine Gegenleistung. Und immer musst du rausgelassen werden, unter Zahlung des entgangenen Gewinns. Aber nicht der vermiedenem kosten. Ich würde es einfach machen. Hast ja eh keine Wahl. Viele Pendler haben überzogen lte Internetverträge genommen um dann beim Umzug oder im Urlaub weiternutzen können. Aber die Kosten sind höher als weiterzahlen. (bearbeitet)
    FrankenZipfel's Profilbild
    Autor*in
    Weisst du zufällig wie es in Sachen Doppelbelieferung aussieht wenn der Vertrag im Erstwohnsitz in den ich dann wieder ziehe auf meine Partnerin läuft?
  2. tscherub's Profilbild
    Wenn Du in deinem Erstwohnsitz (bzw. deiner Wohnung nach Umzug) bereits einen Vertrag hast und das aus der gleichen Dose kommen müsste, dann können die dich ja nicht beliefern, weil aus der Dose maximal ein Anschluss kommt.

    Hast Du da DSL und in der andern Wohnung Kabel, dann wäre teoretisch beides möglich. Dann muss man schauen.

    Je nachdem wie viel weniger als 24 Monate, schließ halt entweder was ohne Mindestlaufzeit ab, oder riskiere es einfach. Rechne halt mal durch was im Zweifel billiger wäre, wenn du die 24 Monate voll zahlen musst.

    Du kannst natürlich auch versuchen den 24 Monate vertrag bei Auszug auf den nachmieter zu übertragen. (bearbeitet)
    quak1's Profilbild
    Das ist nicht korrekt, wenn du von DSL sprichst. An den meisten Dosen kommen mindestens vier Adern von Hausverteiler an. Da kann man flink eine zweite Dose setzen, da jede nur zwei Adern benötigt und schon bekommst du zwei Mal DSL. Also technisch oft kein Problem.
  3. Nebelkerze's Profilbild
    Bei einer Zweitwohnung gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Kannst den Vertrag mitnehmen oder auf Kulanz hoffen.
    (Ich spreche aus Erfahrung)
  4. levces's Profilbild
    Tipp: keinen Zweitwohnsitz anmelden, sondern als Erstwohnsitz. Nach Auszug ziehst Du zu Deiner Freundin zurück, ist ein Haushalt, damit erübrigt sich die Sache.
  5. HouseMD's Profilbild
    3 Monate "Vertragsstrafe" muss man aber in der Regel immer zahlen, steht so auch im TKG.
  6. DerFreddi's Profilbild
    easybell.de, da kannste monatlich kündigen. Da bin ich seit Jahren, die sind was Kundensupport angeht das Beste was ich bisher erlebt habe.
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