eingestellt am 9. Mai 2019
Hallo mydealz Community,
ich wollte einfach mal meine Erfahrungen mit dem nutzen von Neukundengutscheinen mit mehreren Accounts teilen.
Da ich nicht viel zu diesem Thema hier gefunden habe wo mal jemand sagt was wirklich passiert erzähl ich euch das mal.
Ich habe seit 2012 bei so einigen Unternehmen mehrere Accounts angelegt und damit Neukunden Gutscheine mehrmals genutzt, einfach andere Telefonnummer bei Lieferdiensten oder andere Email bei Versandhändlern aber bis vor kurzem hat sich das immer in Grenzen gehalten (max. 2-3 Accounts). Nun habe ich das allseits bekannte OTTO Versandhaus endeckt bzw. deren Neukunden Aktion.
Ich habe gecheckt woran sie prüfen ob man bereits Kunde ist und es ist die Adresse bzw. Hausnummer.
Da ich das Glück habe und auf einem Bauernhof mit eigenem Straßennamen wohne kann ich also in die tausender gehen und der Post bote weiß wohin.
Ich habe in den letzten 10 Monaten ca. 2300 Bestellungen mit eigenen Accounts getätigt immer mit meinem Namen meiner Telefonnummer.
In den ersten Wochen kam nichts. aber nach ca. 1,5 Monaten kam ein Schreiben mit dem Titel "Aus 2 mach 1" und weiter "Wir haben bemerkt das du mehrere Kundenkontos bei uns hast..." Danach kam erstmal nichts, nun habe ich 1500 Accounts später ein Schreiben bekommen ich möge doch bitte nur noch die oben genannte Kundennummer für bestellungen nutzen.
Ich würde gerne mit euch Diskutieren ob das nun Betrug ist oder eben nicht.
LG
Julian S
ich wollte einfach mal meine Erfahrungen mit dem nutzen von Neukundengutscheinen mit mehreren Accounts teilen.
Da ich nicht viel zu diesem Thema hier gefunden habe wo mal jemand sagt was wirklich passiert erzähl ich euch das mal.
Ich habe seit 2012 bei so einigen Unternehmen mehrere Accounts angelegt und damit Neukunden Gutscheine mehrmals genutzt, einfach andere Telefonnummer bei Lieferdiensten oder andere Email bei Versandhändlern aber bis vor kurzem hat sich das immer in Grenzen gehalten (max. 2-3 Accounts). Nun habe ich das allseits bekannte OTTO Versandhaus endeckt bzw. deren Neukunden Aktion.
Ich habe gecheckt woran sie prüfen ob man bereits Kunde ist und es ist die Adresse bzw. Hausnummer.
Da ich das Glück habe und auf einem Bauernhof mit eigenem Straßennamen wohne kann ich also in die tausender gehen und der Post bote weiß wohin.
Ich habe in den letzten 10 Monaten ca. 2300 Bestellungen mit eigenen Accounts getätigt immer mit meinem Namen meiner Telefonnummer.
In den ersten Wochen kam nichts. aber nach ca. 1,5 Monaten kam ein Schreiben mit dem Titel "Aus 2 mach 1" und weiter "Wir haben bemerkt das du mehrere Kundenkontos bei uns hast..." Danach kam erstmal nichts, nun habe ich 1500 Accounts später ein Schreiben bekommen ich möge doch bitte nur noch die oben genannte Kundennummer für bestellungen nutzen.
Ich würde gerne mit euch Diskutieren ob das nun Betrug ist oder eben nicht.
LG
Julian S
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58 Kommentare
sortiert nachMan gibt vor, an einer anderen Adresse zu wohnen (Täuschung). Dadurch erweckt man den Irrtum, es handele sich dabei um eine andere Person (Irrtum, denn Namensidentität ist denkbar!). Dadurch wird ein Rabatt gewährt, der ansonsten nicht gewährt würde (Vermögensverfügung). Dadurch kommt es beim Unternehmen zu einer Einbuße gegenüber einer Bestellung ohne die Täuschung (Vermögensschaden).
Man ist sich dessen bewusst, dass "Neukunde werden" nur mit einer Täuschung möglich ist, weil die Nutzung des Rabatts anderenfalls technisch verhindert wird. Man will gerade den Rabatt, der einem anderenfalls nicht gewährt wird. Dass der Unternehmer dadurch die o.g. Einbuße erleidet, nimmt man billigend in Kauf (Vorsatz). Man handelt in der Absicht, sich zu bereichern, indem man Waren rabattiert kaufen kann. (Bereicherungsabsicht). Man hat "normalerweise" keinen Anspruch mehr auf den Neukundenrabatt (Rechtswidrigkeit). Diese Bereicherung ist spiegelbildlich die Einbuße auf Seiten des Unternehmers, nämlich der Rabatt (Stoffgleichheit).
Tatbestandlich ist das Betrug, bzw. je nach Ausgestaltung der Prüfung auf Seiten des Unternehmers ein Computerbetrug. Aber was weiß schon das StGB... imho gibt es da rein gar nichts zu diskutieren. Beim planmäßigen Verkauf der "ertrogenen" Sachen handelt man oft sogar gewerbsmäßig, mit entsprechenden Konsequenzen.
Das Gutscheinbeispiel ist Unsinn. Wenn er ungültig ist, das so erkannt und trotzdem angenommen wird, ist das eine bewusste Entscheidung ohne Irrtum. Wenn es nicht erkannt wird, fehlt es in der Regel am Vorsatz, wenn man selbst die Ungültigkeit nicht kannte. Wenn die Ungültigkeit nicht erkannt wird und man selbst genau Bescheid wusste, kann (!) das ebenfalls tatbestandlicher Betrug sein. Im Übrigen ist es idR unbeachtlich, wenn man selbst der Auffassung ist, ein bestimmtes Verhalten sei nicht strafbar (17 Abs. 1 StGB). (bearbeitet)
Ich möchte dir nichts vorwerfen, aber insgesamt klingt das für mich, als möchtest du hier die Bestätigung hören, dass was du gemacht hast in Ordnung ist und mögliche Vorwürfe von Otto nicht ok ist. Das können wir dir hier nicht geben, eine Rechtfertigung musst du uns auch nicht geben, wenn dann Otto.
Ist bei jeder Bestellung einen Gutschein anwenden, obwohl dieser nur einmalig gedacht ist, moralisch verwerflich? In meinen Augen ja. Es ist eventuell eine Grauzone, dass man schnell und leicht einen neuen Account erstellen und den Gutschein erneut verwenden kann, jedoch gibst du dich unter dem Strich als eine andere Person aus (im Personalausweis steht eine Adresse, und wenn deine eingetragenen Daten beim neuen Account nicht genau damit übereinstimmt, gibst du vor, eine andere Person zu sein).
Ich versteh dich natürlich, dass man einen Rabatt bei jeder Bestellung haben möchte. Wer möchte nicht ein (gutes) Produkt zum möglich niedrigsten Preis haben. Jedoch ist Otto auch kein Wohlfahrtsverein. Ich denke zwar, dass Otto die Möglichkeit besitzt, sowas nachzuverfolgen und zurück zu verfolgen, ob die das machen weiß ich natürlich nicht. Aber bei einem Unternehmen mit 50 000 Mitarbeitern und über 13 Mrd. Umsatz (Quelle Wiki), sehe ich die Chance hoch, dass sie das machen und auch eine (gute) Rechtsabteilung machen.
Am Ende kann ich nur sagen: du kannst es natürlich (weiter) machen und vom Rabatt profitieren, aber ob nicht irgendwann ein Schreiben kommt kann dir keiner sagen. Dir steht das natürlich frei, anzufechten, aber dann wäre ich mir nicht sicher, ob du rechtlich besser aufgestellt bist.
Bis Satz 3 war's witzig, dann nur noch
Könnte sein, dass deine Frage unbeantwortet bleibt. Ich weiß nicht, ob sie ihm im Knast erlauben, auf mydealz zu surfen.
Bei der Menge an Bestellungen sollte das Standard Rabatt für so einen treuen kunden sein
Hast du die vergünstigten Sachen kommerziell Verkauft oder wie kommt man auf 2300 Bestellungen?
Was Betrug ist, bestimmst nicht du, sondern die AGBs und die Rechtssprechung! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber mal Hand aufs Herz, wer kann pro Tag fast 10 Bestellungen und das über angeblich 10 Monate auf einem Bauernhof auslösen, wenn man nicht Privatier ist??? Wenn jede Bestellung nur 10 € Warenwert hätte, wären das im Monat schon 2.300 € nur für Konsum und wir alle wissen, dass 10 € Bestellungen eher die Minderheit sind. Ich weiß was ich verdiene und ich bin gehobene Mittelschicht in Deutschland, aber dann müsstest du angeblich zu den oberen 10 % von D gehören...die tummeln sich aber nicht auf mydealz
Hauptsächlich Lego. Wirste schnell wieder los und hast zu den Preisen einen guten Profit.
An deiner Stelle würde ich in die Politik wechseln. Du hast es immerhin geschafft aus einem kleinen Bauernhof eine brummende Metropole zu machen. Zumindest auf dem Papier. Blühende Landschaften!
Wäre machbar die Schadenssumme zu bezahlen. Aber sollte eine hohe Strafe dazukommen wirds eng.
Ein paar Fakten um das Risiko mal in Relation zu setzen:
- Ich kann mich selbst an mehrere Fälle erinnern, wo Otto das Verletzen der AGB durch mehrfache nutzung des Neukundenrabatts geahndet hat. Aber jedes mal waren es Kontosperrungen, keine Strafanzeigen soweit ich mich erinnere.
- Würden sie eine Strafanzeige stellen (in deinem Fall wäre die Sachlage immerhin super klar und einfach nachzuweisen) würde folgendes passieren:
- Jede einzelne Bestellung erfüllt den vorsätzlichen Betrugsdelikt. Das ist klar wie Kloßbrühe und kaum abzuweisen / zu verteidigen
- Jeder einzelne Fall müsste mit einem Strafmaß von MINDESTENS 5 (Netto-)Tagessätzen geahndet werden und wird in jedem Fall ins Führungszeugnis eingetragen. Bei 2300 Fällen sprechen wir also von 30 mal deinem durchschnittlichen Jahreseinkommen (auch als Rentner o.ä.) als MINDESTstrafmaß allein für die Bestellungen.
- Wahrscheinlicher würde so ein Fall aber als ein einzelner großer Betrugsfall mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geurteilt werden.
- In JEDEM Fall wärst du bei so einer Anklage also Insolvent, als schwerer Betrüger abgestempelt und wahrscheinlich auch hinter Gittern. So einfach ist das...
MyDealz schaltet dir der Wärter frei damit du für ihn nach Deals schauen kannst.
Kriegst sogar ne Schachtel Zigaretten dafür
P.S.: Bin wieder da und sorge für aufschlussreiche Kommentare. (bearbeitet)
Ich bin einfach der Meinung das wenn ich immer mit meinem echten Namen und meiner Telefonnummer bestelle mach ich denen nichts vor. Ich habe nie behauptet Neukunde zu sein.
Nur gehe ich davon aus das wenn sie mir Ware zuschicken, Otto sich mit der Nutzung des Gutscheins einverstanden erklären.
Ich gebe nur vor woanders zu wohnen nicht wer anders zu sein. Jeder Mensch der darauf kuckt weiß das ich ein und die selbe Person bin. Da von Betrug zu sprechen würde Otto albern aussehen lassen. Wenn mein Gutschein nicht gültig für ein Produkt ist aber eine Kassierin ihn akzeptiert ist es doch auch kein Betrug !?
ich würde dir soweit zustimmen, wenn alle angaben korrekt sind. das scheint dann aber auf die hausnummer auch nur 1x zuzutreffen.
hallo,
so sehe ich das auch.
2300 mal den gleichen Neukundengutschein! verwenden ist schon auch ein bisschen dreist und völlig übertrieben.
Mit freundlichen Grüßen
kundenservice_24x7
Im Prinzip haben wir keine Hausnummer. Es ist ein Hof. In keinen Offiziellen Papieren ist eine Hausnummer angegeben also ist jede Nummer die ich angeben würde Falsch.
Ich habe nicht nur für mich bestellt. Sondern Verkaufe die Sachen auch. Wo bei wir bei der Frage sind ob das jetzt gewerbsmäßig ist.
antworten hierauf gibt dir gerne dein finanzamt. oder google. (bearbeitet)
Oder er vertickt die bestellte Ware anschließend. Bei der Menge dürfte das auf jeden Fall gewerblich sein. Dann müsste das Finanzamt auch bald darauf aufmerksam werden.
Oder aber es handelt sich um einen Troll.
EDIT: Da ist MoneyBricker mir zuvor gekommen. (bearbeitet)
Ich habe einen Gewerbeschein und zahle Steuern auf meinen Umsatz.
„Nie behauptet Neukunde zu sein“
Haha, ja genau, deswegen registrierst du dich immer wie als Neukunde ... - Fehler gefunden?!
Objektiver und subjektiver Tatbestand sind im o.g. Fall gegeben:p
Hm. Doch. Machst Du doch wissentlich.
Nur weil man mit was durchkommt, heisst es doch nicht, dass es automatisch rechtmäßig ist.
Tja, und der Rest ist nun auch ganz eindeutige Täuschung.
"Neukunde" bezieht sich auf eine Person. Nicht auf eine Hausnummer. Wenn Du umziehst, bist Du ja nun auch kein Neukunde. Bist ja noch immer die alte Person, die schonmal bestellt hat.
Das OTTO hier nun keine Riegel vorschiebt oder deren Shopsystem da manches nicht abgleicht, mag nun sein.
Schau doch einfach mal in die Bedingungen.
Bin noch nicht mal sicher, ob Du da überhaupt als Gewerblicher so einkaufen darfst. Machst das ja mit ausdrücklicher Gewinnabsicht.
Mal schauen. Otto hat ja eine grosse Rechtsabteilung, die sich ja nun auch nicht langweilen wollen.
Und Du wurdest ja auch schon auffällig
(wenngleich ich noch immer von einem Troll ausgehen. 2300 Bestellungen in 10 Monaten? Damit also 230 Otto Pakete pro Monat. Plus die restlichen tausend Pakete, die dein Kurierdienst so immer täglich zu dir schleppt? )
Wieso auf kosten der Allgemeinheit ? Weil es dadurch keine Neukunden Rabatte mehr gibt oder was
Zb
Wir halten einfach fest du bist ein ganz toller Hecht