eingestellt am 10. Jan 2023
Moin.
Scheint so, als bekomme DAZN nun sein Fett weg.
"Abonnenten des Streamingdienstes DAZN dürfen auf eine Rückzahlung von Gebühren hoffen. Die deutliche Preiserhöhung im Sommer 2022 sei rechtswidrig gewesen, glauben Verbraucherschützer. Der Bundesverband bereitet eine Sammelklage vor und sucht nach Betroffenen."
Quelle: welt.de/inc…tml
"Wir halten die Preiserhöhung, so, wie sie sich für uns darstellt, für unwirksam", wird Sebastian Reiling vom Verbraucherzentrale Bundesverband von der Kreiszeitung zitiert. "Wir wollen über eine sogenannte Musterklage, eine Sammelklage nach deutschem Recht, erwirken, dass Dazn den Kunden das Geld zurückzahlen muss", fasst er das Ziel der Verbraucherschützer zusammen.
Quelle: golem.de/new…tml
Viel mehr will ich hier gar nicht raushauen, da es sonst zu unübersichtlich werden könnte.
Seid ihr betroffen von der Preiserhöhung? vzbv sucht Betroffene für die Sammelklage.
HIER könnt ihr euch melden.
Mal schauen, wie das weitergeht.
Scheint so, als bekomme DAZN nun sein Fett weg.
"Abonnenten des Streamingdienstes DAZN dürfen auf eine Rückzahlung von Gebühren hoffen. Die deutliche Preiserhöhung im Sommer 2022 sei rechtswidrig gewesen, glauben Verbraucherschützer. Der Bundesverband bereitet eine Sammelklage vor und sucht nach Betroffenen."
Quelle: welt.de/inc…tml
"Wir halten die Preiserhöhung, so, wie sie sich für uns darstellt, für unwirksam", wird Sebastian Reiling vom Verbraucherzentrale Bundesverband von der Kreiszeitung zitiert. "Wir wollen über eine sogenannte Musterklage, eine Sammelklage nach deutschem Recht, erwirken, dass Dazn den Kunden das Geld zurückzahlen muss", fasst er das Ziel der Verbraucherschützer zusammen.
Quelle: golem.de/new…tml
Viel mehr will ich hier gar nicht raushauen, da es sonst zu unübersichtlich werden könnte.
Seid ihr betroffen von der Preiserhöhung? vzbv sucht Betroffene für die Sammelklage.
HIER könnt ihr euch melden.
Mal schauen, wie das weitergeht.
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45 Kommentare
sortiert nachOder habe ich das falsch in Erinnerung?
Sammelklage und ihre Formen
Den Begriff der Sammelklage kennt man vor allen Dingen aus den USA, in Deutschland gibt es die Sammelklage, die in den USA „class action“ genannt wird, in dieser Form dagegen nicht. Es gibt jedoch hierzulande Klagearten, die mit der Sammelklage vergleichbar sind. Eine Sammelklage, wie man sie aus den USA kennt, zeichnet sich dadurch aus, dass bei einer erfolgreichen Klage nicht nur der Kläger selbst seine Ansprüche durchsetzen kann, sondern dass Urteil gewinnt für alle Personen Geltung, die in gleicher Weise von demselben Sachverhalt betroffen sind. Die anderen Betroffenen müssen aber nicht selbst Klage einreichen, ihnen werden die Ansprüche dennoch zugestanden. Die Betroffenen müssen nur nachweisen, dass sie der von dem Sachverhalt betroffenen Gruppe an Personen zugehören. Hier spricht man von der Betroffenheit der Gruppe, ein Konstrukt, das es im deutschen Recht nicht gibt. In Deutschland gibt es verschiedene Klagemodelle als Alternative zur Sammelklage:
Geschädigte treten im Prozess gemeinsam als Kläger auf.
Mehrere verwandte Prozesse werden auf Entscheidung des Richters hin zusammengelegt. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 147 ZPO. In allen Prozessen muss es dann um die dieselben Rechts- und Tatfragen gehen.
Verbände und Vereine klagen gegen die Verletzung von Rechten der Allgemeinheit. Bedeutung hat die Verbandsklage, als eine Form der Popularklage, vor allem im Umweltrecht.
Die Streitgenossenschaft ermöglicht eine gemeinsame Prozessführung. Dafür müssen die Kläger, was den Streitgegenstand angeht, in einer Rechtsgemeinschaft stehen. Oder sie müssen aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sein.
Hier ist ein Musterverfahren als besondere Form der Sammelklage möglich. Hierfür müssen Kapitalanleger falsch oder unzureichend informiert worden sein. Es müssen sich mindestens zehn private Aktionäre finden, deren Rechtsverletzung auf denselben Rechts- und Tatsachenfragen beruhen.
Seit November 2018 gibt es die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage. Es soll nicht mehr jeder Geschädigte Schadensersatz einzeln einfordern müssen. Stattdessen übernehmen Verbraucherverbände die Klage für eine Vielzahl von Betroffenen. Für die Verbraucher, die sich an dem Verfahren beteiligt haben, ist das Urteil bindend.