eingestellt am 7. Jun 2023
Moin zusammen,
hat einer von euch evtl. Erfahrung wie sich das Kontingent (80% des Vorjahres) der Gaspreisbremse beim Anbieterwechsel berechnet?
Konkret: sind es zwingend immer monatlich 1/12 des Jahreskontingents?
Ich bin zum 1.6. zu einem Anbieter mit Konditionen unter der Gaspreisbremse gewechselt und habe die Schlussrechnung des alten Anbieters bekommen: nicht 80% Gaspreisbremse auf den Gesamtverbrauch, sondern nur 1/12*5. Ist durch den hohen Verbrauch in den Wintermonaten natürlich zu wenig.
Stimmt das so mit der Berechnung des alten Anbieters?
Besten Dank vorab, falls sich jemand auskennt.
hat einer von euch evtl. Erfahrung wie sich das Kontingent (80% des Vorjahres) der Gaspreisbremse beim Anbieterwechsel berechnet?
Konkret: sind es zwingend immer monatlich 1/12 des Jahreskontingents?
Ich bin zum 1.6. zu einem Anbieter mit Konditionen unter der Gaspreisbremse gewechselt und habe die Schlussrechnung des alten Anbieters bekommen: nicht 80% Gaspreisbremse auf den Gesamtverbrauch, sondern nur 1/12*5. Ist durch den hohen Verbrauch in den Wintermonaten natürlich zu wenig.
Stimmt das so mit der Berechnung des alten Anbieters?
Besten Dank vorab, falls sich jemand auskennt.
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Diskussionen Beliebteste
14 Kommentare
sortiert nachAnbieter A teilt das Kontingent monatlich auf, Anbieter B geht anscheinend nach Verteilungstabelle (Gas) vor. (bearbeitet)
Deckel bei 12ct bis 80% des Verbrauchs. Da dein Anbieter jetzt nicht wissen kann, was du bis Jahresende verbrauchst, darf er nur maximal 12 CT von dir verlangen, bis die 80% aufgebraucht sind. Eine pro Rata Berechnung ist meiner Meinung nach unzulässig.
Auch im FAQ steht nichts von pro Rata sondern, dass das richtige Kontingent weitergegeben werden muss.
bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gaspreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=6
19. Was ist, wenn ich im Verlauf des Jahres den Versorger wechsle?
Der Wechsel zu einem Anbieter oder in einen Tarif mit günstigerem Arbeitspreis lohnt sich auch mit der Gas- und Wärmepreisbremse. Wechsel sind weiterhin möglich und haben grundsätzlich keinen Einfluss auf das Entlastungskontingent und den dafür maßgeblichen gedeckelten Bruttoarbeitspreis von z.B. 12 ct/kWh bei Erdgas für private Haushalte und andere Verbraucher mit Standardlastprofil. Wenn jemand im Verlauf des Jahres 2023 den Gas- oder Wärmeversorger wechselt, darf der Versorger jedoch erst dann die Entlastung weitergeben, wenn der Verbraucher oder die Verbraucherin dem neuen Lieferanten eine Rechnungskopie des ursprünglichen Lieferanten vorgelegt oder anders sichergestellt hat, dass für die Entlastung beim neuen Versorger das richtige Entlastungskontingent zugrunde gelegt werden kann. (bearbeitet)
Ich habe keinen Cent des Gaspreisdeckels beim alten Anbieter gesehen: Da ich zum 1.3.23 den Anbieter gewechselt habe, hat mein alter Versorger (Stadtwerke: 17,xx Cent) einfach für Januar und Februar keinen Gaspreisdeckel berechnet. Der neue Versorger (Octopus Energy, 12,xx Cent) kann es nicht, da er den Verbrauch beim alten Anbieter nicht kennt. Ich glaube korrekterweise müsste der neue Versorger die Entlastung zahlen bei mir, weil die ja rückwirkend für Januar und Februar berechnet wurde, als Ausgangspreis aber seinen Gaspreis nehmen.
Da es sich bei mir wohl "nur" um circa 100€ (wenn überhaupt) geht, ist es wohl den Aufwand nicht wert... Gewechselt habe ich hauptsächlich wegen der Grundgebühr: von über 20€ auf 5€...
Habe ich gleich mal an meine Frage an die Schlichtungsstelle Energie angehangen. Dort habe ich ein Verfahren laufen, weil mein Anbieter meinen Verbrauch 2021 einfach geschätzt hat, obwohl ihm eine wesentlich höhere Prognose durch den Netzbetreiber vorlag.
Werde wohl auch nochmal die Schlichtungsstelle kontaktieren müssen.
Sag gerne mal Bescheid, was bei dir rausgekommen ist.
Scheint ja leider nicht 100% eindeutig zu sein und auch keine schnelle Lösung zu sein (Anbieter reagiert nicht auf Mails).