eingestellt am 21. Aug 2021
Ich, wie vermutlich viele andere hier, haben unzählige Girokonten.
So führte auch ich ein ungenutztes Girokonto. Irgendwann sah ich zufällig, dass mein Fidor-Girokonto im Minus war.
Nach kurzer Recherche stellte ich fest, dass die Fidor-Bank für mich unbemerkt Kontoführungsgebühren eingeführt hatte und 5,- € pro Monat abbuchte.
Da ich dies nicht bemerkte, entstanden außerdem Zinsen für unerlaubte Überziehung.
Somit lief ein keiner Betrag bei mir auf, ich kündigte das Konto sofort, überweis den Negativ-Saldo und vergas das ganze.
Jetzt, einige Zeit später, fiel mir das Urteil ein, welches die Kontoführungsgebühren zu Unrecht betitelte.
Also übersendete ich eine kurze E-Mail an die Fidor-Bank, und erhielt postwendend die Antwort:
Guten Tag ***,
vielen Dank für Ihre Geduld und die Zusendung Ihrer Rückforderungsansprüche.
Wir haben die Höhe Ihres Rückerstattungsanspruch geprüft und werden Ihnen 63,32 € zurückerstatten.
Bitte berücksichtigen Sie, dass folgende Bedingungen für eine Rückerstattung gelten:
- Das Entgelt war in den von Ihnen akzeptierten AGB nicht enthalten (z.B. bei der Kontoeröffnung), wurde also neu eingeführt. Dann erstatten wir das Entgelt ab Einführung.
- Das Entgelt wurde von Ihnen nicht bei jeder Transaktion individuell akzeptiert. Dann erfolgt keine Erstattung.
- Das Entgelt wurde im Verlauf unserer Geschäftsbeziehung durch uns erhöht. In diesem Fall wird gemäß dem höchstrichterlichen Urteils die Differenz zum bisher angefallenen Entgelt erstattet, z.B. - - Bargeldabhebung mit der Fidor Smart Card ab der 3. Abhebung im Monat 2,50€ neuer Preis, alter Preis 2,00€. Die Differenz von 0,50.- € wird erstattet.
- Wurde das Entgelt bereits aus anderen Gründen zurückerstattet, kann es nicht noch einmal erstattet werden.
Unter diesen Gesichtspunkten ergab sich der oben genannte Betrag. Die Rückerstattung erfolgt Anfang nächster Woche inklusive 5% Zinsen auf Ihrem Fidor Konto.
Viele Grüße
Ihr Kundenservice der Fidor Bank
Sie haben Anregungen und Hinweise für uns? Bitte bewerten Sie uns hier.

Solltest du also ein Girokonto bei der Fidor Bank haben oder gehabt haben, und jemals Kontoführungsgebühren bezahlt haben, erhältst du diese mit einer E-Mail an kundenservice@fidor.de erstattet.
Hier ist die E-Mail, die ich gesendet hatte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei Ihnen ein Girokonto mit der IBAN ***** geführt.
Bei der Eröffnung des Girokontos galten laut Preisverzeichnis Kontoführungsgebühren von 0,00 EUR.
Tatsächlich haben Sie vom November 2019 an jedoch Kontoführungsgebühren in Höhe von 5,- € / Monat erhoben, ohne dass ich diesem ausdrücklich zugestimmt habe.
Durch diese unerwartete Überziehung des Kontos sind außerdem noch Sollzinsen entstanden.
Da ich der Gebührenerhöhung nicht ausdrücklich zugestimmt habe, ist diese unwirksam gewesen (vgl. Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes vom 27.04.2021 Az. XI ZR 26/20).
Ich fordere Sie daher hiermit auf die Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten Gebühren und den unkorrekterweise abgebuchten Gebühren zzgl. Nutzungsersatz nach § 818 BGB auf mein neues Girokonto **** binnen 3 Wochen ab heute zu überweisen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
***
So führte auch ich ein ungenutztes Girokonto. Irgendwann sah ich zufällig, dass mein Fidor-Girokonto im Minus war.
Nach kurzer Recherche stellte ich fest, dass die Fidor-Bank für mich unbemerkt Kontoführungsgebühren eingeführt hatte und 5,- € pro Monat abbuchte.
Da ich dies nicht bemerkte, entstanden außerdem Zinsen für unerlaubte Überziehung.
Somit lief ein keiner Betrag bei mir auf, ich kündigte das Konto sofort, überweis den Negativ-Saldo und vergas das ganze.
Jetzt, einige Zeit später, fiel mir das Urteil ein, welches die Kontoführungsgebühren zu Unrecht betitelte.
Also übersendete ich eine kurze E-Mail an die Fidor-Bank, und erhielt postwendend die Antwort:
Guten Tag ***,
vielen Dank für Ihre Geduld und die Zusendung Ihrer Rückforderungsansprüche.
Wir haben die Höhe Ihres Rückerstattungsanspruch geprüft und werden Ihnen 63,32 € zurückerstatten.
Bitte berücksichtigen Sie, dass folgende Bedingungen für eine Rückerstattung gelten:
- Das Entgelt war in den von Ihnen akzeptierten AGB nicht enthalten (z.B. bei der Kontoeröffnung), wurde also neu eingeführt. Dann erstatten wir das Entgelt ab Einführung.
- Das Entgelt wurde von Ihnen nicht bei jeder Transaktion individuell akzeptiert. Dann erfolgt keine Erstattung.
- Das Entgelt wurde im Verlauf unserer Geschäftsbeziehung durch uns erhöht. In diesem Fall wird gemäß dem höchstrichterlichen Urteils die Differenz zum bisher angefallenen Entgelt erstattet, z.B. - - Bargeldabhebung mit der Fidor Smart Card ab der 3. Abhebung im Monat 2,50€ neuer Preis, alter Preis 2,00€. Die Differenz von 0,50.- € wird erstattet.
- Wurde das Entgelt bereits aus anderen Gründen zurückerstattet, kann es nicht noch einmal erstattet werden.
Unter diesen Gesichtspunkten ergab sich der oben genannte Betrag. Die Rückerstattung erfolgt Anfang nächster Woche inklusive 5% Zinsen auf Ihrem Fidor Konto.
Viele Grüße
Ihr Kundenservice der Fidor Bank
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Solltest du also ein Girokonto bei der Fidor Bank haben oder gehabt haben, und jemals Kontoführungsgebühren bezahlt haben, erhältst du diese mit einer E-Mail an kundenservice@fidor.de erstattet.
Hier ist die E-Mail, die ich gesendet hatte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei Ihnen ein Girokonto mit der IBAN ***** geführt.
Bei der Eröffnung des Girokontos galten laut Preisverzeichnis Kontoführungsgebühren von 0,00 EUR.
Tatsächlich haben Sie vom November 2019 an jedoch Kontoführungsgebühren in Höhe von 5,- € / Monat erhoben, ohne dass ich diesem ausdrücklich zugestimmt habe.
Durch diese unerwartete Überziehung des Kontos sind außerdem noch Sollzinsen entstanden.
Da ich der Gebührenerhöhung nicht ausdrücklich zugestimmt habe, ist diese unwirksam gewesen (vgl. Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes vom 27.04.2021 Az. XI ZR 26/20).
Ich fordere Sie daher hiermit auf die Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten Gebühren und den unkorrekterweise abgebuchten Gebühren zzgl. Nutzungsersatz nach § 818 BGB auf mein neues Girokonto **** binnen 3 Wochen ab heute zu überweisen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
***
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20 Kommentare
sortiert nachWeil genau?
Das mit den Gebühren ist mir zwei mal passiert.
Irgendwann hat die Postbank einfach Gebühren eingeführt auf Postsparbücher auf denen wenig Geld war. Und schwups war es weg.
Damals haben die Gerichte übrigens gesagt das sei rechtens.
Das zweite mal passierte mir das als Cortal Consors irgendwann 2005 bis 2007 Gebühren für das Girokonto einführte das zum Trading Konto gehörte. Da lag auf meinem auch Geld drauf. Dass es über lange Zeit ins Minus läuft habe ich gemerkt als ich einen Mahnbrief der Bank erhielt. Hat mal eben 140 EUR gekostet.
Ist aber alles zu lange her als das Rückforderung noch gehen würde.
Jeden Monat werden 5 € abgezogen, aber anschließend 5 € wegen mind. 20 Transaktionen gutgeschrieben als Bonus. Meint ihr die bekomme ich zurück?
Das wäre spannend ;-)
Neben dem Kontoführungsentgelt wurde der Aktivitätsbonus eingeführt, durch den das Kontoführungsentgelt ausgeglichen werden. Unsere Berechnung spricht dafür, dass das Kontoführungsentgelt jeden Monat durch den Aktivitätsbonus ausgeglichen wurde."
Ich glaube nicht, dass der Aktivitätsbonus hier als Ersatz gelten kann, oder? Die reden sich doch hier raus.
Sehe ich auch so, die versuchen sich halt nen schlanken Fuß zu machen.
Ich würde denen schreiben und das beanstanden und mit dem Anwalt drohen. Nur wenn zu zeigst, dass du zu Rechtsmitteln bereit bist überlegen die überhaupt erst ob sie dir was erstatten.
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